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   EuG, 06.03.2012 - T-565/10   

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https://dejure.org/2012,80654
EuG, 06.03.2012 - T-565/10 (https://dejure.org/2012,80654)
EuG, Entscheidung vom 06.03.2012 - T-565/10 (https://dejure.org/2012,80654)
EuG, Entscheidung vom 06. März 2012 - T-565/10 (https://dejure.org/2012,80654)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Marke "Highprotect” kann, da unmittelbar beschreibend, nicht für Stahlwaren eingetragen werden

  • Europäischer Gerichtshof

    ThyssenKrupp Steel Europe / HABM (Highprotect)

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Highprotect - Absolute Eintragungshindernisse - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

  • EU-Kommission

    ThyssenKrupp Steel Europe AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modell

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Highprotect - Absolute Eintragungshindernisse - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschreibendes Wortzeichen Highprotect für Metallwaren; unbegründete Aufhebungsklage gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bei zusammengesetzter Wortneuschöpfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschreibendes Wortzeichen Highprotect für Metallwaren; unbegründete Aufhebungsklage gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bei zusammengesetzter Wortneuschöpfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (2)

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 1038/2010-1 der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 30. September 2010, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers, die Eintragung der Wortmarke "Highprotect" für ...

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus EuG, 06.03.2012 - T-565/10
    Es spielt auch keine Rolle, ob die Merkmale der Waren oder Dienstleistungen, die durch das fragliche Zeichen beschrieben werden können, wirtschaftlich wesentlich oder nebensächlich sind oder ob es Synonyme gibt, mit denen dieselben Merkmale bezeichnet werden können (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 12. Februar 2004, Koninklijke KPN Nederland, C-363/99, Slg. 2004, I-1619, Randnrn.

    Schließlich verlangt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 nicht, dass die Zeichen oder Angaben, die zur Bezeichnung von Merkmalen der betreffenden Waren oder Dienstleistungen dienen können, die ausschließliche Bezeichnungsweise der fraglichen Merkmale sind (vgl. entsprechend Urteil Koninklijke KPN Nederland, oben in Randnr. 13 angeführt, Randnr. 57).

    Jeder Wirtschaftsteilnehmer, der Waren, die mit denen konkurrieren, für die die Eintragung beantragt wird, gegenwärtig anbietet oder künftig anbieten könnte, muss die Zeichen oder Angaben, die zur Beschreibung der Merkmale seiner Waren dienen können, frei nutzen dürfen (vgl. entsprechend Urteil Koninklijke KPN Nederland, oben in Randnr. 13 angeführt, Randnr. 58).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus EuG, 06.03.2012 - T-565/10
    Diese Vorschrift schließt es daher aus, dass solche Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem einzigen Unternehmen vorbehalten werden (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, Slg. 2003, I-12447, Randnr. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Zurückweisung einer Anmeldung nach dieser Bestimmung durch das HABM setzt auch nicht voraus, dass das fragliche Zeichen tatsächlich beschreibend verwendet wird, sondern es genügt, dass es zu diesem Zweck verwendet werden kann (Urteil HABM/Wrigley, oben in Randnr. 11 angeführt, Randnr. 32).

  • EuG, 16.02.2000 - T-122/99

    'Procter & Gamble / OHMI (Forme d''un savon)'

    Auszug aus EuG, 06.03.2012 - T-565/10
    Zwar stellen die in den Mitgliedstaaten bereits vorliegenden Eintragungen einen Umstand dar, der für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke, ohne entscheidend zu sein, berücksichtigt werden kann (Urteile des Gerichts vom 16. Februar 2000, Procter & Gamble/HABM [Form einer Seife], T-122/99, Slg. 2000, II-265, Randnr. 61, vom 31. Januar 2001, Sunrider/HABM [VITALITE], T-24/00, Slg. 2001, II-449, Randnr. 33, und vom 19. September 2001, Henkel/HABM [Runde, rotweiße Tablette], T-337/99, Slg. 2001, II-2597, Randnr. 58), doch können solche Eintragungen die Beschwerdekammer nicht binden, wenn sie nach den Umständen der Auffassung ist, dass dem angemeldeten Zeichen die in der Verordnung Nr. 207/2009 genannten absoluten Eintragungshindernisse entgegenstehen.
  • EuG, 31.01.2001 - T-24/00

    Sunrider / HABM (VITALITE)

    Auszug aus EuG, 06.03.2012 - T-565/10
    Zwar stellen die in den Mitgliedstaaten bereits vorliegenden Eintragungen einen Umstand dar, der für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke, ohne entscheidend zu sein, berücksichtigt werden kann (Urteile des Gerichts vom 16. Februar 2000, Procter & Gamble/HABM [Form einer Seife], T-122/99, Slg. 2000, II-265, Randnr. 61, vom 31. Januar 2001, Sunrider/HABM [VITALITE], T-24/00, Slg. 2001, II-449, Randnr. 33, und vom 19. September 2001, Henkel/HABM [Runde, rotweiße Tablette], T-337/99, Slg. 2001, II-2597, Randnr. 58), doch können solche Eintragungen die Beschwerdekammer nicht binden, wenn sie nach den Umständen der Auffassung ist, dass dem angemeldeten Zeichen die in der Verordnung Nr. 207/2009 genannten absoluten Eintragungshindernisse entgegenstehen.
  • EuG, 19.09.2001 - T-337/99

    Henkel / OHMI (Tablette ronde rouge und blanc)

    Auszug aus EuG, 06.03.2012 - T-565/10
    Zwar stellen die in den Mitgliedstaaten bereits vorliegenden Eintragungen einen Umstand dar, der für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke, ohne entscheidend zu sein, berücksichtigt werden kann (Urteile des Gerichts vom 16. Februar 2000, Procter & Gamble/HABM [Form einer Seife], T-122/99, Slg. 2000, II-265, Randnr. 61, vom 31. Januar 2001, Sunrider/HABM [VITALITE], T-24/00, Slg. 2001, II-449, Randnr. 33, und vom 19. September 2001, Henkel/HABM [Runde, rotweiße Tablette], T-337/99, Slg. 2001, II-2597, Randnr. 58), doch können solche Eintragungen die Beschwerdekammer nicht binden, wenn sie nach den Umständen der Auffassung ist, dass dem angemeldeten Zeichen die in der Verordnung Nr. 207/2009 genannten absoluten Eintragungshindernisse entgegenstehen.
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus EuG, 06.03.2012 - T-565/10
    Aus dem Wortlaut von Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 ergibt sich nämlich, dass ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Gemeinschaftsmarke ausgeschlossen ist, wenn nur eines der dort genannten absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (Urteil des Gerichtshofs vom 19. September 2002, DKV/HABM, C-104/00 P, Slg. 2002, I-7561, Randnr. 29).
  • EuG, 27.02.2002 - T-106/00

    Streamserve / HABM (STREAMSERVE)

    Auszug aus EuG, 06.03.2012 - T-565/10
    Dies gilt auch dann, wenn eine solche Entscheidung nach nationalen Rechtsvorschriften erlassen wurde, die mit der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. 1989, L 40, S. 1) harmonisiert worden sind (Urteil des Gerichts vom 27. Februar 2002, Streamserve/HABM [STREAMSERVE], T-106/00, Slg. 2002, II-723, Randnr. 47).
  • EuG, 07.06.2005 - T-316/03

    Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft / OHMI (MunichFinancialServices) -

    Auszug aus EuG, 06.03.2012 - T-565/10
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass weder der Umstand - unterstellt, er wäre erwiesen -, dass der Begriff "Highprotect" eine grammatikalisch fehlerhafte Struktur aufweist, noch der Umstand, dass es sich bei ihm um einen Phantasiebegriff handeln soll, die Feststellung erlauben, er rufe einen Eindruck hervor, der von dem Eindruck, den die bloße Vereinigung der in den Wörtern "high" und "protect" liegenden Angaben hervorrufe, hinreichend weit entfernt wäre, um mehr darzustellen als die Summe dieser beiden Wörter, so dass er einen beschreibenden Charakter ausschließen würde (vgl. Urteile des Gerichts vom 7. Juni 2005, Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft/HABM [MunichFinancialServices], T-316/03, Slg. 2005, II-1951, Randnr. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 9. Juni 2010, Hoelzer/HABM [SAFELOAD], T-315/09, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 28).
  • EuG, 08.07.2008 - T-160/07

    Lancôme / OHMI - CMS Hasche Sigle (COLOR EDITION) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 06.03.2012 - T-565/10
    Des Weiteren kann die Beurteilung des beschreibenden Charakters eines Zeichens nur anhand des Verständnisses, das die maßgeblichen Verkehrskreise von ihm haben, und im Hinblick auf die betreffenden Waren oder Dienstleistungen erfolgen (vgl. Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2008, Lancôme/HABM - CMS Hasche Sigle [COLOR EDITION], T-160/07, Slg. 2008, II-1733, Randnr. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 09.07.2008 - T-304/06

    Reber / OHMI - Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli (Mozart) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 06.03.2012 - T-565/10
    Würde in einem solchen Fall das fragliche Zeichen für die genannte Kategorie als Gemeinschaftsmarke eingetragen, wäre sein Inhaber nämlich durch nichts gehindert, es auch für die Waren oder Dienstleistungen dieser Kategorie zu verwenden, für die es beschreibend ist (vgl. Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2008, Reber/HABM - Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli [Mozart], T-304/06, Slg. 2008, II-1927, Randnr. 92 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 09.06.2010 - T-315/09

    Hoelzer / HABM (SAFELOAD) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 26.06.2019 - T-117/18

    Agencja Wydawnicza Technopol/ EUIPO (200 PANORAMICZNYCH) - Unionsmarke -

    Dies gilt auch dann, wenn eine solche Entscheidung nach nationalen Rechtsvorschriften erlassen wurde, die mit der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. 2008, L 299, S. 25) harmonisiert worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. März 2012, ThyssenKrupp Steel Europe/HABM [Highprotect], T-565/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:107, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Was sodann das Vorbringen der Klägerin zu einem Verstoß gegen den Grundsatz der Autonomie des Unionsmarkenschutzes betrifft, so ist zwar nach diesem Grundsatz die Unionsregelung für Marken ein autonomes System, das aus einer Gesamtheit von Vorschriften besteht und Zielsetzungen verfolgt, die ihm eigen sind, und dessen Anwendung von jedem nationalen System unabhängig ist und dass demzufolge die Eintragungsfähigkeit eines Zeichens als Unionsmarke ausschließlich auf der Grundlage der einschlägigen Unionsregelung zu prüfen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. März 2012, Highprotect, T-565/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:107, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach der Rechtsprechung stellen jedoch unter diesem Vorbehalt die in den Mitgliedstaaten bereits vorliegenden Eintragungen einen Umstand dar, der für die Eintragung einer Unionsmarke, ohne entscheidend zu sein und ohne die Beschwerdekammer binden zu können, wenn sie nach den Umständen der Auffassung ist, dass der angemeldeten Marke die in der Verordnung 2017/1001 genannten absoluten Eintragungshindernisse entgegenstehen, berücksichtigt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. März 2012, Highprotect, T-565/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:107, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 17.04.2024 - T-388/23

    Ergotopia/ EUIPO (WellBack) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke

    Auch der Umstand - unterstellt, er wäre erwiesen -, dass der im Sinne von "gesunder/beschwerdefreier Rücken" verstandene Begriff "wellback" grammatikalisch inkorrekt ist, kann dessen Beurteilung nicht in Frage stellen, da er von den maßgeblichen Verkehrskreisen als sein grammatikalisch korrektes Äquivalent verstanden wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. März 2012, ThyssenKrupp Steel Europe/HABM [Highprotect], T-565/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:107, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BPatG, 23.03.2017 - 30 W (pat) 19/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Touch Protect" - keine Unterscheidungskraft

    Wenngleich verschiedene Englisch-Lexika den Begriff nur mit der Bedeutung als Verb erfassen, ist auch die substantivische Wortbedeutung von "protect" - und nicht nur "protection" - im Sinn von "Schutz" durch Begriffskombinationen wie z. B. "protect switch" für "Schutzschalter" oder "write protect" für Schreibschutz belegt (so auch BPatG, juris 28 W (pat) 52/11, Beschl. vom 26.10.2011, Rn. 12 - Highprotect; 24 W (pat) 86/04, Rn. 14 - Lotus-Protect; EuG T-565/10, v. 6.3.2012, Highprotect).
  • BPatG, 15.04.2021 - 30 W (pat) 514/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "eBike Protect" - fehlende Unterscheidungskraft

    Wenngleich verschiedene Englisch-Lexika den Begriff nur mit der Bedeutung als Verb erfassen, ist auch die substantivische Wortbedeutung von "protect" - und nicht nur "protection" - im Sinn von "Schutz" durch Begriffskombinationen wie z. B. "protect switch" für "Schutzschalter" oder "write protect" für Schreibschutz belegt (so auch BPatG, juris 30 W (pat) 19/16 v. 23. März 2017 - Touch Protect; 28 W (pat) 52/11 28 W (pat) 52/11 , Beschl. vom 26.10.2011, Rn. 12 - Highprotect; 24 W (pat) 86/04 , Rn. 28 W (pat) 52/11 , Beschl. vom 26.10.2011, Rn. 12 - Highprotect; 24 W (pat) 86/04 , Rn. 14 - Lotus-Protect;EuG T-565/10 , v. 6.3.2012, Highprotect).
  • BPatG, 07.05.2015 - 25 W (pat) 50/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Sport-Protect" - Freihaltungsbedürfnis -

    Wenngleich verschiedene Englisch-Lexika den Begriff nur mit der Bedeutung als Verb erfassen, ist auch die substantivische Wortbedeutung von "protect" und nicht nur "protection" im Sinn von "Schutz" lexikalisch belegt (vgl. dazu die Anlagen 1 - 3 des Ladungszusatzes vom 20. April 2015: u. a. mit den Begriffen "protect" für "Schutz", "protect switch" für "Schutzschalter", "write protect" für Schreibschutz; so auch BPatG, juris 28 W (pat) 52/11, Beschl. vom 26.10.2011, Rn. 12 - Highprotect; 24 W (pat) 86/04, Rn. 14 - Lotus-Protect; EuG T-565/10, v. 6.3.2012, Highprotect).
  • BPatG, 07.05.2015 - 25 W (pat) 49/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Play-Protect" - Freihaltungsbedürfnis -

    Wenngleich verschiedene Englisch-Lexika den Begriff nur mit der Bedeutung als Verb erfassen, ist auch die substantivische Wortbedeutung von "protect" und nicht nur "protection" im Sinn von "Schutz" lexikalisch belegt (vgl. Anlagen 1 - 3 des Ladungszusatzes in der Parallelsache 25 W (pat) 50/14 vom 20. April 2015: u. a. mit den Begriffen "protect" für "Schutz", "protect switch" für "Schutzschalter", "write protect" für Schreibschutz; so auch BPatG, juris 28 W (pat) 52/11, Beschl. vom 26.10.2011, Rn. 12 - Highprotect; 24 W (pat) 86/04, Rn. 14 - Lotus-Protect; EuG T-565/10, v. 6.3.2012, Highprotect).
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