Rechtsprechung
| EuG, 08.03.1995 - T-34/93 |
Volltextveröffentlichungen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Wird zitiert von ... (7)
- EuG, 22.03.2012 - T-458/09
Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Entscheidung mit der Aufforderung, Auskünfte …
Außerdem kann die Kommission nur die Übermittlung solcher Auskünfte verlangen, anhand deren sie die Verdachtsmomente für eine Zuwiderhandlung, die die Durchführung der Untersuchung rechtfertigen und im Auskunftsverlangen angegeben sind, überprüfen kann (Urteile des Gerichts SEP/Kommission, oben in Randnr. 42 angeführt, Randnr. 25, und vom 8. März 1995, Société Générale/Kommission, T-34/93, Slg. 1995, II-545, Randnr. 40).Ebenso wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 26. Juni 1980, National Panasonic/Kommission (136/79, Slg. 1980, 2033, Randnr. 25), zu Art. 14 Abs. 3 der Verordnung Nr. 17 und das Gericht in seinem Urteil Société Générale/Kommission (oben in Randnr. 43 angeführt, Randnr. 62) zu Art. 11 Abs. 3 dieser Verordnung befunden haben, bestimmt nämlich Art. 18 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1/2003 die wesentlichen Bestandteile der Begründung einer Entscheidung, mit der Auskünfte verlangt werden.
Insoweit muss die Kommission weder dem Adressaten einer solchen Entscheidung alle ihr vorliegenden Informationen über vermutete Zuwiderhandlungen übermitteln noch eine strenge rechtliche Qualifizierung dieser Zuwiderhandlungen vornehmen, hat aber klar anzugeben, welchen Vermutungen sie nachzugehen beabsichtigt (Urteil Société Générale/Kommission, oben in Randnr. 43 angeführt, Randnr. 63).
- EuG, 20.04.1999 - T-305/94
Wettbewerb - Artikel 85 EG-Vertrag - Wirkungen eines Nichtigkeitsurteils - Rechte …
Sie erlegt ihm im Gegenteil eine Verpflichtung zur aktiven Mitwirkung auf, aufgrund deren es alle den Gegenstand der Untersuchung betreffenden Informationen für die Kommission bereithalten muß (Urteil Orkem/Kommission, Randnr. 27, und Urteil des Gerichts vom 8. März 1995 in der Rechtssache T-34/93, Société générale/Kommission, Slg. 1995, II-545, Randnr. 72). - EuG, 08.07.2008 - T-99/04
Wettbewerb - Kartelle - Organische Peroxide - Geldbußen - Art. 81 EG - …
Das Gericht hat dazu ausgeführt, dass die Kommission nur solche Auskünfte verlangen kann, die ihr die Prüfung der vermuteten Zuwiderhandlungen, die die Durchführung der Untersuchung rechtfertigen und die im Auskunftsverlangen selbst angegeben sind, ermöglichen können (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 1991, SEP/Kommission, T-39/90, Slg. 1991, II-1497, Randnr. 25, und vom 8. März 1995, Société Générale/Kommission, T-34/93, Slg. 1995, II-545, Randnrn. 39, 40, 62 und 63).Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass die Kommission zwar weder dem Adressaten einer Nachprüfungsentscheidung alle ihr vorliegenden Informationen über vermutete Zuwiderhandlungen zu übermitteln braucht, noch eine strenge rechtliche Qualifizierung dieser Zuwiderhandlungen vornehmen muss, dass sie aber klar anzugeben hat, welchen Vermutungen sie nachzugehen beabsichtigt (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs Hoechst/Kommission, oben in Randnr. 27 angeführt, Randnr. 41, und vom 17. Oktober 1989, Dow Benelux/Kommission, 85/87, Slg. 1989, 3137, Randnrn. 8 und 9, sowie Urteil des Gerichts vom 12. Juli 2007, CB/Kommission, T-266/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 36; vgl. entsprechend auch Urteil Société Générale/Kommission, oben in Randnr. 53 angeführt, Randnrn. 62 und 63).
- EuG, 20.03.2002 - T-9/99
Wettbewerb - Kartell - Fernwärmerohre - Artikel 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 …
Die Verordnung Nr. 17 verpflichtet ein Unternehmen, auf das sich eine Untersuchungsmaßnahme bezieht, zur aktiven Mitwirkung, aufgrund deren es alle den Gegenstand der Untersuchung betreffenden Informationen für die Kommission bereithalten muss (Urteil des Gerichtshofes vom 18. Oktober 1989 in der Rechtssache 374/87, Orkem/Kommission, Slg. 1989, 3283, Randnr. 27; Urteil des Gerichts vom 8. März 1995 in der Rechtssache T-34/93, Société Générale/Kommission, Slg. 1995, II-545, Randnr. 72). - EuG, 20.02.2001 - T-112/98
Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Entscheidung zur Anforderung von Auskünften - …
22 Die Klägerin trägt vor, dass ein Unternehmen zwar verpflichtet sei, der Kommission alle erforderlichen Auskünfte über ihm eventuell bekannte Tatsachen zu erteilen und ihr erforderlichenfalls die in seinem Besitz befindlichen Schriftstücke, die sich darauf bezögen, zu übermitteln, selbst wenn sie als Beweise für ein wettbewerbswidriges Verhalten des betreffenden oder eines anderen Unternehmens verwendet werden könnten; dieses Recht der Kommission und die ihm korrespondierende Antwortpflicht des Unternehmens seien jedoch vom Gerichtshof unter den Vorbehalt gestellt worden, dass die Kommission durch eine Entscheidung, mit der Auskünfte angefordert würden, nicht die Verteidigungsrechte des Unternehmens beeinträchtigen dürfe (Urteil Orkem, Randnr. 34, und Urteil des Gerichts vom 8. März 1995 in der Rechtssache T-34/93, Société Générale/Kommission, Slg. 1995, II-545, Randnrn. 73 ff., im Folgenden: Urteil Société Générale). - EuG, 28.04.2010 - T-446/05
Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Industriegarne - Entscheidung, mit …
Daraus folgt, dass die Kommission nur solche Auskünfte verlangen kann, die ihr die Prüfung der vermuteten Zuwiderhandlungen, die die Durchführung der Untersuchung rechtfertigen und die im Auskunftsverlangen angegeben sind, ermöglichen können (Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 1991, SEP/Kommission, T-39/90, Slg. 1991, II-1497, Randnr. 25, und vom 8. März 1995, Société Générale/Kommission, T-34/93, Slg. 1995, II-545, Randnrn. 40, 62 und 63). - Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-244/99 36: - Urteile vom 18. Oktober 1989 in der Rechtssache 374/87 (Orkem/Kommission, Slg. 1989, 3283, Randnr. 33) und vom 8. März 1995 in der Rechtssache T-34/93 (Société générale/Kommission, Slg. 1995, II-545, Randnr. 73).
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