Rechtsprechung
   EGMR, 24.11.2011 - 4646/08   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesministerium der Justiz

    H. gegen Deutschland

    "Verletzung von Artikel 5 Absatz 1 EMRK (Recht auf Freiheit und Sicherheit) und Artikel 7 Absatz 1 EMRK (Keine Strafe ohne Gesetz) durch die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung über die zur Tatzeit zulässige Höchstdauer hinaus"

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich
  • Europarat

    O.H. ./. Deutschland

    (englisch)

Kurzfassungen/Presse

  • kanzlei-ahmed.de (Nichtamtliche Pressemitteilung)

    Weitere erfolgreiche Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Adam Ahmed

Verfahrensgang

  • BVerfG, 23.07.2007 - 2 BvR 241/07
  • EGMR, 24.11.2011 - 4646/08



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11  

    Vorbehaltene Sicherungsverwahrung (Abstandsgebot; Freiheitsgrundrecht: Freiheit

    (a) Die Entscheidung eines Strafvollstreckungsgerichts über den weiteren Vollzug der Sicherungsverwahrung erfüllt nicht das Erfordernis einer Verurteilung im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a EMRK, da sie keine Schuldfeststellung beinhaltet (vgl. EGMR, Urteil vom 17. Dezember 2009, Beschwerde-Nr. 19359/04, M. ./. Deutschland, Rn. 96, Urteile vom 13. Januar 2011, Beschwerde-Nr. 6587/04, Haidn ./. Deutschland, Rn. 84, Beschwerde-Nr. 27360/04 und 42225/07, Schummer ./. Deutschland, Rn. 53; ferner Urteil vom 24. November 2011, Beschwerde-Nr. 4646/08, O.H. ./. Deutschland, Rn. 82).

    Deutschland, Rn. 35; Urteil vom 24. November 2011, Beschwerde-Nr. 4646/08, O.H. ./.

  • EGMR, 07.06.2012 - 61827/09  

    K ./. Deutschland

    Der Gerichtshof hat die oben erwähnten Einwendungen der Regierung in ähnlichen Fällen geprüft und zurückgewiesen (siehe insbesondere O. H. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 4646/08, Rdnrn. 62-69, 24. November 2011).
  • EGMR, 19.04.2012 - 61272/09  

    B. ./. Deutschland

    Der Gerichtshof hat die oben genannten Einwendungen der Regierung in vergleichbaren Fällen geprüft und zurückgewiesen (siehe, insbesondere O. H. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 4646/08, Rdnrn. 62-69, 24. November 2011).
  • EGMR, 07.06.2012 - 65210/09  
    Der Gerichtshof hat die oben erwähnten Einwendungen der Regierung in ähnlichen Fällen geprüft und zurückgewiesen (siehe insbesondere O. H. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 4646/08, Rdnrn. 62-69, 24. November 2011).
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