Rechtsprechung
| EuG, 06.05.2009 - T-116/04; T-122/04; T-127/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer-Industrierohre - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Festsetzung von Preisen und Aufteilung der Märkte - Geldbußen - Grundsatz der gesetzlichen Bestimmtheit von Strafen - Größe des betreffenden Marktes - Abschreckende Wirkung - Dauer der Zuwiderhandlung - Zusammenarbeit
- Europäischer Gerichtshof
Wieland-Werke / Kommission
Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer-Industrierohre - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Festsetzung von Preisen und Aufteilung der Märkte - Geldbußen - Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Strafen - Größe des betreffenden Marktes - Abschreckende Wirkung - Dauer der Zuwiderhandlung - Zusammenarbeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EG Art. 81
Begründungserfordernis bei Verhängung einer Geldbuße wegen Wettbewerbsverstößen [Markt für Kupfer-Industrierohre] - [Wieland-Werke AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften]
Kurzfassungen/Presse (3)
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Bestätigung der Kommissionsentscheidung betreffend eines Kartells auf dem Markt für Kupferindustrierohre
- wkdis.de (Kurzinformation)
Bestätigung der von der EU-Kommission verhängten Geldbußen gegen ein Kartell auf dem Markt der Kupferindustrierohre
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Wettbewerb - DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION BETREFFEND EIN KARTELL AUF DEM MARKT FÜR KUPFERINDUSTRIEROHRE
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2009, II-1087
Wird zitiert von ... (5)
- EuG, 13.07.2011 - T-144/07
Wettbewerb - Kartelle - Markt für die Montage und Wartung von Aufzügen und …
Diese Methode entspricht einer pauschalierenden Betrachtungsweise, wonach der anhand der Schwere der Zuwiderhandlung des Verstoßes ermittelte allgemeine Ausgangsbetrag der Geldbuße nach Maßgabe von Art und räumlichem Umfang des Verstoßes sowie dessen konkreten Auswirkungen auf den Markt, sofern diese messbar sind, berechnet wird (Urteile des Gerichts vom 15. März 2006, BASF/Kommission, T-15/02, Slg. 2006, II-497, Randnr. 134, und vom 6. Mai 2009, Wieland-Werke/Kommission, T-116/04, Slg. 2009, II-1087, Randnr. 62).So kann die Kommission bei der Ermittlung des allgemeinen Ausgangsbetrags der Geldbuße den Wert des Marktes, auf den sich die Zuwiderhandlung bezieht, berücksichtigen, ohne hierzu jedoch verpflichtet zu sein (vgl. in diesem Sinne Urteile BASF/Kommission, oben in Randnr. 207 angeführt, Randnr. 134, und Wieland-Werke/Kommission, oben in Randnr. 207 angeführt, Randnr. 63).
- EuG, 13.07.2011 - T-138/07
Wettbewerb - Kartelle - Markt für die Montage und Wartung von Aufzügen und …
Diese Methode entspricht einer pauschalierenden Betrachtungsweise, wonach der anhand der Schwere des Verstoßes ermittelte allgemeine Ausgangsbetrag der Geldbuße nach Maßgabe von Art und räumlichem Umfang des Verstoßes sowie dessen konkreten Auswirkungen auf den Markt, sofern diese messbar sind, berechnet wird (Urteile des Gerichts BASF/Kommission, oben in Randnr. 243 angeführt, Randnr. 134, und vom 6. Mai 2009, Wieland-Werke/Kommission, T-116/04, Slg. 2009, II-1087, Randnr. 62).So kann die Kommission bei der Ermittlung des allgemeinen Ausgangsbetrags der Geldbuße den Wert des Marktes, auf den sich die Zuwiderhandlung bezieht, berücksichtigen, ohne hierzu jedoch verpflichtet zu sein (vgl. in diesem Sinne Urteile BASF/Kommission, oben in Randnr. 243 angeführt, Randnr. 134, und Wieland-Werke/Kommission, oben in Randnr. 246 angeführt, Randnr. 63).
- EuG, 16.06.2011 - T-186/06
Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und Natriumperborat - Entscheidung, …
Daher kann nur ein offensichtlicher Beurteilungsfehler der Kommission beanstandet werden (vgl. Urteil des Gerichts vom 6. Mai 2009, Wieland-Werke/Kommission, T-116/04, Slg. 2009, II-1087, Randnr. 124 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 29.03.2012 - T-336/07
Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Spanische Märkte für …
Ferner ist festzustellen, dass die in Nr. 1 Abschnitt A der Leitlinien von 1998 dargelegte Methode einer Pauschallogik entspricht, wonach der Ausgangsbetrag der Geldbuße nach Maßgabe der Schwere des Verstoßes berechnet wird, die unter Berücksichtigung seiner Art und der konkreten Auswirkungen auf den Markt, sofern diese messbar sind, und des Umfangs des betreffenden räumlichen Marktes bestimmt wird (Urteil des Gerichts vom 6. Mai 2009, Wieland-Werke/Kommission, T-116/04, Slg. 2009, II-1087, Randnr. 62). - Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2011 - C-272/09
KME u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell zur Festsetzung der …
Die anderen an dem Kartell Beteiligten, gegen die mit derselben Entscheidung eine Geldbuße verhängt worden war, hatten diese Entscheidung ebenfalls angefochten; auch ihre Klagen wurden am selben Tag zurückgewiesen: vgl. Urteile des Gerichts Wieland-Werke/Kommission (T-116/04, Slg. 2009, II-1087) und Outokumpu Oyj und Luvata Oy/Kommission (T-122/04, Slg. 2009, II-1135).
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