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   EuG, 11.06.2009 - T-78/08   

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https://dejure.org/2009,22603
EuG, 11.06.2009 - T-78/08 (https://dejure.org/2009,22603)
EuG, Entscheidung vom 11.06.2009 - T-78/08 (https://dejure.org/2009,22603)
EuG, Entscheidung vom 11. Juni 2009 - T-78/08 (https://dejure.org/2009,22603)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke - Form einer Pinzette - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. ...

  • Europäischer Gerichtshof

    'Baldesberger / HABM (Forme d''une pincette)'

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke - Form einer Pinzette - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. ...

  • EU-Kommission PDF

    Baldesberger / HABM (Forme d'une pincette)

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke - Form einer Pinzette - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. ...

  • EU-Kommission

    Baldesberger / HABM (Forme d'une pincette)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 1405/2007-4 der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 12. Dezember 2007, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers zurückgewiesen worden ist, der die Anmeldung ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 25.10.2007 - C-238/06

    Develey / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke -

    Auszug aus EuG, 11.06.2009 - T-78/08
    Überdies ist es, wenn ein Kläger geltend macht, eine Anmeldemarke habe entgegen der vom HABM vorgenommenen Beurteilung Unterscheidungskraft, seine Sache, durch konkrete und fundierte Angaben darzulegen, dass die Anmeldemarke Unterscheidungskraft entweder von Haus aus besitzt oder durch Benutzung erworben hat (Urteil des Gerichtshofs vom 25. Oktober 2007, Develey/HABM, C-238/06 P, Slg. 2007, I-9375, Randnr. 50).

    Soweit sich die Klägerin auf die Eintragung der fraglichen Form in das deutsche Markenregister beruft, ist darauf hinzuweisen, dass die gemeinschaftliche Regelung für Marken ein autonomes System ist und dass seine Anwendung von jedem nationalen System unabhängig ist (Urteil Develey/HABM, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnrn. 65 und 71).

    In den Mitgliedstaaten bereits bestehende Eintragungen sind nur ein Umstand, der im Zusammenhang mit der Eintragung einer Gemeinschaftsmarke berücksichtigt werden kann, ohne entscheidend zu sein (Urteil Develey/HABM, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 72; vgl. auch Urteil des Gerichts vom 19. September 2001, Henkel/HABM [runde, rot-weiße Tablette], T-337/99, Slg. 2001, II-2597, Randnr. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Allein darin, dass die Beschwerdekammer die Anmeldung eines Zeichens zurückgewiesen hat, obgleich dieses zuvor in Deutschland eingetragen worden war, liegt daher kein Rechtsfehler (vgl. in diesem Sinne Urteil Develey/HABM, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 66, und Urteil des Gerichts vom 31. Januar 2001, Sunrider/HABM [VITALITE], T-24/00, Slg. 2001, II-449, Randnr. 33).

    In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass es möglich ist, dass eine Marke in einem Mitgliedstaat oder im Rahmen der gemeinschaftlichen Regelung keine Unterscheidungskraft hat, wohl aber in einem anderen Mitgliedstaat (vgl. in diesem Sinne Urteil Develey/HABM, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 71).

  • EuGH, 04.10.2007 - C-144/06

    Henkel / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuG, 11.06.2009 - T-78/08
    Nach ständiger Rechtsprechung besagt die Unterscheidungskraft einer Marke im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94, dass die Marke geeignet ist, die Ware, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Ware somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (Urteile des Gerichtshofs vom 29. April 2004, Procter & Gamble/HABM, C-473/01 P und C-474/01 P, Slg. 2004, I-5173, Randnr. 32, vom 21. Oktober 2004, HABM/Erpo Möbelwerk, C-64/02 P, Slg. 2004, I-10031, Randnr. 42, und vom 4. Oktober 2007, Henkel/HABM, C-144/06 P, Slg. 2007, I-8109, Randnr. 34).

    Ferner ist die Unterscheidungskraft einer Marke im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet worden ist, und im Hinblick auf ihre Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen, die aus den normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchern dieser Waren oder Dienstleistungen bestehen (Urteile des Gerichtshofs in der Rechtssache Procter & Gamble/HABM, oben in Randnr. 20 angeführt, Randnr. 33, vom 22. Juni 2006, Storck/HABM, C-25/05 P, Slg. 2006, I-5719, Randnr. 25, und Henkel/HABM, oben in Randnr. 20 angeführt, Randnr. 35).

    26 und 27, und Henkel/HABM, oben in Randnr. 20 angeführt, Randnr. 36).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

    Auszug aus EuG, 11.06.2009 - T-78/08
    Nach ständiger Rechtsprechung ist, je mehr sich die als Marke angemeldete Form der Form annähert, in der die betreffende Ware am wahrscheinlichsten in Erscheinung tritt, umso eher zu erwarten, dass dieser Form die Unterscheidungskraft im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 fehlt (Urteile des Gerichtshofs vom 29. April 2004, Henkel/HABM, C-456/01 P und C-457/01 P, Slg. 2004, I-5089, Randnr. 39, und des Gerichts vom 10. September 2008, Gerson/HABM [Farbfilter in teils gelber Farbe], T-201/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 22).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    Auszug aus EuG, 11.06.2009 - T-78/08
    Nur eine Marke, die erheblich von der Norm oder der Branchenüblichkeit abweicht und deshalb ihre wesentliche herkunftskennzeichnende Funktion erfüllen kann, besitzt Unterscheidungskraft im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 (Urteile des Gerichtshofs vom 12. Januar 2006, Deutsche SiSi-Werke/HABM, C-173/04 P, Slg. 2006, I-551, Randnr. 31, und Storck/HABM, oben in Randnr. 22 angeführt, Randnr. 28).
  • EuGH, 07.07.1993 - C-217/91

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuG, 11.06.2009 - T-78/08
    Nach der Rechtsprechung verlangt der allgemeine Grundsatz der Gleichbehandlung, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich behandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (Urteil des Gerichtshofs vom 7. Juli 1993, Spanien/Kommission, C-217/91, Slg. 1993, I-3923, Randnr. 37).
  • EuG, 10.09.2008 - T-201/06

    Gerson / HABM (Filtre à peinture en partie de couleur jaune)

    Auszug aus EuG, 11.06.2009 - T-78/08
    Nach ständiger Rechtsprechung ist, je mehr sich die als Marke angemeldete Form der Form annähert, in der die betreffende Ware am wahrscheinlichsten in Erscheinung tritt, umso eher zu erwarten, dass dieser Form die Unterscheidungskraft im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 fehlt (Urteile des Gerichtshofs vom 29. April 2004, Henkel/HABM, C-456/01 P und C-457/01 P, Slg. 2004, I-5089, Randnr. 39, und des Gerichts vom 10. September 2008, Gerson/HABM [Farbfilter in teils gelber Farbe], T-201/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 22).
  • EuG, 31.01.2001 - T-24/00

    Sunrider / HABM (VITALITE)

    Auszug aus EuG, 11.06.2009 - T-78/08
    Allein darin, dass die Beschwerdekammer die Anmeldung eines Zeichens zurückgewiesen hat, obgleich dieses zuvor in Deutschland eingetragen worden war, liegt daher kein Rechtsfehler (vgl. in diesem Sinne Urteil Develey/HABM, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 66, und Urteil des Gerichts vom 31. Januar 2001, Sunrider/HABM [VITALITE], T-24/00, Slg. 2001, II-449, Randnr. 33).
  • EuG, 19.09.2001 - T-337/99

    Henkel / OHMI (Tablette ronde rouge und blanc)

    Auszug aus EuG, 11.06.2009 - T-78/08
    In den Mitgliedstaaten bereits bestehende Eintragungen sind nur ein Umstand, der im Zusammenhang mit der Eintragung einer Gemeinschaftsmarke berücksichtigt werden kann, ohne entscheidend zu sein (Urteil Develey/HABM, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 72; vgl. auch Urteil des Gerichts vom 19. September 2001, Henkel/HABM [runde, rot-weiße Tablette], T-337/99, Slg. 2001, II-2597, Randnr. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

    Auszug aus EuG, 11.06.2009 - T-78/08
    Denn wenn grafische oder Wortelemente fehlen, schließen die Durchschnittsverbraucher aus der Form der Waren oder der ihrer Verpackung gewöhnlich nicht auf die Herkunft dieser Waren; daher kann es schwieriger sein, die Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke nachzuweisen als diejenige einer Wort- oder Bildmarke (Urteile des Gerichtshofs vom 7. Oktober 2004, Mag Instrument/HABM, C-136/02 P, Slg. 2004, I-9165, Randnr. 30, sowie Storck/HABM, oben in Randnr. 22 angeführt, Randnrn.
  • EuG, 27.02.2002 - T-79/00

    REWE-Zentral / HABM (LITE)

    Auszug aus EuG, 11.06.2009 - T-78/08
    Demgemäß gelten die durch Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 erfassten Zeichen als ungeeignet, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, auf die Herkunft der Ware hinzuweisen, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware erwirbt, zu ermöglichen, bei einem späteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (vgl. Urteil des Gerichts vom 27. Februar 2002, Rewe-Zentral/HABM [LITE], T-79/00, Slg. 2002, I-705, Randnr. 26).
  • EuGH, 22.06.2006 - C-25/05

    Storck / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absätze 1 Buchstabe

  • EuG, 15.11.2007 - T-71/06

    'Enercon / HABM (Convertisseur d''énergie éolienne)' - Gemeinschaftsmarke -

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

  • EuGH, 29.04.2004 - C-473/01

    Procter & Gamble / HABM

  • EuG, 09.11.2016 - T-579/14

    Birkenstock Sales / EUIPO (Représentation d'un motif de lignes ondulées

    Es besteht daher keine Vermutung für die Eintragungsfähigkeit einer Marke (Urteil vom 11. Juni 2009, Baldesberger/HABM [Form einer Pinzette], T-78/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:199, Rn. 36).
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