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   EuG, 03.02.2010 - T-472/07   

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https://dejure.org/2010,27541
EuG, 03.02.2010 - T-472/07 (https://dejure.org/2010,27541)
EuG, Entscheidung vom 03.02.2010 - T-472/07 (https://dejure.org/2010,27541)
EuG, Entscheidung vom 03. Februar 2010 - T-472/07 (https://dejure.org/2010,27541)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 21. Dezember 2007 - Enercon / HABM - Hasbro (ENERCON)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Klage der Anmelderin der Wortmarke "ENERCON" für Waren der Klassen 16, 18, 24, 25, 28 und 32 gegen die Entscheidung R 959/2006-4 der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 25. Oktober 2007, mit der die ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2011 - C-106/09

    Nach Ansicht von Generalanwalt Niilo Jääskinen können schädliche Steuermaßnahmen

    20 und 22), Beschluss des Gerichts vom 9. September 2004, Alto de Casablanca/HABM - Bodegas Chivite (VERAMONTE) (T-14/04, Slg. 2004, II-3077, Randnr. 11), Urteile des Gerichts vom 8. Juni 2005, Wilfer/HABM (ROCKBASS) (T-315/03, Slg. 2005, II-1981, Randnr. 11), und vom 3. Februar 2010, Enercon/HABM-Hasbro (ENERCON) (T-472/07, Randnrn.
  • EuG, 15.07.2011 - T-221/09

    Ergo Versicherungsgruppe / OHMI - Société de développement und de recherche

    Vielmehr sind die fraglichen Marken jeweils als Ganzes miteinander zu vergleichen, was nicht ausschließt, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer zusammengesetzten Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der maßgeblichen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (vgl. in diesem Sinne Urteil HABM/Shaker, oben in Randnr. 26 angeführt, Randnr. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung; siehe auch, was insbesondere Marken betrifft, die aus mehreren Wortbestandteilen bestehen, Urteil des Gerichts vom 3. Februar 2010, Enercon/HABM - Hasbro [ENERCON], T-472/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 28).
  • EuGH, 23.11.2010 - C-204/10

    Enercon / HABM

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 3. Februar 2010, Enercon/HABM (T-472/07), mit dem das Gericht eine Klage der Anmelderin der Wortmarke "ENERCON" für Waren der Klassen 16, 18, 24, 25, 28 und 32 gegen die Entscheidung R 959/2006-4 der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 25. Oktober 2007 abgewiesen hat, durch die die Beschwerde der Rechtsmittelführerin gegen die Entscheidung der Widerspruchsabteilung, die Anmeldung auf Widerspruch des Inhabers der Gemeinschaftswortmarke "TRANSFORMERS ENERGON" für Waren der Klassen 16, 18, 24, 25, 28, 30 und 32 sowie der nicht eingetragenen, im Vereinigten Königreich für ähnliche Waren benutzten Marken "TRANSFORMERS ENERGON" und "ENERGON" zurückzuweisen, zurückgewiesen worden war - Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94.
  • EuG, 29.01.2013 - T-662/11

    Müller / OHMI - Loncar (Sunless) - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren -

    Der Bestandteil "sunless" trägt daher zu dem von der Marke hervorgerufenen Gesamteindruck in erheblichem Maße bei und ist nicht zu vernachlässigen (Urteil des Gerichts vom 3. Februar 2010, Enercon/HABM - Hasbro [ENERCON], T-472/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 32).
  • EuG, 26.05.2016 - T-254/15

    Aldi Einkauf / EUIPO - Dyado Liben (Casale Fresco) - Unionsmarke -

    Somit trägt das Wort "fresco" in erheblichem Maß zum Gesamteindruck der älteren Marke bei und ist nicht zu vernachlässigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Februar 2010, Enercon/HABM - Hasbro [ENERCON], T-472/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:25, Rn. 32, und vom 29. Januar 2013, Müller/HABM - Loncar [Sunless], T-662/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:43, Rn. 56).
  • BPatG, 21.04.2011 - 25 W (pat) 225/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Toastars/Toasties" - zur Kennzeichnungskraft -

    Diese Maßstäbe liegen auch der von der Widersprechenden im Termin zur mündlichen Verhandlung am 21. April 2011 genannten Rechtsprechung des EuG und des EuGH zu den Marken ENERCON/TRANSFORMERS ENERGON (Urteile des EuG vom 3. Februar 2010, T-472/07 und des EuGH vom 23. November 2010, C-204/10 P) zugrunde, so dass der Senat auch insoweit keine abweichenden entscheidungsrelevanten Kriterien zugrunde gelegt hat.
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