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   EuG, 07.11.2007 - T-57/06   

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https://dejure.org/2007,37665
EuG, 07.11.2007 - T-57/06 (https://dejure.org/2007,37665)
EuG, Entscheidung vom 07.11.2007 - T-57/06 (https://dejure.org/2007,37665)
EuG, Entscheidung vom 07. November 2007 - T-57/06 (https://dejure.org/2007,37665)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Marly / OHMI - Erdal (Top iX)

  • EU-Kommission PDF

    NV Marly / OHMI - Erdal (Top iX)

    Gemeinschaftsmarke - Beschwerdeverfahren - Klage beim Gemeinschaftsrichter (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 135 § 4; Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 63 Abs. 2 und 74 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 15-18)

  • EU-Kommission

    NV Marly / OHMI - Erdal (Top iX)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 17. Februar 2006 - Marly / HABM

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Klage der Anmelderin der Bildmarke "Top iX" für Waren der Klasse 3 auf Aufhebung der Entscheidung R 114/2004-2 der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 14. Dezember 2005 über die Zurückweisung der Beschwerde ...

 
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Wird zitiert von ... (22)

  • EuG, 03.12.2015 - T-105/14

    TrekStor / OHMI - Scanlab (iDrive) - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren -

    Daher ist es auch nicht zulässig, diese Frage erstmals vor der Beschwerdekammer (vgl. in diesem Sinne Urteil PAM PLUVIAL, EU:T:2007:96, Rn. 39) oder vor dem Gericht aufzuwerfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. November 2009, NV Marly/HABM - Erdal [Top iX], T-57/06, EU:T:2007:333, Rn. 18).
  • EuG, 07.05.2015 - T-599/13

    Cosmowell / OHMI - Haw Par (GELENKGOLD) - Gemeinschaftsmarke -

    Daher ist es auch nicht zulässig, diese Frage erstmals vor der Beschwerdekammer (vgl. in diesem Sinne Urteil PAM PLUVIAL, oben in Rn. 38 angeführt, EU:T:2007:96, Rn. 39) oder vor dem Gericht aufzuwerfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. November 2007, NV Marly/HABM - Erdal [Top iX], T-57/06, EU:T:2007:333, Rn. 18).
  • EuG, 18.04.2013 - T-507/11

    Peek & Cloppenburg / OHMI - Peek & Cloppenburg (Peek & Cloppenburg) -

    Eine solche Eventualität kann aber nur berücksichtigt werden, wenn der Anmelder der Gemeinschaftsmarke im Verfahren wegen relativer Eintragungshindernisse vor dem HABM zumindest hinreichend nachgewiesen hat, dass die betreffende Koexistenz darauf beruhte, dass für die angesprochenen Verkehrskreise keine Verwechslungsgefahr zwischen den älteren Marken, auf die er sich beruft, und der älteren Marke der Streithelferin, auf die sich der Widerspruch stützt, bestand, unter dem Vorbehalt, dass die in Rede stehenden älteren Marken und die einander gegenüberstehenden Marken identisch gewesen sind (vgl. Urteil des Gerichts vom 7. November 2007, NV Marly/HABM - Erdal [Top iX], T-57/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 97 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 18.04.2013 - T-506/11

    Peek & Cloppenburg / OHMI - Peek & Cloppenburg (Peek & Cloppenburg) -

    Eine solche Eventualität kann aber nur berücksichtigt werden, wenn der Anmelder der Gemeinschaftsmarke im Verfahren wegen relativer Eintragungshindernisse vor dem HABM zumindest hinreichend nachgewiesen hat, dass die betreffende Koexistenz darauf beruhte, dass für die angesprochenen Verkehrskreise keine Verwechslungsgefahr zwischen den älteren Marken, auf die er sich beruft, und der älteren Marke der Streithelferin, auf die sich der Widerspruch stützt, bestand, unter dem Vorbehalt, dass die in Rede stehenden älteren Marken und die einander gegenüberstehenden Marken identisch gewesen sind (vgl. Urteil des Gerichts vom 7. November 2007, NV Marly/HABM - Erdal [Top iX], T-57/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 97 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 20.01.2010 - T-460/07

    Nokia / OHMI - Medion (LIFE BLOG) - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren -

    Eine solche Eventualität kann aber nur berücksichtigt werden, wenn der Anmelder der Gemeinschaftsmarke im Verfahren wegen relativer Eintragungshindernisse vor dem HABM zumindest hinreichend nachgewiesen hat, dass die betreffende Koexistenz darauf beruhte, dass für die angesprochenen Verkehrskreise keine Verwechslungsgefahr zwischen den älteren Marken, auf die er sich beruft, und der älteren Marke der Streithelferin, auf die sich der Widerspruch stützt, bestand, unter dem Vorbehalt, dass die in Rede stehenden älteren Marken und die einander gegenüberstehenden Marken identisch sind (vgl. Urteil des Gerichts vom 7. November 2007, NV Marly/HABM - Erdal [Top iX], T-57/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 97 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 08.09.2008 - T-373/06

    Rath / OHMI - Grandel (Epican Forte) - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren

    Zu Recht hat somit die Beschwerdekammer bei ihrem Vergleich mit den von der angemeldeten Marke beanspruchten Produkten sämtliche Waren berücksichtigt, für die die ältere Marke noch eingetragen ist (Urteil des Gerichts vom 7. November 2007, NV Marly/HABM - Erdal [Top iX], T-57/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 65).
  • EuG, 07.11.2017 - T-144/16

    Mundipharma / EUIPO - Multipharma (MULTIPHARMA) - Unionsmarke -

    Unter diesen Umständen ist der auf die unterschiedlichen Konsonanten zurückgehende Unterschied bildlich unbedeutend, vor allem wenn diese in der Mitte der Wörter stehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. November 2007, NV Marly/HABM - Erdal [Top iX], T-57/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:333, Rn. 86).
  • EuG, 18.01.2013 - T-137/12

    FunFactory / HABM (Vibrateur) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer

    Im Rahmen dieser Verordnung ist nach deren Art. 76 die betreffende Kontrolle anhand des tatsächlichen und rechtlichen Rahmens des Rechtsstreits vorzunehmen, mit dem die Beschwerdekammer befasst war (vgl. Urteil des Gerichts vom 7. November 2007, NV Marly/HABM - Erdal [Top iX], T-57/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 01.12.2021 - T-359/20

    Team Beverage/ EUIPO - Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung (Team Beverage)

    Daher kann diese Frage weder vor der Beschwerdekammer (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. März 2007, PAM PLUVIAL, T-364/05, EU:T:2007:96, Rn. 39) noch vor dem Gericht erstmals aufgeworfen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. November 2007, NV Marly/HABM - Erdal [Top iX], T-57/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:333, Rn. 18).
  • EuG, 24.01.2013 - T-189/11

    Yordanov / OHMI - Distribuidora comercial del frio (DISCO DESIGNER) -

    Bei dem nach Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 vorzunehmenden Warenvergleich ist auf den sich aus der Urkunde über die Eintragung ergebenden Wortlaut des Warenverzeichnisses der älteren Marke und nicht auf die Waren abzustellen, für die diese Marke tatsächlich benutzt wird, es sei denn, nach einem Verlangen des Nachweises der ernsthaften Benutzung der älteren Marke nach Art. 42 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 207/2009 wird dieser Beweis nur für einen Teil der Waren und Dienstleistungen, für die die ältere Marke eingetragen ist, erbracht (vgl. Urteile des Gerichts vom 7. November 2007, NV Marly/HABM - Erdal [Top iX], T-57/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 1. Juli 2009, Perfetti Van Melle/HABM - Cloetta Fazer [CENTER SHOCK], T-16/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 32).
  • EuG, 08.09.2008 - T-374/06

    Rath / OHMI - Grandel (Epican) - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren -

  • EuG, 11.07.2013 - T-197/12

    Metropolis Inmobiliarias y Restauraciones / OHMI - MIP Metro (METRO) -

  • EuG, 26.06.2018 - T-739/16

    Akant Monika i Zbigniew Harasym / EUIPO - Hunter Douglas Holding (COSIMO) -

  • EuG, 12.02.2019 - T-231/18

    Et Djili Soy Dzhihangir Ibryam/ EUIPO - Lupu (Djili)

  • EuG, 16.12.2015 - T-356/14

    CareAbout / OHMI - Florido Rodríquez (Kerashot)

  • EuG, 18.04.2016 - T-295/15

    Zhang / EUIPO - K & L Ruppert Stiftung (Anna Smith) - Unionsmarke -

  • EuG, 30.05.2013 - T-115/12

    Buzil-Werk Wagner / OHMI - Roca Sanitario (Roca) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 13.07.2017 - T-389/16

    AIA / EUIPO - Casa Montorsi (MONTORSI F. & F.) - Unionsmarke -

  • EuG, 24.06.2015 - T-621/14

    Infocit / OHMI - DIN (DINKOOL)

  • EuG, 22.11.2018 - T-724/17

    The Vianel Group/ EUIPO - Viania Dessous (VIANEL) - Unionsmarke -

  • EuG, 12.04.2016 - T-8/15

    Auyantepui Corp. / EUIPO - Magda Rose (Mr Jones)

  • EuG, 21.05.2015 - T-218/13

    Nutrexpa / OHMI - Kraft Foods Italia Intellectual Property (Cuétara MARĺA

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