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   BayObLG, 30.09.1998 - 1Z BR 129/98   

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https://dejure.org/1998,5834
BayObLG, 30.09.1998 - 1Z BR 129/98 (https://dejure.org/1998,5834)
BayObLG, Entscheidung vom 30.09.1998 - 1Z BR 129/98 (https://dejure.org/1998,5834)
BayObLG, Entscheidung vom 30. September 1998 - 1Z BR 129/98 (https://dejure.org/1998,5834)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der elterlichen Sorge wegen der Misshandlung eines Säuglings; Sorgerechtsmissbrauch als Voraussetzung für ein Einschreiten gemäß § 1666 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch); Berücksichtigung des Kindeswohls bei einer vorläufigen Entziehung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666 Abs. 1
    Entziehung des Rechts der Aufenthaltsbestimmung durch vorläufige Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 178
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 28.07.1988 - BReg. 1a Z 32/88

    Entziehung; Personensorge; Vorläufige Anordnung; Gefahr; Kindeswohl; Bedürfnis

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1998 - 1Z BR 129/98
    Auch bedürfen die entscheidungserheblichen Tatsachen nicht des vollen Beweises, vielmehr genügt die Glaubhaftmachung (BayObLG FamRZ 1980, 1064/1065 und 1989, 421/422).

    Denn bei einer vorläufigen Anordnung kann die erneute persönliche Anhörung der Eltern durch das Beschwerdegericht gemäß § 50a Abs. 1 FGG jedenfalls dann unterbleiben, wenn das Vormundschaftsgericht die Eltern selbst angehört hat, dem Landgericht über diese Anhörung ein Protokoll vorliegt und, insbesondere angesichts der kurzen Zeit der Anhörung verstrichenen Zeit, kein Anlaß zu der Annahme besteht, daß sich die tatsächlichen Verhältnisse seit der ersten Anhörung wesentlich geändert haben (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 421/422 f. und Senatsbeschluß vom 27.9.1993, insoweit in Report 1994, 4 nicht abgedruckt).

  • BayObLG, 26.06.1991 - BReg. 1 Z 39/91

    Aufenthaltsbestimmungsrecht; Entzug; Maßnahmen; Trennung; Kind; Eltern

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1998 - 1Z BR 129/98
    Nach diesen Vorschriften ist die weitere Beschwerde der Eltern zulässig (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 90 ).
  • BayObLG, 26.02.1992 - 1Z BR 10/92

    Kindesmissbrauch; Beeinträchtigung; Kindeswohl; Einschreiten; Rechtfertigung;

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1998 - 1Z BR 129/98
    b) Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß vormundschaftsgerichtliche Maßnahmen gemäß § 1666 BGB auch im Weg der vorläufigen Anordnung ergehen können (BayObLG NJW 1992, 1971/1972; Palandt/Diederichsen BGB 57. Aufl. § 1666 Rn. 24).
  • BayObLG, 19.08.1992 - 1Z BR 48/92

    Voraussetzungen der Entziehung der gesamten Personensorge

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1998 - 1Z BR 129/98
    f) § 1666 Abs. 1 BGB räumt dem Gericht hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen ein Auswahlermessen ein (BayObLG FamRZ 1993, 229/231; MünchKomm/Hinz BGB 3. Aufl. 9 1666 Rn. 49).
  • BayObLG, 24.11.1994 - 1Z BR 143/94

    Vormundschaftsgerichtliche Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1998 - 1Z BR 129/98
    Dem Kind drohende Gefahr muß so beschaffen sein, daß nicht bis zur Beendigung der notwendigen Ermittlungen zugewartet werden kann, sondern auf der Grundlage vorläufiger Ergebnisse sofort eingegriffen werden muß (BayObLG aaO sowie NJW-RR 1995, 326/327; Jansen FGG 2. Aufl. § 19 Rn. 28 m.w.N.).
  • BayObLG, 21.03.1990 - BReg. 1a Z 1/90

    Entziehung; Personensorge; Vermögenssorge; Glaubhaftmachung; Beweisführung;

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1998 - 1Z BR 129/98
    b) Die tatsächlichen Feststellungen und die tatsächliche Würdigung des Landgerichts sind im Rechtsbeschwerdeverfahren nur auf Rechtsfehler zu überprüfen, nämlich dahin, ob das Landgericht den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG ) und die erhobenen Beweise fehlerfrei gewürdigt hat (vgl. näher BayObLGZ 1990, 63/65 f. und 1991, 17/20; Keidel-Kuntze FGG 13. Aufl. § 27 Rn. 42).
  • BayObLG, 30.04.1996 - 1Z BR 36/96

    Verfahren über den Erlass einer Verbleibensanordnung

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1998 - 1Z BR 129/98
    Bei einem derart geringen Alter ist eine Anhörung zur Ermittlung der Neigungen, Bindungen und des Willens des Kindes regelmäßig nicht geboten (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 223/224).
  • BVerfG, 11.11.1988 - 1 BvR 585/88

    Entziehung des Rechts der elterlichen Sorge

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1998 - 1Z BR 129/98
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG FamRZ 1989, 145/146) ist schon wegen der Schwere der körperlichen Beeinträchtigungen, um die es hier geht, nicht verletzt.
  • BayObLG, 15.01.1991 - BReg. 1a Z 73/90

    Jugendamt; Amtsvormundschaft; Kind; Großmutter; Herausverlangen; Familienpflege;

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1998 - 1Z BR 129/98
    b) Die tatsächlichen Feststellungen und die tatsächliche Würdigung des Landgerichts sind im Rechtsbeschwerdeverfahren nur auf Rechtsfehler zu überprüfen, nämlich dahin, ob das Landgericht den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG ) und die erhobenen Beweise fehlerfrei gewürdigt hat (vgl. näher BayObLGZ 1990, 63/65 f. und 1991, 17/20; Keidel-Kuntze FGG 13. Aufl. § 27 Rn. 42).
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