Rechtsprechung
| BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 115/02; 3Z BR 118/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vermögen des Betroffenen bei Verbindlichkeiten gegenüber Sozialhilfeträger
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- AG Nürnberg - XVII 442/94
- LG Nürnberg-Fürth - 13 T 1399 mit 1402/01
- BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 115/02; 3Z BR 118/02
- BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 118/02
Zeitschriftenfundstellen
- FamRZ 2002, 1658 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- BayObLG, 08.10.2003 - 3Z BR 100/03
Berechnung des Vermögens eines Betreuten - Betreuungssache, Vergütung, …
Der Senat habe mit Beschluss vom 31.7.2002 (BtPrax 2002, 262) entschieden, dass nach Unanfechtbarkeit von Leistungsbescheiden des Sozialhilfeträgers die insoweit bestehende Leistungspflicht des Adressaten auch im Vergütungsfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht mehr in Frage gestellt werden könne, eine Berücksichtigung von Rückgriffansprüchen der Sozialhilfeträger hingegen vor Erlass eines Leistungsbescheids nicht gerechtfertigt sei, wenn der Sozialhilfeträger Leistungen unabhängig von einer etwaigen Mittellosigkeit des Betroffenen gewährt habe.Vermögen ist grundsätzlich die Summe der dem Betroffenen zustehenden Güter ohne den Abzug von Schulden (BayObLG BtPrax 2002, 262 und FamRZ 1999, 1234).
Im Hinblick auf diese Entscheidung hat der Senat in seinem Beschluss vom 31.7.2002 (BtPrax 2002, 262) ausgeführt, jedenfalls noch nicht einmal der Höhe nach feststehende Verbindlichkeiten des Betroffenen gegenüber dem Sozialhilfeträger könnten nicht vermögensmindernd berücksichtigt werden.
- BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 118/02 3Z BR 115/02 3Z BR 118/02.
- LG Koblenz, 17.05.2004 - 2 T 283/04 Diese durch Leistungsbescheid konkretisierten Forderungen sind im Vergütungsfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen (BayObLG, BtPrax 2002, 262, 263; vgl. auch OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 799 - BtPrax 1999, 32).
