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   EuG, 04.11.2009 - T-20/03   

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https://dejure.org/2009,41161
EuG, 04.11.2009 - T-20/03 (https://dejure.org/2009,41161)
EuG, Entscheidung vom 04.11.2009 - T-20/03 (https://dejure.org/2009,41161)
EuG, Entscheidung vom 04. November 2009 - T-20/03 (https://dejure.org/2009,41161)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission

    Kahla/Thüringen Porzellan GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Staatliche Beihilfen - Bestehende oder neue Beihilfe - Unternehmen in Schwierigkeiten - Grundsatz der Rechtssicherheit - Grundsatz des Vertrauensschutzes - Kriterium des privaten Kapitalgebers - Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt - Voraussetzungen“

Verfahrensgang

 
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  • EuG, 12.12.2000 - T-296/97

    Alitalia / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.11.2009 - T-20/03
    Die Einschätzungen der Berater in den jeweiligen Berichten betrafen eher Erwägungen zur Lebensfähigkeit des Unternehmens als Rentabilitätsüberlegungen, von denen normalerweise die Produktions- und Vertriebsstrategie privater Wirtschaftsteilnehmer geleitet wird (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 2000, Alitalia/Kommission, T-296/97, Slg. 2000, II-3871, Randnr. 84).

    Daher darf angenommen werden, dass die Zufuhr privaten Kapitals eher die Folge der wirtschaftlichen Förderung durch den Staat als das Ergebnis einer von einem umsichtigen Kapitalgeber getroffenen Entscheidung war, der sich zu seiner Investition entschlossen hatte, weil er von deren Rentabilitätsaussichten überzeugt war (vgl. in diesem Sinne Urteil Alitalia/Kommission, Randnr. 93).

  • EuG, 14.05.2002 - T-126/99

    Graphischer Maschinenbau / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.11.2009 - T-20/03
    Da der Gemeinschaftsrichter insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht seine Beurteilung des Sachverhalts nicht an die Stelle derjenigen des Urhebers der Entscheidung setzen darf, hat sich die Kontrolle durch das Gericht insoweit auf die Prüfung zu beschränken, ob die Verfahrensregeln und die Begründungspflicht eingehalten und die Tatsachen richtig festgestellt worden sind und ob kein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder Ermessensmissbrauch vorliegt (Urteile des Gerichts vom 14. Mai 2002, Graphischer Maschinenbau/Kommission, T-126/99, Slg. 2002, II-2427, Randnr. 32, und vom 14. Oktober 2004, Pollmeier Malchow/Kommission, T-137/02, Slg. 2004, II-3541, Randnr. 52).

    Weiter ist nach ständiger Rechtsprechung die Rechtmäßigkeit eines Gemeinschaftsrechtsakts anhand des Sachverhalts und der Rechtslage zu beurteilen, die bei Erlass des Aktes bestanden; die komplexen Bewertungen, die die Kommission vorgenommen hat, dürfen nur anhand der Informationen geprüft werden, über die sie bei der Durchführung dieser Bewertungen verfügte (Urteile des Gerichts vom 6. Oktober 1999, Salomon/Kommission, T-123/97, Slg. 1999, II-2925, Randnr. 48, und Graphischer Maschinenbau/Kommission, Randnr. 33).

  • EuG, 11.07.2002 - T-152/99

    HAMSA / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.11.2009 - T-20/03
    Nach ständiger Rechtsprechung können Kapitalzuweisungen der öffentlichen Hand an Unternehmen, in welcher Form auch immer, eine staatliche Beihilfe darstellen (vgl. Urteil des Gerichts vom 11. Juli 2002, HAMSA/Kommission, T-152/99, Slg. 2002, II-3049, Randnr. 125 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dazu ist in der Rechtsprechung festgestellt worden, dass mit dem Verhalten des privaten Kapitalgebers, mit dem die Maßnahme des öffentlichen Kapitalgebers, der wirtschaftspolitische Ziele verfolgt, verglichen werden muss, zwar nicht zwangsläufig das eines gewöhnlichen Kapitalgebers gemeint ist, der Kapital zum Zweck seiner mehr oder weniger kurzfristigen Rentabilisierung anlegt, aber doch wenigstens das Verhalten einer privaten Holding oder einer privaten Unternehmensgruppe, die eine globale oder sektorale Strukturpolitik verfolgt und sich von längerfristigen Rentabilitätsaussichten leiten lässt (vgl. Urteil HAMSA/Kommission, Randnr. 126 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 12.12.1996 - T-358/94

    Compagnie nationale Air France gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Auszug aus EuG, 04.11.2009 - T-20/03
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach der von der Rechtsprechung bestätigten Praxis der Kommission das Vorliegen einer Beihilfe ausgeschlossen werden kann, wenn das Tätigwerden des Staates parallel zu einer nennenswerten Intervention privater Wirtschaftsteilnehmer unter vergleichbaren Bedingungen erfolgt (Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 1996, Air France/Kommission, T-358/94, Slg. 1996, II-2109, Randnrn. 148 und 149).
  • EuG, 19.03.1997 - T-73/95

    Estabelecimentos Isidoro M. Oliveira SA gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 04.11.2009 - T-20/03
    Das grundlegende Gebot der Rechtssicherheit in seinen unterschiedlichen Ausformungen soll die Voraussehbarkeit der unter das Gemeinschaftsrecht fallenden Tatbestände und Rechtsbeziehungen gewährleisten (Urteil des Gerichtshofs vom 15. Februar 1996, Duff u. a., C-63/93, Slg. 1996, I-569, Randnr. 20, und Urteil des Gerichts vom 19. März 1997, 01iveira/Kommission, T-73/95, Slg. 1997, II-381, Randnr. 29).
  • EuG, 21.07.1998 - T-66/96

    Mellett / Gerichtshof

    Auszug aus EuG, 04.11.2009 - T-20/03
    Klare, nicht an Bedingungen geknüpfte und übereinstimmende Auskünfte von zuständiger und zuverlässiger Seite stellen unabhängig von der Form ihrer Mitteilung solche Zusicherungen dar (Urteil des Gerichts vom 21. Juli 1998, Mellett/Gerichtshof, T-66/96 und T-221/97, Slg. ÖD 1998, I-A-449 und II-1305, Randnrn. 104 und 107).
  • EuG, 21.01.1999 - T-129/95

    STAATLICHE BEIHILFEN IN HÖHE VON ÜBER 275 MILLIONEN DM FÜR RECHTSWIDRIG ERKLÄRT

    Auszug aus EuG, 04.11.2009 - T-20/03
    Es spricht zwar nichts dagegen, dass öffentliche Unternehmen die Sozial-, Regional- oder eine sektorbezogene Politik in ihre Erwägungen einbeziehen, jedoch ist die Einbringung von Kapital durch die öffentliche Hand am Kriterium des privaten Kapitalgebers zu messen, unabhängig von allen sozialen oder regionalpolitischen Überlegungen oder Erwägungen einer sektorbezogenen Politik (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 21. Januar 1999, Neue Maxhütte Stahlwerke und Lech-Stahlwerke/Kommission, T-129/95, T-2/96 und T-97/96, Slg. 1999, II-17, Randnr. 120 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 06.10.1999 - T-123/97

    Salomon / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.11.2009 - T-20/03
    Weiter ist nach ständiger Rechtsprechung die Rechtmäßigkeit eines Gemeinschaftsrechtsakts anhand des Sachverhalts und der Rechtslage zu beurteilen, die bei Erlass des Aktes bestanden; die komplexen Bewertungen, die die Kommission vorgenommen hat, dürfen nur anhand der Informationen geprüft werden, über die sie bei der Durchführung dieser Bewertungen verfügte (Urteile des Gerichts vom 6. Oktober 1999, Salomon/Kommission, T-123/97, Slg. 1999, II-2925, Randnr. 48, und Graphischer Maschinenbau/Kommission, Randnr. 33).
  • EuG, 18.01.2000 - T-290/97

    Mehibas Dordtselaan / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.11.2009 - T-20/03
    Dagegen kann niemand eine Verletzung dieses Grundsatzes geltend machen, dem die Verwaltung keine klaren Zusicherungen gegeben hat (Urteile des Gerichts vom 18. Januar 2000, Mehibas Dordtselaan/Kommission, T-290/97, Slg. 2000, II-15, Randnr. 59, und vom 19. März 2003, 1nnova Privat-Akademie/Kommission, T-273/01, Slg. 2003, II-1093, Randnr. 26).
  • EuG, 28.02.2002 - T-227/99

    Kvaerner Warnow Werft / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.11.2009 - T-20/03
    Das Gericht hat nämlich festgestellt, dass nicht hingenommen werden kann, dass die Kommission die Sanktion der Rückzahlung einer Beihilfe zulasten eines Beihilfeempfängers verhängt, der die Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfe, wie sie von der Kommission in den Genehmigungsentscheidungen aufgestellt worden sind, erfüllt hat (Urteil des Gerichts vom 28. Februar 2002, Kvaerner Warnow Werft/Kommission, T-227/99 und T-134/00, Slg. 2002, II-1205, Randnr. 92).
  • EuG, 06.03.2003 - T-228/99

    DAS GERICHT ERKLÄRT WEGEN UNZUREICHENDER BEGRÜNDUNG DIE ENTSCHEIDUNG DER

  • EuG, 19.03.2003 - T-273/01

    Innova Privat-Akademie / Kommission

  • EuG, 08.07.2004 - T-198/01

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

  • EuG, 14.10.2004 - T-137/02

    Pollmeier Malchow / Kommission

  • EuG, 15.06.2005 - T-171/02

    Regione autonoma della Sardegna / Kommission - Staatliche Beihilfen -

  • EuGH, 02.07.1974 - 173/73

    Italien / Kommission

  • EuGH, 15.03.1994 - C-387/92

    Banco Exterior de España / Ayuntamiento de Valencia

  • EuGH, 15.02.1996 - C-63/93

    Duff u.a.

  • EuGH, 11.07.1996 - C-39/94

    SFEI u.a.

  • EuGH, 01.12.1998 - C-200/97

    Ecotrade

  • EuGH, 20.11.2003 - C-126/01

    GEMO

  • EuGH, 29.04.2004 - C-278/00

    Griechenland / Kommission

  • EuGH, 07.03.2002 - C-310/99

    Italien / Kommission

  • EuG, 18.11.2004 - T-176/01

    Ferriere Nord / Kommission

  • EuG, 11.05.2005 - T-111/01

    Saxonia Edelmetalle / Kommission - Staatliche Beihilfen - Umstrukturierung -

  • EuGH, 14.11.1984 - 323/82

    Intermills / Kommission

  • EuGH, 10.07.1986 - 234/84

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 14.02.1990 - 301/87

    Frankreich / Kommission

  • EuGH, 05.10.1994 - C-47/91

    Italien / Kommission

  • EuGH, 16.05.2002 - C-321/99

    ARAP u.a. / Kommission

  • EuGH, 29.04.2004 - C-277/00

    Deutschland / Kommission

  • EuGH, 08.12.2006 - C-368/05

    Polyelectrolyte Producers Group / Kommission und Rat

  • EuGH, 21.10.2004 - C-288/02

    Kommission / Griechenland - Seeverkehr - Freier Dienstleistungsverkehr -

  • EuGH, 08.04.2003 - C-44/01

    Pippig Augenoptik

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