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   EGMR, 11.12.2007 - 77910/01   

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https://dejure.org/2007,32506
EGMR, 11.12.2007 - 77910/01 (https://dejure.org/2007,32506)
EGMR, Entscheidung vom 11.12.2007 - 77910/01 (https://dejure.org/2007,32506)
EGMR, Entscheidung vom 11. Dezember 2007 - 77910/01 (https://dejure.org/2007,32506)
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  • EGMR, 12.02.1985 - 9317/81

    RUBINAT v. ITALY

    Auszug aus EGMR, 11.12.2007 - 77910/01
    Er erinnert daran, dass der Verzicht auf ein nach der Konvention zugesichertes Recht aus eindeutigen Erklärungen oder Schriftstücken abzuleiten ist ( Neumeister ./. Österreich (Artikel 50), Urteil vom 7. Mai 1974, Serie A, Bd. 17, Rdnr. 36) und keinem wichtigen öffentlichen Interesse widersprechen darf ( Colozza ./. Italien , Urteil vom 12. Februar 1985, Serie A, Bd. 89, Rdnr. 28, und Exel ./. Tschechische Republik , Nr. 48962/99, Rdnr. 46, 5.
  • EGMR, 07.05.1974 - 1936/63

    NEUMEISTER v. AUSTRIA (ARTICLE 50)

    Auszug aus EGMR, 11.12.2007 - 77910/01
    Er erinnert daran, dass der Verzicht auf ein nach der Konvention zugesichertes Recht aus eindeutigen Erklärungen oder Schriftstücken abzuleiten ist ( Neumeister ./. Österreich (Artikel 50), Urteil vom 7. Mai 1974, Serie A, Bd. 17, Rdnr. 36) und keinem wichtigen öffentlichen Interesse widersprechen darf ( Colozza ./. Italien , Urteil vom 12. Februar 1985, Serie A, Bd. 89, Rdnr. 28, und Exel ./. Tschechische Republik , Nr. 48962/99, Rdnr. 46, 5.
  • BGH, 24.10.1988 - II ZB 7/88

    Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister; Anforderungen an die Form eines

    Auszug aus EGMR, 11.12.2007 - 77910/01
    Die Beschwerdeführerin zitiert einen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. Oktober 1988 (Az. II ZB 7/88), wonach ein gültiger Rechtsmittelverzicht nur im Wege einer eindeutigen Erklärung erfolgen kann, mit der der Betroffene seinen Willen bekundet, dass er das prozessuale Recht aufgibt, eine gerichtliche Entscheidung durch eine übergeordnete Instanz prüfen zu lassen.
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