Rechtsprechung
   EuG, 13.12.2001 - T-48/98   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    EGKS-Vertrag - Wettbewerb - Kartelle - Legierungszuschlag - Preisfestsetzung - Beweislast - Dauer der Zuwiderhandlung - Geldbuße - Leitlinien für die Bemessung der Geldbußen - Zusammenarbeit während des Verwaltungsverfahrens - Grundsatz der Gleichbehandlung

  • Europäischer Gerichtshof

    Acerinox / Kommission

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2001, II-3859



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Wird zitiert von ... (20)  

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-57/02  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Legierungszuschlag - Zurechnung der

    Das Gericht hat im Urteil Acerinox/Kommission die gegen Acerinox verhängte Geldbuße auf 3 136 000 Euro herabgesetzt.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 13. Dezember 2001 in der Rechtssache T-48/98, Acerinox/Kommission, wird aufgehoben, soweit darin das Vorbringen der Klägerin, sie habe sich nicht auf dem spanischen Markt an der Absprache beteiligt, zurückgewiesen wird.

    (2)  - Urteile in den verbundenen Rechtssachen T-45/98 und T-47/98 (Krupp Thyssen Stainless und Acciai speciali Terni/Kommission, Slg. 2001, II-3757; im Folgenden: angefochtenes Urteil oder Urteil KTS und AST/Kommission) und in der Rechtssache T-48/98 (Acerinox/Kommission, Slg. 2001, II-3859; im Folgenden: angefochtenes Urteil oder Urteil Acerinox/Kommission).

    (8)  - Klageschrift von Acerinox in der Rechtssache T-48/98 (S. 9).

    (24)  - Klageschrift von Acerinox in der Rechtssache T-48/98 (S. 19).

    Vgl. Auch Urteil Acerinox/Kommission (Randnrn. 55 bis 66).

    Vgl. auch Urteil Acerinox/Kommission (Randnrn. 145 bis 150).

    (95)  - Klageschrift von Acerinox in der Rechtssache T-48/98 (Nr. 9).

  • EuG, 29.11.2005 - T-62/02  

    Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt - Geldbuße -

    Nach ständiger Rechtsprechung müsse die Kommission nicht nur das Vorliegen des Kartells, sondern auch dessen Dauer beweisen (Urteile des Gerichts vom 7. Juli 1994 in der Rechtssache T-43/92, Dunlop Slazenger/Kommission, Slg. 1994, II-441, Randnr. 79, und vom 13. Dezember 2001 in der Rechtssache T-48/98, Acerinox/Kommission, Slg. 2001, II-3859, Randnr. 59).

    Nach der Rechtsprechung muss die Kommission nicht nur das Vorliegen eines Kartells, sondern auch dessen Dauer beweisen (Urteile Acerinox/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 29, Randnr. 55, und Dunlop Slazenger/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 29, Randnr. 79).

    Wie das Gericht in seinem Urteil Acerinox/Kommission, vorstehend zitiert in Randnummer 29 (Randnr. 78), festgestellt habe, sei darüber hinaus "auch die tatsächliche wirtschaftliche Fähigkeit der Urheber der Verstöße, Wettbewerber und den Verbraucher wirtschaftlich in erheblichem Umfang zu schädigen, zu berücksichtigen und die Geldbuße auf einen Betrag festzusetzen, der eine hinreichend abschreckende Wirkung entfaltet (Nr. 1 Abschnitt A Absatz 4 [der Leitlinien])".

    Das Gericht sei in dieser Rechtssache zu dem Ergebnis gekommen, dass die Marktanteile eines Unternehmens zwar für die Bestimmung des Einflusses von Bedeutung seien, den das Unternehmen auf den Markt habe ausüben können, aber nicht für die Schlussfolgerung entscheidend seien, dass ein Unternehmen einer mächtigen Wirtschaftseinheit angehöre (Urteil Acerinox/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 29, Randnr. 88, Urteil des Gerichtshofes vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-185/95 P, Baustahlgewebe/Kommission, Slg. 1998, I-8417, Randnr. 139).

  • EuG, 29.04.2004 - T-236/01  

    Wettbewerb - Kartell - Markt für Graphitelektroden - Preisfestsetzung und

    Zur Rüge von SDK ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission nach ständiger Rechtsprechung bei der Berechnung der Geldbuße eines Unternehmens u. a. dessen Größe und Wirtschaftskraft berücksichtigen kann (Urteil Musique diffusion française u. a./Kommission, oben in Randnr. 144 angeführt, Randnr. 120, und Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2001 in der Rechtssache T-48/98, Acerinox/Kommission, Slg. 2001, II-3859, Randnrn. 89 und 90).

    146 und 197, Urteil Acerinox/Kommission, oben in Randnr. 239 angeführt, Randnrn.

mehr
  • EuG, 27.09.2006 - T-322/01  

    Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel 81 EG - Geldbuße -

    Außerdem könne die Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung nach Abschnitt 1 A der Leitlinien und nach der Rechtsprechung dazu führen, dass für das gleiche Verhalten gegenüber den beteiligten Unternehmen abgestufte Beträge festgesetzt würden, wobei dieser Abstufung keine arithmetische Formel zugrunde liege (Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2001 in der Rechtssache T-48/98, Acerinox/Kommission, Slg. 2001, II-3859, Randnr. 90).

    Das Urteil Acerinox/Kommission (zitiert oben in Randnr. 49), auf das sich die Kommission beruft, kann im vorliegenden Fall nicht mit Erfolg angeführt werden; die Marktanteile der Unternehmen in der diesem Urteil zugrunde liegenden Rechtssache wichen nämlich nur geringfügig voneinander ab, da sie alle zwischen 11 % und 18 % lagen, während im vorliegenden Fall die Marktanteile nach der Berichtigung des Umsatzes von Roquette zwischen 9, 1 % und 37, 1 % lagen.

  • EuG, 19.03.2003 - T-213/00  

    Wettbewerb - Vereinbarung zwischen Mitgliedern einer Linienkonferenz und

    416 Nach Nummer 1 Abschnitt A Absatz 6 der Leitlinien kann eine sehr unterschiedliche" Größe der Unternehmen, die die gleiche Zuwiderhandlung begangen haben, eine Differenzierung bei der Beurteilung der Schwere der Zuwiderhandlung rechtfertigen (in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2001 in der Rechtssache T-48/98, Acerinox/Kommission, Slg. 2001, II-3859, Randnr. 90).
  • EuG, 06.05.2009 - T-116/04  

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer-Industrierohre - Entscheidung, mit der

    Ferner geht aus der Rechtsprechung hervor, dass der Gesichtspunkt der zeitlichen Reihenfolge bei der Beurteilung des Umfangs der jeweiligen Mitarbeit zweier Unternehmen nicht berücksichtigt werden kann, wenn die Informationen der Beteiligten zügig und in einem mehr oder weniger gleichen Stadium des Verwaltungsverfahrens erfolgten (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 13. Dezember 2001, Acerinox/Kommission, T-48/98, Slg. 2001, II-3859, Randnr. 139, und vom 25. Oktober 2005, Groupe Danone/Kommission, T-38/02, Slg. 2005, II-4407, Randnr. 467).

    Dieses ist keineswegs gezwungen, das Bestehen des Kartells einzuräumen (Urteile vom 14. Juli 2005, Acerinox/Kommission, oben in Randnr. 133 angeführt, Randnr. 89, und ThyssenKrupp/Kommission, oben in Randnr. 133 angeführt, Randnr. 52).

  • EuGH, 14.07.2005 - C-57/02  

    Rechtsmittel - EGKS-Vertrag - Kartelle - Legierungszuschlag - Parallelverhalten -

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Compañía española para la fabricación de aceros inoxidables SA (Acerinox) (im Folgenden: Acerinox) die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 13. Dezember 2001 in der Rechtssache T-48/98 (Acerinox/Kommission, Slg. 2001, II-3859, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihrer Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 98/247/EGKS der Kommission vom 21. Januar 1998 in einem Verfahren nach Artikel 65 EGKS-Vertrag (Sache IV/35.814 - Legierungszuschlag) (ABl. L 100, S. 55, im Folgenden: streitige Entscheidung) nur teilweise stattgegeben hatte.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 13. Dezember 2001 in der Rechtssache T-48/98 (Acerinox/Kommission) wird aufgehoben, soweit es den von der Compañía española para la fabricación de aceros inoxidables SA (Acerinox) geltend gemachten Klagegrund, dass die Begründung für ihre angebliche Beteiligung an einem Kartell auf dem spanischen Markt unzulänglich sei, zurückgewiesen hat.

  • EuG, 29.11.2005 - T-52/02  

    Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt - Geldbuße -

    Das Gericht habe die Leitlinien bestätigt, indem es festgestellt habe, dass es angebracht sein könne, die festgesetzten Beträge zu gewichten, "vor allem wenn an einem Verstoß derselben Art Unternehmen von sehr unterschiedlicher Größe beteiligt waren, und folglich den allgemeinen Ausgangsbetrag dem besonderen Charakter jedes Unternehmens anzupassen" (Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2001 in der Rechtssache T-48/98, Acerinox/Kommission, Slg. 2001, II-3859, Randnr. 80).

    Wie die Klägerin zu Recht bemerkt hat, sehen die Leitlinien in Nummer 1 Abschnitt A Absatz 6 vor, dass bei der Beurteilung der Schwere der Zuwiderhandlung eine Differenzierung gerechtfertigt sein kann, wenn an einem Verstoß derselben Art Unternehmen von sehr unterschiedlicher Größe beteiligt waren (vgl. in diesem Sinne Urteil Acerinox/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 48, Randnr. 90).

  • EuG, 13.12.2001 - T-45/98  

    EGKS-Vertrag - Wettbewerb - Kartelle - Legierungszuschlag - Preisfestsetzung -

    Acerinox hat ebenfalls Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung erhoben (Rechtssache T-48/98).
  • EuG, 18.07.2005 - T-241/01  

    Wettbewerb - Kartell - Luftfahrt - Verordnung (EWG) Nr. 3975/87 - Angemeldete

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission bei der Berechnung der Geldbuße für ein Unternehmen nach ständiger Rechtsprechung u. a. seine Größe und Wirtschaftskraft berücksichtigen kann (oben in Randnr. 32 angeführtes Urteil Musique Diffusion Française u. a./Kommission, Randnr. 120, und Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2001 in der Rechtssache T-48/98, Acerinox/Kommission, Slg. 2001, II-3859, Randnrn. 89 und 90).
  • EuG, 27.09.2006 - T-329/01  

    Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel 81 EG - Geldbußen -

  • EuG, 27.09.2006 - T-59/02  

    Wettbewerb - Kartelle - Zitronensäure - Artikel 81 EG - Geldbuße - Artikel

  • EuG, 27.09.2006 - T-330/01  

    Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat -Artikel 81 EG - Geldbuße - Artikel

  • EuG, 03.03.2011 - T-117/07  

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im Bereich gasisolierter Schaltanlagen

  • EuG, 03.03.2011 - T-110/07  

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im Bereich gasisolierter Schaltanlagen

  • EuG, 15.03.2006 - T-26/02  

    Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der Vitaminprodukte - Leitlinien für die

  • EuG, 19.05.2010 - T-18/05  

    Wettbewerb - Kartelle - Kupfer-Installationsrohrbranche - Entscheidung, mit der

  • EuG, 13.07.2011 - T-59/07  

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und

  • EuG, 03.03.2011 - T-122/07  

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im Bereich gasisolierter Schaltanlagen

  • EuG, 12.07.2011 - T-59/07  

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und

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