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   EuG, 12.02.2015 - T-318/13   

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https://dejure.org/2015,1512
EuG, 12.02.2015 - T-318/13 (https://dejure.org/2015,1512)
EuG, Entscheidung vom 12.02.2015 - T-318/13 (https://dejure.org/2015,1512)
EuG, Entscheidung vom 12. Februar 2015 - T-318/13 (https://dejure.org/2015,1512)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Vita Phone / HABM (LIFEDATA)

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke LIFEDATA - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Art. 75 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Mangelnde Einzelfallprüfung - Begründungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vita Phone / HABM (LIFEDATA)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 1072/2012"1 der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 26. März 2013 über die Zurückweisung der Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers, mit der die ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuG, 12.03.2008 - T-341/06

    Compagnie générale de diététique / OHMI (GARUM)

    Auszug aus EuG, 12.02.2015 - T-318/13
    Den maßgeblichen Verkehrskreisen soll es ermöglicht werden, bei einem späteren Erwerb der betreffenden Waren oder Dienstleistungen ihre Entscheidung davon abhängig zu machen, ob sie beim ersten Erwerb gute oder schlechte Erfahrungen gemacht haben (Urteil vom 12. März 2008, Compagnie générale de diététique/HABM [GARUM], T-341/06, EU:T:2008:70, Rn. 29).

    Zweitens ist zu der Behauptung der Klägerin, der Umstand, dass der Begriff "lifedata" nicht für die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen verwendet werde, unterstütze die Unterscheidungskraft der angemeldeten Marke, darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung Zeichen, die bei der Vermarktung der betreffenden Waren oder Dienstleistungen üblicherweise verwendet werden, als ungeeignet gelten, auf die Herkunft der fraglichen Waren oder Dienstleistungen hinzuweisen (Urteil GARUM, oben in Rn. 17 angeführt, EU:T:2008:70, Rn. 29).

  • EuGH, 12.07.2012 - C-311/11

    Smart Technologies / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

    Auszug aus EuG, 12.02.2015 - T-318/13
    Nach ständiger Rechtsprechung hat eine Marke Unterscheidungskraft im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009, wenn sie geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. Urteil vom 12. Juli 2012, Smart Technologies/HABM, C-311/11 P, Slg, EU:C:2012:460, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung der Marke beantragt wurde, und zum anderen im Hinblick auf ihre Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen (Urteil Smart Technologies/HABM, oben in Rn. 17 angeführt, EU:C:2012:460, Rn. 24).

  • EuG, 20.05.2009 - T-405/07

    YWEB CARD und PAYWEB CARD - Absolutes Eintragungshindernis - Teilweises Fehlen

    Auszug aus EuG, 12.02.2015 - T-318/13
    Da zum einen mit allen diesen Waren und Dienstleistungen, die sich an dasselbe Publikum richten, nämlich ein medizinisches Fachpublikum und die Patienten, die sie in Anspruch nehmen, bezweckt wird, Informationen und Daten über den Gesundheitszustand der Patienten aus der Ferne zu erfassen, zu speichern, zu verarbeiten, zu übertragen und zurückzuübertragen, und diese Dienstleistungen zum anderen nur unter Verwendung der betreffenden Waren erbracht werden können, stellen diese Waren und Dienstleistungen aufgrund ihrer ähnlichen oder sogar identischen Funktionen eine homogene Gruppe dar, die Gegenstand einer pauschalen Begründung sein kann (vgl. entsprechend Urteil vom 20. Mai 2009, CFCMCEE/HABM [P@YWEB CARD und PAYWEB CARD], T-405/07 und T-406/07, Slg, EU:T:2009:164, Rn. 77 und 78).
  • EuG, 12.04.2011 - T-28/10

    Euro-Information / HABM (EURO AUTOMATIC PAYMENT)

    Auszug aus EuG, 12.02.2015 - T-318/13
    Damit diese pauschale Begründung ausreichen kann, müssen die betreffenden Waren oder Dienstleistungen eine homogene Kategorie oder Gruppe darstellen, wofür es nicht ausreicht, dass diese Waren oder Dienstleistungen zu derselben Klasse im Sinne des Abkommens von Nizza gehören (Beschluss vom 18. März 2010, CFCMCEE/HABM, C-282/09 P, Slg, EU:C:2010:153, Rn. 38, und Urteil vom 12. April 2011, Euro-Information/HABM [EURO AUTOMATIC PAYMENT], T-28/10, Slg, EU:T:2011:158, Rn. 54 bis 57).
  • EuG, 13.09.2012 - T-72/11

    Sogepi Consulting y Publicidad / HABM (ESPETEC)

    Auszug aus EuG, 12.02.2015 - T-318/13
    Wie sich aus Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 ergibt, ist ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Gemeinschaftsmarke ausgeschlossen, wenn nur eines der dort genannten absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (vgl. Urteil vom 13. September 2012, Sogepi Consulting y Publicidad/HABM [ESPETEC], T-72/11, EU:T:2012:424, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 15.10.2013 - T-379/12

    Electric Bike World / OHMI - Brunswick (LIFECYCLE)

    Auszug aus EuG, 12.02.2015 - T-318/13
    Wenn jedoch dasselbe Eintragungshindernis einer Kategorie oder Gruppe von Waren oder Dienstleistungen entgegengehalten wird, genügt insoweit eine pauschale Begründung (Urteil vom 15. Oktober 2013, Electric Bike World/HABM - Brunswick [LIFECYCLE], T-379/12, EU:T:2013:529, Rn. 31).
  • EuG, 23.01.2014 - T-68/13

    Novartis / HABM (CARE TO CARE)

    Auszug aus EuG, 12.02.2015 - T-318/13
    Zu dieser Begründungspflicht, die sich auch aus Art. 296 AEUV ergibt, gibt es eine ständige Rechtsprechung, nach der die Begründung die Überlegungen des Urhebers des Rechtsakts so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen muss, dass der jeweilige Betroffene sein Recht auf gerichtliche Überprüfung der Entscheidung über die Zurückweisung einer Gemeinschaftsmarkenanmeldung wirksam wahrnehmen kann (Urteil vom 23. Januar 2014, Novartis/HABM [CARE TO CARE], T-68/13, EU:T:2014:29, Rn. 27).
  • EuGH, 18.03.2010 - C-282/09

    CFCMCEE / HABM - Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung -

    Auszug aus EuG, 12.02.2015 - T-318/13
    Damit diese pauschale Begründung ausreichen kann, müssen die betreffenden Waren oder Dienstleistungen eine homogene Kategorie oder Gruppe darstellen, wofür es nicht ausreicht, dass diese Waren oder Dienstleistungen zu derselben Klasse im Sinne des Abkommens von Nizza gehören (Beschluss vom 18. März 2010, CFCMCEE/HABM, C-282/09 P, Slg, EU:C:2010:153, Rn. 38, und Urteil vom 12. April 2011, Euro-Information/HABM [EURO AUTOMATIC PAYMENT], T-28/10, Slg, EU:T:2011:158, Rn. 54 bis 57).
  • EuG, 05.12.2000 - T-32/00

    Messe München / HABM (electronica)

    Auszug aus EuG, 12.02.2015 - T-318/13
    Das HABM und gegebenenfalls der Unionsrichter sind nicht an eine in einem Drittstaat ergangene Entscheidung gebunden, dass dieses Zeichen als nationale Marke eingetragen werden kann (Urteil vom 5. Dezember 2000, Messe München/HABM [electronica], T-32/00, Slg, EU:T:2000:283, Rn. 47).
  • EuG, 29.04.2010 - T-586/08

    Kerma / HABM (BIOPIETRA)

    Auszug aus EuG, 12.02.2015 - T-318/13
    Dazu müsste nämlich die Bedeutung des Zeichens insgesamt über die Bedeutung der einzelnen Bestandteile, aus denen es sich zusammensetzt, hinausgehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Mai 2008, Eurohypo/HABM, C-304/06 P, Slg, EU:C:2008:261, Rn. 45, und vom 29. April 2010, Kerma/HABM [BIOPIETRA], T-586/08, EU:T:2010:171, Rn. 31 bis 33).
  • EuG, 29.03.2012 - T-242/11

    Kaltenbach & Voigt / HABM (3D eXam)

  • EuG, 02.05.2012 - T-435/11

    Universal Display / HABM (UniversalPHOLED)

  • EuG, 12.07.2012 - T-470/09

    medi / HABM (medi) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke

  • EuG, 30.04.2013 - T-640/11

    Boehringer Ingelheim International / HABM (RELY-ABLE)

  • EuG, 14.07.2014 - T-404/13

    NIIT Insurance Technologies / HABM (SUBSCRIBE) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung

  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • EuGH, 14.05.2012 - C-453/11

    Timehouse / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke in

  • EuG, 04.07.2019 - T-662/18

    romwell/ EUIPO (twistpac)

    Des Weiteren stellt der Umstand, dass das Zeichen aus zwei Substantiven besteht, die von der Beschwerdekammer zugrunde gelegte Bedeutung der angemeldeten Marke nicht in Frage (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Februar 2015, Vita Phone/HABM [LIFEDATA], T-318/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:96, Rn. 23).
  • EuG, 29.06.2017 - T-343/14

    Cipriani / EUIPO - Hotel Cipriani (CIPRIANI) - Unionsmarke -

    Diese Begründungspflicht, die sich auch aus Art. 296 AEUV ergibt, ist Gegenstand einer ständigen Rechtsprechung, wonach die Begründung die Überlegungen des Urhebers des Rechtsakts so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen muss, dass zum einen der jeweilige Betroffene sein Recht auf gerichtliche Überprüfung der angefochtenen Entscheidung wirksam wahrnehmen kann und zum anderen der Unionsrichter seine Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Entscheidung ausüben kann (vgl. Urteil vom 12. Februar 2015, Vita Phone/HABM [LIFEDATA], T-318/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:96, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 13. Dezember 2011, Meica/HABM - Bösinger Fleischwaren [Schinken King], T-61/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:733, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 15.10.2018 - T-444/17

    CompuGroup Medical/ EUIPO - Medion (life coins) - Unionsmarke -

    Soweit die Klägerin geltend macht, die Ausdrücke "life" und "coins" seien allgemein bekannt, ist festzustellen, dass das Gericht bereits entschieden hat, dass der Begriff "life" zum englischen Grundwortschatz gehört (Urteil vom 12. Februar 2015, Vita Phone/HABM [LIFEDATA], T-318/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:96, Rn. 22).
  • EuG, 28.01.2016 - T-674/13

    Gugler France / OHMI - Gugler (GUGLER)

    Cette obligation de motivation, découlant aussi de l'article 296 TFUE, a fait l'objet d'une jurisprudence constante selon laquelle la motivation doit faire apparaître de façon claire et non équivoque le raisonnement de l'auteur de l'acte, de manière à permettre, d'une part, aux intéressés un exercice effectif de leur droit à demander un contrôle juridictionnel de la décision attaquée et, d'autre part, au juge de l'Union d'exercer son contrôle sur la légalité de la décision [voir arrêt du 12 février 2015, Vita Phone/OHMI (LIFEDATA), T-318/13, EU:T:2015:96, point 46 et jurisprudence citée ; voir également, en ce sens, arrêt du 13 décembre 2011, Meica/OHMI - Bösinger Fleischwaren (Schinken King), T-61/09, EU:T:2011:733, point 17 et jurisprudence citée].
  • EuG, 05.02.2020 - T-573/18

    Hickies/ EUIPO (Forme d'un lacet de chaussure)

    Nach der Rechtsprechung ist die Unterscheidungskraft einer Unionsmarke nämlich nicht anhand der Originalität oder der mangelnden Benutzung der entsprechenden Marke im Bereich der betreffenden Waren und Dienstleistungen zu beurteilen (vgl. Urteil vom 12. Februar 2015, Vita Phone/HABM [LIFEDATA], T-318/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:96, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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