Rechtsprechung
EGMR, 23.02.2016 - 66861/11, 33478/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
HOFFMANN v. GERMANY
Inadmissible (englisch)
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
HOFFMANN v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung]
[DEU] Inadmissible
Besprechungen u.ä.
- lehofer.at (Entscheidungsbesprechung)
Streit um die Reputation eines Theaterdirektors "mit Hang zur etatüberschreitenden Geste"
Verfahrensgang
- LG Hannover, 01.10.2008 - 6 O 422/06
- OLG Celle, 14.05.2009 - 13 U 233/08
- BGH, 28.06.2010 - VI ZR 201/09
- BVerfG, 07.11.2011 - 1 BvR 2175/10
- EGMR, 23.02.2016 - 66861/11, 33478/12
- EGMR, 17.03.2016 - 66861/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- EGMR, 07.02.2012 - 40660/08
Caroline von Hannover kann keine Untersagung von Bildveröffentlichungen über sie …
Auszug aus EGMR, 23.02.2016 - 66861/11
Diese könnten die Umsetzung von Maßnahmen auch im Verhältnis von einzelnen Personen untereinander einschließen (siehe u. a. H../. Deutschland (Nr. 2) [GK], Individualbeschwerden Nrn. 40660/08 und 60641/08, Rdnr. 98, ECHR 2012). - EGMR, 14.09.2010 - 43829/07
MULLER c. ALLEMAGNE
Auszug aus EGMR, 23.02.2016 - 66861/11
Er hat demnach nicht von geeigneten Mitteln zur Wiedergutmachung oder Minderung der behaupteten Verletzungen Gebrauch gemacht (siehe sinngemäß M../. Deutschland, (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 43829/07, 14. September 2010). - EGMR, 09.04.2009 - 28070/06
A. v. NORWAY
Auszug aus EGMR, 23.02.2016 - 66861/11
Damit der Anwendungsbereich von Artikel 8 eröffnet wird, muss ein Angriff auf die Ehre und den guten Ruf einer Person einen bestimmten Schweregrad erreichen und in einer Art und Weise erfolgen, die die persönliche Wahrnehmung des Rechts auf Achtung des Privatlebens beeinträchtigt (siehe A../. Norwegen, Individualbeschwerde Nr. 28070/06, Rdnr. 64, 9. April 2009). - EGMR, 15.11.2007 - 12556/03
PFEIFER v. AUSTRIA
Auszug aus EGMR, 23.02.2016 - 66861/11
Der Gerichtshof hat bereits früher festgestellt, dass der gute Ruf einer Person auch dann, wenn diese Person im Rahmen einer öffentlichen Debatte kritisiert wurde, Bestandteil ihrer persönlichen Identität und ihrer psychischen Integrität ist und damit auch in den Geltungsbereich ihres "Privatlebens" fällt (Pfeifer./. Österreich, Individualbeschwerde Nr. 12556/03, Rdnr. 35, 15. November 2007). - EGMR, 07.02.2012 - 39954/08
Axel Springer AG in Art. 10 EMRK (Freiheit der Meinungsäußerung) verletzt durch …
Auszug aus EGMR, 23.02.2016 - 66861/11
Der Gerichtshof hat auch festgestellt, dass Artikel 8 nicht dafür herangezogen werden kann, einen Ansehensverlust zu rügen, wenn dieser eine vorhersehbare Folgeerscheinung eigenen Handelns ist (S../. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 39954/08, Rdnr. 83, 7. Februar 2012).