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   EuG, 11.03.1999 - T-151/94   

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https://dejure.org/1999,4097
EuG, 11.03.1999 - T-151/94 (https://dejure.org/1999,4097)
EuG, Entscheidung vom 11.03.1999 - T-151/94 (https://dejure.org/1999,4097)
EuG, Entscheidung vom 11. März 1999 - T-151/94 (https://dejure.org/1999,4097)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    British Steel plc gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EGKS-Vertrag - Wettbewerb - Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Verbänden von Unternehmen und verabredete Praktiken - Preisfestsetzung - Markaufteilung - Informationsaustauschsysteme.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung einer Geldbuße; Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften; Aufteilung des italienischen Marktes und gemeinschaftswidrige Preisabsprachen

  • Judicialis

    94/215/EGKS Art. 1; ; 94/215/EGKS Art. 4; ; EGKS-Vertrag Art. 65

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 16. Februar 1994 in einem Verfahren nach Artikel 65 des EGKS-Vertrages betreffend Vereinbarungen und verabredete Praktiken von europäischen Trägerherstellern - Voraussetzungen der Anwendung von EGKS-Bestimmungen auf dem ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuG, 11.03.1999 - T-141/94

    Thyssen Stahl / Kommission

    Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-151/94
    (1) - Die Randnummern der Gründe des vorliegenden Urteils stimmen weitgehend mit denen im Urteil des Gerichts vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-141/94 (Thyssen/Kommission, Slg. 1999, II-0000) überein oder ähneln ihnen, ausgenommen vor allem die Randnummern 74 bis 91, 373 bis 378 und 413 bis 428 des letztgenannten Urteils, die im vorliegenden Urteil keine Entsprechung haben.
  • EuGH, 02.10.2003 - C-199/99

    Corus UK / Kommission

    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite erweiterte Kammer) vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-151/94 (British Steel/Kommission, Slg. 1999, II-629) wegen Aufhebung dieses Urteils, andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch J. Currall und W. Wils als Bevollmächtigte im Beistand von J. Flynn, Barrister, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Die Corus UK Ltd, vormals British Steel plc, hat mit Rechtsmittelschrift, die am 25. Mai 1999 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, nach Artikel 49 der EGKS-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-151/94 (British Steel/Kommission, Slg. 1999, II-629, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem ihre auf Nichtigerklärung der Entscheidung 94/215/EGKS der Kommission vom 16. Februar 1994 in einem Verfahren nach Artikel 65 des EGKS-Vertrags betreffend Vereinbarungen und verabredete Praktiken von europäischen Trägerherstellern (ABl. L 116, S. 1, im Folgenden: streitige Entscheidung) gerichtete Klage teilweise abgewiesen wurde.

    Während die mündliche Verhandlung am 23. März 1998 begonnen habe, seien erstens die von der Kommission im Anschluss an den Beschluss des Gerichts vom 10. Dezember 1997 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293) vorgelegten Unterlagen erst am 14. Januar 1998 übermittelt worden, zweitens sei die Methode für die Berechnung der Geldbußen am 19. März 1998 mitgeteilt worden, drittens sei die Kopie des Protokolls der Sitzung der Kommission, in der die streitige Entscheidung erlassen worden sei (im Folgenden: Protokoll), der Rechtsmittelführerin am 20. März 1998 zur Verfügung gestellt worden und viertens seien weitere Unterlagen erst in der mündlichen Verhandlung übergeben worden.

    Durch Beschluss vom 19. Juni 1996 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1996, II-537) entschied das Gericht über das Recht der Klägerinnen auf Einsicht in die Aktenstücke der Kommission, die zum einen von den Klägerinnen selbst und zum anderen von nicht an den Verfahren beteiligten Dritten stammten und in deren Interesse von der Kommission als vertraulich eingestuft worden waren.

  • EuGH, 16.11.2000 - C-286/98

    Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission

    Seines Erachtens seien die Informationen, bei denen es wünschenswert sei, dass die Kommission sie dem Empfänger einer Entscheidung mitteile, nicht als zusätzliche Begründung anzusehen, sondern nur als zahlenmäßige Umsetzung in der Entscheidung aufgeführter Kriterien, soweit diese quantifizierbar seien (vgl. u. a. Urteil des Gerichts vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-151/94, British Steel/Kommission, Slg. 1999, II-629, Randnrn.
  • EuG, 05.04.2006 - T-279/02

    Degussa / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartelle - Markt für

    280 Zu dem Ausmaß der Zuwiderhandlung auf dem Markt und dem jeden Kartellteilnehmer treffenden Teil der Verantwortung ist entschieden worden, dass der Teil des Umsatzes, der mit den Waren erzielt wurde, auf die sich die Zuwiderhandlung bezog, einen zutreffenden Anhaltspunkt für das Ausmaß einer Zuwiderhandlung auf dem betreffenden Markt liefern kann (vgl. u. a. das oben in Randnr. 58 angeführte Urteil Musique diffusion française u. a./Kommission, Randnr. 121, und das oben in Randnr. 222 angeführte Urteil Mayr-Melnhof/Kommission, Randnr. 369) und dass der Umsatz, der mit den Erzeugnissen erzielt wurde, die Gegenstand einer beschränkenden Verhaltensweise waren, ein objektives Kriterium darstellt, das zutreffend angibt, wie schädlich sich diese Verhaltensweise auf den normalen Wettbewerb auswirkt (Urteil des Gerichts vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-151/94, British Steel/Kommission, Slg. 1999, II-629, Randnr. 643).
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