Rechtsprechung
   EGMR, 19.04.2012 - 61272/09   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesministerium der Justiz

    B. gegen Deutschland

    Verletzung von Artikel 5 Absatz 1 EMRK (Recht auf Freiheit und Sicherheit) durch die nachträglich Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gem. § 66 b Abs. 2 a. F. StGB

  • Europarat

    B. ./. Deutschland

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 19.04.2012)

    Deutsche Sicherungsverwahrung abermals gerügt

Verfahrensgang




Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)  

  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11  

    Vorbehaltene Sicherungsverwahrung (Abstandsgebot; Freiheitsgrundrecht: Freiheit

    In diesem Fall, so der Gerichtshof, sei allein die strafgerichtliche Aburteilung konventionsrechtlich als Verurteilung anzusehen (vgl. EGMR, Urteil vom 19. April 2012, Beschwerde-Nr. 61272/09, B. ./. Deutschland, Rn. 72 f.).

    Die Sicherungsverwahrung ist nämlich dann gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a EMRK gerechtfertigt, wenn zwischen ihr und der Verurteilung, welche die Schuldfeststellung beinhaltet, ein hinreichender Kausalzusammenhang existiert (vgl. EGMR, Urteil vom 17. Dezember 2009, Beschwerde-Nr. 19359/04, M. ./. Deutschland, Rn. 97; Urteil vom 13. Januar 2011, Beschwerde-Nr. 6587/04, Haidn ./. Deutschland, Rn. 85; Urteil vom 19. April 2012, Beschwerde-Nr. 61272/09, B. ./. Deutschland, Rn. 74).

    Die Vorschriften, auf die die in Rede stehende Sicherungsverwahrung gestützt worden sei, seien erst nach der Tat und der Verurteilung in das Strafgesetzbuch eingeführt worden (vgl. EGMR, Urteil vom 19. April 2012, Beschwerde-Nr. 61272/09, B. ./. Deutschland, Rn. 75).

  • OLG Karlsruhe, 29.11.2012 - 12 U 60/12  

    Entschädigung für überlange Sicherungsverwahrung - Berufung des Landes

    Dies ist unter Heranziehung der Bemessungspraxis des EGMR in vergleichbaren Fällen (EGMR, Urt. v. 17.12.2009 - 19359/04 - Tz. 139, 141; EGMR, Urteile v. 13.1.2011 - 17792/07 - Tz. 88; 20008/07 - Tz. 71; 27360/04 - Tz. 92; 42225/07 - Tz. 92; EGMR, Urt. v. 24.11.2011 - 48038/06 - TZ. 115, 116; EGMR, Urt. v. 19.4.2012 - 61272/09 - Tz. 105) sowie unter Berücksichtigung, dass es sich um einen verschuldensunabhängigen Anspruch handelt und ein Verschulden der handelnden Organe nicht festgestellt werden kann, nicht zu beanstanden.
  • BGH, 25.09.2012 - 1 StR 160/12  

    Rechtsfehlerhaft begründetes Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Namentlich die rückwirkend angeordnete oder verlängerte Freiheitsentziehung kann nur dann noch als verhältnismäßig angesehen werden, wenn auch der gebotene Abstand zur Strafe gewahrt ist und weiter die Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 lit. e MRK erfüllt sind (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 21. Juni 2011 - 5 StR 52/11); das heißt, dass der Betroffene an einer psychischen Störung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter (ThuG) leidet (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2011 - 5 StR 369/10; Senatsurteile vom 8. November 2011 - 1 StR 231/11 und vom 7. August 2012 - 1 StR 98/12; vgl. zum Begriff "psychisch Kranker" auch Urteil der 5. Sektion des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 19. April 2012 - endgültig seit 19. Juli 2012 - in der Rechtsache B. gegen Deutschland - Individualbeschwerde 61272/09 Ziffer 67 ff.).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht