Rechtsprechung
| EuG, 19.06.2009 - T-48/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Markt für Verkehrstelematiksysteme - Entscheidung, mit der der Zusammenschluss für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird - Zusagen - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Ermessensmissbrauch - Begründungspflicht
- Europäischer Gerichtshof
Qualcomm / Kommission
Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Markt für Verkehrstelematiksysteme - Entscheidung, mit der der Zusammenschluss für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird - Zusagen - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Ermessensmissbrauch - Begründungspflicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Markt für Verkehrstelematiksysteme [Satellitengestütztes Flottenmanagementsystem für Lastkraftwagen mit der Bezeichnung "EutelTRACS"]; Entscheidung über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt [TollCollect]; Darlegungsä- und Beweislast; Gesamtschau bezüglich der zur Vereinbarkeitserklärung führenden Zusagen - [Qualcomm Wireless Business Solutions Europe BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften]
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Bedenken, dass ein Zusammenschluss zu einer Marktbeherrschung führt, können durch Zusagen der beteiligten Unternehmen ausgeräumt werden
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage der Qualcomm Wireless Business Solutions Europe B.V. gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 10. Februar 2004
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2009, II-2029
Wird zitiert von ... (2)
- EuG, 13.09.2010 - T-314/06
Dumping - Einfuhren bestimmter Kühl-Gefrierkombinationen mit Ursprung in Südkorea …
Außerdem ist zu beachten, dass ein Verstoß gegen die Begründungspflicht einen Klagegrund darstellt, mit dem die Verletzung wesentlicher Formvorschriften geltend gemacht wird; als solcher ist er von dem im Rahmen der inhaltlichen Überprüfung einer Entscheidung zu untersuchenden Klagegrund zu unterscheiden, mit dem die Fehlerhaftigkeit ihrer Gründe gerügt wird (Urteil Kommission/Sytraval und Brink"s France, Randnr. 67; vgl. auch in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 19. Juni 2009, Qualcomm/Kommission, T-48/04, Slg. 2009, II-2029, Randnr. 179). - EuG, 10.12.2010 - T-494/08
Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente, die Verfahren …
Außerdem ist zu beachten, dass eine Verletzung der Begründungspflicht einen Klagegrund darstellt, mit dem die Verletzung wesentlicher Formvorschriften geltend gemacht wird; als solcher ist er von dem Klagegrund zu unterscheiden, mit dem die Fehlerhaftigkeit der Gründe der Entscheidung gerügt wird und der im Rahmen der inhaltlichen Überprüfung dieser Entscheidung zu untersuchen ist (Urteil des Gerichtshofs vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink"s France, C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 67; vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichts vom 19. Juni 2009, Qualcomm/Kommission, T-48/04, Slg. 2009, II-2029, Randnr. 179).
