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EGMR, 20.02.2007 - 16013/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
KLEINERT v. GERMANY
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- EGMR, 26.02.2004 - 74969/01
Görgülü ./. Deutschland: Verweigerung des Sorgerechts und Umgangsrechts mit dem …
Auszug aus EGMR, 20.02.2007 - 16013/04
Daraus folgt, dass die Aufgabe des Gerichtshofs nicht darin besteht, an Stelle der nationalen Behörden deren Aufgaben in Fragen des Sorge- und Umgangsrechts wahrzunehmen, sondern im Lichte der Konvention die Entscheidungen zu überprüfen, die diese Behörden in Ausübung ihres Ermessens getroffen haben (siehe Görgülü ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 74969/01, Rdnr. 41, 26. - EGMR, 19.06.2003 - 46165/99
NEKVEDAVICIUS v. GERMANY
Auszug aus EGMR, 20.02.2007 - 16013/04
Von entscheidender Bedeutung ist bei jedem Fall dieser Art zweifellos die Überlegung, was dem Kindeswohl am besten dient (siehe Nekvedavicius ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 46165/99). - EGMR, 08.07.2003 - 31871/96
Rechtssache SOMMERFELD gegen DEUTSCHLAND
Auszug aus EGMR, 20.02.2007 - 16013/04
In Rechtssachen, die sich aus Individualbeschwerden ergeben, ist es aber nicht Aufgabe des Gerichtshofs, die innerstaatlichen Rechtsvorschriften abstrakt zu prüfen; er muss vielmehr prüfen, in welcher Weise diese Rechtsvorschriften unter den jeweiligen Umständen auf den Beschwerdeführer angewendet wurden ( Sommerfeld ./. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 31871/96, Rdnr. 86, EuGHMR 2003-VIII [Auszüge]). - EGMR, 23.09.1994 - 19823/92
HOKKANEN v. FINLAND
Auszug aus EGMR, 20.02.2007 - 16013/04
Februar 2004; Urteil Hokkanen ./. Finnland vom 23. September 1994, Serie A, Band 299-A, S. 20, Rdnr. 55; und Urteil Bronda ./. Italien vom 9. Juni 1998, Urteils- und Entscheidungssammlung 1998-IV, Rdnr. 59; und, sinngemäß , Elsholz , a.a.O., Rdnr. 48). - EGMR, 13.07.2000 - 25735/94
Fall E. gegen DEUTSCHLAND
Auszug aus EGMR, 20.02.2007 - 16013/04
Der Gerichtshof erinnert daran, dass für einen Elternteil und sein Kind das Zusammensein einen grundlegenden Bestandteil des Familienlebens darstellt, selbst wenn die Beziehung zwischen den Eltern zerbrochen ist, und innerstaatliche Maßnahmen, die die Betroffenen an diesem Zusammensein hindern, einen Eingriff in das durch Artikel 8 der Konvention geschützte Recht darstellen (siehe u.a. Urteil Johansen ./. Norwegen vom 7. August 1996, Urteils- und Entscheidungssammlung 1996-III, S. 1001-1002, Rdnr. 52, und Elsholz ./. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 25735/94, Rdnr. 43, EuGHMR 2000-VIII).