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   BayObLG, 30.06.1981 - BReg. 1 Z 37/81   

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BayObLG, 30.06.1981 - BReg. 1 Z 37/81 (https://dejure.org/1981,3290)
BayObLG, Entscheidung vom 30.06.1981 - BReg. 1 Z 37/81 (https://dejure.org/1981,3290)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Juni 1981 - BReg. 1 Z 37/81 (https://dejure.org/1981,3290)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde einer Mutter gegen die Verweigerung des Aufenthaltswechsels eines Kindes zur Mutter; Rechtmäßigkeit einer Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für ein Kind; Erforderlichkeit eines vormundschaftlichen Eingreifens; Anforderungen an die Annahme des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entziehung; Personensorge; Sorgerecht; Mißbrauch; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Sorgerechtsmißbrauch; Eltern; Trennung; Kind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1666

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1981, 999
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • BayObLG, 21.07.1980 - BReg. 1 Z 56/80

    Verfahrensfehler; Persönliche Anhörung; Akte; Zielrichtung; Gefährdung;

    Auszug aus BayObLG, 30.06.1981 - BReg. 1 Z 37/81
    Die Zulässigkeit der Erstbeschwerde hat das Landgericht, was vom Rechtsbeschwerdegericht selbständig nachzuprüfen ist (BayObLGZ 1980, 215/217), zutreffend bejaht und dabei die Beschwerdeberechtigung der Mutter ( § 20 Abs. 1 FGG ) ohne Rechtsfehler angenommen.

    Das Gesetz schreibt für das Verfahren nach § 1666 BGB eine persönliche (mündliche) Anhörung der Eltern (hier: der Mutter) durch das Gericht zwingend vor, um insbesondere dem Richter einen persönlichen Eindruck von den Anzuhörenden zu vermitteln (Diederichsen NJW 1980, 1/10) und um mit ihnen zu klären, wie die Gefährdung des Kindeswohls abgewendet werden kann (BayObLGZ 1980, 215/218 f. = FamRZ 1980, 1150/1152; Senatsbeschluß vom 10.4.1981 - BReg. 1 Z 22/81 -).

    In einem solchen Fall kann die Notwendigkeit einer abermaligen Anhörung im Beschwerdeverfahren jedenfalls dann verneint werden, wenn - wie hier - weder neue Tatsachen vorgetragen sind noch eine Änderung rechtlicher Gesichtspunkte eingetreten ist (BayObLGZ 1980, 215/220 m.Nachw.; LG Berlin DAV 1980, 143/147 und - zu § 64 a FGG - 419/422; Palandt Einf. v. § 1626 BGB Anm. 6 b, § 1666 BGB Anm. 7; vgl. Keidel/Kuntze/Winkler Nachtrag zur 11. Aufl. § 50 a FGG RdNr. 4 a.E.) und auch in Hinblick auf den Zeitablauf seit der persönlichen Anhörung durch das Vormundschaftsgericht die erneute Anhörung im Beschwerdeverfahren nicht geboten ist (BayObLG MDR 1981, 230/231).

  • BayObLG, 29.01.1980 - BReg. 1 Z 78/79

    Irrtumsanfechtung der Anfechtung der Erbschaftsausschlagung

    Auszug aus BayObLG, 30.06.1981 - BReg. 1 Z 37/81
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs, der sich unmittelbar aus Art. 103 Abs. 1 GG , Art. 91 Abs. 1 BayVerf ergibt und auch in Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz ( § 12 FGG ) geltendes Verfahrensrecht ist (BVerfGE 10, 177/182; BayObLGZ 1980, 23/25), verbietet es, einer gerichtlichen Entscheidung Tatsachen- und Beweisergebnisse zugrunde zu legen, wenn den Beteiligten vorher nicht Gelegenheit gegeben war, sich zu ihnen zu äußern (BayObLGZ 1973, 162/163 und 1980, 378/380 je m.Nachw.).

    Denn die Verletzung des rechtlichen Gehörs stellt keinen absoluten Rechtsbeschwerdegrund dar, sie ist vielmehr nur dann von Bedeutung, wenn die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensverstoß beruht oder beruhen kann ( § 27 Satz 2 FGG i.V.m. § 551 ZPO ; BayObLGZ 1980, 23/25; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 18, Jansen RdNr. 28, je zu § 27 FGG ; Bumiller/Winkler FGG 3. Aufl. § 12 Anm. 13).

  • BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70

    Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung -

    Auszug aus BayObLG, 30.06.1981 - BReg. 1 Z 37/81
    Damit kann sie aber im Rechtsbeschwerdeverfahren keinen Erfolg haben (BGH FamRZ 1972, 561/563; BayObLG FamRZ 1976, 101/104).
  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus BayObLG, 30.06.1981 - BReg. 1 Z 37/81
    Die Ermittlungen sind nur soweit auszudehnen, bis der entscheidungserhebliche Sachverhalt vollständig aufgeklärt ist, und sind dann abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BGHZ 40, 54/57; BayObLGZ 1979, 256/261 f. mit Nachw.).
  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

    Auszug aus BayObLG, 30.06.1981 - BReg. 1 Z 37/81
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs, der sich unmittelbar aus Art. 103 Abs. 1 GG , Art. 91 Abs. 1 BayVerf ergibt und auch in Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz ( § 12 FGG ) geltendes Verfahrensrecht ist (BVerfGE 10, 177/182; BayObLGZ 1980, 23/25), verbietet es, einer gerichtlichen Entscheidung Tatsachen- und Beweisergebnisse zugrunde zu legen, wenn den Beteiligten vorher nicht Gelegenheit gegeben war, sich zu ihnen zu äußern (BayObLGZ 1973, 162/163 und 1980, 378/380 je m.Nachw.).
  • BayObLG, 30.10.1959 - BReg. 2 Z 169/59
    Auszug aus BayObLG, 30.06.1981 - BReg. 1 Z 37/81
    Das ist in der ersten Instanz nicht geschehen; die Beschwerdekammer hat dies im Beschwerdeverfahren - was möglich gewesen wäre - auch nicht nachgeholt (BayObLGZ 1959, 403/407; 1960, 143/148; 1966, 435/440; Keidel/Kuntze/Winkler RdNrn. 24, 84 d, Jansen RdNr. 103, je zu § 12 FGG ).
  • BayObLG, 28.06.1973 - BReg. 3 Z 154/72
    Auszug aus BayObLG, 30.06.1981 - BReg. 1 Z 37/81
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs, der sich unmittelbar aus Art. 103 Abs. 1 GG , Art. 91 Abs. 1 BayVerf ergibt und auch in Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz ( § 12 FGG ) geltendes Verfahrensrecht ist (BVerfGE 10, 177/182; BayObLGZ 1980, 23/25), verbietet es, einer gerichtlichen Entscheidung Tatsachen- und Beweisergebnisse zugrunde zu legen, wenn den Beteiligten vorher nicht Gelegenheit gegeben war, sich zu ihnen zu äußern (BayObLGZ 1973, 162/163 und 1980, 378/380 je m.Nachw.).
  • BayObLG, 01.08.1979 - BReg. 1 Z 16/79
    Auszug aus BayObLG, 30.06.1981 - BReg. 1 Z 37/81
    Die Ermittlungen sind nur soweit auszudehnen, bis der entscheidungserhebliche Sachverhalt vollständig aufgeklärt ist, und sind dann abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BGHZ 40, 54/57; BayObLGZ 1979, 256/261 f. mit Nachw.).
  • BayObLG, 27.05.1960 - BReg. 1 Z 191/59
    Auszug aus BayObLG, 30.06.1981 - BReg. 1 Z 37/81
    Für die Gewährung des rechtlichen Gehörs hätte im vorliegenden Fall die Übersendung einer Abschrift der Anhörungsniederschriften genügt (BayObLGZ 1960, 216/217).
  • BayObLG, 19.05.1978 - BReg. 1 Z 39/78
    Auszug aus BayObLG, 30.06.1981 - BReg. 1 Z 37/81
    Der von Amts wegen zu beachtende Verfahrensverstoß (BayObLGZ 1978, 128/130; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 15, Jansen RdNr. 40, je zu § 27 FGG) des Beschwerdegerichts führt indes nicht zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache.
  • BayObLG, 10.02.1981 - BReg. 1 Z 125/80

    Auslegung einer Abfindungserklärung in einem Übergabevertrag

  • BayObLG, 11.12.1980 - BReg. 3 Z 86/80
  • BayObLG, 17.12.1979 - BReg. 1 Z 76/79
  • BayObLG, 25.09.1980 - BReg. 1 Z 45/80

    Anhörung; Eltern; Vormundschaftsgericht; Beschwerdegericht; Ermittlungsergebnisse

  • BayObLG, 31.07.1974 - BReg. 1 Z 41/74

    Aufhebung verschiedener Beschlüsse im Beschwerdeverfahren

  • OLG Düsseldorf, 06.02.1981 - 6 UF 170/80

    Herausgabeverfahren; Sorgerechtsentscheidung; Vollstreckungsverfahren;

  • BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59

    Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG

  • OLG Köln, 27.10.2004 - 2 Wx 29/04

    Voraussetzungen bei Entlassung eines Testamentsvollstreckers

    Sie müssen allein schon deshalb zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung führen, weil das Beschwerdegericht den auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu beachtenden (BVerfG, NJW 1995, 2095 [2096]; BayObLGZ 1980, 23 [25]; BayObLG, FamRZ 1981, 999 [1001]; KG, FGPrax 2000, 36 [38]]; Schmidt in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage 2003, § 12 Rn 139; Sternal, FGPrax 2004, 170) verfassungsmäßig verankerten Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt hat und seine Entscheidung auf diesem Verfahrensverstoß beruhen kann.

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verbietet es, einer gerichtlichen Entscheidung Tatsachen- und Beweisergebnisse zugrunde zu legen, wenn den Beteiligten vorher nicht Gelegenheit gegeben war, sich zu ihnen zu äußern (Senat, Beschluss vom 3. November 2003, 2 Wx 29/03; BayObLG, FamRZ 1981, 999 [1001]).

    Der von Amts wegen zu beachtende Verfahrensverstoß (BayObLG, FamRZ 1981, 999 [1001]; Meyer-Holz, a.a.O., § 27 Rn 15 n.w.N.) des Landgerichts führt zwar nicht automatisch zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache.

  • OLG Köln, 03.11.2003 - 2 Wx 29/03

    Anfechtung eines Erbvertrages; Wirksamkeit eines Testaments bzw. einer Verfügung

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verbietet es, einer gerichtlichen Entscheidung Tatsachen- und Beweisergebnisse zugrunde zu legen, wenn den Beteiligten vorher nicht Gelegenheit gegeben war, sich zu ihnen zu äußern (BayObLGZ 1973, 162 [163]; BayObLGZ 1980, 378 [380]; BayObLG, FamRZ 1981, 999 [1001]).

    Der von Amts wegen zu beachtende Verfahrensverstoß (BayObLG, FamRZ 1981, 999 [1001]; Meyer-Holz, a.a.O., § 27 Rn 15 m.w.N.) des Landgerichts führt zwar nicht automatisch zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache.

    Sie ist jedoch dann von Bedeutung, wenn die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensverstoß beruht (BayObLGZ 1980, 23 [25]; BayObLG, FamRZ 1981, 999 [1001f.]; BayObLG, FamRZ 1988, 422 [423]; Meyer-Holz in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 27 Rn 17).

  • OLG Köln, 20.01.2006 - 2 Wx 44/05

    UWG-Recht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht

    Vielmehr ist sie nur dann von Bedeutung, wenn die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensverstoß beruht oder beruhen kann (vgl. BayObLGZ 1980, 23 [25]; BayObLG, FamRZ 1981, 999 [1001 f.]; Meyer-Holz in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl. 2003, § 27 Rdn. 17).
  • BayObLG, 23.09.1997 - 1Z BR 113/97

    Ermittlungspflicht des Beschwerdegerichts im vormundschaftsgerichtlichen

    Die Subsumtion der festgestellten Tatsachen unter diesen Begriff unterliegt der uneingeschränkten Nachprüfung durch das Beschwerdegericht (vgl. BayObLG FamRZ 1981, 999 /1000).
  • BayObLG, 25.01.1995 - 1Z BR 169/94

    Umfang der Ermittlungspflichten des Vormundschaftsgerichts im Verfahren über eine

    Diese Bewertung der festgestellten Umstände, die das Landgericht zur Ausfüllung der genannten unbestimmten Rechtsbegriffe vorgenommen hat, kann der Senat grundsätzlich in vollem Umfang nachprüfen (BayObLG FamRZ 1981, 999 /1000).
  • OLG Hamburg, 10.02.1983 - 15 UF 32/83
    Der abweichenden Meinung des Bayerischen Obersten Landesgericht (u.a. FamRZ 1980, 1064; 1981, 814; 1981, 999; DAVorm 1981, 897; 1981, 901; FamRZ 1982, 958) kann nicht gefolgt werden, denn die von dem Bayerischen Obersten Landesgericht gegebene Begründung, dem noch ungefestigten Willen eines kleineren Kindes sei keine wesentliche Bedeutung beizumessen, weil das Kind nach seinem Alter in der Entwicklung noch nicht so weit fortgeschritten sei, daß es zu einer vernünftigen Eigenbeurteilung fähig wäre, steht mit dem Wortlaut des § 50b FGG und dem Sinn und Zweck dieser Norm in einem unvereinbaren Gegensatz.
  • BayObLG, 08.12.1982 - BReg. 1 Z 80/82

    Eintritt der Rechtsfolge des § 1750 Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei

    Dieses darf zwar - im Ausnahmefall (vgl. hierzu: BayObLG FamRZ 1981, 814/815 = FRES 8, 424/428 = ZBlJugR 1981, 399/401 und FamRZ 1981, 999/1001 = DAVorm 1981, 759/763) - von der Anhörung aus schwerwiegenden Gründen absehen ( § 50 b Abs. 3 Satz 1 FGG ).
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