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   EuG, 14.07.2014 - T-5/12   

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https://dejure.org/2014,16703
EuG, 14.07.2014 - T-5/12 (https://dejure.org/2014,16703)
EuG, Entscheidung vom 14.07.2014 - T-5/12 (https://dejure.org/2014,16703)
EuG, Entscheidung vom 14. Juli 2014 - T-5/12 (https://dejure.org/2014,16703)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    BSH / HABM (Wash & Coffee)

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Wash & Coffee - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen - Art. 76 Abs. 1 der ...

  • EU-Kommission

    BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster u

    [fremdsprachig] Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Wash & Coffee - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen - Art. 76 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbespruch als Marke; fehlende Unterscheidungskraft des Wortzeichens "Wash & Coffee" für Wäschereinigung und Bewirtung; unbegründete Aufhebungsklage der Anmelderin gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bei fehlendem Hinweis auf betriebliche Herkunft

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Auch Slogans für ungewöhnliche Dienstleistungen sind nur schwer zu schützen

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Werbeslogan "Wash & Coffee" zu unoriginell

  • swd-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Schutz von Werbeslogans als Marke

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Neues EuGH-Urteil zur Schutzfähigkeit eines Werbeslogans

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    BSH / HABM (Wash & Coffee)

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R-992/2011-4 der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) vom 7. November 2011, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers, die Anmeldung der Wortmarke "Wash & Coffee" für ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 19.04.2007 - C-273/05

    HABM / Celltech - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und

    Auszug aus EuG, 14.07.2014 - T-5/12
    Infolgedessen kann sich das HABM veranlasst sehen, seine Entscheidungen auf Tatsachen zu stützen, die vom Anmelder nicht angeführt worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 19. April 2007, HABM/Celltech, C-273/05 P, Slg. 2007, I-2883, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass das HABM in seinen Entscheidungen zwar grundsätzlich dartun muss, dass solche Tatsachen richtig sind, doch gilt dies nicht, soweit es allgemein bekannte Tatsachen anführt (vgl. in diesem Sinne Urteil HABM/Celltech, oben in Rn. 46 angeführt, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Mit dieser Vorgehensweise stützte die Beschwerdekammer die angefochtene Entscheidung zu Recht auf einen Sachverhalt, den sie von Amts wegen ermittelt hatte (vgl. in diesem Sinne Urteil HABM/Celltech, oben in Rn. 46 angeführt, Rn. 42, und Urteil des Gerichts von 28. Januar 2009, Volkswagen/HABM [TDI], T-74/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 98).

  • EuG, 28.01.2009 - T-74/07

    Deutschland / Kommission - EFRE - Kürzung der finanziellen Beteiligung - Änderung

    Auszug aus EuG, 14.07.2014 - T-5/12
    Mit dieser Vorgehensweise stützte die Beschwerdekammer die angefochtene Entscheidung zu Recht auf einen Sachverhalt, den sie von Amts wegen ermittelt hatte (vgl. in diesem Sinne Urteil HABM/Celltech, oben in Rn. 46 angeführt, Rn. 42, und Urteil des Gerichts von 28. Januar 2009, Volkswagen/HABM [TDI], T-74/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 98).
  • EuG, 12.03.2008 - T-341/06

    Compagnie générale de diététique / OHMI (GARUM)

    Auszug aus EuG, 14.07.2014 - T-5/12
    Diese Zeichen gelten nämlich als ungeeignet, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, auf die Herkunft der fraglichen Ware oder Dienstleistung hinzuweisen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 12. März 2008, Compagnie générale de diététique/HABM [GARUM], T-341/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuG, 14.07.2014 - T-5/12
    Zudem ist die Unterscheidungskraft einer Marke zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen zu prüfen, für die sie angemeldet wurde, und zum anderen im Hinblick auf ihre Wahrnehmung durch die normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen maßgeblichen Verkehrskreise (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 21. Januar 2010, Audi/HABM, C-398/08 P, Slg. 2010, I-535, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Urteil Darstellung einer Palette, oben in Rn. 25 angeführt, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 17.11.2009 - T-473/08

    Apollo Group / HABM (THINKING AHEAD)

    Auszug aus EuG, 14.07.2014 - T-5/12
    Es genügt, dass die Marke den betroffenen Verkehrskreisen eine Unterscheidung der mit ihr bezeichneten Ware oder Dienstleistung von den Waren oder Dienstleistungen anderer betrieblicher Herkunft ermöglicht und den Schluss zulässt, dass alle mit ihr bezeichneten Waren oder Dienstleistungen unter der Kontrolle des Inhabers dieser Marke hergestellt, vertrieben oder geliefert bzw. erbracht worden sind, der für ihre Qualität verantwortlich gemacht werden kann (Urteile des Gerichts vom 10. Oktober 2008, 1nter-Ikea/HABM [Darstellung einer Palette], T-387/06 bis T-390/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 27, und vom 17. November 2009, Apollo Group/HABM [THINKING AHEAD], T-473/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 26).
  • EuGH, 25.10.2007 - C-238/06

    Develey / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke -

    Auszug aus EuG, 14.07.2014 - T-5/12
    Dies bedeutet jedoch nicht, dass nicht zunächst im Zuge der Gesamtbeurteilung jeder einzelne Bestandteil der betreffenden Marke zu untersuchen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 25. Oktober 2007, Develey/HABM, C-238/06 P, Slg. 2007, I-9375, Rn. 82, und Urteil THINKING AHEAD, oben in Rn. 25 angeführt, Rn. 31).
  • EuG, 08.02.2011 - T-157/08

    Paroc / HABM (INSULATE FOR LIFE) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 14.07.2014 - T-5/12
    Um zu bestimmen, ob eine anpreisende Wortfolge mehr ist als ein "klassischer" Slogan, ist in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob das Zeichen im Hinblick auf die syntaktischen, grammatikalischen, phonetischen und/oder semantischen Regeln der betreffenden Sprache einen ungewöhnlichen oder mehrdeutigen Charakter besitzt, der die normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen maßgeblichen Verkehrskreise dazu veranlassen könnte, eine Assoziation anderer Art vorzunehmen (vgl. Urteil des Gerichts vom 8. Februar 2011, Paroc Oy AB/HABM [INSULATE FOR LIFE], T-157/08, Slg. 2011, II-137, Rn. 51).
  • EuG, 10.10.2008 - T-387/06

    'Inter-Ikea / HABM (Représentation d''une palette)'

    Auszug aus EuG, 14.07.2014 - T-5/12
    Es genügt, dass die Marke den betroffenen Verkehrskreisen eine Unterscheidung der mit ihr bezeichneten Ware oder Dienstleistung von den Waren oder Dienstleistungen anderer betrieblicher Herkunft ermöglicht und den Schluss zulässt, dass alle mit ihr bezeichneten Waren oder Dienstleistungen unter der Kontrolle des Inhabers dieser Marke hergestellt, vertrieben oder geliefert bzw. erbracht worden sind, der für ihre Qualität verantwortlich gemacht werden kann (Urteile des Gerichts vom 10. Oktober 2008, 1nter-Ikea/HABM [Darstellung einer Palette], T-387/06 bis T-390/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 27, und vom 17. November 2009, Apollo Group/HABM [THINKING AHEAD], T-473/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 26).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuG, 14.07.2014 - T-5/12
    Das in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 vorgesehene absolute Eintragungshindernis soll es somit dem Verbraucher oder Endabnehmer ermöglichen, diese Ware oder Dienstleistung ohne Verwechslungsgefahr von Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 8. Mai 2008, Eurohypo/HABM, C-304/06 P, Slg. 2008, I-3297, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 10.12.2015 - T-615/14

    Das Gericht weist die Klage des Fútbol Club Barcelona ab, der die Umrisse seines

    Il s'ensuit que l'OHMI peut être amené à fonder ses décisions sur des faits qui n'auraient pas été invoqués par le demandeur [voir arrêt du 19 avril 2007, 0HMI/Celltech, C-273/05 P, Rec, EU:C:2007:224, point 38 et jurisprudence citée, et arrêt du 14 juillet 2014, BSH/OHMI (Wash & Coffee), T-5/12, EU:T:2014:647, point 46].

    Si, en principe, il appartient à l'OHMI d'établir, dans ses décisions, l'exactitude de tels faits, tel n'est pas le cas lorsqu'il fait état de faits notoires (voir arrêt OHMI/Celltech, point 29 supra, EU:C:2007:224, point 39 et jurisprudence citée, et arrêt Wash & Coffee, point 29 supra, EU:T:2014:647, point 47).

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