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   EGMR, 23.09.2014 - 58600/12, 71215/13   

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https://dejure.org/2014,29786
EGMR, 23.09.2014 - 58600/12, 71215/13 (https://dejure.org/2014,29786)
EGMR, Entscheidung vom 23.09.2014 - 58600/12, 71215/13 (https://dejure.org/2014,29786)
EGMR, Entscheidung vom 23. September 2014 - 58600/12, 71215/13 (https://dejure.org/2014,29786)
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  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus EGMR, 23.09.2014 - 58600/12
    Die Entscheidungen des Landgerichts Trier vom 3. November 2011 (Individualbeschwerde Nr. 58600/12) und des Landgerichts Koblenz vom 15. November 2012 (Individualbeschwerde Nr. 71215/13) berücksichtigten die mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (2 BvR 2365/09 u. a.) festgelegten strengeren Maßstäbe für die Fortdauer der nachträglich verlängerten Sicherungsverwahrung in dem Übergangszeitraum bis zum 31. Mai 2013.

    Letzteres Urteil enthält ferner eine Zusammenfassung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (2 BvR 2365/09 u. a.) bezüglich der nachträglich verlängerten bzw. nachträglich angeordneten Sicherungsverwahrung, die für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt wurde (siehe G., a. a. O., Rdnrn. 42-48).

  • EGMR, 14.04.2011 - 30060/04

    Erneut Sicherungsverwahrung verurteilt

    Auszug aus EGMR, 23.09.2014 - 58600/12
    Der Gerichtshof hat in einer Reihe von Fällen gegen Deutschland seine Praxis in Bezug auf Rügen wegen Verletzungen des Freiheitsrechts nach Artikel 5 Abs. 1 der Konvention und wegen Verstößen gegen das Verbot der rückwirkenden Bestrafung nach Artikel 7 Abs. 1 der Konvention in Individualbeschwerden über die rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung der jeweiligen Beschwerdeführer über die zum Tatzeitpunkt geltende, frühere gesetzliche Höchstdauer von zehn Jahren hinaus festgelegt (siehe insbesondere M../. Deutschland, a. a. O., Rdnrn. 86-105 und 117-137; J../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 30060/04, Rdnrn. 31-39 und 45-49, 14. April 2011; O. H../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 4646/08, Rdnrn. 76-95 und 103-108, 24. November 2011; und G., a. a. O., Rdnrn. 71-108 und 118-131 mit weiteren Verweisen).
  • EGMR, 05.04.2011 - 6051/07

    NELISSEN v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus EGMR, 23.09.2014 - 58600/12
    Sie erkannte das Vorliegen von Konventionsverletzungen insoweit klar an, als ihr die Beschwerde durch den Gerichtshof übermittelt wurde (siehe Artikel 62A Abs. 1 Buchst. b der Verfahrensordnung; vgl. im Hinblick auf dieses Erfordernis auch Missenjov./. Estland, Individualbeschwerde Nr. 43276/06, Rdnr. 25, 29. Januar 2009; und Nelissen./. Niederlande, Individualbeschwerde Nr. 6051/07, Rdnr. 39, 5. April 2011).
  • EGMR, 24.11.2011 - 4646/08

    O.H. ./. Deutschland

    Auszug aus EGMR, 23.09.2014 - 58600/12
    Der Gerichtshof hat in einer Reihe von Fällen gegen Deutschland seine Praxis in Bezug auf Rügen wegen Verletzungen des Freiheitsrechts nach Artikel 5 Abs. 1 der Konvention und wegen Verstößen gegen das Verbot der rückwirkenden Bestrafung nach Artikel 7 Abs. 1 der Konvention in Individualbeschwerden über die rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung der jeweiligen Beschwerdeführer über die zum Tatzeitpunkt geltende, frühere gesetzliche Höchstdauer von zehn Jahren hinaus festgelegt (siehe insbesondere M../. Deutschland, a. a. O., Rdnrn. 86-105 und 117-137; J../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 30060/04, Rdnrn. 31-39 und 45-49, 14. April 2011; O. H../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 4646/08, Rdnrn. 76-95 und 103-108, 24. November 2011; und G., a. a. O., Rdnrn. 71-108 und 118-131 mit weiteren Verweisen).
  • EGMR, 29.01.2009 - 43276/06

    MISSENJOV v. ESTONIA

    Auszug aus EGMR, 23.09.2014 - 58600/12
    Sie erkannte das Vorliegen von Konventionsverletzungen insoweit klar an, als ihr die Beschwerde durch den Gerichtshof übermittelt wurde (siehe Artikel 62A Abs. 1 Buchst. b der Verfahrensordnung; vgl. im Hinblick auf dieses Erfordernis auch Missenjov./. Estland, Individualbeschwerde Nr. 43276/06, Rdnr. 25, 29. Januar 2009; und Nelissen./. Niederlande, Individualbeschwerde Nr. 6051/07, Rdnr. 39, 5. April 2011).
  • EGMR, 18.09.2007 - 28953/03

    SULWINSKA v. POLAND

    Auszug aus EGMR, 23.09.2014 - 58600/12
    Er erinnert auch daran, dass er unter bestimmten Umständen eine Beschwerde auch dann nach Artikel 37 Abs. 1 Buchst. c aufgrund einer einseitigen Erklärung einer beschwerdegegnerischen Regierung streichen kann, wenn der Beschwerdeführer die Fortsetzung der Prüfung der Rechtssache wünscht (siehe Artikel 62A Abs. 3 und 4 i. V. m. Artikel 54A der Verfahrensordnung des Gerichtshofs; und Tahsin Acar./. Türkei, [GK], Individualbeschwerde Nr. 26307/95, Rdnr. 75, ECHR 2003-VI; und Sulwinska./. Polen (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 28953/03, 18. September 2007).
  • EGMR, 17.12.2014 - 19359/04

    Sicherungsverwahrung

    Auszug aus EGMR, 23.09.2014 - 58600/12
    Ein Überblick über die einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs zur Sicherungsverwahrung findet sich insbesondere in den Urteilen des Gerichtshofs in den Rechtssachen M../. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 19359/04, Rdnrn. 45-78, ECHR 2009) und G../. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 7345/12, Rdnrn. 32-52, 28. November 2013).
  • EGMR, 06.05.2003 - 26307/95

    Entscheidung der Großen Kammer über die an sie nach Art. 43 Europäische

    Auszug aus EGMR, 23.09.2014 - 58600/12
    Er erinnert auch daran, dass er unter bestimmten Umständen eine Beschwerde auch dann nach Artikel 37 Abs. 1 Buchst. c aufgrund einer einseitigen Erklärung einer beschwerdegegnerischen Regierung streichen kann, wenn der Beschwerdeführer die Fortsetzung der Prüfung der Rechtssache wünscht (siehe Artikel 62A Abs. 3 und 4 i. V. m. Artikel 54A der Verfahrensordnung des Gerichtshofs; und Tahsin Acar./. Türkei, [GK], Individualbeschwerde Nr. 26307/95, Rdnr. 75, ECHR 2003-VI; und Sulwinska./. Polen (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 28953/03, 18. September 2007).
  • EGMR, 04.03.2008 - 18369/07

    JOSIPOVIC v. SERBIA

    Auszug aus EGMR, 23.09.2014 - 58600/12
    Er betont jedoch, dass die Beschwerden nach Artikel 37 Abs. 2 der Konvention wieder in das Register eingetragen werden könnten, sollte die Regierung die Bedingungen ihrer einseitigen Erklärung nicht einhalten (Josipovic./. Serbien (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 18369/07, 4. März 2008).
  • EGMR, 19.03.2013 - 27081/09

    TOMEO v. GERMANY

    Auszug aus EGMR, 23.09.2014 - 58600/12
    Zu diesem Zweck prüft der Gerichtshof die Erklärung sorgfältig im Lichte der Kriterien, die sich aus seiner Rechtsprechung, insbesondere aus dem Urteil Tahsin Acar (a. a. O., Rdnrn. 75-77; siehe auch WAZA Spólka z o.o../. Polen (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 11602/02, 26. Juni 2007; Sulwinska a. a. O.; und T../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 27081/09, 19. März 2013) ergeben und in Artikel 62A der Verfahrensordnung kodifiziert sind.
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