Rechtsprechung
   EuGöD, 01.07.2010 - F-45/07   

Volltextveröffentlichungen

  • Europäischer Gerichtshof

    Mandt / Parlament

    Öffentlicher Dienst - Beamte - Hinterbliebenenversorgung - Art. 79 des Statuts - Art. 18 des Anhangs VIII des Statuts - Hinterbliebener Ehegatte - Anerkennung von zwei Personen als hinterbliebene Ehegatten - Kürzung um 50 % - Vertrauensschutz - Grundsatz der Übereinstimmung

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bestimmung der Familienverhältnisse von EU-Beamten richtet sich nicht nach Internationalem Privatrecht

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (5)  

  • EuGöD, 13.12.2012 - F-42/11  

    Honnefelder / Kommission - Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren -

    Außerdem ist entschieden worden, dass eine Einrede der Rechtswidrigkeit nicht allein deshalb unzulässig ist, weil sie nicht zuvor in einer Beschwerde erhoben wurde (vgl. Urteil des Gerichts vom 1. Juli 2010, Mandt/Parlament, F-45/07, Randnr. 121).
  • EuGöD, 12.05.2011 - F-50/09  

    [fremdsprachig]

    Das Gericht hat kürzlich entschieden, dass der Begriff "Grund" weit auszulegen ist (Urteil des Gerichts vom 1. Juli 2010, Mandt/Parlament, F-45/07, Randnr. 119).
  • EuGöD, 14.12.2010 - F-25/07  

    Öffentlicher Dienst - Beamte - Ernennung - Einstufung in die Besoldungsgruppe

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der Übereinstimmung von vorheriger Verwaltungsbeschwerde und Klage gebietet, dass die bei dem Gericht gestellten Anträge denselben Gegenstand betreffen und auf demselben Grund beruhen, wie diese in der Beschwerde dargelegt worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts erster Instanz vom 16. September 1998, Rasmussen/Kommission, T-193/96, Slg. ÖD 1998, I-A-495 und II-1495, Randnr. 47, und vom 7. Juni 2005, Cavallaro/Kommission, T-375/02, Slg. ÖD 2005, I-A-151 und II-673, Randnr. 97; Urteile des Gerichts vom 11. September 2008, Bui Van/Kommission, F-51/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 24, und vom 1. Juli 2010, Mandt/Parlament, F-45/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 110 und 119).
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  • EuGöD, 15.09.2011 - F-6/10  

    Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Klausel, wonach der Vertrag endet,

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass eine formal gegen die Zurückweisung einer Beschwerde gerichtete Klage nach ständiger Rechtsprechung bewirkt, dass das Gericht mit der Handlung befasst wird, gegen die die Beschwerde gerichtet ist, wenn die Zurückweisung der Beschwerde als solche keinen eigenständigen Gehalt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 17. Januar 1989, Vainker/Parlament, 293/87, Randnr. 8; Urteil des Gerichts erster Instanz vom 10. Dezember 1992, Williams/Rechnungshof, T-33/91, Randnr. 23; Urteile des Gerichts vom 19. September 2007, Talvela/Kommission, F-43/06, Randnr. 36, und vom 1. Juli 2010, Mandt/Parlament, F-45/07, Randnr. 43).
  • EuGöD, 23.11.2010 - F-50/08  

    [fremdsprachig]

    Wie das Gericht im Urteil vom 1. Juli 2010, Mandt/Parlament (F-45/07, Slg. ÖD 2010, I-A-1-0000 und II-A-1-0000, Randnrn. 119 und 120), festgestellt hat, liegt nur dann ein Verstoß gegen den Grundsatz der Übereinstimmung von Beschwerde und Klage vor, wenn die Klage den Gegenstand der Beschwerde oder ihren Grund ändert, wobei der Begriff "Grund" weit auszulegen ist.
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