Rechtsprechung
| EuG, 02.03.2010 - T-16/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten - Antrag auf Nichtigerklärung - Keine unmittelbare und individuelle Betroffenheit - Antrag auf Schadensersatz - Zulässigkeit - Hinreichend qualifizierte Verletzung einer höherrangigen Rechtsnorm, die den Einzelnen Rechte verleiht - Eigentumsrecht - Freie Berufsausübung - Verhältnismäßigkeit - Gleichbehandlung - Niederlassungsfreiheit - Rechtssicherheit
- Europäischer Gerichtshof
Arcelor / Parlament und Rat
Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit Emissionszertifikaten für Treibhausgase - Antrag auf Nichtigerklärung - Keine unmittelbare und individuelle Betroffenheit - Antrag auf Schadensersatz - Zulässigkeit - Hinreichend qualifizierte Verletzung einer höherrangigen Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht - Eigentumsrecht - Freie Berufsausübung - Verhältnismäßigkeit - Gleichbehandlung - Niederlassungsfreiheit - Rechtssicherheit
- NWB SteuerXpert START
System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässigkeit einer Nichtigkeitsklage mangels unmittelbarer und individueller Betroffenheit; Fehlende Darlegung einer hinreichend qualifizierten Verletzung von Eigentumsrecht und Recht auf freie Berufsausübung; Arcelor SA gegen Europäisches Parlament
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Gültigkeit der Richtlinie über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Umwelt und Verbraucher - Das Gericht weist die gegen die Gültigkeit der Richtlinie über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten gerichtete Klage von Arcelor ab
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage der Arcelor SA gegen das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union, eingereicht am 15. Januar 2004
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Der Emissionshandel im Lichte der Rechtsprechung (Teil 2)" von RA/FAVerwR Dr. Stefan Kobes und RA Dr. Gernot-Rüdiger Engel, original erschienen in: NVwZ 2011, 268 - 275.
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2010, II-211
Wird zitiert von ... (2)
- EuG, 16.12.2011 - T-291/04
Umwelt und Verbraucherschutz - Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von …
Im Übrigen genügt es nicht, dass bestimmte Wirtschaftsteilnehmer von einem Rechtsakt mit allgemeiner Geltung wirtschaftlich stärker berührt sind als andere, um sie gegenüber diesen anderen Wirtschaftsteilnehmern zu individualisieren, sofern seine Anwendung nach einem objektiv bestimmten Tatbestand erfolgt (vgl. Urteil des Gerichts vom 2. März 2010, Arcelor/Parlament und Rat, T-16/04, Slg. 2010, II-211, Randnr. 106 und die dort angeführte Rechtsprechung).Die außervertragliche Haftung der Union für ein rechtswidriges Verhalten ihrer Organe im Sinne von Art. 288 Abs. 2 EG wird nur dann ausgelöst, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt sind, und zwar muss das den Organen vorgeworfene Verhalten rechtswidrig sein, es muss ein Schaden entstanden sein, und zwischen dem behaupteten Verhalten und dem geltend gemachten Schaden muss ein Kausalzusammenhang bestehen (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 9. November 2006, Agraz u. a./Kommission, C-243/05 P, Slg. 2006, I-10833, Randnr. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Urteil Arcelor/Parlament und Rat, oben in Randnr. 109 angeführt, Randnr. 139 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Da diese Voraussetzungen kumulativ vorliegen müssen, ist die Klage insgesamt abzuweisen, wenn auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist (vgl. Urteil Arcelor/Parlament und Rat, oben in Randnr. 109 angeführt, Randnr. 140 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Nur wenn dieses Organ lediglich über einen erheblich verringerten oder gar auf null reduzierten Ermessensspielraum verfügt, kann die bloße Verletzung des Unionsrechts ausreichen, um einen hinreichend qualifizierten Verstoß anzunehmen (Urteil des Gerichtshofs vom 10. Dezember 2002, Kommission/Camar und Tico, C-312/00 P, Slg. 2002, I-11355, Randnr. 54; vgl. Urteil Arcelor/Parlament und Rat, oben in Randnr. 109 angeführt, Randnr. 141 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 07.09.2010 - T-539/08
Nichtigkeitsklage - Umwelt und Schutz der menschlichen Gesundheit - Einstufung, …
Ein kleinerer Wirtschaftsteilnehmer, der über ähnliche Vertriebsrechte verfügt, wird vergleichbaren wirtschaftlichen Schwierigkeiten ausgesetzt sein, da diese Einstufungen alle in dieser Eigenschaft und entsprechend ihrer Größe und dem Umfang ihrer mit den Boraten verbundenen Geschäftstätigkeit betreffen (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil des Gerichts vom 2. März 2010, Arcelor/Parlament und Rat, T-16/04, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 111).
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