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   EuG, 14.07.2014 - T-404/13   

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https://dejure.org/2014,16711
EuG, 14.07.2014 - T-404/13 (https://dejure.org/2014,16711)
EuG, Entscheidung vom 14.07.2014 - T-404/13 (https://dejure.org/2014,16711)
EuG, Entscheidung vom 14. Juli 2014 - T-404/13 (https://dejure.org/2014,16711)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    NIIT Insurance Technologies / HABM (SUBSCRIBE)

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke SUBSCRIBE - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Gleichbehandlung - Art. 56 AEUV

  • EU-Kommission

    NIIT Insurance Technologies Ltd gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Mod

    [fremdsprachig] Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke SUBSCRIBE - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Gleichbehandlung - Art. 56 AEUV.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschreibendes Wortzeichen "SUBSCRIBE" für Computerwaren und rechnergestützte Dienstleistungen; unbegründete Aufhebungsklage der Anmelderin gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bei fehlendem Hinweis auf betriebliche Herkunft

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    NIIT Insurance Technologies / HABM (SUBSCRIBE)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 1308/2012"5 der Fünften Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 4. Juni 2013, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers zurückgewiesen wurde, der die Anmeldung der Wortmarke ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuG, 14.07.2014 - T-404/13
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung die Eintragung von Marken, die aus Zeichen oder Angaben bestehen, welche sonst als Werbeslogans, Qualitätshinweise oder Aufforderungen zum Kauf der Waren oder Dienstleistungen, auf die sich diese Marken beziehen, verwendet werden, nicht schon wegen einer solchen Verwendung ausgeschlossen ist (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 21. Januar 2010, Audi/HABM, C-398/08 P, Slg. 2010, I-535, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn diese Marken nicht nur in einer gewöhnlichen Werbemitteilung bestehen, sondern eine gewisse Originalität oder Prägnanz aufweisen, ein Mindestmaß an Interpretationsaufwand erfordern oder bei den angesprochenen Verkehrskreisen einen Denkprozess auslösen (Urteil Audi/HABM, Rn. 57).

  • EuG, 06.07.2011 - T-258/09

    i-content / HABM (BETWIN)

    Auszug aus EuG, 14.07.2014 - T-404/13
    Im Hinblick auf die oben in Rn. 47 angesprochene gebundene Entscheidungsbefugnis und das Gebot rechtmäßigen Handelns, auf das oben in Rn. 48 hingewiesen worden ist, ist diese Prüfung aber auf die Voraussetzungen für die Anwendung des Art. 7 der Verordnung Nr. 207/2009 zu richten und kann aus der Vorschrift des Art. 76 Abs. 1 nicht abgeleitet werden, dass die Stellen des HABM durch die Bedingungen der Eintragung älterer Marken gebunden sind (Urteil des Gerichts vom 6. Juli 2011, i-content/HABM [BETWIN], T-258/09, Slg. 2011, II-3797, Rn. 81).
  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus EuG, 14.07.2014 - T-404/13
    Die Eintragung eines Zeichens als Marke hängt nämlich von besonderen, im Rahmen der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, ob das fragliche Zeichen nicht unter ein Eintragungshindernis fällt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, Slg. 2011, I-1541, Rn. 73 bis 77, und Urteil RELY-ABLE, oben in Rn. 47 angeführt, Rn. 34).
  • EuG, 12.09.2012 - T-295/11

    Duscholux Ibérica / OHMI - Duschprodukter i Skandinavien (duschy)

    Auszug aus EuG, 14.07.2014 - T-404/13
    Was drittens das Vorbringen der Klägerin zum angeblichen Verstoß gegen das durch Art. 6 EMRK gewährleistete Recht auf einen fairen Prozess betrifft, genügt der Hinweis, dass das Gericht die Anwendung des Rechts auf einen fairen "Prozess" in Verfahren vor den Beschwerdekammern des HABM ausgeschlossen hat, weil das Verfahren vor den Beschwerdekammern kein gerichtliches Verfahren, sondern ein Verwaltungsverfahren ist (vgl. Urteil des Gerichts vom 12. September 2012, Duscholux Ibérica/HABM - Duschprodukter i Skandinavien [duschy], T-295/11, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 30.04.2013 - T-640/11

    Boehringer Ingelheim International / HABM (RELY-ABLE)

    Auszug aus EuG, 14.07.2014 - T-404/13
    Ob ein Zeichen als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden kann, ist daher nur auf der Grundlage dieser Verordnung in ihrer Auslegung durch den Unionsrichter zu überprüfen und nicht auf der Grundlage einer früheren Praxis der Beschwerdekammern (vgl. Urteile des Gerichts vom 2. Mai 2012, Universal Display/HABM [UniversalPHOLED], T-435/11, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 37, und vom 30. April 2013, Boehringer Ingelheim International/HABM [RELY-ABLE], T-640/11, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.07.2013 - C-234/12

    Die italienische Regelung über Fernsehwerbung, die für Bezahlfernsehen eine

    Auszug aus EuG, 14.07.2014 - T-404/13
    Dies vorausgeschickt ist erstens zum Vorbringen der Klägerin eines mutmaßlichen Verstoßes gegen Art. 14 EMRK darauf hinzuweisen, dass sich die Klägerin mit diesem Vorbringen in Wirklichkeit auf den allgemeinen Grundsatz der Gleichbehandlung beruft, der ein u. a. in den Art. 20 und 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerter allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 18. Juli 2013, Sky Italia, C-234/12, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Urteil des Gerichts vom 6. März 2007, Golf USA/HABM [GOLF USA], T-230/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 57).
  • EuG, 02.05.2012 - T-435/11

    Universal Display / HABM (UniversalPHOLED)

    Auszug aus EuG, 14.07.2014 - T-404/13
    Ob ein Zeichen als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden kann, ist daher nur auf der Grundlage dieser Verordnung in ihrer Auslegung durch den Unionsrichter zu überprüfen und nicht auf der Grundlage einer früheren Praxis der Beschwerdekammern (vgl. Urteile des Gerichts vom 2. Mai 2012, Universal Display/HABM [UniversalPHOLED], T-435/11, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 37, und vom 30. April 2013, Boehringer Ingelheim International/HABM [RELY-ABLE], T-640/11, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 06.03.2007 - T-230/05

    Golf USA / HABM (GOLF USA)

    Auszug aus EuG, 14.07.2014 - T-404/13
    Dies vorausgeschickt ist erstens zum Vorbringen der Klägerin eines mutmaßlichen Verstoßes gegen Art. 14 EMRK darauf hinzuweisen, dass sich die Klägerin mit diesem Vorbringen in Wirklichkeit auf den allgemeinen Grundsatz der Gleichbehandlung beruft, der ein u. a. in den Art. 20 und 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerter allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 18. Juli 2013, Sky Italia, C-234/12, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Urteil des Gerichts vom 6. März 2007, Golf USA/HABM [GOLF USA], T-230/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 57).
  • EuG, 03.07.2013 - T-236/12

    Airbus / HABM (NEO) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke

    Auszug aus EuG, 14.07.2014 - T-404/13
    Folglich kann diese Beurteilung im Einklang mir der oben in den Rn. 47 und 48 angeführten Rechtsprechung nicht bereits mit der Begründung in Frage gestellt werden, dass die Beschwerdekammer im vorliegenden Fall der Entscheidungspraxis des HABM nicht gefolgt sei (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 3. Juli 2013, Airbus/HABM [NEO], T-236/12, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 52), und zwar unabhängig von den oben in Rn. 45 dargelegten Umständen.
  • EuG, 03.07.2003 - T-122/01

    Best Buy Concepts / HABM (BEST BUY)

    Auszug aus EuG, 14.07.2014 - T-404/13
    Im Übrigen behauptet die Klägerin zwar, dass der in Alleinstellung die angemeldete Marke bildende Begriff "subscribe" zu allgemein und unbestimmt sei, so dass er vom relevanten Publikum als unterscheidungskräftiger Hinweis wahrgenommen werde, sie trägt aber nicht vor, welche andere Bedeutung als die einer Aufforderung zum Abonnement dieser Waren und Dienstleistungen die maßgebenden Verkehrskreise diesem Begriff beimessen könnten (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 3. Juli 2003, Best Buy Concepts/HABM [BEST BUY], T-122/01, Slg. 2003, II-2235, Rn. 31).
  • EuG, 20.01.2009 - T-424/07

    Pioneer Hi-Bred International / HABM (OPTIMUM)

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

  • EuG, 29.04.2010 - T-586/08

    Kerma / HABM (BIOPIETRA)

  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

  • EuG, 13.07.2005 - T-242/02

    Sunrider / OHMI (TOP) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke TOP - Ablehnung der

  • EuG, 12.07.2012 - T-470/09

    medi / HABM (medi) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke

  • EuG, 20.03.2018 - T-272/17

    Webgarden/ EUIPO (Dating Bracelet) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke

    Il y a lieu de relever que la requérante conteste la légalité de la décision attaquée au regard du principe général d'égalité de traitement, lequel constitue un principe général du droit de l'Union, consacré notamment par les articles 20 et 21 de la charte des droits fondamentaux [voir arrêt du 14 juillet 2014, NIIT Insurance Technologies/OHMI (SUBSCRIBE), T-404/13, non publié, EU:T:2014:645, point 46 et jurisprudence citée].
  • EuG, 14.12.2018 - T-7/18

    Inforsacom Logicalis/ EUIPO (Business and technology working as one) -

    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Grundsatz der Gleichbehandlung ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts, der u. a. in den Art. 20 und 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ist (vgl. Urteil vom 14. Juli 2014, NIIT Insurance Technologies/HABM [SUBSCRIBE], T-404/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:645, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.02.2015 - T-318/13

    Vita Phone / HABM (LIFEDATA) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Die Eintragung eines Zeichens als Marke hängt nämlich von besonderen, im Rahmen der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls anwendbaren Kriterien ab, anhand deren zu ermitteln ist, ob das fragliche Zeichen nicht unter ein Eintragungshindernis fällt (vgl. Urteil vom 14. Juli 2014, NIIT Insurance Technologies/HABM [SUBSCRIBE], T-404/13, EU:T:2014:645, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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