Rechtsprechung
   EGMR, 10.01.2008 - 25706/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,33058
EGMR, 10.01.2008 - 25706/03 (https://dejure.org/2008,33058)
EGMR, Entscheidung vom 10.01.2008 - 25706/03 (https://dejure.org/2008,33058)
EGMR, Entscheidung vom 10. Januar 2008 - 25706/03 (https://dejure.org/2008,33058)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,33058) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • EGMR, 13.07.2000 - 25735/94

    Fall E. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus EGMR, 10.01.2008 - 25706/03
    Solche weiteren Beschränkungen bergen die Gefahr, dass die Familienbeziehungen zwischen einem kleinen Kind und einem oder beiden Elternteilen endgültig abgeschnitten werden (siehe Rechtssachen Elsholz ./. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 25735/94, Rdnr. 49, EuGHMR 2000-VIII, sowie Kutzner ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 46544/99, Rdnr. 67, EuGHMR 2002-I, und Görgülü , a.a.O., Rdnr. 42).

    Gleichwohl kann der Elternteil nach Artikel 8 nicht beanspruchen, dass Maßnahmen getroffen werden, die der Gesundheit und der Entwicklung des Kindes schaden würden (siehe Rechtssachen Elsholz ./. Deutschland [GK] Individualbeschwerde Nr. 25735/94, Rdnr. 50, EuGHMR 2000-VIII sowie T.P. und K.M. ./. Vereinigtes Königreich , a.a.O., Rdnr. 71).

  • EGMR, 16.10.2006 - 32817/02

    E. W. gegen Deutschland

    Auszug aus EGMR, 10.01.2008 - 25706/03
    Aus diesen Überlegungen folgt, dass die Aufgabe des Gerichtshofs nicht darin besteht, an Stelle der nationalen Behörden deren Aufgaben in Fragen des Sorge- und Umgangsrechts wahrzunehmen, sondern im Lichte der Konvention die Entscheidungen zu überprüfen, die diese Behörden in Ausübung ihres Ermessens getroffen haben (siehe Rechtssachen Sahin und Sommerfeld ./. Deutschland [GK], Individualbeschwerden Nrn. 30943/96 und 31871/96, Rdnr. 64 bzw. 62, EuGHMR 2003-VIII; T.P. und K.M. ./. Vereinigtes Königreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 28945/95, Rdnr. 71, EuGHMR 2001-V, Görgülü , a.a.O., Rdnr 41, und Wildgruber ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 32817/02, 16. Oktober 2006).
  • EGMR, 27.06.2000 - 30979/96

    FRYDLENDER c. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 10.01.2008 - 25706/03
    80. Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass die Angemessenheit der Verfahrensdauer im Lichte der Umstände der Rechtssache sowie unter Berücksichtigung folgender Kriterien zu beurteilen ist: der Komplexität des Falles, des Verhaltens des Beschwerdeführers und der zuständigen Behörden sowie der Bedeutung des Rechtsstreits für den Beschwerdeführer (siehe u.v.a. Rechtssache Frydlender ./. Frankreich [GK] , Individualbeschwerde Nr. 30979/96, Rdnr. 43, EuGHMR 2000-VII).
  • EGMR, 11.10.2001 - 30943/96

    Rechtssache S. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus EGMR, 10.01.2008 - 25706/03
    Aus diesen Überlegungen folgt, dass die Aufgabe des Gerichtshofs nicht darin besteht, an Stelle der nationalen Behörden deren Aufgaben in Fragen des Sorge- und Umgangsrechts wahrzunehmen, sondern im Lichte der Konvention die Entscheidungen zu überprüfen, die diese Behörden in Ausübung ihres Ermessens getroffen haben (siehe Rechtssachen Sahin und Sommerfeld ./. Deutschland [GK], Individualbeschwerden Nrn. 30943/96 und 31871/96, Rdnr. 64 bzw. 62, EuGHMR 2003-VIII; T.P. und K.M. ./. Vereinigtes Königreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 28945/95, Rdnr. 71, EuGHMR 2001-V, Görgülü , a.a.O., Rdnr 41, und Wildgruber ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 32817/02, 16. Oktober 2006).
  • EGMR, 10.05.2001 - 28945/95

    T.P. ET K.M. c. ROYAUME-UNI

    Auszug aus EGMR, 10.01.2008 - 25706/03
    Aus diesen Überlegungen folgt, dass die Aufgabe des Gerichtshofs nicht darin besteht, an Stelle der nationalen Behörden deren Aufgaben in Fragen des Sorge- und Umgangsrechts wahrzunehmen, sondern im Lichte der Konvention die Entscheidungen zu überprüfen, die diese Behörden in Ausübung ihres Ermessens getroffen haben (siehe Rechtssachen Sahin und Sommerfeld ./. Deutschland [GK], Individualbeschwerden Nrn. 30943/96 und 31871/96, Rdnr. 64 bzw. 62, EuGHMR 2003-VIII; T.P. und K.M. ./. Vereinigtes Königreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 28945/95, Rdnr. 71, EuGHMR 2001-V, Görgülü , a.a.O., Rdnr 41, und Wildgruber ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 32817/02, 16. Oktober 2006).
  • EGMR, 26.02.2004 - 74969/01

    Görgülü ./. Deutschland: Verweigerung des Sorgerechts und Umgangsrechts mit dem

    Auszug aus EGMR, 10.01.2008 - 25706/03
    101. Der Gerichtshof erkennt an, dass die hier in Rede stehenden Entscheidungen auf innerstaatlichem Recht beruhten, nämlich auf §§ 1671 und 1684 Abs. 4 BGB, und dass sie den Schutz des Kindeswohls zum Ziel hatten, was ein legitimes Ziel im Sinne von Artikel 8 Abs. 2 darstellt (siehe Rechtssachen Keegan ./. Irland, Urteil vom 26. Mai 1994, Serie A Bd. 290, S. 20, Rdnr. 44, und Görgülü ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 74969/01, Rdnr. 37, 26.
  • EGMR, 13.10.2005 - 63309/00

    W. S. gegen Deutschland

    Auszug aus EGMR, 10.01.2008 - 25706/03
    Wie der Gerichtshof bereits in vergleichbaren Fällen festgestellt hat (siehe Rechtssachen Süss ./. Deutschland (Entsch.) Individualbeschwerde Nr. 63309/00, 13. Oktober 2005; Petersen ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerden Nrn. 38282/97 und 68891/01, 12. Januar 2006 and argumentum a fortiori Uhl ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 64387/01, 6. Mai 2004), ist es unter diesen Umständen nicht seine Aufgabe, selbst an die Stelle des Bundesverfassungsgerichts zu treten und Mutmaßungen über die Gründe anzustellen, aus denen dieses es ablehnte, die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin zur Entscheidung anzunehmen.
  • EGMR, 10.02.2005 - 64387/01

    Überlange Verfahrensdauer

    Auszug aus EGMR, 10.01.2008 - 25706/03
    Wie der Gerichtshof bereits in vergleichbaren Fällen festgestellt hat (siehe Rechtssachen Süss ./. Deutschland (Entsch.) Individualbeschwerde Nr. 63309/00, 13. Oktober 2005; Petersen ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerden Nrn. 38282/97 und 68891/01, 12. Januar 2006 and argumentum a fortiori Uhl ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 64387/01, 6. Mai 2004), ist es unter diesen Umständen nicht seine Aufgabe, selbst an die Stelle des Bundesverfassungsgerichts zu treten und Mutmaßungen über die Gründe anzustellen, aus denen dieses es ablehnte, die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin zur Entscheidung anzunehmen.
  • EGMR, 12.01.2006 - 38282/97

    Menschenrechte: Ausgestaltung und Dauer eines Sorgerechts- und Umgangsverfahren

    Auszug aus EGMR, 10.01.2008 - 25706/03
    Wie der Gerichtshof bereits in vergleichbaren Fällen festgestellt hat (siehe Rechtssachen Süss ./. Deutschland (Entsch.) Individualbeschwerde Nr. 63309/00, 13. Oktober 2005; Petersen ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerden Nrn. 38282/97 und 68891/01, 12. Januar 2006 and argumentum a fortiori Uhl ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 64387/01, 6. Mai 2004), ist es unter diesen Umständen nicht seine Aufgabe, selbst an die Stelle des Bundesverfassungsgerichts zu treten und Mutmaßungen über die Gründe anzustellen, aus denen dieses es ablehnte, die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin zur Entscheidung anzunehmen.
  • EGMR, 26.02.2002 - 46544/99

    Fall K. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus EGMR, 10.01.2008 - 25706/03
    Solche weiteren Beschränkungen bergen die Gefahr, dass die Familienbeziehungen zwischen einem kleinen Kind und einem oder beiden Elternteilen endgültig abgeschnitten werden (siehe Rechtssachen Elsholz ./. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 25735/94, Rdnr. 49, EuGHMR 2000-VIII, sowie Kutzner ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 46544/99, Rdnr. 67, EuGHMR 2002-I, und Görgülü , a.a.O., Rdnr. 42).
  • EGMR, 26.05.1994 - 16969/90

    KEEGAN v. IRELAND

  • EGMR, 19.03.1991 - 11069/84

    CARDOT c. FRANCE

  • EGMR, 19.09.2000 - 40031/98

    GNAHORE c. FRANCE

  • EGMR, 25.01.2000 - 31679/96

    IGNACCOLO-ZENIDE v. ROMANIA

  • EGMR, 13.11.2003 - 23145/93

    ELÇI AND OTHERS v. TURKEY

  • EGMR, 27.11.1992 - 13441/87

    OLSSON c. SUÈDE (N° 2)

  • EGMR, 28.09.1999 - 29340/95

    Pflicht zur Erschöpfung innerstaatlicher Rechtsbehelfe vor Anrufung des

  • EGMR, 25.02.1992 - 12963/87

    MARGARETA AND ROGER ANDERSSON v. SWEDEN

  • EGMR, 28.04.2016 - 20106/13

    Buchleither gegen Deutschland

    Aus diesen Überlegungen folgt, dass die Aufgabe des Gerichtshofs nicht darin besteht, an Stelle der nationalen Behörden deren Beurteilungsspielraum wahrzunehmen (siehe G../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 25706/03, Rdnr. 102, 10. Januar 2008).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht