Rechtsprechung
| EGMR, 24.06.2004 - 59320/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Bundesministerium der Justiz
... gegen Deutschland
Verletzung von Artikel 10 EMRK, Spannungsverhältnis zwischen Persönlichkeitsrecht und Meinungs- bzw. Pressefreiheit
- aufrecht.de
Recht am eigenen Bild / Caroline gegen Deutschland,
- Kanzlei Prof. Schweizer
Beschwerde der Prinzessin Caroline von Monaco [Presserecht]
- RIS Bundeskanzleramt Österreich
- Österreichisches Institut für Menschenrechte
(englisch)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der Privatsphäre in Zeitschriften
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Kanzlei Prof. Schweizer (Leitsatz und Auszüge)
Abweichende Stellungnahmen von zwei beteiligten Richtern zum Urteil des EGMR vom 24. Juni 2004 [Presserecht] (französisch)
- 123recht.net (Pressebericht)
Abgeordnete sollen "Caroline"-Urteil überprüfen - Verlegerverbände bitten Parlamentarier um Unterstützung
- bmj.de
, S. 4 (Zusammenfassung)
- IRIS Merlin (Kurzinformation)
Rechtsfall von Hannover gegen Deutschland
- Österreichisches Institut für Menschenrechte (Ausführliche Zusammenfassung)
Von Hannover ./. Deutschland
Art. 8, Art. 10 EMRK
Schutz Prominenter vor der Boulevardpresse - urheberrecht.org (Kurzinformation)
Berechtigte Privatheitserwartung als maßgebliches Kriterium bei Bildnisveröffentlichungen
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Caroline von Hannover siegt im Rechtsstreit um Schutz des Privat- und Familienlebens in Deutschland
- archive.org (Pressebericht, 31.08.2004)
Einladung zur Zensur - Das "Caroline-Urteil" wird als Angriff auf die Pressefreiheit aufgefasst
- Europarat (Pressemitteilung)
Caroline von Hannover ./. Bundesrepublik Deutschland
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
"Caroline-Urteil" - Auch eine Person der absoluten Zeitgeschichte hat das Recht auf Schutz der Privatsphäre - Europäische Gerichtshof für Menschenrechte weist Bundesverfassungsgericht in die Schranken
Besprechungen u.ä. (11)
- WEKA Datenschutz (Entscheidungsbesprechung)
"Caroline von Hannover"
- unibas.ch
(Entscheidungsbesprechung)
Die Causa Carolina: Kampf der Gerichte? (Dr. Anne Peters; Betrifft Justiz 2005, 160)
- betrifftjustiz.de
(Entscheidungsbesprechung)
Die Causa Carolina: Kampf der Gerichte? (Dr. Anne Peters; Betrifft Justiz 2005, 160)
- mainzer-medieninstitut.de
(Entscheidungsanmerkung)
Caroline von Hannover: Die herausragende Hauptrolle im Stück "Die Boulevardpresse und das Persönlichkeitsrecht" (Dr. Mark D. Cole)
- infopoint-europa.de (Entscheidungsbesprechung)
Das EGMR-Urteil Caroline von Hannover/Deutschland
- zaoerv.de
(Entscheidungsbesprechung)
Das Recht auf Privatleben und die Pressefreiheit - Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Sache Hannover ./. Deutschland (Wiss. Mit. Alexander Behnsen; ZaöRV 65 (2005), 239-255)
- boell-tr.org
, S. 143 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die Auswirkungen der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auf die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland (Dr. Marten Breuer)
- issuu.com (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Immer wieder Caroline (Martin W. Huff)
- uni-jena.de
, S. 14 (Entscheidungsbesprechung)
"Caroline-Urteil" des EuGH (Juliane Werther; GB 3/2004, S. 14)
- damm-mann.de
(Entscheidungsbesprechung)
Art. 8 EMRK
Auswirkungen der Caroline-Entscheidung des EGMR auf die forensische Praxis (RA Dr. Roger Mann, Hamburg; NJW 45/2004, S. 3220) - damm-mann.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Art. 8 EMRK
Reaktionen auf die Caroline-Entscheidung des EGMR in Großbritannien (RA Dr. Roger Mann, Hamburg; AfP 5/2004, S. 436-437)
Sonstiges (22)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Auswirkungen der Caroline-Entscheidung des EGMR auf die forensische Praxis" von RA Dr. Roger Mann, original erschienen in: NJW 2004, 3220 - 3222.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Diener dreier Herren ? - Der Instanzrichter zwischen BVerfG, EuGH und EGMR" von RiVG Jan Bergmann, original erschienen in: EuR 2006, 101 - 115.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "Mittelbare Drittwirkung spezifisch europäischen Verfassungsrechts am Beispiel des Schutzes der Privatsphäre vor der Presse" von Prof. Dr. Lothar Michael, original erschienen in: AfP 2006, 313 - 319.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zur Entscheidung des EGMR vom 24.6.2004, Individualbeschwerde Nr. 59320/00 (Schutz des Persönlichkeitsrechts einer prominenten Person)" von Prof. Dr. Günter Herrmann, original erschienen in: ZUM 2004, 651 - 666.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zur Entscheidung des EuGHMR vom 24.6.2004, No. 59320/00 (Europarecht, Presserecht)" von Prof. Dr. Rolf Stürner, original erschienen in: JZ 2004, 1015 - 1021.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Caroline-Urteil des EGMR - Rückkehr zum richtigen Maß" von Prof. Dr. Rolf Stürner, original erschienen in: AfP 2005, 213 - 221.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Caroline-Urteil des EGMR: Bedrohung der nationalen Medienordnung" von Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, original erschienen in: AfP 2005, 221 - 227.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Das "Caroline-Urteil" aus Straßburg - richtungweisend für den Schutz auch der seelischen Unversehrtheit" von Prof. Dr. Hans Forkel, original erschienen in: ZUM 2005, 192 - 194.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Das Caroline-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und seine rechtlichen Konsequenzen" von Prof. Dr. Christian Starck, original erschienen in: JZ 2006, 76 - 81.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Das Recht auf nichtmediale Alltäglichkeit" von Prof. Dr. Volker Beuthien, original erschienen in: K&R 2004, 457 - 460.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Der Persönlichkeitsschutz Prominenter unter EMRK und Grundgesetz" von Wiss. Mitarb. Sophie-Charlotte Lenski, original erschienen in: NVwZ 2005, 50 - 53.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Kurzbeitrag - Privatleben und Pressefreiheit: Rechtsvereinheitlichung par ordre de Strasbourg" von Dr. Axel Halfmeier, LL.M., original erschienen in: AfP 2004, 417 - 421.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Persönlichkeitsschutz und Pressefreiheit nach der Europäischen Menschenrechtskonvention" von Prof. Dr. Andreas Heldrich, original erschienen in: NJW 2004, 2634 - 2636.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Privatleben in der Öffentlichkeit" von Tilman Hoppe, original erschienen in: ZEuP 2005, 656 - 673.
- urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Caroline-Urteil: Verfassungsrichter bestätigt Haltung der Bundesregierung
- urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Bundesregierung geht nicht gegen »Caroline-Urteil« vor
- urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Bundesregierung: Deutsche Gerichte müssen Caroline-Urteil beachten
- urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
DJV kritisiert Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs
- urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Zeitschriftenverleger drängen auf Vorgehen gegen »Caroline-Urteil« des EGMR
- urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Zeitschriftenverleger fordern Hilfe der Abgeordneten gegen Caroline-Urteil
- wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Caroline-Urteile
- rp-online.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 08.03.2005)
Pressefreiheit: Juristen halten Caroline-Urteil für überschätzt
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 04.02.1994 - 324 O 537/93
- OLG Hamburg, 08.12.1994 - 3 U 64/94
- BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95
- LG Hamburg, 26.09.1997 - 324 O 348/97
- OLG Hamburg, 10.03.1998 - 7 U 206/97
- LG Hamburg, 24.04.1998 - 324 O 794/97
- OLG Hamburg, 13.10.1998 - 7 U 63/98
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
- BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 768/98
- BVerfG, 13.04.2000 - 1 BvR 2080/98
- BVerfG, 17.01.2001 - 1 BvR 653/96
- EGMR, 08.07.2003 - 59320/00
- EGMR, 24.06.2004 - 59320/00
- EGMR, 28.07.2005 - 59320/00
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2004, 2647
- NJW 2005, 2480 (Ls.)
- GRUR 2004, 1051
- FamRZ 2004, 1455
- FamRZ 2004, 1705 (Ls.)
- DVBl 2004, 1091
- DVBl 2004, 1226
- ZUM 2004, 651
- afp 2004, 348
- NVwZ 2004, 1465 (Ls.)
Wird zitiert von ... (102)
- BGH, 06.03.2007 - VI ZR 13/06
Persönlichkeitsrecht von Prominenten bei Bildveröffentlichungen
Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei Bildveröffentlichungen von Personen öffentlichen Interesses (Prominente) (Anschluss an BVerfGE 101, 361 ff.; Senat, Urteile BGHZ 131, 332 ff.; 158, 218 ff., vom 19. Oktober 2004 - VI ZR 292/03 - VersR 2005, 84; vom 15. November 2005 - VI ZR 286/04 - VersR 2006, 274; EGMR NJW 2004, 2647 ff.).*).Das gilt insbesondere unter Berücksichtigung der in den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (künftig: EGMR) vom 24. Juni 2004 in dem Verfahren von Hannover gegen Deutschland (NJW 2004, 2647 ff.) und vom 16. November 2004 (NJW 2006, 591 ff. - Karhuvaara und Iltalehti gegen Finnland) dargelegten Grundsätze.
Soweit sich die Bedenken des EGMR gegen den Begriff der "absoluten Person der Zeitgeschichte" richten (NJW 2004, 2647, 2650 Rn. 72), geht es der Sache nach um die Frage, unter welchen Voraussetzungen über solche in der Öffentlichkeit bekannten Personen berichtet werden darf.
Auch hat er sich bei der beanstandeten Abbildung nicht an einem Ort der Abgeschiedenheit im oben dargelegten Sinn befunden, so dass der Gesichtspunkt der Belästigung durch heimlich aufgenommene Fotos (vgl. EGMR NJW 2004, 2647, 2650 Rn. 68; BVerfGE 101, 361, 381; BVerfG, NJW 2006, 3406, 3408; Senat, BGHZ 131, 332, 342) im Streitfall keine Rolle spielt.
Die Bedeutung der Pressefreiheit wird unter Hinweis auf Art. 10 EMRK auch in der Entscheidung des EGMR vom 24. Juni 2004 (NJW 2004, 2647, 2648 f. Rn. 58, 60, 63) hervorgehoben, wenn dort ausgeführt wird, dass die Presse in einer demokratischen Gesellschaft eine wesentliche Rolle spiele und es ihre Aufgabe sei, Informationen und Ideen zu allen Fragen von Allgemeininteresse weiterzugeben, was letztlich mit dem oben dargelegten Begriff der Zeitgeschichte in Einklang steht.
Soweit der Gerichtshof der Presse dieses Recht nur "in bestimmten Grenzen" (EGMR NJW 2004, 2647, 2649 Rn. 58) zugesteht, betrifft diese Einschränkung ersichtlich die Abwägung zwischen Pressefreiheit und Informationsrecht der Öffentlichkeit einerseits und dem Schutz der Privatsphäre andererseits, mithin eine Abwägung, wie sie auch nach dem oben dargestellten Schutzkonzept geboten ist.
Eine solche Gewichtung bei der Interessenabwägung trägt nach Auffassung des erkennenden Senats den Anforderungen des Gerichtshofs (EGMR NJW 2004, 2647, 2651 Rn. 76) an einen wirksamen Schutz der Privatsphäre ebenso Rechnung wie dem Schutz der Grundrechte aus Art. 5 GG.
dd) Kommt es mithin für diese Abwägung maßgeblich auf den Informationswert der Abbildung an, so kann - da im Streitfall die beanstandete Abbildung im Zusammenhang mit einer Wortberichterstattung verbreitet worden ist - bei der Beurteilung diese zugehörige Wortberichterstattung nicht unberücksichtigt bleiben (so auch EGMR NJW 2004, 2647, 2650 Rn. 64).
Soweit diese sich auf den Skiurlaub bezieht, kann allerdings ein zeitgeschichtliches Ereignis bzw. ein Vorgang von allgemeinem Interesse (EGMR NJW 2004, 2647, 2649 Rn. 60 ff.) selbst bei dem im Interesse der Informationsfreiheit gebotenen weiten Verständnis dieser Begriffe nicht angenommen werden.
Dass die Aufnahme etwa unter Ausnutzung von Heimlichkeit oder von technischen Mitteln, die dem gleich kämen, zustande gekommen und aus diesem Grund unzulässig wäre (vgl. EGMR NJW 2004, 2647, 2650 Rn. 68; BVerfGE 101, 361, 381; BVerfG, NJW 2006, 3406, 3408; Senat, BGHZ 131, 332, 342), macht die Revision nicht geltend und ist auch nicht ersichtlich.
- BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06
Urheberrecht - Veröffentlichung von Bildern und zeitgeschichtliches Geschehen
Das gilt insbesondere unter Berücksichtigung der in den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (künftig: EGMR) vom 24. Juni 2004 in dem Verfahren von Hannover gegen Deutschland (NJW 2004, 2647 ff.) und vom 16. November 2004 (NJW 2006, 591 ff. - Karhuvaara und Iltalehti gegen Finnland) dargelegten Grundsätze.Soweit sich die Bedenken des EGMR gegen den Begriff der "absoluten Person der Zeitgeschichte" richten (NJW 2004, 2647, 2650 Rn. 72), geht es der Sache nach um die Frage, unter welchen Voraussetzungen über solche in der Öffentlichkeit bekannte Personen berichtet werden darf.
Auch hat sie sich bei den beanstandeten Abbildungen nicht an Orten der Abgeschiedenheit im oben dargelegten Sinn befunden, so dass der Gesichtspunkt der Belästigung durch heimlich aufgenommene Fotos (vgl. EGMR NJW 2004, 2647, 2650 Rn. 68; BVerfGE 101, 361, 381; BVerfG, NJW 2006, 3406, 3408; Senat, BGHZ 131, 332, 342) im Streitfall keine Rolle spielt.
Die Bedeutung der Pressefreiheit wird unter Hinweis auf Art. 10 EMRK auch in der Entscheidung des EGMR vom 24. Juni 2004 (NJW 2004, 2647, 2648 f. Rn. 58, 60, 63) hervorgehoben, wenn dort ausgeführt wird, dass die Presse in einer demokratischen Gesellschaft eine wesentliche Rolle spiele und es ihre Aufgabe sei, Informationen und Ideen zu allen Fragen von Allgemeininteresse weiterzugeben, was letztlich mit dem oben dargelegten Begriff der Zeitgeschichte in Einklang steht.
Soweit der Gerichtshof der Presse dieses Recht nur "in bestimmten Grenzen" (EGMR NJW 2004, 2647, 2649 Rn. 58) zugesteht, betrifft diese Einschränkung ersichtlich die Abwägung zwischen Pressefreiheit und Informationsrecht der Öffentlichkeit einerseits und dem Schutz der Privatsphäre andererseits, mithin eine Abwägung, wie sie auch nach dem oben dargestellten Schutzkonzept geboten ist.
Eine solche Gewichtung bei der Interessenabwägung trägt nach Auffassung des erkennenden Senats den Anforderungen des Gerichtshofs (EGMR NJW 2004, 2647, 2651 Rn. 76) an einen wirksamen Schutz der Privatsphäre ebenso Rechnung wie dem Schutz der Grundrechte aus Art. 5 GG.
dd) Kommt es mithin für diese Abwägung maßgeblich auf den Informationswert der Abbildung an, so kann - da im Streitfall die beanstandete Abbildung im Zusammenhang mit einer Wortberichterstattung verbreitet worden ist - bei der Beurteilung diese zugehörige Wortberichterstattung nicht unberücksichtigt bleiben (so auch EGMR NJW 2004, 2647, 2650 Rn. 64).
Die Wortberichterstattung über den Urlaub der Klägerin betrifft aber selbst bei Anlegung eines großzügigen Maßstabs keinen Vorgang von allgemeinem Interesse (EGMR NJW 2004, 2647, 2649 f. Rn. 60 ff.) und kein zeitgeschichtliches Ereignis.
Soweit diese sich auf den Skiurlaub bezieht, kann allerdings ein zeitgeschichtliches Ereignis bzw. ein Vorgang von allgemeinem Interesse (EGMR NJW 2004, 2647, 2649 f. Rn. 60 ff.) selbst bei dem im Interesse der Informationsfreiheit gebotenen weiten Verständnis dieser Begriffe nicht angenommen werden.
Dass die Aufnahme etwa unter Ausnutzung von Heimlichkeit oder von technischen Mitteln, die dem gleich kämen, zustande gekommen und aus diesem Grund unzulässig wäre (vgl. EGMR NJW 2004, 2647, 2650 Rn. 68; BVerfGE 101, 361, 381; BVerfG, NJW 2006, 3406, 3408; Senat, BGHZ 131, 332, 342), ist nicht ersichtlich.
- BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07
Caroline von Monaco III
Die Klagen wurden anhängig gemacht, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte - im Folgenden auch: Gerichtshof - mit Urteil der 3. Sektion vom 24. Juni 2004 (Beschwerde-Nr. 59320/00, von Hannover gegen Deutschland, Reports and Decisions 2004-VI, S. 1 ff.; inoffizielle Übersetzungen in die deutsche Sprache veröffentlicht in EuGRZ 2004, S. 404 ff. und ÖJZ 2005, S. 588 ff.) festgestellt hatte, die Bundesrepublik Deutschland habe ihre Verpflichtungen aus Art. 8 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) dadurch verletzt, dass die deutschen Gerichte in mehreren früheren Entscheidungen zur Zulässigkeit einer Bildberichterstattung über die nunmehrige Beschwerdeführerin zu 3) einen Schutz gegen die Verbreitung solcher Abbildungen versagt hatten.Die Gewährleistung des Art. 8 Abs. 1 EMRK kann auch einen Anspruch auf Schutz durch die staatlichen Gerichte vor Veröffentlichung von Bildnissen des Einzelnen aus seinem Alltagsleben einschließen (vgl. EGMR, - 3. Sektion -, Urteil vom 24. Juni 2006, Beschwerde-Nr. 59320/00, von Hannover gegen Deutschland, §§ 50 ff., NJW 2004, S. 2647 ).
Der Schutz des Art. 10 Abs. 1 EMRK schließt insbesondere die Veröffentlichung von Fotoaufnahmen zur Bebilderung einer Medienberichterstattung ein (vgl. EGMR, - 1. Sektion -, Urteil vom 14. Dezember 2006, Beschwerde-Nr. 10520/02, Verlagsgruppe News GmbH gegen Österreich Nr. 2, § 29; EGMR, - 3. Sektion -, Urteil vom 24. Juni 2004, Beschwerde-Nr. 59320/00, von Hannover gegen Deutschland, § 59, EuGRZ 2004, 404 ; EGMR, - 2. Sektion -, Urteil vom 17. Oktober 2006, Beschwerde-Nr. 71678/01, Gourguenidze gegen Georgien, § 55).
Er ist in dieser Entscheidung mit Blick auf die von ihm beurteilten Veröffentlichungen zu der Einschätzung gelangt, dass es bereits an einem solchen Informationswert fehle (vgl. EGMR, - 3. Sektion -, Urteil vom 24. Juni 2004, Beschwerde-Nr. 59320/00, von Hannover gegen Deutschland, § 64).
- BGH, 06.03.2007 - VI ZR 50/06
Neue Entscheidungen zur Veröffentlichung von Bildern prominenter Personen
Das gilt insbesondere unter Berücksichtigung der in den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (künftig: EGMR) vom 24. Juni 2004 in dem Verfahren von Hannover gegen Deutschland (NJW 2004, 2647 ff.) und vom 16. November 2004 (NJW 2006, 591 ff. - Karhuvaara und Iltalehti gegen Finnland) dargelegten Grundsätze.Soweit sich die Bedenken des EGMR gegen den Begriff der "absoluten Person der Zeitgeschichte" richten (NJW 2004, 2647, 2650 Rn. 72), geht es der Sache nach um die Frage, unter welchen Voraussetzungen über solche in der Öffentlichkeit bekannte Personen berichtet werden darf.
Auch hat er sich bei den beanstandeten Abbildungen nicht an Orten der Abgeschiedenheit im oben dargelegten Sinn befunden, so dass der Gesichtspunkt der Belästigung durch heimlich aufgenommene Fotos (vgl. EGMR NJW 2004, 2647, 2650 Rn. 68; BVerfGE 101, 361, 381; BVerfG, NJW 2006, 3406, 3408; Senat, BGHZ 131, 332, 342) im Streitfall keine Rolle spielt.
Die Bedeutung der Pressefreiheit wird unter Hinweis auf Art. 10 EMRK auch in der Entscheidung des EGMR vom 24. Juni 2004 (NJW 2004, 2647, 2648 f. Rn. 58, 60, 63) hervorgehoben, wenn dort ausgeführt wird, dass die Presse in einer demokratischen Gesellschaft eine wesentliche Rolle spiele und es ihre Aufgabe sei, Informationen und Ideen zu allen Fragen von Allgemeininteresse weiterzugeben, was letztlich mit dem oben dargelegten Begriff der Zeitgeschichte in Einklang steht.
Soweit der Gerichtshof der Presse dieses Recht nur "in bestimmten Grenzen" (EGMR NJW 2004, 2647, 2649 Rn. 58) zugesteht, betrifft diese Einschränkung ersichtlich die Abwägung zwischen Pressefreiheit und Informationsrecht der Öffentlichkeit einerseits und dem Schutz der Privatsphäre andererseits, mithin eine Abwägung, wie sie auch nach dem oben dargestellten Schutzkonzept geboten ist.
Eine solche Gewichtung bei der Interessenabwägung trägt nach Auffassung des erkennenden Senats den Anforderungen des Gerichtshofs (EGMR NJW 2004, 2647, 2651 Rn. 76) an einen wirksamen Schutz der Privatsphäre ebenso Rechnung wie dem Schutz der Grundrechte aus Art. 5 GG.
dd) Kommt es mithin für diese Abwägung maßgeblich auf den Informationswert der Abbildung an, so kann - da im Streitfall die beanstandete Abbildung im Zusammenhang mit einer Wortberichterstattung verbreitet worden ist - bei der Beurteilung diese zugehörige Wortberichterstattung nicht unberücksichtigt bleiben (so auch EGMR NJW 2004, 2647, 2650 Rn. 64).
Die Wortberichterstattung über den Urlaub des Klägers und seiner Ehefrau betrifft aber selbst bei Anlegung eines großzügigen Maßstabs keinen Vorgang von allgemeinem Interesse (EGMR NJW 2004, 2647, 2649 f. Rn. 60 ff.) und kein zeitgeschichtliches Ereignis.
Soweit diese sich auf den Skiurlaub bezieht, kann allerdings ein zeitgeschichtliches Ereignis bzw. ein Vorgang von allgemeinem Interesse (EGMR NJW 2004, 2647, 2649 f. Rn. 60 ff.) selbst bei dem im Interesse der Informationsfreiheit gebotenen weiten Verständnis dieser Begriffe nicht angenommen werden.
Dass die Aufnahme etwa unter Ausnutzung von Heimlichkeit oder von technischen Mitteln, die dem gleich kämen, zustande gekommen und aus diesem Grund unzulässig wäre (vgl. EGMR NJW 2004, 2647, 2650 Rn. 68; BVerfGE 101, 361, 381; BVerfG, NJW 2006, 3406, 3408; Senat, BGHZ 131, 332, 342), ist nicht ersichtlich.
- BGH, 06.03.2007 - VI ZR 14/06
Prominentenfotos I - Von Hannover
Das gilt insbesondere unter Berücksichtigung der in den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (künftig: EGMR) vom 24. Juni 2004 in dem Verfahren von Hannover gegen Deutschland (NJW 2004, 2647 ff.) und vom 16. November 2004 (NJW 2006, 591 ff. - Karhuvaara und Iltalehti gegen Finnland) dargelegten Grundsätze.Soweit sich die Bedenken des EGMR gegen den Begriff der "absoluten Person der Zeitgeschichte" richten (NJW 2004, 2647, 2650 Rn. 72), geht es der Sache nach um die Frage, unter welchen Voraussetzungen über solche in der Öffentlichkeit bekannte Personen berichtet werden darf.
Auch hat sie sich bei der beanstandeten Abbildung nicht an einem Ort der Abgeschiedenheit im oben dargelegten Sinn befunden, so dass der Gesichtspunkt der Belästigung durch heimlich aufgenommene Fotos (vgl. EGMR NJW 2004, 2647, 2650 Rn. 68; BVerfGE 101, 361, 381; BVerfG, NJW 2006, 3406, 3408; Senat, BGHZ 131, 332, 342) im Streitfall keine Rolle spielt.
Die Bedeutung der Pressefreiheit wird unter Hinweis auf Art. 10 EMRK auch in der Entscheidung des EGMR vom 24. Juni 2004 (NJW 2004, 2647, 2648 f. Rn. 58, 60, 63) hervorgehoben, wenn dort ausgeführt wird, dass die Presse in einer demokratischen Gesellschaft eine wesentliche Rolle spiele und es ihre Aufgabe sei, Informationen und Ideen zu allen Fragen von Allgemeininteresse weiterzugeben, was letztlich mit dem oben dargelegten Begriff der Zeitgeschichte in Einklang steht.
Soweit der Gerichtshof der Presse dieses Recht nur "in bestimmten Grenzen" (EGMR NJW 2004, 2647, 2649 Rn. 58) zugesteht, betrifft diese Einschränkung ersichtlich die Abwägung zwischen Pressefreiheit und Informationsrecht der Öffentlichkeit einerseits und dem Schutz der Privatsphäre andererseits, mithin eine Abwägung, wie sie auch nach dem oben dargestellten Schutzkonzept geboten ist.
Eine solche Gewichtung bei der Interessenabwägung trägt nach Auffassung des erkennenden Senats den Anforderungen des Gerichtshofs (EGMR NJW 2004, 2647, 2651 Rn. 76) an einen wirksamen Schutz der Privatsphäre ebenso Rechnung wie dem Schutz der Grundrechte aus Art. 5 GG.
dd) Kommt es mithin für diese Abwägung maßgeblich auf den Informationswert der Abbildung einschließlich einer zugehörigen Wortberichterstattung an, so kann - da im Streitfall die beanstandete Abbildung im Zusammenhang mit einer Wortberichterstattung verbreitet worden ist - bei der Beurteilung diese zugehörige Wortberichterstattung nicht unberücksichtigt bleiben (so auch EGMR NJW 2004, 2647, 2650 Rn. 64).
Soweit diese sich auf den Skiurlaub bezieht, kann allerdings ein zeitgeschichtliches Ereignis bzw. ein Vorgang von allgemeinem Interesse (EGMR NJW 2004, 2647, 2649 f. Rn. 60 ff.) selbst bei dem im Interesse der Informationsfreiheit gebotenen weiten Verständnis dieser Begriffe nicht angenommen werden.
Dass die Aufnahme etwa unter Ausnutzung von Heimlichkeit oder von technischen Mitteln, die dem gleich kämen, zustande gekommen und aus diesem Grund unzulässig wäre (vgl. EGMR NJW 2004, 2647, 2650 Rn. 68; BVerfGE 101, 361, 381; BVerfG, NJW 2006, 3406, 3408; Senat, BGHZ 131, 332, 342), macht die Revision nicht geltend und ist auch nicht ersichtlich.
- BGH, 06.03.2007 - VI ZR 52/06
Urheberrecht - Recht am eigenen Bild
Das gilt insbesondere unter Berücksichtigung der in den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (künftig: EGMR) vom 24. Juni 2004 in dem Verfahren von Hannover gegen Deutschland (NJW 2004, 2647 ff.) und vom 16. November 2004 (NJW 2006, 591 ff. - Karhuvaara und Iltalehti gegen Finnland) dargelegten Grundsätze.Soweit sich die Bedenken des EGMR gegen den Begriff der "absoluten Person der Zeitgeschichte" richten (NJW 2004, 2647, 2650 Rn. 72), geht es der Sache nach um die Frage, unter welchen Voraussetzungen über solche in der Öffentlichkeit bekannte Personen berichtet werden darf.
Auch hat sie sich bei der beanstandeten Abbildung nicht an einem Ort der Abgeschiedenheit im oben dargelegten Sinn befunden, so dass der Gesichtspunkt der Belästigung durch heimlich aufgenommene Fotos (vgl. EGMR NJW 2004, 2647, 2650 Rn. 68; BVerfGE 101, 361, 381; BVerfG, NJW 2006, 3406, 3408; Senat, BGHZ 131, 332, 342) im Streitfall keine Rolle spielt.
Die Bedeutung der Pressefreiheit wird unter Hinweis auf Art. 10 EMRK auch in der Entscheidung des EGMR vom 24. Juni 2004 (NJW 2004, 2647, 2648 f. Rn. 58, 60, 63) hervorgehoben, wenn dort ausgeführt wird, dass die Presse in einer demokratischen Gesellschaft eine wesentliche Rolle spiele und es ihre Aufgabe sei, Informationen und Ideen zu allen Fragen von Allgemeininteresse weiterzugeben, was letztlich mit dem oben dargelegten Begriff der Zeitgeschichte in Einklang steht.
Soweit der Gerichtshof der Presse dieses Recht nur "in bestimmten Grenzen" (EGMR NJW 2004, 2647, 2649 Rn. 58) zugesteht, betrifft diese Einschränkung ersichtlich die Abwägung zwischen Pressefreiheit und Informationsrecht der Öffentlichkeit einerseits und dem Schutz der Privatsphäre andererseits, mithin eine Abwägung, wie sie auch nach dem oben dargestellten Schutzkonzept geboten ist.
Eine solche Gewichtung bei der Interessenabwägung trägt nach Ansicht des erkennenden Senats den Anforderungen des Gerichtshofs (EGMR NJW 2004, 2647, 2651 Rn. 76) an einen wirksamen Schutz der Privatsphäre ebenso Rechnung wie dem Schutz der Grundrechte aus Art. 5 GG.
dd) Kommt es mithin für diese Abwägung maßgeblich auf den Informationswert der Abbildung an, so kann - da im Streitfall die beanstandete Abbildung im Zusammenhang mit einer Wortberichterstattung verbreitet worden ist - bei der Beurteilung diese zugehörige Wortberichterstattung nicht unberücksichtigt bleiben (so auch EGMR NJW 2004, 2647, 2650 Rn. 64).
Die Wortberichterstattung über die Wohnung und ihre Vermietung betrifft aber selbst bei Anlegung eines großzügigen Maßstabs keinen Vorgang von allgemeinem Interesse (EGMR NJW 2004, 2647, 2649 f. Rn. 60 ff.) und kein zeitgeschichtliches Ereignis.
- BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
EGMR-Entscheidungen
In der deutschen Rechtsordnung kann dies insbesondere im Familien- und Ausländerrecht sowie im Recht zum Schutz der Persönlichkeit eintreten (siehe dazu jüngst EGMR, No. 59320/00, Urteil vom 24. Juni 2004 - von Hannover gegen Deutschland, EuGRZ 2004, S. 404 ff.), in denen widerstreitende Grundrechtspositionen durch die Bildung von Fallgruppen und abgestuften Rechtsfolgen zu einem Ausgleich gebracht werden. - BGH, 19.06.2007 - VI ZR 12/06
Prominentenfotos II - Grönemeyer-Freundin
Nach den Maßstäben des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 24. Juni 2004 (NJW 2004, 2647) sei ein Unterlassungsanspruch aber zu bejahen.Das gilt insbesondere unter Berücksichtigung der in den Entscheidungen des EGMR vom 24. Juni 2004 (NJW 2004, 2647 ff. - von Hannover gegen Deutschland) und vom 16. November 2004 (NJW 2006, 591 ff. - Karhuvaara und Iltalehti gegen Finnland) dargelegten Grundsätze.
Die Bedeutung der Pressefreiheit wird unter Hinweis auf Art. 10 EMRK auch in der Entscheidung des EGMR vom 24. Juni 2004 (NJW 2004, 2647, 2649) hervorgehoben, wenn dort ausgeführt wird, dass die Presse in einer demokratischen Gesellschaft eine wesentliche Rolle spiele und es ihre Aufgabe sei, Informationen und Ideen zu allen Fragen von Allgemeininteresse weiterzugeben, was letztlich mit dem oben dargelegten Begriff der Zeitgeschichte in Einklang steht.
d) Soweit der EGMR (NJW 2004, 2647, 2649) der Presse dieses Recht nur in bestimmten Grenzen zugesteht, betrifft diese Einschränkung ersichtlich die Abwägung zwischen Pressefreiheit und Informationsrecht der Öffentlichkeit einerseits und dem Schutz der Privatsphäre andererseits, mithin eine Abwägung, wie sie auch nach dem oben dargestellten Schutzkonzept geboten ist.
Eine solche Gewichtung bei der Interessenabwägung trägt nach Auffassung des erkennenden Senats den Anforderungen des EGMR (NJW 2004, 2647, 2651) an einen wirksamen Schutz der Privatsphäre ebenso Rechnung wie dem Schutz der Grundrechte aus Art. 5 GG.
e) Kommt es mithin für die Abwägung maßgeblich auf den Informationswert der Abbildung an, so kann - da die beanstandeten Abbildungen im Zusammenhang mit einer Wortberichterstattung verbreitet worden sind - bei der Beurteilung diese zugehörige Wortberichterstattung nicht unberücksichtigt bleiben (so auch EGMR NJW 2004, 2647, 2650).
- BGH, 03.07.2007 - VI ZR 164/06
Prominentenfotos III - Fussballspieler
Soweit das Berufungsgericht hierauf abgestellt hat, hat der erkennende Senat den vom EGMR geäußerten Bedenken gegen das im Senatsurteil BGHZ 131, 332 ff. aufgestellte Kriterium erkennbarer örtlicher Abgeschiedenheit (vgl. EGMR vom 24. Juni 2004 - von Hannover gegen Deutschland - NJW 2004, 2647 ff.) in mehreren Urteilen Rechnung getragen (vgl. Urteile vom 19. Oktober 2004 - VI ZR 292/03 - VersR 2005, 84 ff.; vom 15. November 2005 - VI ZR 286/04 - VersR 2006, 274 ff.; vom 6. März 2007 - VI ZR 13/06 - VersR 2007, 697, 698 f. = NJW 2007, 1981 f. und - VI ZR 51/06 - NJW 2007, 1977 ff.).Auch in der Entscheidung des EGMR vom 24. Juni 2004 (NJW 2004, 2647, 2649 f., Rn. 58, 60, 63) wird die Bedeutung der Pressefreiheit unter Hinweis auf Art. 10 EMRK hervorgehoben, wenn dort ausgeführt wird, dass die Presse in einer demokratischen Gesellschaft eine wesentliche Rolle spiele und es ihre Aufgabe sei, Informationen und Ideen zu allen Fragen von Allgemeininteresse weiterzugeben, was letztlich mit dem oben dargelegten Begriff der Zeitgeschichte in Einklang steht.
Soweit der Gerichtshof der Presse dieses Recht nur in "bestimmten Grenzen" (EGMR NJW 2004, 2647, 2649, Rn. 58) zugesteht, betrifft diese Einschränkung ersichtlich die Abwägung zwischen Pressefreiheit und Informationsrecht der Öffentlichkeit einerseits und dem Schutz der Privatsphäre andererseits, mithin eine Abwägung, wie sie auch nach dem oben dargestellten Schutzkonzept geboten ist.
Eine solche Gewichtung bei der Interessenabwägung trägt nach Ansicht des erkennenden Senats den Anforderungen des Gerichtshofs (EGMR, NJW 2004, 2647, 2651 Rn. 76) an einen wirksamen Schutz der Privatsphäre ebenso Rechnung wie dem Schutz der Grundrechte aus Art. 5 GG.
e) Kommt es mithin für die Abwägung maßgeblich auf den Informationswert der Abbildung an, kann, wenn - wie im Streitfall - die beanstandete Abbildung im Zusammenhang mit einer Wortberichterstattung verbreitet worden ist, bei der Beurteilung die zugehörige Wortberichterstattung nicht unberücksichtigt bleiben (so auch EGMR, NJW 2004, 2647, 2650 Rn. 64).
Vorliegend betrifft die Wortberichterstattung über den Aufenthalt des Klägers und seiner Begleiterin in St. Tropez selbst bei Anlegung eines großzügigen Maßstabs keinen Vorgang von allgemeinem Interesse (EGMR, NJW 2004, 2647, 2649 f. Rn. 60 ff.) und kein zeitgeschichtliches Ereignis.
- BGH, 06.03.2007 - VI ZR 53/06
Persönlichkeitsschutz von sog. Personen der Zeitgeschichte
Das gilt insbesondere unter Berücksichtigung der in den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (künftig: EGMR) vom 24. Juni 2004 in dem Verfahren von Hannover gegen Deutschland (NJW 2004, 2647 ff.) und vom 16. November 2004 (NJW 2006, 591 ff. - Karhuvaara und Iltalehti gegen Finnland) dargelegten Grundsätze.Soweit sich die Bedenken des EGMR gegen den Begriff der "absoluten Person der Zeitgeschichte" richten (NJW 2004, 2647, 2650 Rn. 72), geht es der Sache nach um die Frage, unter welchen Voraussetzungen über solche in der Öffentlichkeit bekannte Personen berichtet werden darf.
Auch hat er sich bei der beanstandeten Abbildung nicht an einem Ort der Abgeschiedenheit im oben dargelegten Sinn befunden, so dass der Gesichtspunkt der Belästigung durch heimlich aufgenommene Fotos (vgl. EGMR NJW 2004, 2647, 2650 Rn. 68; BVerfGE 101, 361, 381; BVerfG, NJW 2006, 3406, 3408; Senat, BGHZ 131, 332, 342) im Streitfall keine Rolle spielt.
Die Bedeutung der Pressefreiheit wird unter Hinweis auf Art. 10 EMRK auch in der Entscheidung des EGMR vom 24. Juni 2004 (NJW 2004, 2647, 2648 f. Rn. 58, 60, 63) hervorgehoben, wenn dort ausgeführt wird, dass die Presse in einer demokratischen Gesellschaft eine wesentliche Rolle spiele und es ihre Aufgabe sei, Informationen und Ideen zu allen Fragen von Allgemeininteresse weiterzugeben, was letztlich mit dem oben dargelegten Begriff der Zeitgeschichte in Einklang steht.
Soweit der Gerichtshof der Presse dieses Recht nur "in bestimmten Grenzen" (EGMR NJW 2004, 2647, 2649 Rn. 58) zugesteht, betrifft diese Einschränkung ersichtlich die Abwägung zwischen Pressefreiheit und Informationsrecht der Öffentlichkeit einerseits und dem Schutz der Privatsphäre andererseits, mithin eine Abwägung, wie sie auch nach dem oben dargestellten Schutzkonzept geboten ist.
Eine solche Gewichtung bei der Interessenabwägung trägt nach Ansicht des erkennenden Senats den Anforderungen des Gerichtshofs (EGMR NJW 2004, 2647, 2651 Rn. 76) an einen wirksamen Schutz der Privatsphäre ebenso Rechnung wie dem Schutz der Grundrechte aus Art. 5 GG.
dd) Kommt es mithin für diese Abwägung maßgeblich auf den Informationswert der Abbildung an, so kann - da im Streitfall die beanstandete Abbildung im Zusammenhang mit einer Wortberichterstattung verbreitet worden ist - bei der Beurteilung diese zugehörige Wortberichterstattung nicht unberücksichtigt bleiben (so auch EGMR NJW 2004, 2647, 2650 Rn. 64).
Die Wortberichterstattung über die Wohnung und ihre Vermietung betrifft aber selbst bei Anlegung eines großzügigen Maßstabs keinen Vorgang von allgemeinem Interesse (EGMR NJW 2004, 2647, 2649 f. Rn. 60 ff.) und kein zeitgeschichtliches Ereignis.
- BGH, 28.10.2008 - VI ZR 307/07
Bildberichterstattung über den Strafvollzug eines prominenten Gefängnisinsassen
- BVerfG, 21.08.2006 - 1 BvR 2606/04
Prominenten-Partner
- BGH, 01.07.2008 - VI ZR 243/06
Shopping mit Putzfrau auf Mallorca
- BGH, 24.06.2008 - VI ZR 156/06
Bildberichterstattung über abgewählte Ministerpräsidentin
- BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 565/06
Berichterstattung über die Straftat eines Prominenten
- BGH, 01.07.2008 - VI ZR 67/08
BGH entscheidet erneut über die Veröffentlichung eines Bildes von Caroline …
- BGH, 15.11.2005 - VI ZR 286/04
Verkehrsverstoß von Prominenten
- BGH, 10.03.2009 - VI ZR 261/07
Urheberrecht - Bericht über Enkel des verstorbenen Fürsten von Monaco
- BGH, 19.10.2004 - VI ZR 292/03
Presserecht - Veröffentlichung von Privatfotos
- Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2008 - C-73/07
Richtlinie 95/46 EG - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung …
- BGH, 05.06.2008 - I ZR 96/07
Zerknitterte Zigarettenschachtel
- BGH, 09.02.2010 - VI ZR 243/08
Sedlmayr-Mord bei SpOn - Namensnennung in Pressearchiven
- BGH, 18.09.2012 - VI ZR 291/10
Über die in der Öffentlichkeit bekannte schwere Erkrankung einer Entertainerin …
- BGH, 13.11.2007 - VI ZR 269/06
Vorbeugende Unterlassungsklage gegen Bildberichterstattung
- BGH, 13.11.2007 - VI ZR 265/06
Keine "vorbeugende" Unterlassungsklage gegen künftige Bildveröffentlichungen
- BGH, 17.02.2009 - VI ZR 75/08
Urheberrecht - Private Lebensvorgänge im öffentlichen Raum?
- BGH, 28.09.2004 - VI ZR 305/03
Presserecht - Verbreitung eines Fotos
- KG, 06.11.2006 - 10 U 282/05
Persönlichkeitsschutz Prominenter in der Presse: Rückgängigmachen des …
- BGH, 26.05.2009 - VI ZR 191/08
Persönlichkeitsrecht - Zulässigkeit der Verfilmung einer realen Straftat
- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 256/06
Bebilderung eines Presseartikels über Erkrankung
- BGH, 05.06.2008 - I ZR 223/05
Namensnennung von Prominenten in der Werbung
- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 272/06
Urheberrecht - Gehört Erkrankung zur Privatspähre einer öffentlichen Person?
- BGH, 13.04.2010 - VI ZR 125/08
Charlotte - Zulässigkeit von Bild- und Wortberichterstatttung
- BGH, 22.11.2011 - VI ZR 26/11
Berichterstattung über mit Prominenter liierten Politiker
- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 271/06
Urheberrecht - Veröffentlichung des Bildes einer Person des öffentl. Interesses
- BGH, 26.10.2010 - VI ZR 190/08
Schadensrecht - Persönlichkeitsschutz bei Wort- und Bildberichterstattung
- BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 927/08
Zivilgerichtliche Untersagung der Wortberichterstattung über eine Prominente - …
- BGH, 07.06.2011 - VI ZR 108/10
Persönlichkeitsrecht bei sitzungspolizeilicher Verfügung
- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 260/06
Urheberrecht - Interview über Krankheit: Abbildung des Ehegatten rechtmäßig?
- BGH, 09.02.2010 - VI ZR 244/08
Sedlmayr-Mörder IV - Löschung aus dem Online-Archiv eines Nachrichtenmagazins
- OLG Köln, 03.07.2012 - 15 U 205/11
- EGMR, 07.02.2012 - 40660/08
von Hannover ./. Deutschland (Nr. 2)
- EGMR, 07.02.2012 - 39954/08
Axel Springer AG ./. Deutschland
- BGH, 19.10.2004 - VI ZR 291/03
Zur Bildberichterstattung über die Beziehung der Klägerin zu dem früheren Ehemann …
- BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 2622/05
Erschöpfung des Rechtswegs gegen Entscheidungen im Rahmen des einstweiligen …
- BGH, 28.09.2004 - VI ZR 302/03
BGH weist Revision des Springer Verlages im Rechtsstreit gegen eine Tochter der …
- VerfG Brandenburg, 21.04.2005 - VfGBbg 56/04
Verfassungsbeschwerde: Verwerfung eines Klageerzwingungsantrags des …
- OLG Hamburg, 31.01.2006 - 7 U 81/05
Prinz Ernst August von Hannover ./. Bunte
- BGH, 28.09.2004 - VI ZR 303/03
BGH weist Revision des Springer Verlages im Rechtsstreit gegen eine Tochter der …
- OLG Hamburg, 31.01.2006 - 7 U 82/05
Persönlichkeitsrecht: Veröffentlichung von Fotografien aus dem Alltags- und …
- KG, 13.06.2006 - 9 U 251/05
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Bildnisveröffentlichung in der Presse: …
- BGH, 18.10.2011 - VI ZR 5/10
Persönlichkeitsrecht Prominenter bei Vernissage
- BGH, 15.11.2005 - VI ZR 287/04
Presse durfte über Verkehrsverstoß von Ernst August Prinz von Hannover berichten
- OLG Karlsruhe, 18.11.2005 - 14 U 169/05
Berichterstattung über Vaterschaft des Fürsten Albert II von Monaco überwiegend …
- LG München I, 16.04.2009 - 9 O 6897/09
Abwägung zwischen der Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts und der …
- BGH, 19.10.2004 - VI ZR 293/03
Bildberichterstattung über die Beziehung der Klägerin zu dem früheren Ehemann von …
- OLG Hamm, 11.09.2012 - 15 U 62/12
- EGMR, 16.11.2004 - 4143/02
- BGH, 15.11.2005 - VI ZR 288/04
Presse durfte über Verkehrsverstoß von Ernst August Prinz von Hannover berichten
- LG Hamburg, 16.05.2008 - 324 O 1197/07
Persönlichkeitsrechtsverletzende Bildberichterstattung: …
- LG Berlin, 22.12.2005 - 27 O 555/05
- OLG Hamburg, 20.06.2006 - 7 U 9/06
Privatsphärenschutz Prominenter: Veröffentlichung des Bildes eines Prominenten in …
- OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 13/03
Persönlichkeitsrecht: Verhältnis zur Pressefreiheit
- OLG Hamburg, 31.01.2006 - 7 U 87/05
- KG, 14.09.2004 - 9 U 84/04
Persönlichkeitsrechtsverletzung und Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch …
- OLG Hamburg, 31.01.2006 - 7 U 88/05
- KG, 29.10.2004 - 9 W 128/04
Meinungs- und Pressefreiheit: Schutz des Privatlebens Prominenter über Orte der …
- KG, 28.07.2006 - 9 U 226/05
Persönlichkeitsrechtsverletzung und Bildnisschutz: Grenzen des …
- KG, 04.12.2007 - 9 U 21/07
Zur Rechtswidrigkeit der Herstellung eines Fotos - Prominenter Gefängnisinsasse
- LG Berlin, 19.02.2008 - 27 O 1067/07
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.04.2006 - 8 C 10315/05
Lärmschutzverfahren gegen Ausbau des Flughafens Hahn
- OLG Frankfurt, 24.02.2011 - 16 U 172/10
Widerruf einer Einwilligung nach § 22 KUG
- KG, 14.04.2005 - 10 U 103/04
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch …
- KG, 26.06.2007 - 9 U 220/06
Unterlassungsanspruch: Verbreitung bzw. Veröffentlichung von Fotos eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2010 - C-92/09
Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-282/10
Art. 31 Abs. 2 der Charta - Soziale Grundrechte - Allgemeine Rechtsgrundsätze - …
- KG, 24.03.2006 - 9 U 126/05
Unterlassungsanspruch: Namensnennung im Rahmen einer Veröffentlichung auf einer …
- KG, 02.03.2007 - 9 U 212/06
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Verbreitung von Fotoaufnahmen eines sich gegen …
- BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1418/04
D (A), Rechtsprechung, Gesetze, Auslegung, Rechtsstaatsprinzip, EMRK, Europäische …
- OLG Köln, 15.11.2011 - 15 U 62/11
Grenzen der zulässigen Berichterstattung in Strafverfahren
- LG Hamburg, 29.05.2009 - 324 O 951/08
Bohlen obsiegt gegen "Viel Spass"
- LG Hamburg, 02.03.2007 - 324 O 604/06
Bildnisschutz in der Zeitungsberichterstattung: Auslegung des Begriffs "absolute …
- LG Hamburg, 10.07.2009 - 324 O 840/07
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Fotoveröffentlichung in der Presse: …
- SG Detmold, 31.10.2007 - S 5 KR 235/04
Krankenversicherung
- BGH, 15.11.2005 - 9 U 93/04
- OLG Nürnberg, 07.03.2006 - 3 U 1969/05
- OLG Hamburg, 21.11.2006 - 7 U 57/06
- OLG Hamburg, 21.11.2006 - 7 U 58/06
- OLG Hamburg, 21.11.2006 - 7 U 63/06
- LG Berlin, 30.06.2009 - 27 O 118/09
- KG, 16.09.2005 - 10 W 51/05
Grenzen des Privatsphärenschutzes in der Presseberichterstattung: Zulässige …
- LG Berlin, 01.08.2006 - 27 O 769/06
- LG Berlin, 11.09.2008 - 27 O 516/08
- LG Berlin, 01.09.2009 - 27 O 748/09
- OLG Hamburg, 21.11.2006 - 7 U 60/06
- LG Hamburg, 16.11.2007 - 324 O 535/07
Anspruch auf Geldentschädigung wegen schwerwiegender Verletzung des allgemeinen …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2008 - C-200/07
Marra
- LG Berlin, 09.09.2008 - 27 O 112/08
- AG Hamburg, 07.07.2009 - 36A C 164/09
- LG Hamburg, 10.07.2009 - 324 O 840/09
Fotos eines Prominenten am Strand
- LG Hamburg, 09.12.2005 - 324 O 684/05
- LG Berlin, 29.09.2009 - 27 O 736/09
