Rechtsprechung
   EuG, 16.12.2003 - T-5/00   

Volltextveröffentlichungen

  • Europäischer Gerichtshof

    Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied / Kommission

    (nur fremdsprachig)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2003, II-5761



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Wird zitiert von ... (22)  

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2005 - C-105/04  

    Rechtsmittel - Wettbewerbsrecht - Artikel 81 Absatz 1 EG - Markt für

    Die diesbezügliche Entscheidung der Kommission vom 26. Oktober 1999(2) (im Folgenden: die angefochtene Entscheidung) wurde vom Gericht erster Instanz mit Urteil vom 16. Dezember 2003 in den verbundenen Rechtssachen T-5/00 und T-6/00(3) (im Folgenden: das angefochtene Urteil) in vollem Umfang bestätigt.

    Nach Verbindung der beiden Rechtssachen T-5/00 und T-6/00 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung und Entscheidung hat das Gericht am 16. Dezember 2003 das angefochtene Urteil erlassen, in dem es.

    - das angefochtene Urteil in den verbundenen Rechtssachen T-5/00 und T-6/00, zumindest in der Rechtssache T-5/00, aufzuheben und durch erneute Entscheidung die an sie gerichtete Entscheidung der Kommission ganz oder zumindest teilweise aufzuheben, zumindest die der FEG auferlegte Geldbuße wesentlich herabzusetzen,.

    - hilfsweise, das angefochtene Urteil in den verbundenen Rechtssachen T-5/00 und T-6/00, zumindest das in der Rechtssache T-5/00, aufzuheben und die Rechtssache an das Gericht erster Instanz zurückzuverweisen und.

    1) Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 16. Dezember 2003 in den verbundenen Rechtssachen T-5/00 und T-6/00 wird aufgehoben.

    (3)  - Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied u. a./Kommission, Slg. 2003, II-5761.

    (8)  - Rechtssache T-5/00.

    (9)  - Rechtssache T-6/00.

    (10)  - In der Rechtssache T-6/00 beantragte die TU außerdem hilfsweise, die sie betreffende Feststellung von Verstößen gegen Artikel 81 EG in Artikel 3 der angefochtenen Entscheidung aufzuheben.

    (11)  - Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 14. Dezember 2000 in der Rechtssache T-5/00 R (FEG/Kommission, Slg. 2000, II-4121) und des Präsidenten des Gerichtshofes vom 23. März 2001 in der Rechtssache C-7/01 P(R) (FEG/Kommission, Slg. 2001, I-2559).

    (12)  - Beschluss vom 16. Oktober 2000 in den Rechtssachen T-5/00 und T-6/00.

    (84)  - Das Problem der Fluktuation von Personal hatte die FEG bereits im erstinstanzlichen Verfahren (Rechtssache T-5/00) in der Randnummer 46 ihrer Klageschrift sowie in der Randnummer 49 ihrer Erwiderungsschrift angesprochen, jedoch geht das Gericht hierauf in seinem angefochtenen Urteil mit keinem Wort ein, auch nicht indirekt in dessen Randnummern 86 bis 93.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2005 - C-113/04  

    Rechtsmittel - Wettbewerbsrecht - Artikel 81 Absatz 1 EG - Markt für

    Die diesbezügliche Entscheidung der Kommission vom 26. Oktober 1999(2) (im Folgenden: die angefochtene Entscheidung) wurde vom Gericht erster Instanz mit Urteil vom 16. Dezember 2003 in den verbundenen Rechtssachen T-5/00 und T-6/00(3) (im Folgenden: das angefochtene Urteil) in vollem Umfang bestätigt.

    Nach Verbindung der beiden Rechtssachen T-5/00 und T-6/00 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung und Entscheidung hat das Gericht am 16. Dezember 2003 das angefochtene Urteil erlassen, in dem es.

    - das angefochtene Urteil in den verbundenen Rechtssachen T-5/00 und T-6/00, zumindest aber in der Rechtssache T-6/00, aufzuheben und die Rechtssache unter Berücksichtigung des Antrags im zweiten Gedankenstrich selbst endgültig zu entscheiden, hilfsweise das Urteil aufzuheben und die Rechtssache zur weiteren Entscheidung an das Gericht zurückzuverweisen;.

    1) Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 16. Dezember 2003 in den verbundenen Rechtssachen T-5/00 und T-6/00 wird aufgehoben.

    (3)  - Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied u. a./Kommission, Slg. 2003, II-5761.

    (8)  - Rechtssache T-5/00.

    (9)  - Rechtssache T-6/00.

    (10)  - In der Rechtssache T-6/00 beantragte die TU außerdem hilfsweise, die sie betreffende Feststellung von Verstößen gegen Artikel 81 EG in Artikel 3 der angefochtenen Entscheidung aufzuheben.

    (11)  - Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 14. Dezember 2000 in der Rechtssache T-5/00 R (FEG/Kommission, Slg. 2000, II-4121) und des Präsidenten des Gerichtshofes vom 23. März 2001 in der Rechtssache C-7/01 P(R) (FEG/Kommission, Slg. 2001, I-2559).

    (12)  - Beschluss vom 16. Oktober 2000 in den Rechtssachen T-5/00 und T-6/00.

    (85)  - Das Problem der Fluktuation von Personal hatte die TU bereits im erstinstanzlichen Verfahren (Rechtssache T-6/00) in den Randnrn.

  • EuGH, 21.09.2006 - C-105/04  

    Rechtsmittel - Kartelle - Markt für elektrotechnisches Installationsmaterial in

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied (im Folgenden: FEG), das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 16. Dezember 2003 in den Rechtssachen T-5/00 und T-6/00 (Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied und Technische Unie/Kommission, Slg. 2003, II-5761, im Folgenden: angefochtenes Urteil) aufzuheben oder es zumindest in Bezug auf die Rechtssache T-5/00 aufzuheben, in der das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2000/117/EG der Kommission vom 26. Oktober 1999 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Sache IV/33.884 - Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied und Technische Unie [FEG und TU]) (ABl. 2000, L 39, S. 1, im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.

    Mit Klageschrift, die am 14. Januar 2000 beim Gericht einging (T-5/00), erhob die FEG Klage mit dem Antrag, die streitige Entscheidung für nichtig zu erklären, hilfsweise, Artikel 5 Absatz 1 der Entscheidung für nichtig zu erklären, und höchst hilfsweise, die gegen sie verhängte Geldbuße auf 1 000 Euro herabzusetzen.

    Mit Klageschrift, die am selben Tag beim Gericht einging (T-6/00), erhob TU eine Klage mit dem gleichen Gegenstand wie FEG.

    - das angefochtene Urteil aufzuheben oder es zumindest insoweit aufzuheben, als es die Rechtssache T-5/00 betrifft, und die streitige Entscheidung ganz oder teilweise für nichtig zu erklären oder zumindest die gegen sie verhängte Geldbuße erheblich herabzusetzen;.

    - hilfsweise, das angefochtene Urteil aufzuheben oder es zumindest insoweit aufzuheben, als es die Rechtssache T-5/00 betrifft, und die Sache an das Gericht zurückzuverweisen;.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 16. Dezember 2003 in den Rechtssachen T-5/00 und T-6/00 (Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied und Technische Unie/Kommission) wird nur insoweit aufgehoben, als das Gericht es unterlassen hat, im Rahmen der Prüfung des Klagegrundes eines Verstoßes gegen den Grundsatz der angemessenen Verfahrensdauer darüber zu befinden, ob die der Kommission der Europäischen Gemeinschaften anzulastende übermäßig lange Dauer des gesamten Verwaltungsverfahrens einschließlich des Abschnitts vor der Mitteilung der Beschwerdepunkte geeignet war, die künftigen Verteidigungsmöglichkeiten der Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied zu beeinträchtigen.

    Die in Zusammenhang mit dem ersten Rechtszug, der zum Urteil vom 16. Dezember 2003 in den Rechtssachen T-5/00 und T-6/00 (Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied und Technische Unie/Kommission) geführt hat, entstandenen Kosten sind gemäß den in Punkt 2 des Tenors des genannten Urteils festgelegten Modalitäten von der Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied zu tragen.

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  • EuGH, 21.09.2006 - C-113/04  

    Rechtsmittel - Kartelle - Markt für elektrotechnisches Installationsmaterial in

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Technische Unie BV (im Folgenden: TU), das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 16. Dezember 2003 in den Rechtssachen T-5/00 und T-6/00 (Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied und Technische Unie/Kommission, Slg. 2003, II-5761, im Folgenden: angefochtenes Urteil) aufzuheben oder es zumindest in Bezug auf die Rechtssache T-6/00 aufzuheben, in der das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2000/117/EG der Kommission vom 26. Oktober 1999 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Sache IV/33.884 - Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied und Technische Unie [FEG und TU]) (ABl. 2000, L 39, S. 1, im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.

    Mit Klageschrift, die am selben Tag beim Gericht einging (T-5/00), erhob die FEG eine Klage mit dem gleichen Gegenstand wie TU.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 16. Dezember 2003 in den Rechtssachen T-5/00 und T-6/00 (Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied und Technische Unie/Kommission) wird nur insoweit aufgehoben, als das Gericht es unterlassen hat, im Rahmen der Prüfung des Klagegrundes eines Verstoßes gegen den Grundsatz der angemessenen Verfahrensdauer darüber zu befinden, ob die der Kommission der Europäischen Gemeinschaften anzulastende übermäßig lange Dauer des gesamten Verwaltungsverfahrens einschließlich des Abschnitts vor der Mitteilung der Beschwerdepunkte geeignet war, die künftigen Verteidigungsmöglichkeiten der Technische Unie BV zu beeinträchtigen.

    Die in Zusammenhang mit dem ersten Rechtszug, der zum Urteil vom 16. Dezember 2003 in den Rechtssachen T-5/00 und T-6/00 (Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied und Technische Unie/Kommission) geführt hat, entstandenen Kosten sind gemäß den in Punkt 3 des Tenors des genannten Urteils festgelegten Modalitäten von der Technische Unie BV zu tragen.

  • EuG, 10.04.2008 - T-271/03  

    Wettbewerb - Art. 82 EG - Entgelt für den Zugang zum

    Der Tenor der angefochtenen Entscheidung ist nämlich im Licht ihrer Gründe zu sehen (Urteil des Gerichts vom 16. Dezember 2003, Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied und Technische Unie/Kommission, T-5/00 und T-6/00, Slg. 2003, II-5761, Randnr. 374).
  • EuG, 18.06.2008 - T-410/03  

    Wettbewerb - Kartelle - Sorbatmarkt - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung

    Der Vollständigkeit halber sei anzumerken, dass der Verstoß gegen den Grundsatz der angemessen Verfahrensdauer, wenn er denn bewiesen wäre, die Nichtigerklärung der Entscheidung nur dann rechtfertigen könnte, wenn damit auch die Verteidigungsrechte der betroffenen Unternehmen verletzt worden wären (Urteil des Gerichts vom 16. Dezember 2003, Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied und Technische Unie/Kommission, T-5/00 und T-6/00, Slg. 2003, II-5761, Randnr. 74).
  • EuG, 26.04.2007 - T-109/02  

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Selbstdurchschreibepapier - Leitlinien für das

    Danach muss das betroffene Unternehmen in die Lage versetzt werden, zum Vorliegen und zur Bedeutung der von der Kommission geltend gemachten Tatsachen, Beschwerdepunkte und Umstände angemessen Stellung zu nehmen (Urteil des Gerichts vom 16. Dezember 2003, Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied und Technische Unie/Kommission, T-5/00 und T-6/00, Slg. 2003, II-5761, Randnr. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 27.09.2006 - T-322/01  

    Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel 81 EG - Geldbuße -

    Die Wahrung der Verteidigungsrechte verlangt, dass das betroffene Unternehmen in die Lage versetzt wurde, zum Vorliegen und zur Bedeutung der von der Kommission zu seinen Lasten geltend gemachten Tatsachen, Beschwerdepunkte und Umstände angemessen Stellung zu nehmen (Urteil des Gerichts vom 16. Dezember 2003 in den Rechtssachen T-5/00 und T-6/00, Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied/Kommission, Slg. 2003, II-5761, Randnrn. 32 und 33).
  • EuG, 08.07.2008 - T-99/04  

    Wettbewerb - Kartelle - Organische Peroxide - Geldbußen - Art. 81 EG -

    Denn der Umstand, dass im Verfahren nach der Verordnung Nr. 17 erst mit der Mitteilung der Beschwerdepunkte eine förmliche Anschuldigung gegen die Betroffenen erhoben werde (Urteil des Gerichts vom 16. Dezember 2003, Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied und Technische Unie/Kommission, T-5/00 und T-6/00, Slg. 2003, II-5761, Randnr. 79), sei nicht entscheidend und schließe es nicht aus, dass die Klägerin bereits während des Ermittlungsabschnitts zur "angeklagten Person" im Sinne von Art. 6 Abs. 3 EMRK in seiner Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geworden sei.
  • EuG, 30.09.2009 - T-161/05  

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Monochloressigsäure - Entscheidung, mit der

    Denn nach der allgemeinen Bedachtsamkeitspflicht, die jedem Unternehmen obliegt, musste die Klägerin auch bei der Veräußerung ihres MCE-Geschäftsbereichs an die Clariant AG dafür sorgen, dass in ihren Büchern oder Archiven alle Unterlagen, die es ermöglichen, ihre Tätigkeit nachzuvollziehen, gut aufbewahrt werden, damit sie insbesondere für den Fall gerichtlicher oder verwaltungsbehördlicher Maßnahmen über die nötigen Beweise verfügt (Urteil des Gerichts vom 16. Dezember 2003, Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied/Kommission, T-5/00 und T-6/00, Slg. 2003, II-5761, Randnr. 87).
  • EuG, 03.03.2011 - T-110/07  

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im Bereich gasisolierter Schaltanlagen

  • EuG, 16.06.2011 - T-235/07  

    Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Biermarkt - Entscheidung, mit der ein

  • EuG, 29.11.2005 - T-52/02  

    Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt - Geldbuße -

  • EuG, 16.11.2006 - T-120/04  

    Wettbewerb - Kartelle - Organische Peroxide - Geldbußen - Artikel 81 EG -

  • EuG, 16.06.2011 - T-240/07  

    Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Biermarkt - Entscheidung, mit der ein

  • EuG, 01.07.2008 - T-276/04  

    Wettbewerb - Missbrauch einer kollektiven beherrschenden Stellung -

  • EuG, 13.07.2011 - T-59/07  

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und

  • EuG, 27.06.2012 - T-445/07  

    Wettbewerb; Kartelle

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-57/02  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Legierungszuschlag - Zurechnung der

  • EuG, 12.07.2011 - T-59/07  

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2006 - C-3/06  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Geldbuße - Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17

  • EuG, 27.06.2012 - T-439/07  

    Wettbewerb - Kartelle - Märkte für Reißverschlüsse und 'andere Verschlüsse' -

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