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   EuG, 15.06.2010 - T-547/08   

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https://dejure.org/2010,13962
EuG, 15.06.2010 - T-547/08 (https://dejure.org/2010,13962)
EuG, Entscheidung vom 15.06.2010 - T-547/08 (https://dejure.org/2010,13962)
EuG, Entscheidung vom 15. Juni 2010 - T-547/08 (https://dejure.org/2010,13962)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke - Orange Einfärbung des Zehenbereichs einer Socke - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    'X Technology Swiss / HABM (Coloration orange de la pointe d''une chaussette)'

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke - Orange Einfärbung des Zehenbereichs einer Socke - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der ...

  • EU-Kommission PDF

    X Technology Swiss / HABM (Coloration orange de la pointe d'une chaussette)

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke - Orange Einfärbung des Zehenbereichs einer Socke - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der ...

  • EU-Kommission

    X Technology Swiss GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (H

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gemeinschaftsmarke; Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke; Orange Einfärbung des Zehenbereichs einer Socke; Absolutes Eintragungshindernis; Fehlende Unterscheidungskraft; Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    'X Technology Swiss / HABM (Coloration orange de la pointe d''une chaussette)'

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke - Orange Einfärbung des Zehenbereichs einer Socke - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 846/2008-4 der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 6. Oktober 2008, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers zurückgewiesen worden ist, die Eintragung einer ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2010, 1060
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-473/01

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus EuG, 15.06.2010 - T-547/08
    Nach ständiger Rechtsprechung besagt die Unterscheidungskraft einer Marke im Sinne dieses Artikels, dass die Marke geeignet ist, die Ware, für die sie angemeldet worden wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Ware somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (Urteile des Gerichtshofs vom 29. April 2004, Procter & Gamble/HABM, C-473/01 P und C-474/01 P, Slg. 2004, I-5173, Randnr. 32, und vom 21. Oktober 2004, HABM/Erpo Möbelwerk, C-64/02 P, Slg. 2004, I-10031, Randnr. 42).

    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet worden ist, und zum anderen im Hinblick auf ihre Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen (Urteile vom 29. April 2004, Procter & Gamble/HABM, Randnr. 33, und vom 22. Juni 2006, Storck/HABM, C-25/05 P, Slg. 2006, I-5719, Randnr. 25).

    So ist dieses Kriterium außer auf dreidimensionale Marken (Urteile Procter & Gamble/HABM, Mag Instrument/HABM, und Deutsche SiSi Werke/HABM) auf Bildmarken, die aus einer zweidimensionalen Wiedergabe des gekennzeichneten Produkts bestanden (Urteil vom 22. Juni 2006, Storck/HABM, C-25/05 P, und Urteil Henkel/HABM), oder auch auf ein Zeichen angewandt worden, das aus einem auf der Oberfläche der Waren angebrachten Muster bestand (Beschluss des Gerichtshofs vom 28. Juni 2004, Glaverbel/HABM, C-445/02 P, Slg. 2004, I-6267).

  • EuGH, 04.10.2007 - C-144/06

    Henkel / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuG, 15.06.2010 - T-547/08
    28 und 31, und vom 4. Oktober 2007, Henkel/HABM, C-144/06 P, Slg. 2007, I-8109, Randnrn. 36 und 37).

    So ist dieses Kriterium außer auf dreidimensionale Marken (Urteile Procter & Gamble/HABM, Mag Instrument/HABM, und Deutsche SiSi Werke/HABM) auf Bildmarken, die aus einer zweidimensionalen Wiedergabe des gekennzeichneten Produkts bestanden (Urteil vom 22. Juni 2006, Storck/HABM, C-25/05 P, und Urteil Henkel/HABM), oder auch auf ein Zeichen angewandt worden, das aus einem auf der Oberfläche der Waren angebrachten Muster bestand (Beschluss des Gerichtshofs vom 28. Juni 2004, Glaverbel/HABM, C-445/02 P, Slg. 2004, I-6267).

  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    Auszug aus EuG, 15.06.2010 - T-547/08
    30 und 31, vom 12. Januar 2006, Deutsche SiSi Werke/HABM, C-173/04 P, Slg. 2006, I-551, Randnrn.
  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

    Auszug aus EuG, 15.06.2010 - T-547/08
    Da die Durchschnittsverbraucher aus Zeichen, die im Erscheinungsbild der Ware selbst bestehen, gewöhnlich nicht auf die betriebliche Herkunft dieser Waren schließen, sind solche Zeichen nur dann unterscheidungskräftig im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94, wenn sie erheblich von der Norm oder Branchenüblichkeit abweichen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 7. Oktober 2004, Mag Instrument/HABM, C-136/02 P, Slg. 2004, I-9165, Randnrn.
  • EuG, 27.02.2002 - T-106/00

    Streamserve / HABM (STREAMSERVE)

    Auszug aus EuG, 15.06.2010 - T-547/08
    Soweit sich die Klägerin auf frühere Entscheidungen des HABM beruft, ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Beschwerdekammer nur auf der Grundlage der Verordnung Nr. 40/94 in ihrer Auslegung durch den Gemeinschaftsrichter und nicht anhand einer vorherigen Entscheidungspraxis der Beschwerdekammern zu beurteilen ist (Urteil des Gerichts vom 27. Februar 2002, Streamserve/HABM [STREAMSERVE], T-106/00, Slg. 2002, II-723, Randnr. 66).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus EuG, 15.06.2010 - T-547/08
    Nach ständiger Rechtsprechung besagt die Unterscheidungskraft einer Marke im Sinne dieses Artikels, dass die Marke geeignet ist, die Ware, für die sie angemeldet worden wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Ware somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (Urteile des Gerichtshofs vom 29. April 2004, Procter & Gamble/HABM, C-473/01 P und C-474/01 P, Slg. 2004, I-5173, Randnr. 32, und vom 21. Oktober 2004, HABM/Erpo Möbelwerk, C-64/02 P, Slg. 2004, I-10031, Randnr. 42).
  • EuG, 15.03.2006 - T-129/04

    'Develey / HABM (Forme d''une bouteille en plastique)' - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 15.06.2010 - T-547/08
    Da die Klägerin entgegen der auf eine solche Erfahrung gestützten Beurteilung der Beschwerdekammer geltend macht, dass die Anmeldemarke Unterscheidungskraft besitze, ist es, weil sie dazu wegen ihrer genauen Marktkenntnis wesentlich besser in der Lage ist, ihre Sache, durch konkrete und fundierte Angaben darzulegen, dass die Anmeldemarke unterscheidungskräftig ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 15. März 2006, Develey/HABM [Form einer Kunststoffflasche], T-129/04, Slg. 2006, II-811, Randnrn.
  • EuGH, 22.06.2006 - C-25/05

    Storck / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absätze 1 Buchstabe

    Auszug aus EuG, 15.06.2010 - T-547/08
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet worden ist, und zum anderen im Hinblick auf ihre Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen (Urteile vom 29. April 2004, Procter & Gamble/HABM, Randnr. 33, und vom 22. Juni 2006, Storck/HABM, C-25/05 P, Slg. 2006, I-5719, Randnr. 25).
  • EuGH, 28.06.2004 - C-445/02

    Glaverbel / HABM

    Auszug aus EuG, 15.06.2010 - T-547/08
    So ist dieses Kriterium außer auf dreidimensionale Marken (Urteile Procter & Gamble/HABM, Mag Instrument/HABM, und Deutsche SiSi Werke/HABM) auf Bildmarken, die aus einer zweidimensionalen Wiedergabe des gekennzeichneten Produkts bestanden (Urteil vom 22. Juni 2006, Storck/HABM, C-25/05 P, und Urteil Henkel/HABM), oder auch auf ein Zeichen angewandt worden, das aus einem auf der Oberfläche der Waren angebrachten Muster bestand (Beschluss des Gerichtshofs vom 28. Juni 2004, Glaverbel/HABM, C-445/02 P, Slg. 2004, I-6267).
  • EuGH, 24.06.2004 - C-49/02

    Heidelberger Bauchemie

    Auszug aus EuG, 15.06.2010 - T-547/08
    65 und 66, und vom 24. Juni 2004, Heidelberger Bauchemie, C-49/02, Slg. 2004, I-6129, Randnr. 39).
  • EuG, 13.04.2005 - T-286/03

    Gillette / OHMI - Wilkinson Sword (RIGHT GUARD XTREME sport)

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

  • EuG, 14.09.2009 - T-152/07

    'Lange Uhren / HABM (Champs géométriques sur le cadran d''une montre)' -

  • EuG, 17.01.2018 - T-68/16

    Deichmann/ EUIPO - Munich (Représentation d'une croix sur le côté d'une chaussure

    Da jedoch Art. 4 der Verordnung Nr. 207/2009 (jetzt Art. 4 der Verordnung 2017/1001) keine abschließende Aufzählung der Zeichen enthält, die Unionsmarken sein können, ist dieser Umstand für die Eintragungsfähigkeit von "Positionsmarken" ohne Bedeutung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 2010, X Technology Swiss/HABM [Orange Einfärbung des Zehenbereichs einer Socke], T-547/08, EU:T:2010:235, Rn. 19).

    Es ist ferner festzustellen, dass "Positionsmarken" den Kategorien der Bildmarken und dreidimensionalen Marken nahestehen, da sie die Anbringung von Bild- oder dreidimensionalen Elementen auf der Produktoberfläche zum Gegenstand haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 2010, 0range Einfärbung des Zehenbereichs einer Socke, T-547/08, EU:T:2010:235, Rn. 20).

    Aus derselben Rechtsprechung ergibt sich, dass für die Beurteilung ihrer Unterscheidungskraft die Einstufung einer "Positionsmarke" als eine Bildmarke, eine dreidimensionale Marke oder eine eigene Kategorie von Marken ohne Bedeutung ist (Urteil vom 15. Juni 2010, 0range Einfärbung des Zehenbereichs einer Socke, T-547/08, EU:T:2010:235, Rn. 21).

  • EuG, 06.12.2018 - T-638/16

    Deichmann/ EUIPO - Vans (Représentation de lignes sur une chaussure) -

    Dies ist jedoch, da Art. 4 der Verordnung Nr. 207/2009 (jetzt Art. 4 der Verordnung 2017/1001) keine abschließende Aufzählung der Zeichen enthält, die Unionsmarken sein können, für die Eintragungsfähigkeit von "Positionsmarken" ohne Bedeutung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 2010, X Technology Swiss/HABM [Orange Einfärbung des Zehenbereichs einer Socke], T-547/08, EU:T:2010:235, Rn. 19).

    Ferner ist festzustellen, dass "Positionsmarken" den Kategorien der Bildmarken und dreidimensionalen Marken nahestehen, da sie die Anbringung von Bild- oder dreidimensionalen Elementen auf der Produktoberfläche zum Gegenstand haben (Urteil vom 15. Juni 2010, 0range Einfärbung des Zehenbereichs einer Socke, T-547/08, EU:T:2010:235, Rn. 20).

    Nach dieser Rechtsprechung ist die Einstufung einer "Positionsmarke" als Bildmarke, als dreidimensionale Marke oder als eine eigene Kategorie von Marken für die Beurteilung ihrer Unterscheidungskraft ohne Bedeutung (Urteil vom 15. Juni 2010, 0range Einfärbung des Zehenbereichs einer Socke, T-547/08, EU:T:2010:235, Rn. 21).

  • EuG, 14.11.2019 - T-669/18

    Neoperl/ EUIPO (Représentation de quatre trous comblés dans un motif à trous

    Des Weiteren ist entschieden worden, dass "Positionsmarken" zwar den Kategorien der Bildmarken und dreidimensionalen Marken nahestehen, da sie die Anbringung von Bild- oder dreidimensionalen Elementen auf der Produktoberfläche zum Gegenstand haben; für die Beurteilung ihrer Unterscheidungskraft ist die Einstufung einer "Positionsmarke" als Bildmarke oder dreidimensionale Marke oder als eine eigene Kategorie von Marken jedoch ohne Bedeutung (Urteile vom 15. Juni 2010, X Technology Swiss/HABM [orange Einfärbung des Zehenbereichs einer Socke], T-547/08, EU:T:2010:235" Rn. 19 bis 21, vom 26. Februar 2014, gelber Bogen am unteren Rand einer Anzeigeeinheit, T-331/12, EU:T:2014:87" Rn. 15, und vom 17. Januar 2018, Deichmann/EUIPO [Darstellung eines Kreuzes auf der Seite eines Sportschuhs], T-68/16, EU:T:2018:7" Rn. 33).

    Nach den Angaben der Klägerin in der Anmeldung zielt die Anmeldemarke somit auf den Schutz eines konkreten Zeichens ab, das an einer bestimmten Stelle auf der gekennzeichneten Ware angebracht ist, nämlich einem sanitären Auslaufteil - konkret einem Strahlregler oder Strahlformer -, von dem es sich nicht trennen lässt (vgl. entsprechend Urteile vom 15. Juni 2010, orange Einfärbung des Zehenbereichs einer Socke, T-547/08, EU:T:2010:235" Rn. 28, und vom 13. September 2018, Darstellung von vier grünen Quadraten auf einer Waage, T-184/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:537, Rn. 32).

  • EuG, 16.01.2014 - T-433/12

    Das Gericht bestätigt, dass der deutsche Stofftierhersteller Steiff die

    Die Unterscheidungskraft einer Marke im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 besagt, dass die Marke geeignet ist, die Ware, für die sie angemeldet worden ist, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Ware somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (Urteil des Gerichtshofs vom 29. April 2004, Henkel/HABM, C-456/01 P und C-457/01 P, Slg. 2004, I-5089, Rn. 34, und Urteil des Gerichts vom 15. Juni 2010, X Technology Swiss/HABM [Orange Einfärbung des Zehenbereichs einer Socke], T-547/08, Slg. 2010, II-2409, Rn. 23).
  • EuGH, 16.05.2011 - C-429/10

    X Technology Swiss / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Zeichen, das in

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die X Technology Swiss GmbH (im Folgenden: X Technology Swiss) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 15. Juni 2010, X Technology Swiss/HABM (T-547/08, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 6. Oktober 2008 (Sache R 846/2008-4, im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat, durch die die Beschwerde, mit der die Rechtsmittelführerin die Aufhebung der Entscheidung der Prüferin des HABM vom 24. April 2008 beantragt hatte, zurückgewiesen worden war.
  • EuG, 16.01.2019 - T-489/17

    Windspiel Manufaktur/ EUIPO (Représentation de la position d'une fermeture de

    Daher sind Zeichen, die mit dem Erscheinungsbild der Waren verschmelzen, nur dann unterscheidungskräftig im Sinne dieses Artikels, wenn sie erheblich von der Branchennorm oder -üblichkeit abweichen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Januar 2006, Deutsche SiSi-Werke/HABM, C-173/04 P, EU:C:2006:20, Rn. 28 und 31, vom 4. Oktober 2007, Henkel/HABM, C-144/06 P, EU:C:2007:577, Rn. 36 und 37, und vom 15. Juni 2010, X Technology Swiss/HABM [Orange Einfärbung des Zehenbereichs einer Socke], T-547/08, EU:T:2010:235, Rn. 25).

    Dasselbe Kriterium ist schließlich auch auf Positionsmarken angewandt worden (Urteile vom 15. Juni 2010, 0range Einfärbung des Zehenbereichs einer Socke, T-547/08, EU:T:2010:235, vom 11. Juli 2013, Think Schuhwerk/HABM [Rote Schnürsenkelenden], T-208/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:376, vom 16. Januar 2014, Steiff/HABM [Fähnchen mit Metallknopf im mittleren Bereich des Ohrs eines Stofftiers], T-434/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:6, und vom 26. Februar 2014, Sartorius Lab Instruments/HABM [Gelber Bogen am unteren Rand einer Anzeigeeinheit], T-331/12, EU:T:2014:87).

  • EuG, 02.06.2021 - T-365/20

    Birkenstock Sales/ EUIPO (Position de lignes ondulées entrecroisées sur la

    Für die Beurteilung ihrer Unterscheidungskraft ist die Einstufung einer "Positionsmarke" als eine Bildmarke, eine dreidimensionale Marke oder eine eigene Kategorie von Marken allerdings ohne Bedeutung (Urteile vom 6. Juni 2019, Deichmann/EUIPO, C-223/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:471, Rn. 42, und vom 15. Juni 2010, X Technology Swiss/HABM [Orange Einfärbung des Zehenbereichs einer Socke], T-547/08, EU:T:2010:235, Rn. 19 bis 21).
  • EuGH, 06.06.2019 - C-223/18

    Deichmann/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 -

    Das Gericht hat in Rn. 33 des angefochtenen Urteils zu Recht festgestellt, dass "Positionsmarken" den Kategorien der Bildmarken und dreidimensionalen Marken nahestehen, da sie die Anbringung von Bild- oder dreidimensionalen Elementen auf der Produktoberfläche zum Gegenstand haben, und dass für die Beurteilung ihrer Unterscheidungskraft die Einstufung einer "Positionsmarke" als eine Bildmarke, eine dreidimensionale Marke oder eine eigene Kategorie von Marken ohne Bedeutung ist (Urteil vom 15. Juni 2010, X Technology Swiss/HABM [Orange Einfärbung des Zehenbereichs einer Socke], T-547/08, EU:T:2010:235).
  • EuG, 16.01.2014 - T-434/12

    'Steiff / HABM (Fixation par un bouton d''une étiquette au milieu de l''oreille

    Die Unterscheidungskraft einer Marke im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 besagt, dass die Marke geeignet ist, die Ware, für die sie angemeldet worden ist, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Ware somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (Urteil des Gerichtshofs vom 29. April 2004, Henkel/HABM, C-456/01 P und C-457/01 P, Slg. 2004, I-5089, Rn. 34, und Urteil des Gerichts vom 15. Juni 2010, X Technology Swiss/HABM [Orange Einfärbung des Zehenbereichs einer Socke], T-547/08, Slg. 2010, II-2409, Rn. 23).
  • EuG, 01.03.2018 - T-629/16

    Shoe Branding Europe/ EUIPO - adidas (Position de deux bandes parallèles sur une

    Ferner stehen "Positionsmarken" den Kategorien der Bildmarken und der dreidimensionalen Marken nahe, da sie die Anbringung von Bild- oder dreidimensionalen Elementen auf der Produktoberfläche zum Gegenstand haben (Urteil vom 15. Juni 2010, X Technology Swiss/HABM [Orange Einfärbung des Zehenbereichs einer Socke], T-547/08, EU:T:2010:235, Rn. 20; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 26. Februar 2014, Sartorius Lab Instruments/HABM [Gelber Bogen am unteren Rand einer Anzeigeeinheit], T-331/12, EU:T:2014:87, Rn. 14).
  • EuG, 11.07.2013 - T-208/12

    Think Schuhwerk / HABM (Extrémités rouges de lacets de chaussures) -

  • EuG, 16.07.2015 - T-631/14

    Roland / OHMI - Louboutin (Nuance de rouge sur la semelle d'une chaussure)

  • EuG, 26.02.2014 - T-331/12

    'Sartorius Lab Instruments / HABM (Arc de cercle jaune en bas d''un écran)' -

  • EuG, 26.11.2015 - T-390/14

    Établissement Amra / HABM (KJ KANGOO JUMPS XR)

  • EuG, 13.09.2018 - T-184/17

    Leifheit/ EUIPO (Position de quatre carrés verts sur une balance) - Unionsmarke -

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