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   EGMR, 09.06.2011 - 31047/04, 43386/08   

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EGMR, 09.06.2011 - 31047/04, 43386/08 (https://dejure.org/2011,40836)
EGMR, Entscheidung vom 09.06.2011 - 31047/04, 43386/08 (https://dejure.org/2011,40836)
EGMR, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - 31047/04, 43386/08 (https://dejure.org/2011,40836)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des Vollzugs einer Unterbringung in einer Sicherungsverwahrung mit Art. 5 Abs. 1 der Konvention; Relative flexible Anwendung des Art. 35 Abs. 1 der Konvention; Annahme einer unzulässigen Doppelsanktion bei Bezeichnung einer Anordnung der ...

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    MORK v. GERMANY

    Art. 5, Art. 5 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Buchst. a MRK
    Remainder inadmissible No violation of Art. 5-1 (englisch)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sicherungsverwahrung - Straßburger Lob für das höchste deutsche Gericht

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sicherungsverwahrung: Straßburger Richter zufrieden mit Bundesverfassungsgericht

Sonstiges

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2093
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus EGMR, 09.06.2011 - 31047/04
    Am 13. März 2007 entschied eine Kammer der Fünften Sektion, die Prüfung der Beschwerde Nr. 31047/04 bis zum Ausgang des Verfahrens in der Rechtssache M. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 19359/04, zu vertagen.

    Das Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache M. ./. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 19359/04, Rdnrn. 45-78, 17. Dezember 2009) enthält eine umfassende Zusammenfassung der Vorschriften des Strafgesetzbuchs (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO) im Hinblick auf die Unterscheidung zwischen Strafen und Maßregeln der Besserung und Sicherung, insbesondere die Sicherungsverwahrung, sowie auf den Erlass, die Überprüfung und den Vollzug von Sicherungsverwahrungsanordnungen.

    Der Gerichtshof verweist auf die in seiner Rechtsprechung zu Artikel 5 Abs. 1 der Konvention festgelegten Grundsätze, die in seinem Urteil vom 17. Dezember 2009 in der Rechtssache M. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 19359/04 (Rdnrn. 86-91), und in seinem Urteil vom 21. Oktober 2010 in der Rechtssache Grosskopf ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 24478/03 (Rdnrn. 42-44), (im Hinblick auf Individualbeschwerden in Bezug auf Sicherungsverwahrung) zusammengefasst wurden.

  • EGMR, 24.06.1982 - 7906/77

    VAN DROOGENBROECK v. BELGIUM

    Auszug aus EGMR, 09.06.2011 - 31047/04
    Er weist insbesondere erneut darauf hin, dass der Begriff "Verurteilung" im Sinne von Artikel 5 Abs. 1 Buchstabe a so zu verstehen ist, dass er sowohl eine Schuldfeststellung bezeichnet, nachdem das Vorliegen einer Straftat in der gesetzlich vorgesehenen Weise festgestellt wurde, als auch die Verhängung einer Strafe oder einer anderen freiheitsentziehenden Maßnahme (siehe Van Droogenbroeck ./. Belgien, 24. Juni 1982, Rdnr. 35, Serie A Band 50; und M. ./. Deutschland, a. a. O., Rdnr. 87).
  • EGMR, 28.05.2002 - 46295/99

    STAFFORD v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EGMR, 09.06.2011 - 31047/04
    Zwischen der Verurteilung und der in Rede stehenden Freiheitsentziehung muss vielmehr ein hinreichender Kausalzusammenhang bestehen (siehe Stafford ./. Vereinigtes Königreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 46295/99, Rdnr. 64, ECHR 2002 IV; Kafkaris ./. Zypern [GK], Individualbeschwerde Nr. 21906/04, Rdnr. 117, ECHR 2008 ...; und M. ./. Deutschland, a. a. O., Rdnr. 88).
  • EGMR, 21.10.2010 - 24478/03

    Vereinbarkeit der Sicherungsverwahrung mit dem Recht auf Freiheit und Sicherheit

    Auszug aus EGMR, 09.06.2011 - 31047/04
    Der Gerichtshof verweist auf die in seiner Rechtsprechung zu Artikel 5 Abs. 1 der Konvention festgelegten Grundsätze, die in seinem Urteil vom 17. Dezember 2009 in der Rechtssache M. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 19359/04 (Rdnrn. 86-91), und in seinem Urteil vom 21. Oktober 2010 in der Rechtssache Grosskopf ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 24478/03 (Rdnrn. 42-44), (im Hinblick auf Individualbeschwerden in Bezug auf Sicherungsverwahrung) zusammengefasst wurden.
  • EGMR, 17.05.2005 - 35883/02

    FÁBER c. REPUBLIQUE TCHEQUE

    Auszug aus EGMR, 09.06.2011 - 31047/04
    Der Gerichtshof weist ferner erneut darauf hin, dass es in erster Linie den innerstaatlichen Behörden, und insbesondere den Gerichten, obliegt, das innerstaatliche Recht - vor allem Verfahrensvorschriften wie Fristen für die Einreichung von Unterlagen oder die Einlegung von Rechtsmitteln - auszulegen, und der Gerichtshof, sofern keine Willkür vorliegt, ihre Auslegung nicht durch seine eigene ersetzen wird (vgl. u. a. Fáber ./. Tschechische Republik, Individualbeschwerde Nr. 35883/02, Rdnrn. 55-56, 17. Mai 2005; und A. ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 71759/01, 25. September 2006).
  • EGMR, 30.03.2000 - 47678/99

    MEYER-FALK contre l'ALLEMAGNE

    Auszug aus EGMR, 09.06.2011 - 31047/04
    Selbst wenn unterstellt würde, dass dieser Teil der Beschwerde in jeder Hinsicht ratione personae mit den Bestimmungen der Konvention vereinbar sei (vgl. diesbezüglich insbesondere M. ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 47678/99, 30. März 2000), stellt der Gerichtshof fest, dass das Bundesverfassungsgericht im vorliegenden Fall die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen das landgerichtliche Urteil vom 14. November 2001 zur Anordnung seiner Sicherungsverwahrung wegen Nichterschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs als unzulässig eingestuft hatte.
  • EGMR, 25.09.2006 - 71759/01

    D. K. A. gegen Deutschland

    Auszug aus EGMR, 09.06.2011 - 31047/04
    Der Gerichtshof weist ferner erneut darauf hin, dass es in erster Linie den innerstaatlichen Behörden, und insbesondere den Gerichten, obliegt, das innerstaatliche Recht - vor allem Verfahrensvorschriften wie Fristen für die Einreichung von Unterlagen oder die Einlegung von Rechtsmitteln - auszulegen, und der Gerichtshof, sofern keine Willkür vorliegt, ihre Auslegung nicht durch seine eigene ersetzen wird (vgl. u. a. Fáber ./. Tschechische Republik, Individualbeschwerde Nr. 35883/02, Rdnrn. 55-56, 17. Mai 2005; und A. ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 71759/01, 25. September 2006).
  • EGMR, 12.02.2008 - 21906/04

    KAFKARIS c. CHYPRE

    Auszug aus EGMR, 09.06.2011 - 31047/04
    Zwischen der Verurteilung und der in Rede stehenden Freiheitsentziehung muss vielmehr ein hinreichender Kausalzusammenhang bestehen (siehe Stafford ./. Vereinigtes Königreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 46295/99, Rdnr. 64, ECHR 2002 IV; Kafkaris ./. Zypern [GK], Individualbeschwerde Nr. 21906/04, Rdnr. 117, ECHR 2008 ...; und M. ./. Deutschland, a. a. O., Rdnr. 88).
  • EGMR, 03.10.2002 - 43425/98

    SKALKA v. POLAND

    Auszug aus EGMR, 09.06.2011 - 31047/04
    Deshalb ist der innerstaatliche Rechtsweg nicht erschöpft, wenn ein Rechtsmittel wegen eines Verfahrensfehlers seitens des Beschwerdeführers nicht zugelassen wird (siehe u. a. Skalka ./. Polen, (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 43425/98, 3. Oktober 2002).
  • EGMR, 19.03.1991 - 11069/84

    CARDOT c. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 09.06.2011 - 31047/04
    In der Regel erfordert er auch, dass die Rügen, mit denen später der Gerichtshof befasst werden soll, zumindest ihrem wesentlichen Inhalt nach Gegenstand der Anrufungen dieser Gerichte waren und dass die in den innerstaatlichen Bestimmungen vorgesehenen formalen Anforderungen und zeitlichen Fristen beachtet wurden (siehe unter anderem Cardot ./. Frankreich, 19. März 1991, Rdnr. 34, Serie A, Bd. 200; Elçi u. a. ./. Türkei, Individualbeschwerden Nrn. 23145/93 und 25091/94, Rdnr. 604, 13. November 2003).
  • EGMR, 13.11.2003 - 23145/93

    ELÇI AND OTHERS v. TURKEY

  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1350/08

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Gewerbsmäßigkeit;

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

  • BVerfG, 08.06.2023 - 2 BvR 642/23

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Untersuchungshaft im Zusammenhang mit

    Der Vortrag der Beschwerdeführerin ermöglicht dem Bundesverfassungsgericht daher nicht die Prüfung der Verfassungsbeschwerde ohne weitere Ermittlungen (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 149, 346 ; BVerfGK 5, 170 ; vgl. auch EGMR, Mork v. Germany, Urteil vom 9. Juni 2011, Nr. 31047/04, 43386/08, § 39).
  • BVerfG, 26.05.2023 - 2 BvR 605/23

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Untersuchungshaft im Zusammenhang mit

    Der Vortrag des Beschwerdeführers ermöglicht dem Bundesverfassungsgericht daher nicht die Prüfung der Verfassungsbeschwerde ohne weitere Ermittlungen (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 149, 346 ; BVerfGK 5, 170 ; vgl. auch EGMR, Mork v. Germany, Urteil vom 9. Juni 2011, Nr. 31047/04, 43386/08, § 39, NJW 2012, S. 2093 ).
  • BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvR 146/23

    Verfassungsbeschwerde mangels Einhaltung der formalen Begründungs- und

    Der Vortrag des Beschwerdeführers ermöglicht dem Bundesverfassungsgericht daher nicht die Prüfung der Verfassungsbeschwerde ohne weitere Ermittlungen (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 149, 346 ; BVerfGK 5, 170 ; vgl. auch EGMR, Mork v. Germany, Urteil vom 9. Juni 2011, Nr. 31047/04, 43386/08, § 39, NJW 2012, S. 2093 ).
  • BGH, 02.08.2011 - 3 StR 208/11

    Sicherungsverwahrung (Doppelbestrafungsverbot; Hang; Gesamtwürdigung; Phasen

    Sie hat keine Bedeutung für die gleichzeitige Verhängung von Strafe und Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB (vgl. EGMR, Urteil vom 21. Oktober 2010 - Nr. 24478/03 G. ./. Deutschland - sowie Urteile vom 9. Juni 2011 - Nr. 30493/04 S. ./. Deutschland - und 31047/04 und 43386/08 M. ./. Deutschland; vgl. schon BVerfG, Beschluss vom 27. September 1995 - 2 BvR 1734/90, NStZ-RR 1996, 122).
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