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   EuG, 12.07.2006 - T-253/02, T-49/04   

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https://dejure.org/2006,3939
EuG, 12.07.2006 - T-253/02, T-49/04 (https://dejure.org/2006,3939)
EuG, Entscheidung vom 12.07.2006 - T-253/02, T-49/04 (https://dejure.org/2006,3939)
EuG, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - T-253/02, T-49/04 (https://dejure.org/2006,3939)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Zuständigkeit der Gemeinschaft - Einfrieren von Geldern - Subsidiaritätsprinzip - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Ayadi / Rat

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Zuständigkeit der Gemeinschaft - Einfrieren von Geldern - Subsidiaritätsprinzip - ...

  • EU-Kommission PDF

    Ayadi / Rat

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Zuständigkeit der Gemeinschaft - Einfrieren von Geldern - Subsidiaritätsprinzip - ...

  • EU-Kommission

    Ayadi / Rat

    Freier Kapitalverkehr , Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschluss des Sicherheitsrates zur Ergreifung restriktiver Maßnahmen gegen das Al-Quaide Netzwerk; Zuständigkeit der Gemeinschaft für die Umsetzung eines Beschlusses des Sicherheitsrates; Einfrieren von Geldern wegen des Bestehens eines Zusammenhangs mit dem ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 881/2002; ; Verordnung (EG) Nr. 467/2001

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Zuständigkeit der Gemeinschaft - Einfrieren von Geldern - Subsidiaritätsprinzip - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT MACHT WEITERE DARLEGUNGEN ZU DEN RECHTEN DER EINZELNEN, DEREN GELDER IM RAHMEN DER BEKÄMPFUNG DES INTERNATIONALEN TERRORISMUS EINGEFROREN WORDEN SIND

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Ayadi / Rat

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Zuständigkeit der Gemeinschaft - Einfrieren von Geldern - Subsidiaritätsprinzip - ...

  • 123recht.net (Pressemeldung, 12.7.2006)

    Einfrieren von Terror-Geldern verletzt nicht die Menschenrechte // Betroffene können sich bei den UN beschweren

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rechtsstaat und Terrorlisten - Kaltstellung ohne Rechtsschutz? (RA Dr. Frank Meyer; HRRS 2/2010, S. 74 ff.)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ayadi / Rat

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (25)

  • EuGH, 30.07.1996 - C-84/95

    Bosphorus / Minister for Transport, Energy und Communications u.a.

    Auszug aus EuG, 12.07.2006 - T-253/02
    123 Nun kann zwar jede Sanktionsmaßnahme dieser Art definitionsgemäß Auswirkungen haben, die die Eigentumsrechte und die freie Berufsausübung beeinträchtigen, und so Personen schädigen, die für die Situation, die zum Erlass der Sanktionen geführt hat, nicht verantwortlich sind (Urteil des Gerichtshofes vom 30. Juli 1996 in der Rechtssache C-84/95, Bosphorus, Slg. 1996, I-3953, Randnr. 22).

    Doch kann die Bedeutung der Ziele, die mit der diese Sanktionen enthaltenden Regelung verfolgt werden, selbst erhebliche negative Konsequenzen für bestimmte Wirtschaftsteilnehmer rechtfertigen (Urteil Bosphorus, Randnr. 23).

    124 In dem in Randnummer 123 angeführten Urteil Bosphorus hat der Gerichtshof entschieden, dass angesichts des für die internationale Völkergemeinschaft grundlegenden Zieles, den Kriegszustand in der Region und die massiven Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in der Republik Bosnien-Herzegowina zu beenden, die Beschlagnahme eines Luftfahrzeugs, das Eigentum einer Person mit Sitz in der Bundesrepublik Jugoslawien ist, aber an einen außerhalb davon ansässigen "unschuldigen" und gutgläubigen Wirtschaftsteilnehmer verleast worden ist, nicht unvereinbar mit den gemeinschaftsrechtlich anerkannten Grundrechten ist.

    In dem Urteil Bosphorus/Irland vom 30. Juni 2005 (Nr. 45036/98, noch nicht im Recueil des arrêts et décisions veröffentlicht) hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Ansicht vertreten, dass die Beschlagnahme des fraglichen Luftfahrzeugs u. a. wegen der Art des streitigen Eingriffs und des allgemeinen Interesses, das mit der Beschlagnahme und der Sanktionsregelung verfolgt wurde (Randnr. 166) nicht gegen die EMRK verstoßen hat (Randnr. 167).

  • EuGH, 08.11.2005 - C-443/03

    VERWEIGERT DER EMPFÄNGER EINES GERICHTLICHEN ODER AUSSERGERICHTLICHEN

    Auszug aus EuG, 12.07.2006 - T-253/02
    151 Insoweit ist auch daran zu erinnern, dass es nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil des Gerichtshofes vom 8. November 2005 in der Rechtssache C-443/03, Leffler, Slg. 2005, I-9611, Randnrn.

    152 Im Rahmen eines Verfahrens aufgrund einer Klage, mit der geltend gemacht wird, dass die zuständigen nationalen Behörden den Anspruch der Betroffenen auf Stellung eines Antrags auf Prüfung ihres Falles mit dem Ziel ihrer Streichung aus der streitigen Liste verletzt hätten, ist es demnach Sache des nationalen Gerichts, grundsätzlich sein nationales Recht anzuwenden, wobei es dafür Sorge zu tragen hat, dass die volle Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts gewährleistet wird, was es dazu veranlassen kann, falls erforderlich, eine nationale Vorschrift, die dem entgegensteht, außer Acht zu lassen (siehe Urteil Leffler, zitiert in Randnr. 151, Randnr. 51 und die angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.07.2006 - T-253/02
    Die angefochtene Verordnung habe lediglich das Einfrieren der Mittel des Klägers aufrechterhalten, und deshalb nicht im Sinne der Rechtsprechung in seine Rechtsstellung eingegriffen (Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9).

    69 Zwar beruft sich das Vereinigte Königreich für die Einrede der Unzulässigkeit auf das Urteil IBM/Kommission (oben, Randnr. 61), doch stützt sich dieses im Wesentlichen auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts zu bestätigenden Rechtsakten.

  • EuG, 15.05.2003 - T-47/03

    Sison / Rat

    Auszug aus EuG, 12.07.2006 - T-253/02
    154 Auf jeden Fall würde ein solcher Mangel an Zusammenarbeit, einmal angenommen, dass er erwiesen wäre, keineswegs bedeuten, dass das in den Leitlinien vorgesehene Streichungsverfahren für sich genommen ineffektiv wäre (siehe entsprechend Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 15. Mai 2003 in der Rechtssache T-47/03 R, Sison/Rat, Slg. 2003, II-2047, Randnr. 39 und die angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 02.08.2000 - T-189/00

    "Invest" Import und Export und Invest commerce / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.07.2006 - T-253/02
    Wenn es darum geht, die Begründetheit von Beschlüssen in Frage zu stellen, mit denen das Einfrieren der Gelder von Personen oder Organisationen angeordnet wird, die im Verdacht stehen, zur Finanzierung des internationalen Terrorismus beizutragen, und die der Sicherheitsrat über seinen Sanktionsausschuss gemäß Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen auf der Grundlage der von den Staaten und regionalen Organisationen erteilten Informationen gefasst hat, ist es vielmehr normal, dass das Recht der Betroffenen auf Anhörung im Rahmen eines mehrstufigen Verwaltungsverfahrens ausgestaltet ist, in dem die in Anhang II der angefochtenen Verordnung genannten nationalen Behörden eine wesentliche Rolle spielen (Urteile Yusuf, Randnrn. 314 und 315, und Kadi, Randnrn. 267 und 268; siehe auch entsprechend Beschluss des Präsidenten der Zweiten Kammer des Gerichts vom 2. August 2000 in der Rechtssache T-189/00 R, "Invest" Import und Export und Invest commerce/Kommission, Slg. 2000, II-2993).
  • EuGH, 10.12.2002 - C-491/01

    British American Tobacco Investments und Imperial Tobacco

    Auszug aus EuG, 12.07.2006 - T-253/02
    107 Nach ständiger Rechtsprechung überprüft der Gemeinschaftsrichter die Rechtsakte der Gemeinschaft im Hinblick auf diesen allgemeinen Grundsatz (siehe in diesem Sinn Urteile des Gerichtshofes vom 10. Dezember 2002 in der Rechtssache C-491/01, British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, Slg. 2002, I-11453, Randnrn.
  • EuG, 23.10.2003 - T-65/98

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION GEGEN VAN DEN BERGH FOODS

    Auszug aus EuG, 12.07.2006 - T-253/02
    177 bis 185, und vom 14. April 2005 in der Rechtssache C-110/03, Belgien/Kommission, Slg. 2005, I-2801, Randnr. 58; Urteil des Gerichts vom 23. Oktober 2003 in der Rechtssache T-65/98, Van den Bergh Foods/Kommission, Slg. 2003, II-4653, Randnrn.
  • EuGH, 11.01.1996 - C-480/93

    Zunis Holding u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.07.2006 - T-253/02
    70 Nach dieser Rechtsprechung ist eine Nichtigkeitsklage gegen einen Rechtsakt, mit dem lediglich ein früherer, nicht fristgerecht angefochtener Rechtsakt bestätigt wird, unzulässig (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1988 in den Rechtssachen 166/86 und 220/86, Irish Cement/Kommission, Slg. 1988, 6473, Randnr. 16, und vom 11. Januar 1996 in der Rechtssache C-480/93 P, Zunis Holding u. a./Kommission, Slg. 1996, I-1, Randnr. 14).
  • EuG, 21.09.2005 - T-306/01

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄSST SEINE ERSTEN URTEILE

    Auszug aus EuG, 12.07.2006 - T-253/02
    Daraus ergab sich ein Eingriff in die Rechtsstellung des Klägers, die es diesem u. a. gestattet, zur Untermauerung seiner Nichtigkeitsklage ganz andere Klagegründe und rechtliche Argumente vorzubringen (siehe in diesem Sinn Urteile des Gerichts vom 21. September 2005 in der Rechtssache T-306/01, Yusuf und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, Slg. 2005, II-0000, in der Rechtsmittelinstanz anhängig, im Folgenden: Urteil Yusuf, Randnrn.
  • EuGH, 07.12.2004 - C-521/03

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.07.2006 - T-253/02
    Ein Rechtsakt bestätigt lediglich einen früheren Rechtsakt, wenn er gegenüber diesem kein neues Element enthält und ihm auch keine erneute Prüfung der Lage des Adressaten des früheren Rechtsakts vorausgegangen ist (Urteil des Gerichtshofes vom 9. März 1978 in der Rechtssache 54/77, Herpels/Kommission, Slg. 1978, 585, Randnr. 14, und Beschluss des Gerichtshofes vom 7. Dezember 2004 in der Rechtssache C-521/03, Internationaler Hilfsfonds/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 47; Urteil des Gerichts vom 15. Oktober 1997 in der Rechtssache T-331/94, IPK/Kommission, Slg. 1997, II-1665, Randnr. 24, und Beschluss des Gerichts vom 4. Mai 1998 in der Rechtssache T-84/97, BEUC/Kommission, Slg. 1998, II-795, Randnr. 52).
  • EuG, 21.01.1999 - T-129/95

    STAATLICHE BEIHILFEN IN HÖHE VON ÜBER 275 MILLIONEN DM FÜR RECHTSWIDRIG ERKLÄRT

  • EuG, 15.10.1997 - T-331/94

    IPK / Kommission

  • EuGH, 25.10.2005 - C-229/04

    Crailsheimer Volksbank - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen

  • EuGH, 20.10.1987 - 119/86

    Spanien / Rat und Kommission

  • EGMR, 30.06.2005 - 45036/98

    Bosphorus Hava Yollari Turizm Ve Ticaret Anonim Sirketi ./. Irland

  • EuGH, 15.12.1988 - 166/86

    Irish Cement Ltd / Kommission

  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST

  • EuGH, 14.04.2005 - C-110/03

    Belgien / Kommission - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 2204/2002 -

  • EuG, 04.05.1998 - T-84/97

    BEUC / Kommission

  • EuGH, 09.03.1978 - 54/77

    Herpels / Kommission

  • EuG, 21.09.2005 - T-315/01

    Kadi / Rat und Kommission - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

  • EuGH, 15.12.1988 - 220/86
  • EuGH, 29.04.2004 - C-298/00

    Italien / Kommission

  • EuG, 14.04.2005 - T-88/01

    Sniace / Kommission - Staatliche Beihilfen - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit -

  • EuGH, 24.03.1993 - C-313/90

    CIRFS u.a. / Kommission

  • EuG, 24.09.2008 - T-45/06

    Reliance Industries / Rat und Kommission - Gemeinsame Handelspolitik -

    Die angefochtenen Bekanntmachungen hätten die Geltungsdauer der betreffenden Verordnungen verlängert, so dass sie gezwungen gewesen sei, sich auch gegen das Inkraftbleiben dieser Verordnungen zu wenden (vgl. entsprechend Urteile des Gerichts vom 12. Juli 2006, Ayadi/Rat, T-253/02, Slg. 2006, II-2139, Randnr. 77, und Hassan/Rat und Kommission, T-49/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.

    Auch der Verweis auf das Urteil Ayadi/Rat (oben in Randnr. 53 angeführt) geht fehl.

    Das Gericht hat geprüft, unter welchen Voraussetzungen es sich bei der Verordnung Nr. 881/2002, mit der das bereits in der Verordnung Nr. 467/2001 vorgesehene Einfrieren von Vermögenswerten aufrechterhalten wurde, nur um einen unanfechtbaren bestätigenden oder um einen "neuen" Rechtsakt handelte, der von einem Kläger, der nicht fristgemäß gegen die Verordnung Nr. 467/2001 geklagt hatte, angefochten werden konnte (Urteil Ayadi/Rat, oben in Randnr. 53 angeführt, Randnrn.

    Mittels u. a. der Verordnung Nr. 881/2002 waren nämlich die Gelder des Klägers eingefroren geblieben, während ohne diesen Rechtsakt die mit der Verordnung Nr. 467/2001 angeordneten Maßnahmen obsolet geworden wären (Urteil Ayadi/Rat, oben in Randnr. 53 angeführt, Randnr. 77).

    Dem Urteil Ayadi/Rat kann daher entnommen werden, dass die hier erhobene Klage für zulässig zu erklären ist, soweit sie die Nichtigerklärung der angefochtenen Bekanntmachungen betrifft, aufgrund deren die mit den Verordnungen Nrn. 2603/2000 und 2604/2000 sowie dem Beschluss 2000/745 angeordneten Maßnahmen in Kraft bleiben.

  • EuG, 04.11.2009 - T-45/06

    Reliance Industries Ltd gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der

    Die angefochtenen Bekanntmachungen hätten die Geltungsdauer der betreffenden Verordnungen verlängert, so dass sie gezwungen gewesen sei, sich auch gegen das Inkraftbleiben dieser Verordnungen zu wenden (vgl. entsprechend Urteile des Gerichts vom 12. Juli 2006, Ayadi/Rat, T-253/02, Slg. 2006, II-2139, Randnr. 77, und Hassan/Rat und Kommission, T-49/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.

    60 Auch der Verweis auf das Urteil Ayadi/Rat (oben in Randnr. 53 angeführt) geht fehl.

    Das Gericht hat geprüft, unter welchen Voraussetzungen es sich bei der Verordnung Nr. 881/2002, mit der das bereits in der Verordnung Nr. 467/2001 vorgesehene Einfrieren von Vermögenswerten aufrechterhalten wurde, nur um einen unanfechtbaren bestätigenden oder um einen "neuen" Rechtsakt handelte, der von einem Kläger, der nicht fristgemäß gegen die Verordnung Nr. 467/2001 geklagt hatte, angefochten werden konnte (Urteil Ayadi/Rat, oben in Randnr. 53 angeführt, Randnrn.

    Mittels u. a. der Verordnung Nr. 881/2002 waren nämlich die Gelder des Klägers eingefroren geblieben, während ohne diesen Rechtsakt die mit der Verordnung Nr. 467/2001 angeordneten Maßnahmen obsolet geworden wären (Urteil Ayadi/Rat, oben in Randnr. 53 angeführt, Randnr. 77).

    Dem Urteil Ayadi/Rat kann daher entnommen werden, dass die hier erhobene Klage für zulässig zu erklären ist, soweit sie die Nichtigerklärung der angefochtenen Bekanntmachungen betrifft, aufgrund deren die mit den Verordnungen Nrn. 2603/2000 und 2604/2000 sowie dem Beschluss 2000/745 angeordneten Maßnahmen in Kraft bleiben.

  • EGMR, 21.06.2016 - 5809/08

    AL-DULIMI AND MONTANA MANAGEMENT INC. v. SWITZERLAND

    8.4 Consequently, contrary to what the appellant has claimed, neither the fundamental procedural safeguards, nor the right to an effective remedy, under Articles 6 and 13 ECHR and Article 14 ICCPR, have per se the nature of peremptory norms of general international law (jus cogens), in particular in the context of the confiscation procedure affecting the appellant's property (see, to the same effect, the judgment of the Swiss Federal Court no. 1A.45/2007 of 14 November 2007 in the case of Nada v. DFE, point 7.3; judgment of the Court of First Instance of the European Communities, 21 September 2005, Yusuf and Al Barakaat International Foundation v. Council and Commission, T-306/01 Reports 2005 II, p. 3533, paragraphs 307 and 341; judgment of the Court of First Instance of the European Communities, 21 September 2005, Kadi v. Council and Commission, T-315/01 Reports 2005 II p. 3649, paragraphs 268 and 286; judgment of the Court of First Instance of the European Communities, 12 July 2006, Ayadi v. Council, T-253/02 Reports 2006 II p. 2139, paragraph 116; judgment of the Court of First Instance of the European Communities, 12 July 2006, Hassan v. Council and Commission, T-49/04 Reports 2006 II p. 52, paragraph 92).
  • EuGH, 03.12.2009 - C-399/06

    Der Gerichtshof erklärt die Verordnung des Rates, mit der die Gelder von Herrn

    Mit ihren Rechtsmitteln beantragen Herr Hassan (C-399/06 P) und Herr Ayadi (C-403/06 P) die Aufhebung der Urteile des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Juli 2006, Hassan/Rat und Kommission (T-49/04, im Folgenden: angefochtenes Urteil Hassan), sowie Ayadi/Rat (T-253/02, Slg. 2006, II-2139, im Folgenden: angefochtenes Urteil Ayadi) (im Folgenden zusammen: angefochtene Urteile).

    Die Urteile des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Juli 2006, Hassan/Rat und Kommission (T-49/04) sowie Ayadi/Rat (T-253/02), werden aufgehoben.

  • EuG, 23.11.2011 - T-341/07

    und Sicherheitspolitik - Das Gericht weist den von Jose Maria Sison nach dem

    111 und 112; zum Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens vgl. das vom Gerichtshof in der Rechtsmittelinstanz nicht aufgehobene Urteil des Gerichts vom 12. Juli 2006, Ayadi/Rat, T-253/02, Slg. 2006, II-2139, Randnr. 126; zur Achtung der Unschuldsvermutung vgl. Urteile El Morabit/Rat, oben in Randnr. 65 angeführt, Randnr. 40, und Fahas/Rat, oben in Randnr. 65 angeführt, Randnrn.
  • EuG, 14.04.2015 - T-527/09

    Ayadi / Kommission

    Par son arrêt du 12 juillet 2006, Ayadi/Conseil (T-253/02, Rec, EU:T:2006:200), le Tribunal a rejeté ce recours.

    Par arrêt du 3 décembre 2009, Hassan et Ayadi/Conseil et Commission (C-399/06 P et C-403/06 P, Rec, EU:C:2009:748), la Cour a annulé l'arrêt Ayadi/Conseil, point 5 supra (EU:T:2006:200), et a annulé le règlement n° 881/2002, dans la mesure où il visait M. Ayadi, en se fondant essentiellement sur des motifs de droit tirés de son arrêt Kadi I, point 7 supra (EU:C:2008:461).

  • EGMR, 26.11.2013 - 5809/08

    Der "Kadi"-Moment des EGMR

    2005 II p. 3649, paragraphes 268 et 286 ; arrêt du Tribunal de première instance des Communautés européennes du 12 juillet 2006, Ayadi/Conseil, T-253/02 Rec.
  • EuG, 14.04.2016 - T-200/14

    Ben Ali / Rat

    Il pourrait, ainsi, incomber auxdites autorités de mettre en place des contrôles destinés à vérifier que les revenus professionnels perçus par le requérant dans l'exercice de son activité professionnelle ne dépassent pas la limite de ce qui est prévu par les dispositions susmentionnées (voir, en ce sens et par analogie, arrêt du 12 juillet 2006, Ayadi/Conseil, T-253/02, Rec, EU:T:2006:200, points 130 à 132).
  • EuGH, 06.06.2013 - C-183/12

    Ayadi / Kommission

    Par son arrêt du 12 juillet 2006, Ayadi/Conseil (T-253/02, Rec.
  • EuG, 11.06.2009 - T-318/01

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DIE VERORDNUNG DES RATES, MIT DER

    Der Rat und die Kommission in ihren Klagebeantwortungen sowie das Vereinigte Königreich in seinem Streithilfeschriftsatz sind dem zweiten Nichtigkeitsgrund des Klägers mit im Wesentlichen den gleichen Argumenten entgegengetreten, mit denen sie in den Rechtssachen, in denen das Gericht die Urteile Yusuf und Kadi sowie die Urteile vom 12. Juli 2006, Ayadi/Rat (T-253/02, Slg. 2006, II-2139) und Hassan/Rat und Kommission (T-49/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), erlassen hat, auf ähnliche Nichtigkeitsgründe der Kläger reagiert hatten.
  • EuG, 31.01.2012 - T-527/09

    Ayadi / Kommission

  • EuG, 31.01.2007 - T-362/04

    Minin / Kommission - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive

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