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   EuG, 09.09.2008 - T-349/06, T-371/06, T-14/07, T-15/07, in der T-332/07   

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https://dejure.org/2008,23161
EuG, 09.09.2008 - T-349/06, T-371/06, T-14/07, T-15/07, in der T-332/07 (https://dejure.org/2008,23161)
EuG, Entscheidung vom 09.09.2008 - T-349/06, T-371/06, T-14/07, T-15/07, in der T-332/07 (https://dejure.org/2008,23161)
EuG, Entscheidung vom 09. September 2008 - T-349/06, T-371/06, T-14/07, T-15/07, in der T-332/07 (https://dejure.org/2008,23161)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EFRE - Kürzung der finanziellen Beteiligung - Änderung der Finanzierungspläne ohne Zustimmung der Kommission - Begriff der erheblichen Veränderung - Art. 24 der Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 - Nichtigkeitsklage

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutschland / Kommission

    EFRE - Kürzung der finanziellen Beteiligung - Änderung der Finanzierungspläne ohne Zustimmung der Kommission - Begriff der erheblichen Veränderung - Art. 24 der Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 - Nichtigkeitsklage

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutschland / Kommission

    EFRE - Kürzung der finanziellen Beteiligung - Änderung der Finanzierungspläne ohne Zustimmung der Kommission - Begriff der erheblichen Veränderung - Art. 24 der Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 - Nichtigkeitsklage

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutschland / Kommission

    EFRE - Kürzung der finanziellen Beteiligung - Änderung der Finanzierungspläne ohne Zustimmung der Kommission - Begriff der erheblichen Veränderung - Art. 24 der Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 - Nichtigkeitsklage

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutschland / Kommission

    EFRE - Kürzung der finanziellen Beteiligung - Änderung der Finanzierungspläne ohne Zustimmung der Kommission - Begriff der erheblichen Veränderung - Art. 24 der Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 - Nichtigkeitsklage

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutschland / Kommission

    EFRE - Kürzung der finanziellen Beteiligung - Änderung der Finanzierungspläne ohne Zustimmung der Kommission - Begriff der erheblichen Veränderung - Art. 24 der Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 - Nichtigkeitsklage

  • EU-Kommission PDF

    Deutschland / Kommission

    EFRE - Kürzung der finanziellen Beteiligung - Änderung der Finanzierungspläne ohne Zustimmung der Kommission - Begriff der erheblichen Veränderung - Art. 24 der Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 - Nichtigkeitsklage

  • EU-Kommission

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EFRE - Kürzung der finanziellen Beteiligung - Änderung der Finanzierungspläne ohne Zustimmung der Kommission - Begriff der erheblichen Veränderung - Art. 24 der Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 - Nichtigkeitsklage“

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Kürzung der finanziellen Beteiligung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) am Ziel-2-Programm 1997-1999 Nordrhein-Westfalen; Fehlerhafte Sachverhaltswürdigung durch die Kommission im Hinblick auf die unterhalb der Angaben des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Deutschland / Kommission

    EFRE - Kürzung der finanziellen Beteiligung - Änderung der Finanzierungspläne ohne Zustimmung der Kommission - Begriff der erheblichen Veränderung - Art. 24 der Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 - Nichtigkeitsklage

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 4. Dezember 2006 - Deutschland/Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung K(2006) 4194 endg. der Kommission vom 25. September 2006 über das Resider-Programm in Nordrhein-Westfalen, soweit damit der ursprünglich gewährte Gemeinschaftszuschuss gekürzt wird

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuG, 09.09.2008 - T-332/07

    Zulässigkeit einer Kürzung der finanziellen Beteiligung des Europäischen Fonds

    Auszug aus EuG, 09.09.2008 - T-349/06
    In den verbundenen Rechtssachen T-349/06, T-371/06, T-14/07, T-15/07 und in der Rechtssache T-332/07.

    aufgrund des schriftlichen Verfahrens und auf die mündlichen Verhandlungen vom 26. Februar (T-349/06, T-371/06, T-14/07 und T-15/07) und 10. Juni 2008 (T-332/07).

    Die Bundesrepublik Deutschland hat mit Klageschriften, die bei der Kanzlei des Gerichts am 4. Dezember 2006 (Rechtssachen T-349/06 und T-371/06), am 15. Januar 2007 (Rechtssachen T-14/07 und T-15/07) und am 4. September 2007 (Rechtssache T-332/07) eingegangen sind, die vorliegenden Klagen erhoben.

    In Anbetracht des Zusammenhangs zwischen den vorliegenden Rechtssachen und nach Anhörung der Parteien hält es das Gericht für zweckmäßig, die Rechtssache T-332/07 gemäß Art. 50 der Verfahrensordnung mit den Rechtssachen T-349/06, T-371/06, T-14/07 und T-15/07 zu gemeinsamer Entscheidung zu verbinden.

    In der Rechtssache T-332/07 macht die Bundesrepublik Deutschland als weiteren Klagegrund eine fehlerhafte Würdigung des Sachverhalts geltend; dieser Klagegrund ist an erster Stelle zu prüfen.

    Zu dem in der Rechtssache T-332/07 geltend gemachten Klagegrund einer fehlerhaften Würdigung des Sachverhalts.

    Die Bundesrepublik Deutschland macht geltend, die Kommission habe den Sachverhalt fehlerhaft gewürdigt, indem sie in Randnr. 17 der in der Rechtssache T-332/07 angefochtenen Entscheidung ausgeführt habe, dass die Ausgaben des EFRE für einen Teil der im betreffenden Programm vorgesehenen Maßnahmen, nämlich die Maßnahmen 3.1, 3.3 und 5.1, unterhalb dessen gelegen hätten, was im gültigen Finanzierungsplan angegeben worden sei.

    Die Rechtssache T-332/07 wird mit den Rechtssachen T-349/06, T-371/06, T-14/07 und T-15/07 zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

  • EuGH, 19.01.2006 - C-240/03

    Comunità montana della Valnerina / Kommission - Rechtsmittel - EAGFL - Streichung

    Auszug aus EuG, 09.09.2008 - T-349/06
    Was zum Ersten das Vorbringen der Bundesrepublik Deutschland betrifft, dass die Mittelübertragungen weder das allgemeine Ziel der Programme noch das der Gemeinschaftsbeteiligung gefährdet hätten, ist daran zu erinnern, dass nach der Rechtsprechung der Nachweis, dass ein Vorhaben durchgeführt worden ist, nicht genügt, um die Zahlung einer finanziellen Beteiligung beanspruchen zu können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Januar 2006, Comunità montana della Valnerina/Kommission, C-240/03 P, Slg. 2006, I-731, Randnrn.
  • EuG, 12.10.1999 - T-216/96

    Conserve Italia / Kommission

    Auszug aus EuG, 09.09.2008 - T-349/06
    Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung kann ein Verstoß gegen die Verpflichtungen, deren Einhaltung für das ordnungsgemäße Funktionieren eines Gemeinschaftssystems von grundlegender Bedeutung ist, mit dem Verlust eines durch die Gemeinschaftsregelung verliehenen Anspruchs geahndet werden, ohne dass dadurch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt würde (Urteile des Gerichts vom 12. Oktober 1999, Conserve Italia/Kommission, T-216/96, Slg. 1999, II-3139, Randnrn.
  • EuG, 22.11.2006 - T-282/04

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuG, 09.09.2008 - T-349/06
    Nach der Rechtsprechung rechtfertigt die Nichtbeachtung dieser Vorschrift für sich allein eine Kürzung der finanziellen Beteiligung (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 22. November 2006, 1talien/Kommission, T-282/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 72 und 78).
  • EuG, 27.06.2007 - T-65/04

    Nuova Gela Sviluppo / Kommission

    Auszug aus EuG, 09.09.2008 - T-349/06
    Zum Zweiten ergibt sich aus Art. 21 Abs. 1 der Verordnung Nr. 4253/88, dem zufolge Zahlungen für finanzielle Beteiligungen in Übereinstimmung mit den entsprechenden Mittelbindungen geleistet werden, dass der finanzielle Abschluss der Beteiligungen u. a. auf der Grundlage des geltenden Finanzierungsplans erfolgen muss (Urteil des Gerichts vom 27. Juni 2007, Nuova Gela Sviluppo/Kommission, T-65/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 36 und 37).
  • EuG, 26.09.2002 - T-199/99

    Sgaravatti Mediterranea / Kommission

    Auszug aus EuG, 09.09.2008 - T-349/06
    101 und 103, und vom 26. September 2002, Sgaravatti Mediterranea/Kommission, T-199/99, Slg. 2002, II-3731, Randnrn.
  • EuGH, 09.01.2003 - C-257/00

    Givane u.a.

    Auszug aus EuG, 09.09.2008 - T-349/06
    Gegen das in den angefochtenen Entscheidungen enthaltene Argument, aus den verschiedenen Sprachfassungen der Leitlinien folge, dass die "Programmschwerpunkte" den in den Leitlinien angeführten "Unterprogrammen" gleichgestellt werden müssten, wendet die Bundesrepublik Deutschland ein, dass die in Punkt 6.2 der Leitlinien enthaltene Flexibilitätsklausel in ihrem Kontext zu untersuchen und nach Sinn und Zweck der Regelung auszulegen sei, zu der sie gehöre (Urteil des Gerichtshofs vom 9. Januar 2003, Givane u. a., C-257/00, Slg. 2003, I-345, Randnr. 37).
  • EuG, 20.11.2002 - T-251/00

    Lagardère und Canal+ / Kommission - Kostenfestsetzung

    Auszug aus EuG, 09.09.2008 - T-349/06
    Unter diesen Umständen muss Punkt 6.2 der Leitlinien einer grammatikalischen, historischen und teleologischen Auslegung unterzogen werden, um die Begründetheit dieses Vorbringens prüfen zu können (vgl. hinsichtlich der Methodik Urteile des Gerichts vom 20. November 2002, Lagardère und Canal+/Kommission, T-251/00, Slg. 2002, II-4825, Randnrn.
  • EuGH, 03.03.1977 - 80/76

    North Kerry Milk Products / Minister for Agriculture

    Auszug aus EuG, 09.09.2008 - T-349/06
    Denn die Notwendigkeit einheitlicher Auslegung der Gemeinschaftsrechtsvorschriften schließt eine isolierte Betrachtung einer ihrer Textfassungen aus und gebietet, sie bei Zweifeln im Licht der Fassungen in den anderen Amtssprachen auszulegen und anzuwenden (Urteil des Gerichtshofs vom 5. Dezember 1967, van der Vecht, 19/67, Slg. 1967, 462 und 473), auch wenn dies bedeutet, dass die fragliche Vorschrift - den Erfordernissen der Rechtssicherheit zuwider - in einer Weise ausgelegt wird und angewandt werden muss, die zu der natürlichen oder gewöhnlichen Bedeutung der Begriffe, die in einer oder mehreren Sprachfassungen enthalten sind, im Widerspruch steht (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 3. März 1977, North Kerry Milk Products, 80/76, Slg. 1977, 425, Randnr. 11).
  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

    Auszug aus EuG, 09.09.2008 - T-349/06
    Nach der Rechtsprechung kann die Kommission allerdings, wenn sie den Mitgliedstaaten mitgeteilt hat, wie sie ihren Ermessensspielraum ausfüllen will, davon nicht abweichen, ohne gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz zu verstoßen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 211).
  • EuG, 06.10.2005 - T-22/02

    Sumitomo Chemical / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • EuG, 09.09.2008 - T-14/07

    Zulässigkeit einer Kürzung der finanziellen Beteiligung des Europäischen Fonds

    In den verbundenen Rechtssachen T-349/06, T-371/06, T-14/07, T-15/07 und in der Rechtssache T-332/07 erlässt DAS GERICHT ERSTER INSTANZ DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (Vierte Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten O. Czúcz (Berichterstatter), des Richters J. D. Cooke und der Richterin I. Labucka, Kanzler: K. Andová, Verwaltungsrätin, aufgrund des schriftlichen Verfahrens und auf die mündlichen Verhandlungen vom 26. Februar (T-349/06, T-371/06, T-14/07 und T-15/07) und 10. Juni 2008 (T-332/07) folgendes Urteil.

    Die Rechtssache T-332/07 wird mit den Rechtssachen T-349/06, T-371/06, T-14/07 und T-15/07 zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

  • EuG, 09.09.2008 - T-332/07

    Zulässigkeit einer Kürzung der finanziellen Beteiligung des Europäischen Fonds

    In den verbundenen Rechtssachen T-349/06, T-371/06, T-14/07, T-15/07 und in der Rechtssache T-332/07 erlässt DAS GERICHT ERSTER INSTANZ DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (Vierte Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten O. Czúcz (Berichterstatter), des Richters J. D. Cooke und der Richterin I. Labucka, Kanzler: K. Andová, Verwaltungsrätin, aufgrund des schriftlichen Verfahrens und auf die mündlichen Verhandlungen vom 26. Februar (T-349/06, T-371/06, T-14/07 und T-15/07) und 10. Juni 2008 (T-332/07) folgendes Urteil.

    Die Rechtssache T-332/07 wird mit den Rechtssachen T-349/06, T-371/06, T-14/07 und T-15/07 zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

  • EuGH, 25.03.2010 - C-414/08

    Sviluppo Italia Basilicata / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für

    Da aber nach der Rechtsprechung zu den Strukturfonds (vgl. Urteil des Gerichts vom 9. September 2008, Deutschland/Kommission, T-349/06, T-371/06, T-14/07, T-15/07 und T-332/07, Slg. 2008, II-2181) das Ermessen der Kommission bei einer Kürzung der finanziellen Beteiligungen nicht so weit reichen könne, dass sie Entscheidungen erlasse, die von den in Art. 24 der Verordnung Nr. 4253/88 vorgesehenen Bedingungen abwichen, hätte das Gericht die Rechtswidrigkeit der streitigen Entscheidung feststellen müssen.
  • EuG, 09.09.2008 - T-371/06

    Zulässigkeit einer Kürzung der finanziellen Beteiligung des Europäischen Fonds

    In den verbundenen Rechtssachen T-349/06, T-371/06, T-14/07, T-15/07 und in der Rechtssache T-332/07 erlässt DAS GERICHT ERSTER INSTANZ DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (Vierte Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten O. Czúcz (Berichterstatter), des Richters J. D. Cooke und der Richterin I. Labucka, Kanzler: K. Andová, Verwaltungsrätin, aufgrund des schriftlichen Verfahrens und auf die mündlichen Verhandlungen vom 26. Februar (T-349/06, T-371/06, T-14/07 und T-15/07) und 10. Juni 2008 (T-332/07) folgendes Urteil.

    Die Rechtssache T-332/07 wird mit den Rechtssachen T-349/06, T-371/06, T-14/07 und T-15/07 zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-414/08

    Sviluppo Italia Basilicata / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für

    23 - Urteil des Gerichts vom 9. September 2008 (T-349/06, Slg. 2008, II-0000).
  • EuG, 09.09.2008 - T-15/07
    In den verbundenen Rechtssachen T-349/06, T-371/06, T-14/07, T-15/07 und in der Rechtssache T-332/07 erlässt DAS GERICHT ERSTER INSTANZ DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (Vierte Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten O. Czúcz (Berichterstatter), des Richters J. D. Cooke und der Richterin I. Labucka, Kanzler: K. Andová, Verwaltungsrätin, aufgrund des schriftlichen Verfahrens und auf die mündlichen Verhandlungen vom 26. Februar (T-349/06, T-371/06, T-14/07 und T-15/07) und 10. Juni 2008 (T-332/07) folgendes Urteil.

    Die Rechtssache T-332/07 wird mit den Rechtssachen T-349/06, T-371/06, T-14/07 und T-15/07 zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

  • EuGH, 10.10.2012 - C-497/11

    Griechenland / Kommission

    68 En outre, il convient de constater que l'argument selon lequel il n'y a pas eu de défaillance ayant conduit à l'absence de réalisation du projet est inopérant, dès lors qu'il ressort de la jurisprudence que le fait que le bénéficiaire d'un financement ne respecte pas toutes ses obligations justifie, d'une manière générale, la révision de la contribution communautaire et le simple fait que le projet ait été réalisé ne suffit pas à justifier le versement de la contribution communautaire (arrêt du Tribunal du 9 septembre 2008, Allemagne/Commission, T-349/06, T-371/06, T-14/07, T-15/07 et T-332/07, Rec.
  • EuG, 28.01.2009 - T-74/07

    Deutschland / Kommission - EFRE - Kürzung der finanziellen Beteiligung - Änderung

    60 bis 64 des Urteils des Gerichts vom 9. September 2008, Deutschland/Kommission (T-349/06, T-371/06, T-14/07, T-15/07 und T-332/07, Slg. 2008, II-0000), zu verweisen, in dem ein Vorbringen zurückgewiesen wurde, das im Wesentlichen mit der Argumentation der Bundesrepublik Deutschland in der vorliegenden Rechtssache identisch ist (vgl. in diesem Sinne hinsichtlich der Möglichkeit für die Gemeinschaftsgerichte, eine Entscheidung mit einem Verweis auf eine frühere Entscheidung über im Wesentlichen identische Fragen zu begründen, Urteil des Gerichtshofs vom 25. Oktober 2005, Crailsheimer Volksbank, C-229/04, Slg. 2005, I-9273, Randnrn.
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