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   EGMR, 22.03.2012 - 36035/04   

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EGMR, 22.03.2012 - 36035/04 (https://dejure.org/2012,7286)
EGMR, Entscheidung vom 22.03.2012 - 36035/04 (https://dejure.org/2012,7286)
EGMR, Entscheidung vom 22. März 2012 - 36035/04 (https://dejure.org/2012,7286)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3709
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus EGMR, 22.03.2012 - 36035/04
    Am 13. März 2007 entschied eine Kammer der Fünften Sektion, die Prüfung der Individualbeschwerde bis zum Ausgang des Verfahrens in der Rechtssache M. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 19359/04, zu vertagen.

    Das Gericht verwies im Übrigen auf sein Leiturteil vom 5. Februar 2004 in der Sache M. (2 BvR 2029/01; Individualbeschwerde Nr. 19359/04 vor diesem Gerichtshof).

    Ein umfassender Überblick über die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung zur Unterscheidung zwischen Strafen, Maßregeln der Besserung und Sicherung, insbesondere der Sicherungsverwahrung, sowie zum Erlass, zur Überprüfung und zum praktischen Vollzug von Anordnungen der Sicherungsverwahrung ist im Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache M. ./. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 19359/04, Rdnrn. 45-78, ECHR 2009) enthalten.

  • EGMR, 09.07.2009 - 11364/03

    Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft (rechtsfehlerhafter Haftbefehl; Recht auf

    Auszug aus EGMR, 22.03.2012 - 36035/04
    Die Einhaltung des innerstaatlichen Rechts reicht jedoch nicht aus: Artikel 5 Abs. 1 verlangt darüber hinaus, dass jede Freiheitsentziehung dem Zweck entsprechen soll, den Einzelnen vor Willkür zu schützen (siehe u. v. a. Winterwerp, a. a. O., Rdnrn. 37, 45; Erkalo, a. a. O., Rdnrn. 52, 56; Saadi, a. a. O., Rdnr. 67, und M. ./. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 11364/03, Rdnr. 72, 9. Juli 2009).
  • EGMR, 12.02.2008 - 21906/04

    KAFKARIS c. CHYPRE

    Auszug aus EGMR, 22.03.2012 - 36035/04
    Kurz gefasst muss zwischen der Verurteilung und der in Rede stehenden Freiheitsentziehung ein hinreichender Kausalzusammenhang bestehen (siehe Weeks ./. Vereinigtes Königreich, 2. März 1987, Rdnr. 42, Serie A Band 114; Stafford ./. Vereinigtes Königreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 46295/99, Rdnr. 64, ECHR 2002-IV; Waite ./. Vereinigtes Königreich, Individualbeschwerde Nr. 53236/99, Rdnr. 65, 10. Dezember 2002; und Kafkaris ./. Zypern [GK], Individualbeschwerde Nr. 21906/04, Rdnr. 117, ECHR 2008-...).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus EGMR, 22.03.2012 - 36035/04
    Am 4. Mai 2011 erließ das Bundesverfassungsgericht ein Leiturteil über die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung der Beschwerdeführer über die frühere Zehnjahresfrist hinaus sowie über die nachträgliche Anordnung ihrer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (2 BvR 2365/09, 2 BvR 740/10, 2 BvR 2333/08, 2 BvR 1152/10 und 2 BvR 571/10).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus EGMR, 22.03.2012 - 36035/04
    Das Gericht verwies im Übrigen auf sein Leiturteil vom 5. Februar 2004 in der Sache M. (2 BvR 2029/01; Individualbeschwerde Nr. 19359/04 vor diesem Gerichtshof).
  • EGMR, 28.03.2000 - 28358/95

    BARANOWSKI v. POLAND

    Auszug aus EGMR, 22.03.2012 - 36035/04
    Soweit es um die "Rechtmäßigkeit" der Freiheitsentziehung einschließlich der Frage geht, ob sie "auf die gesetzlich vorgeschriebene Weise" erfolgt ist, verweist die Konvention im Wesentlichen auf das innerstaatliche Recht und verpflichtet zur Einhaltung seiner materiell- und verfahrensrechtlichen Bestimmungen (siehe u. v. a. Erkalo ./. Niederlande, 2. September 1998, Rdnr. 52, Urteils- und Entscheidungssammlung 1998 VI; Baranowski ./. Polen, Individualbeschwerde Nr. 28358/95, Rdnr. 50, ECHR 2000 III, und Saadi, a. a. O., Rdnr. 67).
  • EGMR, 29.01.2008 - 13229/03

    Großbritannien (A), Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Europäische

    Auszug aus EGMR, 22.03.2012 - 36035/04
    "86. Eine erschöpfende Liste zulässiger Gründe für die Freiheitsentziehung ist in Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a bis f enthalten, und eine Freiheitsentziehung kann nur rechtmäßig sein, wenn sie von einem dieser Gründe erfasst wird (siehe u. a. Guzzardi ./. Italien, 6. November 1980, Rdnr. 96, Serie A Band 39; Witold Litwa ./. Polen, Individualbeschwerde Nr. 26629/95, Rdnr. 49, ECHR 2000-III; und Saadi ./. Vereinigtes Königreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 13229/03, Rdnr. 43, ECHR 2008-...).
  • EGMR, 10.12.2002 - 53236/99

    WAITE v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EGMR, 22.03.2012 - 36035/04
    Kurz gefasst muss zwischen der Verurteilung und der in Rede stehenden Freiheitsentziehung ein hinreichender Kausalzusammenhang bestehen (siehe Weeks ./. Vereinigtes Königreich, 2. März 1987, Rdnr. 42, Serie A Band 114; Stafford ./. Vereinigtes Königreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 46295/99, Rdnr. 64, ECHR 2002-IV; Waite ./. Vereinigtes Königreich, Individualbeschwerde Nr. 53236/99, Rdnr. 65, 10. Dezember 2002; und Kafkaris ./. Zypern [GK], Individualbeschwerde Nr. 21906/04, Rdnr. 117, ECHR 2008-...).
  • EGMR, 06.11.1980 - 7367/76

    GUZZARDI v. ITALY

    Auszug aus EGMR, 22.03.2012 - 36035/04
    "86. Eine erschöpfende Liste zulässiger Gründe für die Freiheitsentziehung ist in Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a bis f enthalten, und eine Freiheitsentziehung kann nur rechtmäßig sein, wenn sie von einem dieser Gründe erfasst wird (siehe u. a. Guzzardi ./. Italien, 6. November 1980, Rdnr. 96, Serie A Band 39; Witold Litwa ./. Polen, Individualbeschwerde Nr. 26629/95, Rdnr. 49, ECHR 2000-III; und Saadi ./. Vereinigtes Königreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 13229/03, Rdnr. 43, ECHR 2008-...).
  • EGMR, 28.05.2002 - 46295/99

    STAFFORD v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EGMR, 22.03.2012 - 36035/04
    Kurz gefasst muss zwischen der Verurteilung und der in Rede stehenden Freiheitsentziehung ein hinreichender Kausalzusammenhang bestehen (siehe Weeks ./. Vereinigtes Königreich, 2. März 1987, Rdnr. 42, Serie A Band 114; Stafford ./. Vereinigtes Königreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 46295/99, Rdnr. 64, ECHR 2002-IV; Waite ./. Vereinigtes Königreich, Individualbeschwerde Nr. 53236/99, Rdnr. 65, 10. Dezember 2002; und Kafkaris ./. Zypern [GK], Individualbeschwerde Nr. 21906/04, Rdnr. 117, ECHR 2008-...).
  • EGMR, 28.09.1999 - 28114/95

    DALBAN v. ROMANIA

  • EGMR, 02.03.1987 - 9787/82

    WEEKS c. ROYAUME-UNI

  • EGMR, 04.04.2000 - 26629/95

    WITOLD LITWA c. POLOGNE

  • EGMR, 15.07.1982 - 8130/78

    Eckle ./. Deutschland

  • EGMR, 10.02.2015 - 264/13

    MÜLLER v. GERMANY

    Der Gerichtshof kommt darüber hinaus nicht umhin festzustellen, dass in Fällen, in denen das erkennende Gericht eine vorbehaltlose - anstatt einer vorbehaltenen - Anordnung der Sicherungsverwahrung erlassen hat, die Strafvollstreckungsgerichte bei der Entscheidung darüber, ob der Zweck der Maßregel die Vollstreckung der Anordnung immer noch erfordert, gleichermaßen u. a. das Verhaltenen der verurteilten Person im Strafvollzug berücksichtigen, um eine Prognose über ihre Gefährlichkeit abzugeben (im Hinblick auf die diesbezügliche Vorgehensweise der innerstaatlichen Gerichte vgl. z. B. O../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 36035/04, Rdnrn. 17-18 und 72-82, 22. März 2012; und R../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 5123/07, Rdnrn. 18-19, 22 und 90-99, 22. März 2012).
  • EGMR, 19.09.2013 - 17167/11

    Sicherungsverwahrter soll Schmerzensgeld bekommen

    Unter diesen Umständen würde aus einer Unterbringung, die zunächst mit Artikel 5 Abs. 1 Buchstabe a vereinbar war, eine willkürliche Freiheitsentziehung und wäre folglich mit dieser Bestimmung unvereinbar (siehe O../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 36035/04, Rdnr. 74, 22. März 2012).
  • EGMR, 07.09.2017 - 45953/10

    D.J. v. GERMANY

    Die Entscheidung, einen Untergebrachten nicht zu entlassen, kann mit den Zielen der von dem erkennenden Gericht für diese Person erlassenen Unterbringungsanordnung nicht mehr vereinbar sein, wenn die betreffende Person untergebracht und diese Unterbringung später verlängert wird, weil die Gefahr gegeben ist, dass die Person weitere Straftaten begeht, ihr aber zugleich die erforderlichen Mittel, wie geeignete Therapien, vorenthalten werden, mit denen sie beweisen könnte, dass sie nicht mehr gefährlich ist (siehe im Zusammenhang mit Sicherungsverwahrung O../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 36035/04, Rdnr. 74, 22. März 2012; und H. W../. Deutschland, a. a. O., Rdnr. 112; sowie im Kontext der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus K../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 53157/11, Rdnr. 47, 25. Februar 2016).
  • EGMR, 25.02.2016 - 53157/11

    KLINKENBUSS v. GERMANY

    Die Entscheidung, einen Untergebrachten nicht zu entlassen, kann mit den Zielen der von dem erkennenden Gericht für diese Person erlassenen Unterbringungsanordnung nicht mehr vereinbar sein, wenn die Person untergebracht und diese Unterbringung später verlängert wird, weil die Gefahr gegeben ist, dass sie weitere Straftaten begeht, dieser Person aber zugleich die erforderlichen Mittel wie geeignete Therapien vorenthalten werden, mit denen sie beweisen könnte, dass sie nicht mehr gefährlich ist (siehe O../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 36035/04, Rdnr. 74, 22. März 2012; und H. W../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 17167/11, Rdnr. 112, 19.
  • OLG Nürnberg, 02.11.2015 - 2 Ws 562/15

    Zum Anspruch des Untergebrachten auf mehr als die gesetzliche Mindestanzahl

    Dies stellt - auch in der Zusammenschau mit der langen Vollzugsdauer der Unterbringung - keinen ausreichenden Grund dar, um vom Grundsatz der anstaltsinternen Therapie abzuweichen und diese anstaltsextern durchzuführen (vgl. EGMR, Urteil vom 22.03.2012, Rn 96 - 36035/04 -, juris).
  • EGMR, 13.09.2022 - 36306/20

    FILIPS v. GERMANY

    A decision not to release a detainee may notably become inconsistent with the objectives of the sentencing court's order for that person's detention if the person concerned was placed, and later remanded, in detention as there was a risk that he or she would reoffend, but the person was, at the same time, deprived of the necessary means, such as suitable therapy, to demonstrate that he or she was no longer dangerous (see Ostermünchner v. Germany, no. 36035/04, § 74, 22 March 2012, and Klinkenbuß v. Germany, no. 53157/11, § 47, 25 February 2016).
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