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   BayObLG, 30.07.1998 - 3Z BR 17/98   

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https://dejure.org/1998,4696
BayObLG, 30.07.1998 - 3Z BR 17/98 (https://dejure.org/1998,4696)
BayObLG, Entscheidung vom 30.07.1998 - 3Z BR 17/98 (https://dejure.org/1998,4696)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Juli 1998 - 3Z BR 17/98 (https://dejure.org/1998,4696)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Interessenschuldner im Sinne des § 2 Nr. 2 KostO (Kostenordnung); Voraussetzungen für die Annahme von Eltern als Interessenschuldner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 2 Nr. 2; BGB § 1666
    Interessenschuldnerschaft in einem wegen Gefährdung des Kindeswohls eingeleiteten vormundschaftsgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 727
  • MDR 1998, 1372
  • FamRZ 1999, 728
  • Rpfleger 1998, 541
  • BayObLGZ 1998 Nr. 44
  • BayObLGZ 1998, 171
  • BayObLGZ 1998, Nr. 44
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 11.05.1995 - 3Z BR 10/95

    Kostentragung bei Einstellung eines Verfahrens nach § 1666 BGB

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1998 - 3Z BR 17/98
    Das Gericht sei mit dem Bayerischen Obersten Landesgericht (JurBüro 1995, 599) der Auffassung, daß im Verfahren nach § 1666 BGB als "wahrgenommenes Interesse" auch das Elternrecht (Art. 6 GG ) anzusehen sei, da mit der gerichtlichen Entscheidung zugleich die Frage beantwortet werden müsse, ob und inwieweit das Elternrecht einzuschränken sei.

    Das war bei der von den Vorgerichten herangezogenen Entscheidung des Senats (veröffentlicht in JurBüro 1995, 599 f., allerdings ohne Sachverhaltsdarstellung) der Fall, da dort vom Kreisjugendamt beim Vormundschaftsgericht Maßnahmen nach § 1666 BGB angeregt worden waren, nachdem die beteiligten Eltern das betroffene Kind monatelang vom Schulunterricht ferngehalten hatten.

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