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   EGMR, 25.03.2008 - 22107/05   

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https://dejure.org/2008,32601
EGMR, 25.03.2008 - 22107/05 (https://dejure.org/2008,32601)
EGMR, Entscheidung vom 25.03.2008 - 22107/05 (https://dejure.org/2008,32601)
EGMR, Entscheidung vom 25. März 2008 - 22107/05 (https://dejure.org/2008,32601)
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  • EGMR, 26.11.1991 - 13585/88

    OBSERVER ET GUARDIAN c. ROYAUME-UNI

    Auszug aus EGMR, 25.03.2008 - 22107/05
    Der Gerichtshof weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass die Medien nicht nur die Pflicht zur Weitergabe von Informationen und Ideen über die Öffentlichkeit berührende Fragen haben, sondern die Öffentlichkeit auch berechtigt ist, sie zu empfangen (siehe u. v. a. Rechtssachen Observer und Guardian ./ . Vereinigtes Königreich , Urteil vom 26. November 1991, Serie A Bd. 216, S. 30, Rdnr. 59; und Fressoz und Roire ./. Frankreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 29183/95, Rdnr. 51, EGMR 1999-I).
  • EGMR, 07.12.1976 - 5493/72

    HANDYSIDE v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EGMR, 25.03.2008 - 22107/05
    Der Gerichtshof erinnert ferner daran, dass alle Menschen einschließlich Journalisten, die das Recht auf Meinungsfreiheit ausüben "Pflichten und Verantwortlichkeiten" nachkommen, deren Umfang sich nach ihrer Situation und den von ihnen eingesetzten technischen Mitteln bestimmt (siehe z. B. Rechtssache, Handyside ./. Vereinigtes Königreich , Urteil vom 7. Dezember 1976, Serie A Bd. 24, S. 23, Rdnr. 49 in fine ).
  • EGMR, 10.12.2007 - 69698/01

    STOLL c. SUISSE

    Auszug aus EGMR, 25.03.2008 - 22107/05
    Somit können Journalisten ungeachtet der großen Bedeutung, die den Medien in einer demokratischen Gesellschaft zukommt, grundsätzlich nicht von der Pflicht entbunden werden, sich an das ordentliche Strafrecht zu halten, sofern Artikel 10 ihnen Schutz gewährleistet (Rechtssache Stoll ./. Schweiz [GKC], Individualbeschwerde Nr. 69698/01, Rdnr. 101 EGMR 2007-...).
  • EGMR, 21.01.1999 - 29183/95

    FRESSOZ ET ROIRE c. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 25.03.2008 - 22107/05
    Der Gerichtshof weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass die Medien nicht nur die Pflicht zur Weitergabe von Informationen und Ideen über die Öffentlichkeit berührende Fragen haben, sondern die Öffentlichkeit auch berechtigt ist, sie zu empfangen (siehe u. v. a. Rechtssachen Observer und Guardian ./ . Vereinigtes Königreich , Urteil vom 26. November 1991, Serie A Bd. 216, S. 30, Rdnr. 59; und Fressoz und Roire ./. Frankreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 29183/95, Rdnr. 51, EGMR 1999-I).
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