Rechtsprechung
BayObLG, 28.10.1996 - 1Z BR 223/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für ein Einschreiten des Vormundschaftsgerichts im Wege der vorläufigen Anordnung ; Dringlichkeit der Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, wenn die allein sorgeberechtigte Mutter unter einer psychischen Erkrankung leidet
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Rosenheim - 3 X 39/96
- LG Traunstein, 08.08.1996 - 4 T 1371/96
- BayObLG, 28.10.1996 - 1Z BR 223/96
Papierfundstellen
- FamRZ 1997, 387
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 24.11.1994 - 1Z BR 143/94
Vormundschaftsgerichtliche Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des …
Auszug aus BayObLG, 28.10.1996 - 1Z BR 223/96
a) Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, daß vormundschaftsgerichtliche Maßnahmen gemäß § 1666 BGB , wie sie hier in Frage stehen, auch im Wege der vorläufigen Anordnung getroffen werden können, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht sind, die ein Eingreifen des Vormundschaftsgerichts rechtfertigen, und ein dringendes Bedürfnis für ein unverzügliches Einschreiten besteht (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 9O/91 und NJW-RR 1995, 326/327, ständige Rechtsprechung des Senats).Das Beschwerdegericht hat zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Erlaß einer vorläufigen Anordnung zu diesem Zeitpunkt (noch) vorliegen (vgl. BayObLG NJW 1992, 1971 /1972 und NJW-RR 1995, 326 /327; ferner Senatsbeschluß vom 8.12.1994 Az. 1Z BR 147/94).
aa) Ein Einschreiten des Vormundschaftsgerichts im Weg der vorläufigen Anordnung ist geboten, wenn die dem Kind drohende Gefahr so beschaffen ist, daß nicht bis zur Beendigung der für die Entscheidung in der Hauptsache erforderlichen Ermittlungen zugewartet werden kann, sondern auf der Grundlage der vorläufigen Ermittlungsergebnisse sofort eingegriffen werden muß (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 9O/91 und NJW-RR 1995, 326/327; BayObLGZ 1993, 76/79).
- BayObLG, 26.02.1992 - 1Z BR 10/92
Kindesmissbrauch; Beeinträchtigung; Kindeswohl; Einschreiten; Rechtfertigung; …
Auszug aus BayObLG, 28.10.1996 - 1Z BR 223/96
Das Beschwerdegericht hat zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Erlaß einer vorläufigen Anordnung zu diesem Zeitpunkt (noch) vorliegen (vgl. BayObLG NJW 1992, 1971 /1972 und NJW-RR 1995, 326 /327; ferner Senatsbeschluß vom 8.12.1994 Az. 1Z BR 147/94). - BayObLG, 16.02.1993 - 1Z BR 99/92
Beschwerde adoptionswilliger Großeltern gegen die Anordnung der Herausgabe ihres …
Auszug aus BayObLG, 28.10.1996 - 1Z BR 223/96
aa) Ein Einschreiten des Vormundschaftsgerichts im Weg der vorläufigen Anordnung ist geboten, wenn die dem Kind drohende Gefahr so beschaffen ist, daß nicht bis zur Beendigung der für die Entscheidung in der Hauptsache erforderlichen Ermittlungen zugewartet werden kann, sondern auf der Grundlage der vorläufigen Ermittlungsergebnisse sofort eingegriffen werden muß (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 9O/91 und NJW-RR 1995, 326/327; BayObLGZ 1993, 76/79). - BayObLG, 08.12.1994 - 1Z BR 147/94
Entziehung elterlicher Rechte bei Gefährdung des Kindeswohls
Auszug aus BayObLG, 28.10.1996 - 1Z BR 223/96
Das Beschwerdegericht hat zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Erlaß einer vorläufigen Anordnung zu diesem Zeitpunkt (noch) vorliegen (vgl. BayObLG NJW 1992, 1971 /1972 und NJW-RR 1995, 326 /327; ferner Senatsbeschluß vom 8.12.1994 Az. 1Z BR 147/94). - BayObLG, 26.06.1991 - BReg. 1 Z 39/91
Aufenthaltsbestimmungsrecht; Entzug; Maßnahmen; Trennung; Kind; Eltern
Auszug aus BayObLG, 28.10.1996 - 1Z BR 223/96
1. Das Rechtsmittel ist zulässig (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 90 und § 57 Abs. 1 Nr. 8 , § 63 FGG ), aber nicht begründet.
- OLG Schleswig, 14.04.2014 - 10 UF 19/14
Elterliche Sorge: Voraussetzungen einer vorläufigen Anordnung betreffend das …
Je einschneidender eine Maßnahme ist, umso höher sind die Anforderungen an das Bedürfnis einer Regelung im Wege der einstweiligen Anordnung (BayOblG FamRZ 1997, 387). - KG, 18.06.2010 - 19 UF 22/10
Elterliche Sorge: Sorgerechtsentzug im Eilverfahren bei Problemen mit der …
Je einschneidender eine Maßnahme ist, umso höher sind die Anforderungen an das Bedürfnis einer Regelung im Wege einstweiliger Anordnung (BayObLG FamRZ 1997, 387).