Rechtsprechung
EuG, 01.07.2009 - T-83/07 |
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 14. März 2007 - Kliq Reïntegratie (im Insolvenzverfahren) / Kommission
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Klage
Wird zitiert von ...
- EuG, 01.07.2009 - T-81/07
KG Holding / Kommission - Staatliche Beihilfen - Umstrukturierungsbeihilfe der …
In den verbundenen Rechtssachen T-81/07, T-82/07 und T-83/07.Kläger in der Rechtssache T-83/07,.
Mit Beschluss des Präsidenten der Achten Kammer des Gerichts vom 3. November 2008 wurden die Rechtssachen T-81/07, T-82/07 und T-83/07 gemäß Art. 50 der Verfahrensordnung des Gerichts zu gemeinsamem mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
Zur Zulässigkeit der Klagen in den Rechtssachen T-81/07 und T-83/07, soweit es um die Kreditfazilität von 17 Millionen Euro geht, die das Königreich der Niederlande der KG Holding gewährt hat.
Folglich sind die Klagen in den Rechtssachen T-81/07 und T-83/07 unzulässig, soweit sie gegen die Erwägungen in der angefochtenen Entscheidung zur Kreditfazilität von 17 Millionen Euro gerichtet sind.
Da der Kläger 3 mit seinem gesamten Vorbringen unterlegen ist, sind ihm neben seinen eigenen Kosten in der Rechtssache T-83/07 die Kosten aufzuerlegen, die der Kommission in der Rechtssache T-83/07 entstanden sind.
Jean Leon Marcel Groenewegen als Insolvenzverwalter der Kliq Reïntegratie trägt neben seinen eigenen Kosten in der Rechtssache T-83/07 die Kosten, die der Kommission in der Rechtssache T-83/07 entstanden sind.