Rechtsprechung
   EuG, 01.07.2009 - T-24/07   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Kartelle - Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl - Entscheidung, die nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags unter Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 einen Verstoß gegen Art. 65 KS feststellt - Legierungszuschlag - Zuständigkeit der Kommission - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung - Rechtskraft - Verteidigungsrechte - Akteneinsicht - Verjährung - Verbot der Doppelbestrafung - Zusammenarbeit während des Verwaltungsverfahrens

  • Europäischer Gerichtshof

    ThyssenKrupp Stainless / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl - Entscheidung, die nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags unter Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 einen Verstoß gegen Art. 65 KS feststellt - Legierungszuschlag - Zuständigkeit der Kommission - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung - Rechtskraft - Verteidigungsrechte - Akteneinsicht - Verjährung - Grundsatz ne bis in idem - Zusammenarbeit während des Verwaltungsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kartell bei Flacherzeugnissen aus nichtrostendem Stahl; Rechtsgrundlage für die Feststellung der Zuwiderhandlung und die Festsetzung einer Geldbuße; Rechtskraftwirkung vorangegangener gerichtlicher Entscheidungen; Grundsatz von "ne bis in idem" im Wettbewerbsrecht; Beschränkung der Verteidigungsrechte durch unvollständige Mitteilung der Beschwerdepunkte und begrenztes Akteneinsichtsrecht - [ThyssenKrupp Stainless AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften]

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verstöße gegen den EGKS-Vertrag können von der Kommission auch noch nach dessen Auslaufen geahndet werden

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 6. Februar 2007 - ThyssenKrupp Stainless / Kommission

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2009, II-2309



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Wird zitiert von ... (3)  

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-352/09  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gemeinschaftsmarkt für

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 1. Juli 2009, ThyssenKrupp Stainless AG/Kommission (T-24/07), wird aufgehoben.

    (3)  - T-24/07 (noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil).

  • EuGH, 29.03.2011 - C-352/09  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Gemeinschaftsmarkt für Flacherzeugnisse

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die ThyssenKrupp Nirosta GmbH, vormals ThyssenKrupp Stainless AG, die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 1. Juli 2009, ThyssenKrupp Stainless/Kommission (T-24/07, Slg. 2009, II-2309, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht sowohl ihren Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 2006 in einem Verfahren nach Artikel 65 EGKS-Vertrag (Sache COMP/F/39.234 - Legierungszuschläge, Neuentscheidung) (im Folgenden: streitige Entscheidung) als auch ihren Hilfsantrag auf Herabsetzung der mit dieser Entscheidung gegen sie verhängten Geldbuße abgewiesen hat.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-201/09  

    [fremdsprachig]

    (7)  - T-24/07 (Slg. 2009, II-2309).
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