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   EuG, 03.02.2011 - T-299/09, T-300/09   

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EuG, 03.02.2011 - T-299/09, T-300/09 (https://dejure.org/2011,8297)
EuG, Entscheidung vom 03.02.2011 - T-299/09, T-300/09 (https://dejure.org/2011,8297)
EuG, Entscheidung vom 03. Februar 2011 - T-299/09, T-300/09 (https://dejure.org/2011,8297)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke, die aus einer Kombination der Farben Ginstergelb und Silbergrau besteht - Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke, die aus einer Kombination der Farben Ockergelb und Silbergrau besteht - Absolutes Eintragungshindernis - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Gühring / HABM () und de gris argent)

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke, die aus einer Kombination der Farben Ginstergelb und Silbergrau besteht - Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke, die aus einer Kombination der Farben Ockergelb und Silbergrau besteht - Absolutes Eintragungshindernis - ...

  • EU-Kommission

    Gühring OHG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 1330/2008"1 der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 30. April 2009, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers, der die Anmeldung einer Kombination der Farben ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 24.06.2004 - C-49/02

    Heidelberger Bauchemie

    Auszug aus EuG, 03.02.2011 - T-299/09
    Drittens muss dieses Zeichen geeignet sein, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (Urteil Libertel, oben in Randnr. 46 angeführt, Randnr. 23; in diesem Sinne auch Urteil des Gerichtshofs vom 24. Juni 2004, Heidelberger Bauchemie, C-49/02, Slg. 2004, I-6129, Randnr. 22).

    Für die Frage, ob Farben oder Farbzusammenstellungen geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden, ist zu prüfen, ob sie für die Übermittlung von eindeutigen Informationen, insbesondere über die Herkunft einer Ware oder einer Dienstleistung, geeignet sind oder nicht (Urteil des Gerichtshofs, Heidelberger Bauchemie, oben in Randnr. 56 angeführt, Randnr. 37, sowie Urteile des Gerichts, Zusammenstellung von Grün und Grau, oben in Randnr. 52 angeführt, Randnr. 23, und Kombination von Orange und Grau, oben in Randnr. 52 angeführt, Randnr. 26).

    Sie sind dies umso weniger, als sie in der Werbung und bei der Vermarktung von Waren und Dienstleistungen wegen ihrer Anziehungskraft gewöhnlich in großem Umfang ohne eindeutigen Inhalt verwendet werden (Urteil Heidelberger Bauchemie, oben in Randnr. 56 angeführt, Randnr. 38).

    Von außergewöhnlichen Umständen abgesehen, kommt Farben nicht von vornherein Unterscheidungskraft zu, doch können sie diese in Bezug auf die Waren oder Dienstleistungen, für die sie als Gemeinschaftsmarke angemeldet werden, eventuell infolge einer Benutzung erwerben (Urteil Heidelberger Bauchemie, oben in Randnr. 56 angeführt, Randnr. 39).

    Zudem ist bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft, die eine bestimmte Farbe oder Farbzusammenstellung als Marke haben kann, dem Allgemeininteresse daran Rechnung zu tragen, dass die Verfügbarkeit der Farben für die anderen Wirtschaftsteilnehmer, die Waren oder Dienstleistungen der von der Anmeldung erfassten Art anbieten, nicht ungerechtfertigt eingeschränkt wird (Urteile Libertel, oben in Randnr. 46 angeführt, Randnr. 60 und Heidelberger Bauchemie, oben in Randnr. 56 angeführt, Randnr. 41).

    Daher sind die angemeldeten Zeichen systematisch nicht so angeordnet, dass die betreffenden Farben in vorher festgelegter und beständiger Weise verbunden sind, und sie können somit nicht als Marken eingetragen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Heidelberger Bauchemie, oben in Randnr. 56 angeführt, Randnrn.

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus EuG, 03.02.2011 - T-299/09
    Erstens seien die im Urteil des Gerichtshofs vom 6. Mai 2003, Libertel (C-104/01, Slg. 2003, I-3793), entwickelten Grundsätze entgegen den Feststellungen, die die Beschwerdekammer in den angefochtenen Entscheidungen getroffen habe, auf Farbkombinationen nicht anwendbar.

    Da die Farbkombinationen jedoch in fast unbegrenzter Zahl zur Verfügung stünden, gebe es keinen Grund, deren Eintragung auf die im Urteil Libertel genannten spezifischen Fälle zu beschränken.

    Drittens muss dieses Zeichen geeignet sein, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (Urteil Libertel, oben in Randnr. 46 angeführt, Randnr. 23; in diesem Sinne auch Urteil des Gerichtshofs vom 24. Juni 2004, Heidelberger Bauchemie, C-49/02, Slg. 2004, I-6129, Randnr. 22).

    Zudem ist bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft, die eine bestimmte Farbe oder Farbzusammenstellung als Marke haben kann, dem Allgemeininteresse daran Rechnung zu tragen, dass die Verfügbarkeit der Farben für die anderen Wirtschaftsteilnehmer, die Waren oder Dienstleistungen der von der Anmeldung erfassten Art anbieten, nicht ungerechtfertigt eingeschränkt wird (Urteile Libertel, oben in Randnr. 46 angeführt, Randnr. 60 und Heidelberger Bauchemie, oben in Randnr. 56 angeführt, Randnr. 41).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

    Auszug aus EuG, 03.02.2011 - T-299/09
    Unterscheidungskraft einer Marke bedeutet im Sinne dieser Bestimmung, dass diese Marke geeignet ist, die Ware oder Dienstleistung, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (Urteil des Gerichtshofs vom 29. April 2004, Henkel/HABM, C-456/01 P und C-457/01 P, Slg. 2004, I-5089, Randnr. 34).
  • EuG, 25.09.2002 - T-316/00

    Viking-Umwelttechnik / HABM () und de gris)

    Auszug aus EuG, 03.02.2011 - T-299/09
    Drittens ist die Klägerin der Ansicht, die Beschwerdekammer habe in den angefochtenen Entscheidungen zu Unrecht die Urteile des Gerichts vom 25. September 2002, Viking-Umwelttechnik/HABM (Zusammenstellung von Grün und Grau) (T-316/00, Slg. 2002, II-3715), und vom 9. Juli 2003, Stihl/HABM (Kombination von Orange und Grau) (T-234/01, Slg. 2003, II-2867) angeführt, da der vorliegende Sachverhalt nicht mit den diesen beiden Urteilen zugrunde liegenden Sachverhalten vergleichbar sei.
  • EuG, 05.12.2007 - T-127/06

    'Kapman / HABM (représentation d''une lame de scie de couleur bleue)'

    Auszug aus EuG, 03.02.2011 - T-299/09
    Außerdem werden Werkzeuge für gewöhnlich gefärbt, um auf ihren Verwendungszweck oder ihre besonderen Eigenschaften, etwa das Vorhandensein eines Rostschutzanstrichs, hinzuweisen (Beschluss des Gerichts vom 5. Dezember 2007, Kapman/HABM [Darstellung eines blauen Sägeblatts], T-127/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 27).
  • EuG, 12.11.2008 - T-400/07

    GretagMacbeth / HABM (Combinaison de 24 carrés de couleur) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 03.02.2011 - T-299/09
    Dagegen lässt sich im Fall einer Farbe als solcher eine Unterscheidungskraft vor jeder Benutzung nur unter außergewöhnlichen Umständen vorstellen, insbesondere wenn die Zahl der Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke angemeldet wird, sehr gering und der maßgebliche Markt sehr spezifisch ist (vgl. Urteil des Gerichts vom 12. November 2008, Gretag Macbeth/HABM [Kombination von 24 Farbkästchen], T-400/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 19.05.2010 - T-464/08

    Zeta Europe / HABM (Superleggera)

    Auszug aus EuG, 03.02.2011 - T-299/09
    Desgleichen ist die Beschwerdekammer, auch wenn sie alle vom Antragsteller vorgebrachten Tatsachen und Beweismittel berücksichtigen oder sich sogar veranlasst sehen muss, Tatsachen und Beweismittel zu berücksichtigen, die nicht vorgebracht wurden, aber entscheidungserheblich sind, hingegen nicht verpflichtet, eine Beurteilung anderer früher eingetragener Marken vorzunehmen, da diese nicht Gegenstand der Klage sind (Urteil des Gerichts vom 19. Mai 2010, Zeta Europe/HABM [Superleggera], T-464/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 41).
  • EuG, 09.07.2003 - T-234/01

    Stihl / HABM () und de gris)

    Auszug aus EuG, 03.02.2011 - T-299/09
    Drittens ist die Klägerin der Ansicht, die Beschwerdekammer habe in den angefochtenen Entscheidungen zu Unrecht die Urteile des Gerichts vom 25. September 2002, Viking-Umwelttechnik/HABM (Zusammenstellung von Grün und Grau) (T-316/00, Slg. 2002, II-3715), und vom 9. Juli 2003, Stihl/HABM (Kombination von Orange und Grau) (T-234/01, Slg. 2003, II-2867) angeführt, da der vorliegende Sachverhalt nicht mit den diesen beiden Urteilen zugrunde liegenden Sachverhalten vergleichbar sei.
  • EuG, 22.03.2007 - T-215/03

    Sigla / OHMI - Elleni Holding (VIPS) - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren

    Auszug aus EuG, 03.02.2011 - T-299/09
    Somit kann ein Verstoß gegen die Entscheidungspraxis der Dienststellen des HABM durch eine Entscheidung einer Beschwerdekammer des HABM für sich genommen keine Rüge darstellen, die die Aufhebung dieser Entscheidung rechtfertigt (vgl. Urteil des Gerichts vom 22. März 2007, Sigla/HABM - Elleni Holding [VIPS], T-215/03, Slg. 2007, II-711, Randnr. 79 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 09.07.2008 - T-304/06

    Reber / OHMI - Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli (Mozart) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 03.02.2011 - T-299/09
    Eine solche Begründung ist grundsätzlich ausreichend, um den oben in Randnr. 16 genannten Anforderungen gerecht zu werden (Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2008, Reber/HABM - Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli [Mozart], T-304/06, Slg. 2008, II-1927, Randnr. 46).
  • EuG, 15.11.2007 - T-71/06

    'Enercon / HABM (Convertisseur d''énergie éolienne)' - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 13.07.2004 - T-115/02

    AVEX / OHMI - Ahlers (a) - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung

  • EuG, 28.04.2004 - T-124/02

    Sunrider / OHMI - Vitakraft-Werke Wührmann (VITATASTE)

  • EuGH, 25.10.2007 - C-238/06

    Develey / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke -

  • EuG, 15.03.2006 - T-129/04

    'Develey / HABM (Forme d''une bouteille en plastique)' - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 03.02.2011 - T-300/09

    Gühring / HABM () und de gris argent) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer

    In den Rechtssachen T-299/09 und T-300/09.

    aufgrund des Beschlusses vom 19. Mai 2010 über die Verbindung der Rechtssachen T-299/09 und T-300/09 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren,.

    In der Rechtssache T-299/09 (Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 6703581) beschrieb die Klägerin die angemeldete Marke wie folgt: "Die Farbmarke besteht aus einer Kombination der Farben RAL 1032 (ginstergelb) und RAL 7001 (silbergrau) zur Kennzeichnung von Zerspanungswerkzeugen; das Schneidteil des Zerspanungswerkzeugs ist von seiner Spitze bis zu maximal 2/3 seiner Gesamtlänge in der Farbe RAL 1032 und der übrige Bereich des Schneidteils in der Farbe RAL 7001 ausgebildet." Bei der angemeldeten Marke handelt es sich um folgendes Farbzeichen:.

    Die Rechtssachen T-299/09 und T-300/09 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

  • EuG, 11.07.2013 - T-208/12

    Think Schuhwerk / HABM (Extrémités rouges de lacets de chaussures) -

    In einem solchen Fall ist die Beschwerdekammer nicht verpflichtet, eine derartige praktische Erfahrung mit Beispielen zu belegen (Urteile des Gerichts vom 3. Februar 2011, Gühring/HABM [Kombination von Ginstergelb und Silbergrau und Kombination von Ockergelb und Silbergrau], T-299/09 und T-300/09, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 36, und vom 19. September 2012, Fraas/HABM [Karomuster in dunkelgrau, hellgrau, hellblau, dunkelblau, ocker und beige], T-231/11, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 27).
  • EuG, 20.02.2013 - T-378/11

    Langguth Erben / HABM (MEDINET) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Die Beschwerdekammer verfügt dabei über einen Ermessensspielraum in Bezug auf die Frage, ob eine mündliche Verhandlung wirklich notwendig ist (vgl. Urteil des Gerichts vom 3. Februar 2011, Gühring/HABM [Kombination von Ginstergelb und Silbergrau und Kombination von Ockergelb und Silbergrau], T-299/09 und T-300/09, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.05.2016 - T-590/14

    Zuffa / EUIPO (ULTIMATE FIGHTING CHAMPIONSHIP)

    Il s'ensuit que la circonstance que la chambre de recours n'a pas repris l'ensemble des arguments d'une partie ou n'a pas répondu à chacun de ses arguments ne permet pas, à elle seule, de conclure que la chambre de recours a refusé de les prendre en considération [arrêts du 9 décembre 2010, Tresplain Investments/OHMI - Hoo Hing (Golden Elephant Brand), T-303/08, EU:T:2010:505, point 46 ; du 3 février 2011, Gühring/OHMI (Combinaison de jaune genêt et de gris argent et combinaison de jaune ocre et de gris argent), T-299/09 et T-300/09, non publié, EU:T:2011:28, points 17 à 19, et du 11 octobre 2011, Chestnut Medical Technologies/OHMI (PIPELINE), T-87/10, non publié, EU:T:2011:582, points 39 à 41].
  • EuG, 19.09.2012 - T-326/10

    Fraas / HABM () und brun) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer

    In einem solchen Fall ist die Beschwerdekammer nicht verpflichtet, eine derartige praktische Erfahrung mit Beispielen zu belegen (vgl. Urteil des Gerichts vom 3. Februar 2011, Gühring/HABM [Kombination von Ginstergelb und Silbergrau], T-299/09 und T-300/09, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 27.02.2018 - T-222/16

    Hansen Medical / EUIPO - Covidien (MAGELLAN) - Unionsmarke - Verfallsverfahren -

    Il ressort de la jurisprudence que la chambre de recours dispose d'une marge d'appréciation quant à la question de savoir si une procédure orale devant elle est réellement nécessaire [voir arrêt du 3 février 2011, Gühring/OHMI (Combinaison de jaune genêt et de gris argent), T-299/09 et T-300/09, non publié, EU:T:2011:28, point 34 et jurisprudence citée].
  • EuG, 19.09.2012 - T-231/11

    Fraas / HABM () und beige) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer

    In einem solchen Fall ist die Beschwerdekammer nicht verpflichtet, eine derartige praktische Erfahrung mit Beispielen zu belegen (vgl. Urteil des Gerichts vom 3. Februar 2011, Gühring/HABM [Kombination von Ginstergelb und Silbergrau], T-299/09 und T-300/09, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 19.09.2012 - T-50/11

    Fraas / HABM () und rouge clair) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer

    In einem solchen Fall ist die Beschwerdekammer nicht verpflichtet, eine derartige praktische Erfahrung mit Beispielen zu belegen (vgl. Urteil des Gerichts vom 3. Februar 2011, Gühring/HABM [Kombination von Ginstergelb und Silbergrau], T-299/09 und T-300/09, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 08.10.2015 - T-78/14

    Benediktinerabtei St. Bonifaz / OHMI - Andechser Molkerei Scheitz (Genuß für Leib

    In einem solchen Fall ist die Beschwerdekammer außerdem nicht einmal verpflichtet, eine derartige praktische Erfahrung mit Beispielen zu belegen (Urteile vom 3. Februar 2011, Gühring/HABM [Kombination von Ginstergelb und Silbergrau], T-299/09 und T-300/09, EU:T:2011:28, Rn. 36, und LINEX, EU:T:2014:886, Rn. 30).
  • EuG, 28.11.2013 - T-34/12

    Herbacin cosmetic / OHMI - Laboratoire Garnier (HERBA SHINE) - Gemeinschaftsmarke

    Hierzu ist festzustellen, dass zwar die Frage, ob eine Entscheidung hinreichend begründet ist, nicht nur im Hinblick auf ihren Wortlaut zu entscheiden ist, sondern auch anhand ihres Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften, die das betreffende Gebiet regeln (vgl. Urteil des Gerichts vom 3. Februar 2011, Gühring/HABM [Kombination der Farben Ginstergelb und Silbergrau sowie Kombination der Farben Ockergelb und Silbergrau], T-299/09 und T-300/09, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 19.09.2012 - T-31/11

    Fraas / HABM () und gris foncé) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer

  • BPatG, 08.04.2011 - 26 W (pat) 12/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Farbkombination Blau/Silber" - Anforderungen an

  • EuG, 16.10.2014 - T-444/12

    Novartis / OHMI - Tenimenti Angelini (LINEX)

  • EuG, 19.09.2012 - T-26/11

    Fraas / HABM () und gris) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer

  • EuG, 19.09.2012 - T-329/10

    Fraas / HABM () und rouge foncé) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer

  • EuG, 19.09.2012 - T-327/10

    Fraas / HABM () und rouge foncé) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer

  • EuG, 26.11.2015 - T-390/14

    Établissement Amra / HABM (KJ KANGOO JUMPS XR)

  • EuG, 19.09.2012 - T-328/10

    Fraas / HABM () und rouge foncé) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer

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