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   EuG, 05.02.2016 - T-842/14   

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EuG, 05.02.2016 - T-842/14 (https://dejure.org/2016,1015)
EuG, Entscheidung vom 05.02.2016 - T-842/14 (https://dejure.org/2016,1015)
EuG, Entscheidung vom 05. Februar 2016 - T-842/14 (https://dejure.org/2016,1015)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Airpressure Bodyforming / HABM (Slim legs by airpressure bodyforming)

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Slim legs by airpressure bodyforming - Entscheidung der Prüferin, mit der die Anmeldung zurückgewiesen wurde - Absolute Eintragungshindernisse - Beschreibender Charakter - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuG, 07.07.2011 - T-208/10

    Cree / HABM (TRUEWHITE)

    Auszug aus EuG, 05.02.2016 - T-842/14
    Diese Bestimmung verfolgt damit das im allgemeinen Interesse liegende Ziel, dass solche Zeichen oder Angaben von jedermann frei verwendet werden können (Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, Slg, EU:C:2003:579, Rn. 31, vom 27. Februar 2002, Ellos/HABM [ELLOS]), T-219/00, Slg, EU:T:2002:44, Rn. 27, und vom 7. Juli 2011, Cree/HABM [TRUEWHITE], T-208/10, EU:T:2011:340, Rn. 12).

    Außerdem werden Zeichen oder Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung von Merkmalen der Ware oder Dienstleistung dienen können, für die die Eintragung beantragt wird, gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteile HABM/Wrigley, oben in Rn. 14 angeführt, EU:C:2003:579, Rn. 30, und TRUEWHITE, oben in Rn. 14 angeführt, EU:T:2011:340, Rn. 13).

    Demnach fällt ein Zeichen nur dann unter das in der genannten Vorschrift vorgesehene Verbot, wenn es einen hinreichend direkten und konkreten Zusammenhang mit den in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen aufweist, der es den betreffenden Verkehrskreisen ermöglicht, unmittelbar und ohne weitere Überlegung eine Beschreibung der fraglichen Waren oder Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale wahrzunehmen (vgl. Urteil TRUEWHITE, oben in Rn. 14 angeführt, EU:T:2011:340, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ein solcher Charakter muss auch für die Neuschöpfung oder das Wort selbst festgestellt werden (Urteile vom 12. Januar 2005, Wieland-Werke/HABM [SnTEM, SnPUR, SnMIX], T-367/02 bis T-369/02, Slg, EU:T:2005:3, Rn 31, und TRUEWHITE, oben in Rn. 14 angeführt, EU:T:2011:340, Rn. 15, vgl. auch entsprechend Urteile vom 12. Februar 2004, Koninklijke KPN Nederland, C-363/99, Slg, EU:C:2004:86, Rn. 96, und Campina Melkunie, C-265/00, Slg, EU:C:2004:87, Rn. 37).

    Insoweit ist auch die Analyse des fraglichen Ausdrucks anhand der maßgeblichen lexikalischen und grammatikalischen Regeln von Bedeutung (vgl. Urteil TRUEWHITE, oben in Rn. 14 angeführt, EU:T:2011:340, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem lässt sich der beschreibende Charakter eines Zeichens nur im Hinblick auf seine Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise und in Bezug auf die betroffenen Waren oder Dienstleistungen beurteilen (Urteile vom 27. Februar 2002, Eurocool Logistik/HABM [EUROCOOL], T-34/00, Slg, EU:T:2002:41, Rn. 38, und TRUEWHITE, oben in Rn. 14 angeführt, EU:T:2011:340, Rn. 17).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus EuG, 05.02.2016 - T-842/14
    Diese Bestimmung verfolgt damit das im allgemeinen Interesse liegende Ziel, dass solche Zeichen oder Angaben von jedermann frei verwendet werden können (Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, Slg, EU:C:2003:579, Rn. 31, vom 27. Februar 2002, Ellos/HABM [ELLOS]), T-219/00, Slg, EU:T:2002:44, Rn. 27, und vom 7. Juli 2011, Cree/HABM [TRUEWHITE], T-208/10, EU:T:2011:340, Rn. 12).

    Außerdem werden Zeichen oder Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung von Merkmalen der Ware oder Dienstleistung dienen können, für die die Eintragung beantragt wird, gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteile HABM/Wrigley, oben in Rn. 14 angeführt, EU:C:2003:579, Rn. 30, und TRUEWHITE, oben in Rn. 14 angeführt, EU:T:2011:340, Rn. 13).

  • EuG, 02.05.2012 - T-435/11

    Universal Display / HABM (UniversalPHOLED)

    Auszug aus EuG, 05.02.2016 - T-842/14
    Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Gemeinschaftsmarke ausgeschlossen ist, wenn feststeht, dass eines der beiden absoluten Eintragungshindernisse nach Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 vorliegt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 2002, DKV/HABM, C-104/00 P, Slg, EU:C:2002:506, Rn. 29, und vom 2. Mai 2012, Universal Display/HABM [UniversalPHOLED], T-435/11, EU:T:2012:210, Rn. 41).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus EuG, 05.02.2016 - T-842/14
    Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Gemeinschaftsmarke ausgeschlossen ist, wenn feststeht, dass eines der beiden absoluten Eintragungshindernisse nach Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 vorliegt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 2002, DKV/HABM, C-104/00 P, Slg, EU:C:2002:506, Rn. 29, und vom 2. Mai 2012, Universal Display/HABM [UniversalPHOLED], T-435/11, EU:T:2012:210, Rn. 41).
  • EuG, 26.10.2000 - T-345/99

    Harbinger / HABM (TRUSTEDLINK)

    Auszug aus EuG, 05.02.2016 - T-842/14
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung der Umstand allein, dass ein Begriff lexikalisch nicht nachgewiesen ist, es nicht ermöglicht, das Zeichen in seiner Gesamtheit geeignet erscheinen zu lassen, die Waren und Dienstleistungen der Klägerin von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Oktober 2000, Harbinger/HABM [TRUSTEDLINK], T-345/99, Slg, EU:T:2000:246, Rn. 37).
  • EuG, 06.07.2011 - T-258/09

    i-content / HABM (BETWIN)

    Auszug aus EuG, 05.02.2016 - T-842/14
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass es nach der Rechtsprechung nicht darauf ankommt, ob zwei Wörter in einem Wort ohne sie trennende Leerstelle oder sie verbindenden Bindestrich zusammengeschrieben werden (Urteil vom 6. Juli 2011, i-content/HABM [BETWIN], T-258/09, Slg, EU:T:2011:329, Rn. 37).
  • EuG, 12.01.2005 - T-367/02

    Wieland-Werke / HABM (SnTEM) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarken SnTEM, SnPUR und

    Auszug aus EuG, 05.02.2016 - T-842/14
    Ein solcher Charakter muss auch für die Neuschöpfung oder das Wort selbst festgestellt werden (Urteile vom 12. Januar 2005, Wieland-Werke/HABM [SnTEM, SnPUR, SnMIX], T-367/02 bis T-369/02, Slg, EU:T:2005:3, Rn 31, und TRUEWHITE, oben in Rn. 14 angeführt, EU:T:2011:340, Rn. 15, vgl. auch entsprechend Urteile vom 12. Februar 2004, Koninklijke KPN Nederland, C-363/99, Slg, EU:C:2004:86, Rn. 96, und Campina Melkunie, C-265/00, Slg, EU:C:2004:87, Rn. 37).
  • EuG, 27.02.2002 - T-34/00

    Eurocool Logistik / HABM (EUROCOOL)

    Auszug aus EuG, 05.02.2016 - T-842/14
    Außerdem lässt sich der beschreibende Charakter eines Zeichens nur im Hinblick auf seine Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise und in Bezug auf die betroffenen Waren oder Dienstleistungen beurteilen (Urteile vom 27. Februar 2002, Eurocool Logistik/HABM [EUROCOOL], T-34/00, Slg, EU:T:2002:41, Rn. 38, und TRUEWHITE, oben in Rn. 14 angeführt, EU:T:2011:340, Rn. 17).
  • EuG, 27.02.2002 - T-219/00

    Ellos / HABM (ELLOS)

    Auszug aus EuG, 05.02.2016 - T-842/14
    Diese Bestimmung verfolgt damit das im allgemeinen Interesse liegende Ziel, dass solche Zeichen oder Angaben von jedermann frei verwendet werden können (Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, Slg, EU:C:2003:579, Rn. 31, vom 27. Februar 2002, Ellos/HABM [ELLOS]), T-219/00, Slg, EU:T:2002:44, Rn. 27, und vom 7. Juli 2011, Cree/HABM [TRUEWHITE], T-208/10, EU:T:2011:340, Rn. 12).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus EuG, 05.02.2016 - T-842/14
    Ein solcher Charakter muss auch für die Neuschöpfung oder das Wort selbst festgestellt werden (Urteile vom 12. Januar 2005, Wieland-Werke/HABM [SnTEM, SnPUR, SnMIX], T-367/02 bis T-369/02, Slg, EU:T:2005:3, Rn 31, und TRUEWHITE, oben in Rn. 14 angeführt, EU:T:2011:340, Rn. 15, vgl. auch entsprechend Urteile vom 12. Februar 2004, Koninklijke KPN Nederland, C-363/99, Slg, EU:C:2004:86, Rn. 96, und Campina Melkunie, C-265/00, Slg, EU:C:2004:87, Rn. 37).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

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