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   EuG, 17.02.1998 - T-105/96   

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EuG, 17.02.1998 - T-105/96 (https://dejure.org/1998,3290)
EuG, Entscheidung vom 17.02.1998 - T-105/96 (https://dejure.org/1998,3290)
EuG, Entscheidung vom 17. Februar 1998 - T-105/96 (https://dejure.org/1998,3290)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 - Aufnahme von Somatosalm in das Verzeichnis der Stoffe, für deren Rückstände keine Höchstmengen gelten - Untätigkeitsklage - Schadensersatzklage

  • Europäischer Gerichtshof

    Pharos / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Pharos SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 175 und 176
    1 Untätigkeitsklage - Beendigung der Untätigkeit nach Klageerhebung - Wegfall des Gegenstands der Klage - Erledigung der Hauptsache

  • EU-Kommission

    Pharos SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 - Aufnahme von Somatosalm in das Verzeichnis der Stoffe, für deren Rückstände keine Höchstmengen gelten - Untätigkeitsklage - Schadenersatzklage.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz des Schadens durch Unterlassung der Fortsetzung des Verfahrens zur Aufnahme von Somatosalm in das Verzeichnis der Stoffe, für deren Rückstände keine Höchstmengen gelten; Festsetzung von Höchstmengen für Tierarzneimittelrückstände in Nahrungsmitteln tierischen ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 2377/90; ; EGV Art. 175; ; EGV Art. 176; ; EGV Art. 178; ; EGV Art. 215 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Untätigkeitsklage wegen Feststellung, daß die Kommission das Verfahren zur Aufnahme des von der Klägerin hergestellten Somatosalms in das Verzeichnis der Stoffe, für die keine Höchstmengen für Rückstände gelten, im Anhang II der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 pflichtwidrig ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 12.07.1988 - 377/87

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuG, 17.02.1998 - T-105/96
    Dementsprechend sei der Antrag auf Feststellung einer Untätigkeit gegenstandslos geworden, d. h. er habe sich erledigt (Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1988 in der Rechtssache 377/87, Parlament/Rat, Slg. 1988, 4017, Randnr. 10).

    Außerdem kann eine Handlung, die nicht mit der Nichtigkeitsklage angefochten werden kann, unter bestimmten Umständen doch eine die Untätigkeit beendende Stellungnahme darstellen, wenn sie notwendige Voraussetzung für die Durchführung eines Verfahrens ist, das grundsätzlich zu einer ihrerseits mit der Nichtigkeitsklage anfechtbaren Rechtshandlung führen soll (Urteile des Gerichtshofes vom 27. September 1988 in der Rechtssache 302/87, Parlament/Rat, Slg. 1988, 5615, Randnr. 16, und des Gerichts vom 27. Juni 1995 in der Rechtssache T-186/94, Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1995, II-1753, Randnr. 25).

  • EuG, 11.12.1996 - T-521/93

    Klage gegen die Einführung einer gemeinsamen Marktorganisation für Bananen durch

    Auszug aus EuG, 17.02.1998 - T-105/96
    Dagegen kann niemand einen Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes geltend machen, wenn die Verwaltung keine bestimmten Zusicherungen gemacht hat (Urteil des Gerichts vom 11. Dezember 1996 in der Rechtssache T-521/93, Atlanta u. a./EWG, Slg. 1996, II-1707, Randnr. 57).
  • EuG, 15.12.1994 - T-489/93

    Unzulässigkeit einer Klage auf Nichtigerklärung der Verordnungen Nrn. 846/93,

    Auszug aus EuG, 17.02.1998 - T-105/96
    Jeder einzelne, bei dem ein Gemeinschaftsorgan begründete Erwartungen geweckt hat, kann sich auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen (Urteil des Gerichts vom 15. Dezember 1994 in der Rechtssache T-489/93, Unifruit Hellas/Kommission, Slg. 1994, II-1201, Randnr. 51).
  • EuG, 16.10.1996 - T-336/94

    Efisol SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Verordnung (EWG)

    Auszug aus EuG, 17.02.1998 - T-105/96
    Nach der Rechtsprechung könne sich auf den Schutz berechtigten Vertrauens jeder einzelne berufen, der sich in einer Situation befinde, aus der sich ergebe, daß die Gemeinschaftsverwaltung ihm bestimmte Zusicherungen gegeben und dadurch bei ihm begründete Erwartungen geweckt habe (Urteil des Gerichts vom 16. Oktober 1996 in der Rechtssache T-336/94, Efisol/Kommission, Slg. 1996, II-1343, Randnr. 31).
  • EuG, 13.12.1995 - T-481/93

    Abschaffung veterinärrechtliche Kontrollen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft;

    Auszug aus EuG, 17.02.1998 - T-105/96
    Nach ständiger Rechtsprechung ist Voraussetzung für die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft, daß ein Tatbestand erfüllt ist, dessen Merkmale die Rechtswidrigkeit des dem Gemeinschaftsorgan vorgeworfenen Verhaltens, das Vorliegen eines Schadens und das Bestehen eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen diesem Verhalten und dem geltend gemachten Schaden sind (vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 7. Mai 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-258/90 und C-259/90, Pesquerias de Bermeo und Naviera Laida/Kommission, Slg. 1992, I-2901, Randnr. 42, und Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1995 in den verbundenen Rechtssachen T-481/93 und T-484/93, Exporteurs in Levende Varkens u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2941, Randnr. 80).
  • EuG, 14.09.1995 - T-571/93

    Ansprüche aus vertraglicher Haftung der Gemeinschaft ; Vorhandensein einer

    Auszug aus EuG, 17.02.1998 - T-105/96
    Die Kommission beruft sich auf zwei Urteile des Gerichts vom 14. September 1995 in der Rechtssache T-571/93 (Lefebvre u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2379) und vom 18. September 1995 in der Rechtssache T-167/94 (Nölle/Rat und Kommission, Slg. 1995, II-2589, Randnr. 52) und macht geltend, soweit sich die angebliche Untätigkeit, die den Schaden verursacht haben solle, auf die Vorlage eines Verordnungsentwurfs beziehe, müsse die Klägerin das Vorliegen eines hinreichend qualifizierten Verstoßes gegen eine höherrangige, den einzelnen schützende Rechtsnorm nachweisen.
  • EuG, 18.09.1995 - T-167/94

    Detlef Nölle gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 17.02.1998 - T-105/96
    Die Kommission beruft sich auf zwei Urteile des Gerichts vom 14. September 1995 in der Rechtssache T-571/93 (Lefebvre u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2379) und vom 18. September 1995 in der Rechtssache T-167/94 (Nölle/Rat und Kommission, Slg. 1995, II-2589, Randnr. 52) und macht geltend, soweit sich die angebliche Untätigkeit, die den Schaden verursacht haben solle, auf die Vorlage eines Verordnungsentwurfs beziehe, müsse die Klägerin das Vorliegen eines hinreichend qualifizierten Verstoßes gegen eine höherrangige, den einzelnen schützende Rechtsnorm nachweisen.
  • EuG, 18.09.1992 - T-28/90

    Asia Motor France SA und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Auszug aus EuG, 17.02.1998 - T-105/96
    Diese Feststellung hat nach Artikel 176 EG-Vertrag zur Folge, daß das beklagte Organ die sich aus dem Urteil des Gerichtshofes oder des Gerichts ergebenden Maßnahmen treffen muß; daneben kann sie zu Klagen aus außervertraglicher Haftung Anlaß geben (Urteil des Gerichtshofes vom 24. November 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-15/91 und C-108/91, Buckl u. a./Kommission, Slg. 1992, I-6061, Randnr. 14, und Urteil des Gerichts vom 18. September 1992 in der Rechtssache T-28/90, Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2285, Randnr. 36).
  • EuG, 27.06.1995 - T-186/94

    Guérin Automobiles gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

    Auszug aus EuG, 17.02.1998 - T-105/96
    Außerdem kann eine Handlung, die nicht mit der Nichtigkeitsklage angefochten werden kann, unter bestimmten Umständen doch eine die Untätigkeit beendende Stellungnahme darstellen, wenn sie notwendige Voraussetzung für die Durchführung eines Verfahrens ist, das grundsätzlich zu einer ihrerseits mit der Nichtigkeitsklage anfechtbaren Rechtshandlung führen soll (Urteile des Gerichtshofes vom 27. September 1988 in der Rechtssache 302/87, Parlament/Rat, Slg. 1988, 5615, Randnr. 16, und des Gerichts vom 27. Juni 1995 in der Rechtssache T-186/94, Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1995, II-1753, Randnr. 25).
  • EuGH, 05.12.1978 - 14/78

    Denkavit / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.02.1998 - T-105/96
    Die Kommission bezieht sich auf das Urteil des Gerichtshofes vom 5. Dezember 1978 in der Rechtssache 14/78 (Denkavit/Kommission, Slg. 1978, 2497), in der die Klägerin ihr vorgeworfen habe, unter Umständen, die mit denen des vorliegenden Falles vergleichbar seien, bis zum Ergreifen von Maßnahmen 21 Monate zugewartet zu haben.
  • EuGH, 05.06.1973 - 81/72

    Kommission / Rat

  • EuGH, 06.04.1962 - 13/61

    Kledingverkoopbedrijf de Geus en Uitdenbogerd gegen Robert Bosch GmbH und

  • EuGH, 07.05.1992 - C-258/90

    Pesquerias De Bermeo und Naviera Laida / Kommission

  • EuG, 21.10.1997 - T-229/94

    Deutsche Bahn / Kommission

  • EuGH, 27.09.1988 - 302/87

    Parlament / Rat

  • EuGH, 24.11.1992 - C-15/91

    Buckl u.a. / Kommission

  • EuGH, 15.02.1996 - C-63/93

    Duff u.a.

  • EuG, 11.09.2002 - T-13/99

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, DIE VERWENDUNG BESTIMMTER

    Im Übrigen gehe aus den Urteilen des Gerichts vom 17. Februar 1998 in der Rechtssache T-105/96 (Pharos/Kommission, Slg. 1998, II-285, Randnrn. 65 und 68) und Bergaderm und Goupil/Kommission vom 16. Juli 1998 (zitiert oben in Randnr. 115, Randnr. 55) hervor, dass die Gemeinschaftsorgane in Angelegenheiten, die die öffentliche Gesundheit beträfen, über eine ausreichende Frist verfügen müssten, um ihre Entscheidungen vorzubereiten, insbesondere um gegebenenfalls die maßgebenden wissenschaftliche Fragen einer neuen Prüfung unterziehen zu können.

    Pfizer beruft sich zur Stützung ihrer Auffassung auch zu Unrecht auf die Urteile Pharos/Kommission (zitiert oben in Randnr. 249), bestätigt durch Urteil des Gerichtshofes vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-151/98 P (Pharos/Kommission, Slg. 1999, I-8157) und Bergaderm und Goupil/Kommission (zitiert oben in Randnr. 115).

  • EuG, 01.12.1999 - T-125/96

    Boehringer / Rat

    115 Der Grundsatz der Rechtssicherheit soll insbesondere gewährleisten, daß die unter das Gemeinschaftsrecht fallenden Tatbestände und Rechtsbeziehungen vorhersehbar sind (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Februar 1996 in der Rechtssache C-63/93, Duff u. a., Slg. 1996, I-569, Randnr. 20, und Urteile des Gerichts vom 21. Oktober 1997 in der Rechtssache T-229/94, Deutsche Bahn/Kommission, Slg. 1997, II-1689, Randnr. 113, und vom 17. Februar 1998 in der Rechtssache T-105/96, Pharos/Kommission, Slg. 1998, II-285, Randnr. 63).

    Insbesondere kann niemand einen Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes geltend machen, wenn ihm nicht von der Verwaltung genaue Zusicherungen gemacht wurden (Urteile Atlanta u. a./Rat und Kommission, Randnr. 57, und Pharos/Kommission, Randnr. 64).

    48 und 49, und in der Rechtssache Pharos/Kommission, Randnr. 47 und 62).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

    Im Urteil Pharos/Kommission führte der Gerichtshof in bezug auf ein materiell mit dem Verfahren des Artikels 10 der Kosmetikrichtlinie gleichendes Rechtsetzungsverfahren aus, daß, sofern die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen nicht mit der Stellungnahme des Anpassungsausschusses für veterinärmedizinische Produkte im Einklang stünden oder sofern keine Stellungnahme abgegeben werde, die Kommission nicht verpflichtet sei, diese Maßnahmen ohne Änderung dem Rat zuzuleiten(47).

    65 und 68 des Urteils vom 17. Februar 1998 in der Rechtssache T-105/96 (Pharos/Kommission, Slg. 1998, II-285).

    Es handelt sich um das Rechtsmittel gegen das zitierte Urteil Pharos/Kommission, auf das das Gericht erster Instanz in Randnr. 55 des angefochteten Urteils Bezug nimmt.

  • EuGH, 28.09.1998 - C-151/98

    Pharos / Kommission

    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte Kammer) vom 17. Februar 1998 in der Rechtssache T-105/96 (Pharos/Kommission, Slg. 1998, II-285) wegen Aufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften , vertreten durch Michel Nolin, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigten, Zustellungsbevollmächtigter: Carlos Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, Beklagte im Verfahren erster Instanz,.

    Die Pharos SA (Klägerin und Rechtsmittelführerin) hat mit Schriftsatz, der am 17. April 1998 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 17. Februar 1998 in der Rechtssache T-105/96 (Pharos/Kommission, Slg. 1998, II-285) eingelegt.

  • EuGH, 18.11.1999 - C-151/98

    Pharos / Kommission

    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte Kammer) vom 17. Februar 1998 in der Rechtssache T-105/96 (Pharos/Kommission, Slg. 1998, II-285) wegen Teilaufhebung dieses Urteils, andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch M. Nolin, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigten, Zustellungsbevollmächtigter: C. Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Die Pharos SA (Klägerin und Rechtsmittelführerin) hat mit Schriftsatz, der am 17. April 1998 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 17. Februar 1998 in der Rechtssache T-105/96 (Pharos/Kommission, Slg. 1998, II-285; im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt.

  • EuG, 30.06.1999 - T-13/99

    Pfizer Animal Health / Rat

    Zunächst sei in einem Bereich, in dem die wissenschaftlichen Aspekte hochkompliziert seien, die Unterstützung durch Experten von grundlegender Bedeutung (Urteil des Gerichts vom 17. Februar 1998 in der Rechtssache T-105/96, Pharos/Kommission, Slg. 1998, II-285).
  • EuG, 19.02.2004 - T-297/01

    SIC / Kommission - Staatliche Beihilfen - Öffentlich-rechtliche

    In einem solchen Fall ist der Rechtsstreit daher ebenso gegenstandslos geworden, wie wenn das beklagte Organ der Aufforderung, tätig zu werden, innerhalb der Zweimonatsfrist entsprochen hat, so dass die Hauptsache erledigt ist (siehe Beschluss des Gerichtshofes vom 13. Dezember 2000 in der Rechtssache C-44/00 P, Sodima/Kommission, Slg. 2000, I-11231, Randnr. 83, und die dort zitierte Rechtsprechung; Urteil des Gerichts vom 17. Februar 1998 in der Rechtssache T-105/96, Pharos/Kommission, Slg. 1998, II-285, Randnrn.

    53 Dazu ist festzustellen, dass nach der Rechtsprechung auch eine Handlung, die nicht mit der Nichtigkeitsklage angefochten werden kann, eine die Untätigkeit beendende Stellungnahme darstellen kann, wenn sie in Verbindung mit einem Verfahren steht, das grundsätzlich zu einer ihrerseits mit der Nichtigkeitsklage anfechtbaren Rechtshandlung führen soll (siehe Urteile Pharos/Kommission, Randnr. 43, und die dort zitierte Rechtsprechung, und Branco/Kommission, Randnr. 54).

  • EuGH, 08.01.2002 - C-248/99

    Frankreich / Monsanto und Kommission

    Außer in bestimmten Fällen (vgl. Urteil des Gerichts vom 17. Februar 1998 in der Rechtssache T-105/96, Pharos/Kommission, Slg. 1998, II-285, Randnrn. 69 und 70) hat die Kommission das in dieser Verordnung vorgesehene Verfahren strikt einzuhalten.
  • EuG, 27.04.2005 - T-34/05

    Bayer CropScience u.a. / Kommission - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes -

    Daraus folgt, dass ebenso wie in dem Fall, in dem das beklagte Organ auf die Aufforderung, tätig zu werden, innerhalb der Zweimonatsfrist reagiert hat, der Gegenstand der Klage weggefallen ist, so dass kein Anlass für eine Entscheidung mehr besteht (Beschluss des Gerichtshofes vom 13. Dezember 2000 in der Rechtssache C-44/00 P, Sodima/Kommission, Slg. 2000, I-11231, Randnr. 83, und Urteil des Gerichts vom 17. Februar 1998 in der Rechtssache T-105/96, Pharos/Kommission, Slg. 1998, II-285, Randnrn.

    69 Insoweit ist hinzuzufügen, dass die Tatsache, dass ein solcher Vorschlag nicht auf den ersten Blick einen mit der Nichtigkeitsklage anfechtbaren Akt darstellt, es nicht ausschließt, dass er eine Stellungnahme, die die angebliche Untätigkeit beendet, darstellen kann, wenn er die notwendige Voraussetzung für die Durchführung eines Verfahrens ist, das grundsätzlich in einen Rechtsakt münden soll, der selbst Gegenstand einer Nichtigkeitsklage sein kann (Urteil des Gerichts vom 27. Juni 1995 in der Rechtssache T-186/94, Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1995, II-1753, Randnr. 25, und oben in Randnr. 67 zitiertes Urteil Pharos/Kommission, Randnr. 43).

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2004 - C-198/03

    Kommission / CEVA und Pfizer

    Der Gerichtshof hat jedoch im Urteil Pharos/Kommission (Randnr. 26) unter den dort gegebenen Umständen der Kommission das Recht zugebilligt, eine zweite Stellungnahme des Ausschusses für Tierarzneimittel einzuholen, wenn sie mit einer in wissenschaftlicher und politischer Hinsicht komplexen und schwierigen Angelegenheit befasst ist, auch wenn die Verordnung von 1990 zu diesem Punkt schweigt.

    28 - Urteil vom 17. Februar 1998 in der Rechtssache T-105/96 (Pharos/Kommission, Slg. 1998, II-285; in der Rechtsmittelinstanz: Urteil vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-151/98 P, Slg. 1999, I-8157).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1999 - C-151/98

    Pharos / Kommission

  • EuG, 11.01.2002 - T-174/00

    Biret International / Rat

  • EuG, 11.01.2002 - T-210/00

    Biret und Cie / Rat

  • EuG, 16.07.1998 - T-199/96

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN WAR BERECHTIGT, BERGAMOTTÖL IN

  • EuG, 16.10.2014 - T-297/12

    Evropaïki Dynamiki / Kommission

  • EuG, 16.09.2015 - T-578/14

    VSM Geneesmiddelen / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.2001 - C-248/99

    Frankreich / Monsanto und Kommission

  • EuG, 25.06.1998 - T-120/96

    UMWELT UND VERBRAUCHER

  • EuG, 09.01.2012 - T-407/09

    Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft / Kommission - Nichtigkeitsklage -

  • EuG, 07.03.2002 - T-212/99

    Intervet International / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2001 - C-248/99

    Frankreich / Monsanto und Kommission

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