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   EuG, 14.12.2011 - T-531/10   

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https://dejure.org/2011,19464
EuG, 14.12.2011 - T-531/10 (https://dejure.org/2011,19464)
EuG, Entscheidung vom 14.12.2011 - T-531/10 (https://dejure.org/2011,19464)
EuG, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - T-531/10 (https://dejure.org/2011,19464)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Häfele / HABM (Vorfront)

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Vorfront - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

  • EU-Kommission

    Häfele GmbH & Co. KG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke "Vorfront"; Vorliegen eines absoluten Eintragungshindernisses bei ausschließlich beschreibendem Charakter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftsmarke; Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke "Vorfront"; Absolutes Eintragungshindernis infolge ausschließlich beschreibenden Charakters; Häfele GmbH & Co. KG gegen HABM

  • rechtsportal.de

    Gemeinschaftsmarke; Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke "Vorfront"; Absolutes Eintragungshindernis infolge ausschließlich beschreibenden Charakters; Häfele GmbH & Co. KG gegen HABM

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Häfele / HABM (Vorfront)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 14. September 2010 in der Sache R 570/2010-1, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers zurückgewiesen wurde, der ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    MacLean-Fogg / HABM (LOKTHREAD)

    Auszug aus EuG, 14.12.2011 - T-531/10
    So kann auf der Grundlage von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 die Eintragung eines Zeichens nur dann verweigert werden, wenn vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass es von den beteiligten Verkehrskreisen tatsächlich als eine Beschreibung eines dieser Merkmale erkannt werden wird (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es genügt, dass das Zeichen zu diesem Zweck verwendet werden kann (vgl. Urteil Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, Randnr. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 26.10.2000 - T-360/99

    Community Concepts / OHMI (Investorworld)

    Auszug aus EuG, 14.12.2011 - T-531/10
    In Bezug auf den ersten Klagegrund eines Verstoßes gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 ist darauf hinzuweisen, dass, wie aus Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 hervorgeht, ein Zeichen schon dann nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig ist, wenn eines der aufgezählten absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (vgl. Urteil des Gerichts vom 26. Oktober 2000, Community Concepts/HABM [Investorworld], T-360/99, Slg. 2000, II-3545, Randnr. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 09.03.2010 - T-15/09

    Euro-Information / HABM (EURO AUTOMATIC CASH)

    Auszug aus EuG, 14.12.2011 - T-531/10
    Zudem muss ein Wortzeichen nach dieser Bestimmung von der Eintragung ausgeschlossen werden, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der betreffenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (Urteil des Gerichtshofs vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, Slg. 2003, I-12447, Randnr. 32, und Urteil des Gerichts vom 9. März 2010, Euro-Information/HABM [EURO AUTOMATIC CASH], T-15/09, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 39).
  • EuG, 27.02.2002 - T-106/00

    Streamserve / HABM (STREAMSERVE)

    Auszug aus EuG, 14.12.2011 - T-531/10
    Das HABM und gegebenenfalls der Unionsrichter sind nicht an eine auf der Ebene eines Mitgliedstaats oder eines Drittlands ergangene Entscheidung gebunden, in der die Eintragungsfähigkeit desselben Zeichens als nationale Marke bejaht wird (Urteile des Gerichts vom 27. Februar 2002, Streamserve/HABM [STREAMSERVE], T-106/00, Slg. 2002, II-723, Randnr. 47, und vom 22. Februar 2005, Metso Paper Automation/HABM [PAPERLAB], T-19/04, Slg. 2005, II-2383, Randnr. 37).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus EuG, 14.12.2011 - T-531/10
    Schließlich ist festzustellen, dass Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 nicht nur nicht verlangt, dass die Zeichen oder Angaben, die zur Bezeichnung von Merkmalen der betreffenden Waren oder Dienstleistungen dienen können, die ausschließliche Bezeichnungsweise der fraglichen Merkmale sind (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 12. Februar 2004, Koninklijke KPN Nederland, C-363/99, Slg. 2004, I-1619, Randnr. 57), sondern ebenso wenig voraussetzt, dass diese Zeichen oder Angaben ausschließlich oder speziell die Merkmale dieser Waren und nicht auch die anderer Waren beschreiben.
  • EuG, 09.06.2010 - T-315/09

    Hoelzer / HABM (SAFELOAD) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 14.12.2011 - T-531/10
    Das Vorbringen der Klägerin im Rahmen des ersten Klagegrundes, das Zeichen Vorfront gebe es in der deutschen Sprache nicht, sondern sei als Phantasiewort erfunden worden und nicht in deutschen Wörterbüchern nachzuweisen, lässt im vorliegenden Fall nicht die Annahme zu, dass das Zeichen einen Eindruck erweckt, der hinreichend weit von dem abweicht, der bei bloßer Zusammenfügung der den Wörtern "vor" und "Front" zu entnehmenden Aussagen entsteht, und somit über die Summe dieser beiden Wörter hinausgeht (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 9. Juni 2010, Hoelzer/HABM [SAFELOAD], T-315/09, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 22.06.2005 - T-19/04

    Metso Paper Automation / HABM (PAPERLAB) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

    Auszug aus EuG, 14.12.2011 - T-531/10
    Das HABM und gegebenenfalls der Unionsrichter sind nicht an eine auf der Ebene eines Mitgliedstaats oder eines Drittlands ergangene Entscheidung gebunden, in der die Eintragungsfähigkeit desselben Zeichens als nationale Marke bejaht wird (Urteile des Gerichts vom 27. Februar 2002, Streamserve/HABM [STREAMSERVE], T-106/00, Slg. 2002, II-723, Randnr. 47, und vom 22. Februar 2005, Metso Paper Automation/HABM [PAPERLAB], T-19/04, Slg. 2005, II-2383, Randnr. 37).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus EuG, 14.12.2011 - T-531/10
    Zudem muss ein Wortzeichen nach dieser Bestimmung von der Eintragung ausgeschlossen werden, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der betreffenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (Urteil des Gerichtshofs vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, Slg. 2003, I-12447, Randnr. 32, und Urteil des Gerichts vom 9. März 2010, Euro-Information/HABM [EURO AUTOMATIC CASH], T-15/09, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 39).
  • EuG, 09.07.2008 - T-304/06

    Reber / OHMI - Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli (Mozart) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 14.12.2011 - T-531/10
    Würde in einem solchen Fall das fragliche Zeichen für die genannte Kategorie als Gemeinschaftsmarke eingetragen, wäre sein Inhaber nämlich durch nichts gehindert, es auch für die Waren oder Dienstleistungen dieser Kategorie zu verwenden, für die es beschreibend ist (vgl. Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2008, Reber/HABM - Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli [Mozart], T-304/06, Slg. 2008, II-1927, Randnr. 92 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 07.06.2005 - T-316/03

    Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft / OHMI (MunichFinancialServices) -

    Auszug aus EuG, 14.12.2011 - T-531/10
    Doch auch wenn dies nicht der Fall wäre, ließe der Umstand, dass das in Frage stehende Zeichen eine grammatikalisch fehlerhafte Struktur aufweist, als solcher allein jedenfalls noch nicht den Schluss zu, dass es keinen beschreibenden Charakter hat (vgl. Urteil des Gerichts vom 7. Juni 2005, Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft/HABM [MunichFinancialServices], T-316/03, Slg. 2005, II-1951, Randnr. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.11.2008 - T-346/07

    Duro Sweden / HABM (EASYCOVER)

  • EuG, 24.03.2011 - T-14/10

    CheckMobile / HABM (carcheck) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 14.12.2011 - T-166/11

    Häfele / HABM (Infront) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 12.06.2007 - T-339/05
  • EuG, 14.12.2011 - T-425/10
  • EuG, 14.12.2011 - T-166/11

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

    aufgrund des Beschlusses vom 16. September 2011, die Rechtssachen T-425/10, T-531/10 und T-166/11 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren zu verbinden,.
  • EuG, 14.12.2011 - T-425/10

    Häfele / HABM (Mixfront) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    aufgrund des Beschlusses vom 16. September 2011, die Rechtssachen T-425/10, T-531/10 und T-166/11 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren zu verbinden,.
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