Rechtsprechung
   EGMR, 17.04.2003 - 52853/99   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    EMRK Art. 8; EMRK Art. 41; AuslG § 47 Abs. 1; AuslG § 47 Abs. 2; AuslG § 48 Abs. 1
    D (A), Türken, Ausweisung, Straftäter, Besonderer Ausweisungsschutz, Unbefristete Aufenthaltserlaubnis, Schutz von Ehe und Familie, Deutsche Kinder, Beurteilungszeitpunkt, Sperrwirkung, nachträgliche Befristung, Immaterieller Schaden, Schadensersatz

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

  • EGMR, 16.05.2002 - 52853/99
  • EGMR, 17.04.2003 - 52853/99

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2004, 2147



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Wird zitiert von ... (77)  

  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03  

    Verfassungsmäßigkeit der Ausweisung eines in Deutschland geborenen und

    Unverheiratete und kinderlose Ausländer genießen einen schwächeren aufenthaltsrechtlichen Schutz (vgl. einerseits EGMR, Urteil vom 29. Januar 1997 - 112/1995/618/708 - Fall Bouchelkia; Zulässigkeitsentscheidung vom 4. Oktober 2001 - 43359/98 - Fall Adam, EuGRZ 2002, S. 582; andererseits Urteil vom 26. September 1997 - 85/1996/704/896 - Fall Mehemi, InfAuslR 1997, S. 430; Urteil vom 17. April 2003 - 52853/99 - Fall Yilmaz).

    Daneben werden zwar auch die Bindungen zu den im Inland lebenden Eltern und Geschwistern berücksichtigt, diese sind aber von geringerem Gewicht, wenn der erwachsene Ausländer nicht auf Grund besonderer Umstände auf deren Unterstützung und Hilfe angewiesen ist (vgl. EGMR, Urteil vom 13. Juli 1995 - 18/1994/465/564 - Fall Nasri, InfAuslR 1996, S. 1; Urteil vom 17. April 2003 - 52853/99 - Fall Yilmaz).

    Denn sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 80, 81 ) als auch des EGMR (vgl. Urteil vom 17. April 2003 - 52853/99 - Fall Yilmaz) lassen die Beziehungen zwischen einem erwachsenen Kind und seinen Eltern keinen weitergehenden aufenthaltsrechtlichen Schutz durch Art. 6 Abs. 1 GG bzw. Art. 8 EMRK angezeigt erscheinen, wenn nicht das erwachsene Kind auf die Hilfe der Eltern angewiesen ist und sich diese Hilfe nur im Inland erbringen lässt.

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02  

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Auch wenn der Kläger nicht freizügigkeitsberechtigt sein sollte, ist vom Gericht zu prüfen, ob eine Ausweisung ohne Befristung einen unverhältnismäßigen Eingriff im Sinne von Art. 8 Abs. 2 EMRK darstellt (Urteil des EGMR vom 17. April 2003 - Beschwerde Nr. 52853/99 - Yilmaz - NJW 2004, 2147 ff., Rn. 48; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 1979 - 1 BvR 650/77 - BVerfGE 51, 386 ).
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02  

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

    Angesichts der Schwere der vom Kläger begangenen Straftat, seiner privaten und familiären Situation und seiner nach wie vor vorhandenen Beziehungen zur Türkei war es nach Art. 6 GG und nach Art. 8 EMRK auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bisher nicht geboten, die Ausweisung von vornherein zeitlich zu befristen (vgl. EGMR, Urteil vom 17. April 2003 - Beschwerde-Nr. 52853/99 - Yilmaz - NJW 2004, 2147 ff. m.w.N.; vgl. dazu allgemein auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 1. März 2004 - 2 BvR 1570/03 - EuGRZ 2004, 317).
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