Rechtsprechung
   EuG, 12.05.2010 - T-148/08   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Verfahren zur Erklärung der Nichtigkeit - Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, mit dem Erscheinungsbild eines Schreibinstruments - Ältere nationale Bildmarke - Nichtigkeitsgrund - Verwendung eines älteren Zeichens in dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster, die der Inhaber des Zeichens zu untersagen berechtigt ist - Art. 25 Abs. 1 Buchst. e der Verordnung Nr. 6/2002 - Erstmals vor der Beschwerdekammer vorgebrachtes Verlangen, die ernsthafte Benutzung der älteren Marke nachzuweisen

  • Europäischer Gerichtshof

    Beifa Group / OHMI - Schwan-Stabilo Schwanhäußer (Instrument d'écriture)

    Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Nichtigkeitsverfahren - Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster mit dem Erscheinungsbild eines Schreibinstruments - Ältere nationale Bildmarke - Nichtigkeitsgrund - Verwendung eines älteren Zeichens in dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster, die der Inhaber des Zeichens zu untersagen berechtigt ist - Art. 25 Abs. 1 Buchst. e der Verordnung Nr. 6/2002 - Erstmals vor der Beschwerdekammer vorgebrachtes Verlangen, die ernsthafte Benutzung der älteren Marke nachzuweisen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Verfahren zur Erklärung der Nichtigkeit - Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, mit dem Erscheinungsbild eines Schreibinstruments - Ältere nationale Bildmarke - Nichtigkeitsgrund - Verwendung eines älteren Zeichens in dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster, die der Inhaber des Zeichens zu untersagen berechtigt ist - Art. 25 Abs. 1 Buchst. e der Verordnung Nr. 6/2002 - Erstmals vor der Beschwerdekammer vorgebrachtes Verlangen, die ernsthafte Benutzung der älteren Marke nachzuweisen

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 21. April 2008 - Beifa Group / HABM - Schwan-STABILO Schwanhäußer (Geschmacksmuster von Schreibinstrumenten)

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2010, II-1681
  • GRUR-RR 2010, 326



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)  

  • EuG, 14.12.2011 - T-504/09  

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke

    Da diese Frage in der Sache nicht von der Beschwerdekammer geprüft worden ist, kommt es dem Gericht nicht zu, sie erstmals im Rahmen seiner Prüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 5. Juli 2011, Edwin/HABM, C-263/09 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 72 und 73, und Urteil des Gerichts vom 12. Mai 2010, Beifa Group/HABM - Schwan-Stabilo Schwanhäußer [Schreibinstrument], T-148/08, Slg. 2010, II-1681, Randnr. 124 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 24.05.2011 - T-408/09  

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke

    Denn es handelt sich um eine Frage, die in der Sache durch die Stellen des HABM nicht geprüft worden ist und deren erstmalige Prüfung dem Gericht im Rahmen seiner Rechtmäßigkeitskontrolle der angefochtenen Entscheidung nicht zusteht (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 12. Mai 2010, Beifa Group/HABM - Schwan-Stabilo Schwanhäußer [Schreibinstrument], T-148/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 124 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht