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   BayObLG, 31.10.1997 - 3Z BR 134/97   

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https://dejure.org/1997,3595
BayObLG, 31.10.1997 - 3Z BR 134/97 (https://dejure.org/1997,3595)
BayObLG, Entscheidung vom 31.10.1997 - 3Z BR 134/97 (https://dejure.org/1997,3595)
BayObLG, Entscheidung vom 31. Oktober 1997 - 3Z BR 134/97 (https://dejure.org/1997,3595)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 27 Abs. 1; UmwG § 193

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 27 Abs. 1 UmwG § 193
    Geschäftswert bei Rechtsformwechsel einer Kapitalgesellschaft in Personenhandelsgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Amberg - 22 T 1337/96
  • BayObLG, 31.10.1997 - 3Z BR 134/97

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 249
  • BB 1998, 1122
  • DB 1998, 252
  • Rpfleger 1998, 127
  • BayObLGZ 1997 Nr. 63
  • BayObLGZ 1997, 321
  • NZG 1998, 116 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 04.06.1987 - BReg. 3 Z 38/86

    Wert des Beitrittsvertrages zu einer Bauherrengesellschaft

    Auszug aus BayObLG, 31.10.1997 - 3Z BR 134/97
    Denn der Gegenstand der Entscheidung in einem Verfahren nach § 156 KostO wird durch die Beanstandung des (Erst-) Beschwerdeführers bestimmt (BayObLGZ 1987, 186/190 m.w.N.; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann - nachfolgend Korintenberg - KostO 13.Aufl. § 156 Rn. 58).
  • BFH, 04.12.1996 - II B 116/96

    Grunderwerbsteuerpflicht bei formwechselnder Umwandlung von Kapital- in

    Auszug aus BayObLG, 31.10.1997 - 3Z BR 134/97
    Der Auffassung der Notarkasse, daß sich der Wert nach § 39 Abs. 1 KostO stets nach dem Aktivvermögen des formwechselnden Rechtsträgers bestimme, da grunderwerbssteuerliche und bilanzrechtliche Gesichtspunkte gegen den Gedanken der Identitätswahrung sprächen, der Formwechsel vielmehr als fiktiver Vermögensübergangsbeschluß anzusehen sei, ist durch die Entscheidung des Bundesfinanzhofs in MittBayNot 1997, 124 im wesentlichen der Boden entzogen.
  • BayObLG, 23.03.2005 - 3Z BR 274/04

    Beurkundungskosten bei Verurteilung des Grundstückskäufers zur Abgabe der

    Da in dem Verfahren nach § 156 KostO der Gegenstand des Verfahrens durch die Beanstandung des Beschwerdeführers bestimmt wird (BayObLGZ 1987, 186/190; 1997, 321/322), ist nur darüber zu befinden, ob - neben der Verkäuferin - auch die Beteiligten in Anspruch genommen werden können.
  • OLG Frankfurt, 22.10.2001 - 20 W 387/01

    Notarkosten: Rechtsmittel des Notars gegen Herabsetzung seiner Kostenberechnung;

    Vielmehr ergibt sich der Wert für erstere aus den §§ 18 bis 30 KostO und für letztere aus § 27 Abs. 1 i.V.m. § 26 Abs. 4 KostO (Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, aaO., § 47, Rdnr.8; BayObLG JurBüro 1998, 154).
  • BayObLG, 23.09.1998 - 3Z BR 225/98

    Geltung der Wertgrenze des § 39 Abs.4 KostO für einen Vertrag, mit dem

    Das Landgericht hat sich zutreffend darauf beschränkt, die Bewertung des Einbringungsvertrags zu überprüfen, weil nur diese von der Beteiligten beanstandet worden ist (vgl. BayObLGZ 1987, 186/190; 1997, 321/322; Korintenberg/Lappe/ Bengel/Reimann - nachfolgend Korintenberg - KostO 13.Aufl. § 156 Rn.58).
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