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   BayObLG, 30.04.1996 - 1Z BR 36/96   

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BayObLG, 30.04.1996 - 1Z BR 36/96 (https://dejure.org/1996,2344)
BayObLG, Entscheidung vom 30.04.1996 - 1Z BR 36/96 (https://dejure.org/1996,2344)
BayObLG, Entscheidung vom 30. April 1996 - 1Z BR 36/96 (https://dejure.org/1996,2344)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbleib eines Kindes in der Familie der Pflegeeltern; Ablehnung einer Rückführungsanordnung; Verhältnis zu einer Verbleibensanordnung; Aufenthalt des Kindes bei den sorgeberechtigten Eltern; Entziehung und Einschränkung des Sorgerechts hinsichtlich der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1632 Abs. 4; FGG § 50b
    Verfahren über den Erlass einer Verbleibensanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 223
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (17)

  • BayObLG, 25.01.1995 - 1Z BR 169/94

    Umfang der Ermittlungspflichten des Vormundschaftsgerichts im Verfahren über eine

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1996 - 1Z BR 36/96
    Denn es ist gerade das Ziel dieses insbesondere die Aufenthaltsbestimmung und damit die Personensorge betreffenden Verfahrens, die besonderen Beziehungen, die das Kind zu den Mitgliedern der Pflegefamilie entwickelt hat, zu berücksichtigen, unter Beachtung dieser Beziehungen eine Herausnahme des Kindes aus der Pflegefamilie zur Unzeit zu verhindern und dadurch Gefährdungen des Kindeswohls vorzubeugen, die sich aus dieser Herausnahme ergeben können (vgl. BayObLGZ 1995, 22, 24 f.).

    Es kommt wesentlich darauf an, ob die mit dem Umgebungswechsel verbundenen Belastungen dem Kind zugemutet werden können, weil sie nur vorübergehend auftreten und das Wohl des Kind nicht nachhaltig schädigen (vgl. BayObLGZ 1995, 22, 25 m.w.N.).

    Sollten bei der Betreuung des Kindes weiterhin keine besonderen Probleme aufgetreten sein und sollte die Entwicklung des Kindes weiterhin gut verlaufen sein, so würde dies gegen eine erhebliche Gefährdung des Kindeswohls durch den Umgebungswechsel sprechen und es, auch im Hinblick darauf, daß die Eltern das Kind ursprünglich freiwillig in Pflege gegeben haben (vgl. dazu BVerfGE 68, 176, 192 und BayObLGZ 1995, 22, 27), nahelegen, das Kind bei seinen leiblichen Eltern zu belassen.

  • BayObLG, 13.04.1984 - BReg. 1 Z 28/84

    Eltern; Leibliche Eltern; Herausgabe; Kind; Pflegeeltern; Besuchsrecht;

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1996 - 1Z BR 36/96
    Die beschwerdeberechtigten Pflegeeltern (§ 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG ) konnten gegen die Ablehnung ihres auf § 1632 Abs. 4 BGB gestützten Antrags, den Verbleib des Kindes in ihrer Familie anzuordnen, Beschwerde einlegen (vgl. BayObLGZ 1984, 98, 99).

    Sie kann in dem von ihr abgedeckten Bereich als milderes Mittel eine Entziehung oder Einschränkung des Sorgerechts insbesondere hinsichtlich der Aufenthaltsbestimmung entbehrlich machen (BayObLGZ 1984, 98, 101 und BayObLG FamRZ 1984, 932, 933) und greift nur ein, wenn die Voraussetzungen des § 1666 Abs. 1 S. 1 BGB vorliegen und somit Maßnahmen nach dieser Bestimmung getroffen werden können.

    In diesem Zusammenhang wird das Landgericht sich auch mit der in der Rechtsbeschwerde angesprochenen Frage einer Besuchsregelung näher zu befassen haben (vgl. BayObLGZ 1984, 98, 102).

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1996 - 1Z BR 36/96
    Auch wenn die Gestaltung der Anhörung im einzelnen dem Richter überlassen ist (vgl. BVerfG NJW 1981, 217, 218) und bei der Anhörung kleiner Kinder in Verfahren, die eine Einschränkung der Personensorge zum Gegenstand haben, der persönliche Eindruck von dem Kind und seinem Verhalten gegenüber den Bezugspersonen im Vordergrund stehen wird (vgl. MünchKomm/Hinz BGB 3. Aufl. § 1671 Rn. 97 m.w.N.), so setzt die Anhörung doch voraus, daß sich der Richter dem Anzuhörenden bewußt zuwendet und sich mit ihm beschäftigt (vgl. auch Fehmel aaO. S. 173).
  • OLG Hamm, 22.09.1995 - 7 UF 309/95
    Auszug aus BayObLG, 30.04.1996 - 1Z BR 36/96
    Wenn das Landgericht von einer Anhörung hätte absehen wollen, wofür im Einzelfall durchaus beachtliche Gründe vorhanden sein können, hätte es wegen der Bedeutung, die der Gesetzgeber der Anhörung beimißt, diese Gründe ausdrücklich darlegen müssen (BGH FamRZ 1984, 1084, 1087; OLG Hamm FamRZ 1996, 421, 422).
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1996 - 1Z BR 36/96
    Sollten bei der Betreuung des Kindes weiterhin keine besonderen Probleme aufgetreten sein und sollte die Entwicklung des Kindes weiterhin gut verlaufen sein, so würde dies gegen eine erhebliche Gefährdung des Kindeswohls durch den Umgebungswechsel sprechen und es, auch im Hinblick darauf, daß die Eltern das Kind ursprünglich freiwillig in Pflege gegeben haben (vgl. dazu BVerfGE 68, 176, 192 und BayObLGZ 1995, 22, 27), nahelegen, das Kind bei seinen leiblichen Eltern zu belassen.
  • BayObLG, 10.04.1984 - BReg. 1 Z 13/84

    Anhörung; Persönliche; Eltern; Sorgeberechtigter; Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1996 - 1Z BR 36/96
    Nach diesem Maßstab mußte das Landgericht das Kind persönlich anhören, da § 50b FGG auch im Beschwerdeverfahren gilt (vgl. BayObLG FamRZ 1984, 933, 934 und 1995, 500) und das Amtsgericht in erster Instanz von einer Anhörung abgesehen hatte.
  • OLG Karlsruhe, 20.08.1993 - 16 UF 128/93

    Anhörung; Kind ; Beobachtung

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1996 - 1Z BR 36/96
    Die bloße Beobachtung reicht nicht aus (OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 915 ).
  • BayObLG, 02.06.1987 - BReg. 1 Z 25/87

    Entscheidung; Verbleibensanordnung; Pflegefamilie; Eingriff; GG; Elternrecht;

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1996 - 1Z BR 36/96
    In diesem Zusammenhang ist auch die Erziehungseignung der leiblichen Eltern zu berücksichtigen (vgl. BayObLG NJW 1988, 2381, 2382), so daß sich das Landgericht zu Recht mit der Prognose für die Alkoholabhängigkeit der Mutter sowie mit der Einsicht der Eltern in die Förderungsbedürftigkeit des Kindes befaßt hat.
  • BGH, 12.07.1984 - IVb ZB 95/83

    Ausschluss des väterlichen Umgangsrechtes - Gefährdung des Kindeswohls durch

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1996 - 1Z BR 36/96
    Wenn das Landgericht von einer Anhörung hätte absehen wollen, wofür im Einzelfall durchaus beachtliche Gründe vorhanden sein können, hätte es wegen der Bedeutung, die der Gesetzgeber der Anhörung beimißt, diese Gründe ausdrücklich darlegen müssen (BGH FamRZ 1984, 1084, 1087; OLG Hamm FamRZ 1996, 421, 422).
  • BayObLG, 16.02.1993 - 1Z BR 99/92

    Beschwerde adoptionswilliger Großeltern gegen die Anordnung der Herausgabe ihres

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1996 - 1Z BR 36/96
    Daher kann der Richter in einem Verfahren gemäß § 1632 Abs. 4 BGB den Erlaß einer Verbleibensanordnung mit der Anordnung der Rückführung des Kindes zu Pflegeeltern jedenfalls dann verbinden (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1983, 1164; Soergel/Strätz BGB 12. Aufl. § 1632 Rn. 24; Siedhoff NJW 1994, 616, 617; zu einem ähnlichen Fall BayObLGZ 1993, 76, 80), wenn die Beendigung des Aufenthalts des Kindes bei der Pflegeperson in einem unmittelbaren (insbesondere zeitlichen) Zusammenhang mit dem Verfahren über die Verbleibensanordnung steht (vgl. auch OLG Hamm NJW 1985, 3029, 3030), etwa weil wie hier die Eltern das Kind nach Einleitung des Verfahrens bei sich behalten haben.
  • OLG Hamm, 08.03.1985 - 15 W 64/85

    Adoptionsverfahren eines unter Heimaufsicht stehenden schwerbehinderten Kindes

  • BayObLG, 08.07.1994 - BReg. 1 Z BR 9/94

    Rechtmäßigkeit der Gestattung von Zwangsmaßnahmen gegenüber den Eltern zum

  • BayObLG, 21.07.1980 - BReg. 1 Z 56/80

    Verfahrensfehler; Persönliche Anhörung; Akte; Zielrichtung; Gefährdung;

  • BayObLG, 07.12.1993 - 1Z BR 99/93

    Anhörung; Eltern; Gericht; Ergebnis; Rechtsbeschwerdegericht; Überprüfbarkeit;

  • BayObLG, 26.05.1983 - BReg. 1 Z 133/82
  • OLG Frankfurt, 19.05.1983 - 20 W 207/83

    Beschwerderecht der früheren Pflegemutter gegen den die leibliche Mutter

  • OLG Frankfurt, 27.12.1983 - 1 WF 281/83
  • BGH, 16.11.2016 - XII ZB 328/15

    Familiensache: Anspruch der Pflegeeltern auf Rückführung ihres früheren

    Zutreffend führt das Oberlandesgericht aus, dass die Pflegeeltern nach § 1632 Abs. 4 BGB eine Rückführung des Pflegekindes nur dann beanspruchen können, wenn die Beendigung des Aufenthalts des Kindes bei ihnen in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Verfahren über die Verbleibensanordnung steht (ebenso BayObLG FamRZ 1997, 223, 224; OLG Hamm NJW 1985, 3029, 3030; OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 1501; aA AG Neuss Beschluss vom 13. Juli 2009 - 48 F 204/09 - juris Rn. 11; wohl auch OLG Frankfurt FamRZ 1983, 1164, 1165).

    Dem steht nicht entgegen, dass die Vorschrift auch die Anordnung einer Rückführung des Kindes zu seinen Pflegeeltern ermöglicht, wenn die Beendigung des Aufenthalts des Kindes bei der Pflegeperson in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Verfahren über die Verbleibensanordnung steht (vgl. etwa BayObLG FamRZ 1997, 223, 224).

    Als verfahrensrechtliche Sonderregelung und zugleich milderes Mittel zu § 1666 BGB soll sie eine Entziehung oder Einschränkung des Sorgerechts entbehrlich machen, wenn die sorgeberechtigten Eltern das Kind gemäß § 1632 Abs. 1 BGB unter Gefährdung des Kindeswohls von den Pflegeeltern herausverlangen (BayObLG FamRZ 1997, 223, 224; OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 1501 f.; vgl. auch Senatsbeschluss BGHZ 200, 86 = FamRZ 2014, 543 Rn. 21).

  • BVerfG, 05.06.2019 - 1 BvR 675/19

    Nichtannahmebeschluss: Persönliche Anhörung des Kindes (§ 159 FamFG) in

    Um eine dem Anspruch auf rechtliches Gehör genügende Information der Eltern über den Inhalt der in ihrer Abwesenheit erfolgten Kindesanhörung zu gewährleisten, bedarf es nach § 28 Abs. 4 Satz 1 und 2 FamFG einer Dokumentation des wesentlichen Inhalts der Anhörung in den Verfahrensakten (vgl. BayObLG, Beschluss vom 30. April 1996 - 1Z BR 36/96 -, FamRZ 1997, S. 223 ; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 11. Februar 2011 - 13 UF 7/11 -, juris, Rn. 5).
  • OLG Hamm, 08.07.2015 - 5 UF 198/14

    Voraussetzungen einer Verbleibensanordnung gem. § 1632 Abs. 4 BGB

    Dies gilt nach Ansicht des Senats aber nur, wenn die Beendigung des Aufenthalts des Kindes bei den Pflegeeltern in einem unmittelbaren, insbesondere zeitlichen Zusammenhang mit dem Verfahren über die Verbleibensanordnung steht (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 223 f.; OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 1501 f.; OLG Hamm, NJW 1985, 3029; Bamberg-Roth, Beck´scher Online-Kommentar BGB, § 1632 Rn. 27.1).
  • OLG Brandenburg, 02.08.1999 - 9 UF 179/99

    Verfahren vor Erlaß einer Verbleibensanordnung

    Zu den Verfahren, die die Personensorge betreffen, zählen auch die auf Erlass einer Verbleibensanordnung gerichteten Verfahren gem. § 1632 Abs. 4 BGB (BVerfG, FamRZ 1987, 786, 789, BayObLG, FamRZ 1997, 223, 224; Keidel/Kuntze/Winkler-Engelhardt, FGG , 14. Aufl. 1999, § 50 Rdn. 6 und § 50 a Rdn. 6).

    Zum einen soll sich das Gericht damit einen Eindruck von dem Anzuhörenden verschaffen, was für die Entscheidungsfindung von wesentlicher Bedeutung ist (BayObLG, aaO., sowie FamRZ 1997, 223, 224; vgl. auch BVerfGE 55, 171, 182 f.).

    Ausreichend für die Aufhebung bei Verfahrensverstößen ist es, wenn die angefochtene Entscheidung auf dem Verstoß beruhen kann und diese Möglichkeit sich nicht ausschließen lässt (BayObLG, FamRZ 1997, 223, 225; Keidel/Kuntze/Winkler-Kahl, aaO., § 27 Rdn. 18).

  • OLG Brandenburg, 02.08.1999 - 9 UF 197/99

    Rechtmäßigkeit einer ohne Anhörung des Kindes und der Kindsmutter ergangenen

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  • OLG Brandenburg, 14.10.2002 - 9 UF 129/02

    Befristete Beschwerde wegen Nichtanhörung des betroffenen Kindes im Verfahren der

    Zum einen soll sich das Gericht damit einen Eindruck von dem Anzuhörenden verschaffen, was für die Entscheidungsfindung von wesentlicher Bedeutung ist (BayObLG a.a.O. sowie FamRZ 1997, 223, 224; vgl. auch BVerfGE 55, 171, 182 f).

    Ausreichend für die Aufhebung bei Verfahrensverstößen ist es, wenn die angefochtene Entscheidung auf dem Verstoß beruhen kann und diese Möglichkeit sich nicht ausschließen lässt (BayObLG FamRZ 1997, 223, 225; Keidel/Kuntze/Winkler-Kahl a.a.O. § 27 Rn. 18).

  • OLG Karlsruhe, 20.09.2004 - 16 UF 88/04

    Elterliche Sorge: Herausgabe eines Kindes durch die Pflegeeltern an die

    Dass A. nach Einlegung der Beschwerde am 26.05.2004 an die Großeltern herausgegeben wurde, macht die Beschwerde nicht gegenstandslos (BayObLG FamRZ 1997, 223, 224).
  • OLG Brandenburg, 02.01.2001 - 9 Wx 21/00

    Beachtlichkeit eines Vorschlags des Betreuten zur Person des Betreuers

    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass bei einem Verstoß gegen diesen Grundsatz die angefochtene Entscheidung auf diesem Mangel beruhen kann bzw. diese Möglichkeit nicht auszuschließen ist, war die Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und die Zurückverweisung des Verfahrens an die Vorinstanz angezeigt (BayObLG FamRZ 1997, 223, 223, Keidel/Kunze/Winkler-Kahl, a.a.O., Rz. 18, 66 zu § 27).
  • OLG Köln, 12.01.2001 - 25 UF 82/00

    Anhörung und rechtliches Gehör im Sorgerechtsverfahren

    Das Kind S. war im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vom 04.2.2000 4 1/2 Jahre alt und damit in einem Alter, in dem es durchaus Neigungen und Bindungen bzw. seinen Willen kundtun konnte (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 223, 224).
  • BayObLG, 30.09.1998 - 1Z BR 129/98

    Entziehung des Rechts der Aufenthaltsbestimmung durch vorläufige Anordnung

    Bei einem derart geringen Alter ist eine Anhörung zur Ermittlung der Neigungen, Bindungen und des Willens des Kindes regelmäßig nicht geboten (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 223/224).
  • BayObLG, 11.06.1997 - 1Z BR 74/97

    Anhörung des Kindes im Beschwerdeverfahren über Entziehung des

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