Rechtsprechung
   EuG, 19.09.2001 - T-118/00   

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2001, II-2731



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Wird zitiert von ... (7)  

  • EuGH, 29.04.2004 - C-468/01  

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung

    betreffend fünf Rechtsmittel gegen die Urteile des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite Kammer) vom 19. September 2001 in den Rechtssachen T-117/00 (Procter & Gamble/HABM [weiß/zartgrüne quadratische Tablette], Slg. 2001, II-2723), T-118/00 (Procter & Gamble/HABM [quadratische Tablette mit einer weißen, mit grünen Sprenkeln versehenen und einer zartgrünen Schicht], Slg. 2001, II-2731), T-119/00 (Procter & Gamble/HABM [quadratische Tablette mit einer weißen, mit gelben Sprenkeln versehenen und einer blauen Schicht], Slg. 2001, II-2761), T-120/00 (Procter & Gamble/HABM [weiße, mit blauen Sprenkeln versehene quadratische Tablette], Slg. 2001, II-2769) und T-121/00 (Procter & Gamble/HABM [quadratische Tablette mit einer weißen, mit grünen Sprenkeln versehenen und einer blauen Schicht], Slg. 2001, II-2777) wegen Aufhebung dieser Urteile,.

    Die Procter & Gamble Company (im Folgenden: Procter & Gamble) hat mit Rechtsmittelschriften, die am 6. Dezember 2001 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen sind, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes Rechtsmittel gegen die Urteile des Gerichts erster Instanz vom 19. September 2001 in den Rechtssachen T-117/00 (Procter & Gamble/HABM [weiß/zartgrüne quadratische Tablette], Slg. 2001, II-2723, im Folgenden: Urteil G-662/55 ), T-118/00 (Procter & Gamble/HABM [quadratische Tablette mit einer weißen mit grünen Sprenkeln versehenen und einer zartgrünen Schicht], Slg. 2001, II-2731, im Folgenden: Urteil G-663/55 ), T-119/00 (Procter & Gamble/HABM [quadratische Tablette mit einer weißen, mit gelben Sprenkeln versehenen und einer blauen Schicht], Slg. 2001, II-2761, im Folgenden: Urteil G-664/55 ), T-120/00 (Procter & Gamble/HABM [weiße, mit blauen Sprenkeln versehene quadratische Tablette], Slg. 2001, II-2769, im Folgenden: Urteil G-675/55 ), und T-121/00 (Procter & Gamble/HABM [quadratische Tablette mit einer weißen mit grünen Sprenkeln versehenen und einer blauen Schicht], Slg. 2001, II-2777, im Folgenden: Urteil G-676/55 ) (im Folgenden zusammen: angefochtene Urteile) eingelegt, mit denen das Gericht ihre Klagen auf Aufhebung der Entscheidungen der Dritten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (im Folgenden: HABM) vom 29. Februar, 3. und 8. März 2000 (Sachen R-509/1999-1, R-516/1999-1, R-519/1999-1, R-520/1999-1 und R-529/1999-1) abgewiesen hat.

    Die Randnummern 51 bis 73 des Urteils T-117/00 haben im Wesentlichen den gleichen Wortlaut wie die Randnummern 52 bis 74 des Urteils T-118/00, die in der vorstehenden Randnummer wiedergegeben sind.

    Ebenso entspricht der Wortlaut in den Randnummern 51 bis 71 der Urteile G-664/55 bis T-121/00 im Wesentlichen dem in den Randnummern 52 bis 61 und 64 bis 74 des Urteils T-118/00.

    Wie das Gericht jedoch zu Recht in Randnummer 52 des Urteils T-118/00 und in den entsprechenden Randnummern der Urteile G-662/55 und T-119/00 bis T-121/00 festgestellt hat, bedeutet die allgemeine Markenfähigkeit eines Zeichens im Sinne von Artikel 4 der Verordnung Nr. 40/94 nicht, dass dieses Zeichen im Hinblick auf eine bestimmte Ware oder Dienstleistung notwendig Unterscheidungskraft im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung hat.

    Nachdem das Gericht im vorliegenden Fall diese Bestandteile getrennt geprüft hat, hat es, wie sich aus den Randnummern 59 bis 67 des Urteils T-118/00 und den entsprechenden Randnummern in den Urteilen G-662/55 und T-119/00 bis T-121/00 ergibt, den Gesamteindruck, der sich aus der Form und der Farbgebung der betreffenden Tabletten ergibt, entsprechend den Anforderungen gewürdigt, die die in der Randnummer 44 des vorliegenden Urteils angeführte Rechtsprechung aufgestellt hat.

    Die Feststellung des Gerichts in Randnummer 58 des Urteils T-118/00 und in den entsprechenden Randnummern der Urteile G-662/55 und T-119/00 bis T-121/00, dass der Grad der Aufmerksamkeit des durchschnittlichen Verbrauchers in Bezug auf Form und Farben der Wasch- und Geschirrspülmitteltabletten, bei denen es sich um Waren des täglichen Verbrauchs handele, nicht hoch sei, ist eine Tatsachenwürdigung, die, wie in Randnummer 39 dieses Urteils ausgeführt, der Überprüfung des Gerichtshofes im Rahmen eines Rechtsmittels entzogen ist, wenn sie, wie im vorliegenden Fall, keine Entstellung des dem Gericht unterbreiteten Sachvortrags ist.

    Im vorliegenden Fall hat das Gericht in Randnummer 68 des Urteils T-118/00 und in den entsprechenden Randnummern der Urteile G-662/55 und T-119/00 bis T-121/00 zu Recht ausgeführt, dass nicht habe entschieden zu werden brauchen, welcher Zeitpunkt für die Beurteilung der Unterscheidungskraft der Marken im Sinne dieser Bestimmung maßgeblich sei, da zuvor festgestellt worden sei, dass die angemeldeten Marken eine Unterscheidung nach der Herkunft der betreffenden Waren nicht zulasse und diese Feststellung auch nicht durch die mehr oder weniger große Zahl ähnlicher, auf dem Markt bereits vorhandener Tabletten entkräftet werden könne.

  • EuG, 05.03.2003 - T-194/01  

    Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke - Form eines Geschirrspülmittels -

    Zur Sprenkelung der Oberfläche der Marke sei auf die Urteile des Gerichts vom 19. September 2001 zu dreidimensionalen Marken hinzuweisen (Urteile in den Rechtssachen T-335/99, Henkel/HABM [rechteckige, rot-weiße Tablette], Slg. 2001, II-2581, T-336/99, Henkel/HABM [rechteckige, grün-weiße Tablette], Slg. 2001, II-2589, T-337/99, Henkel/HABM [runde, rot-weiße Tablette], Slg. 2001, II-2597, T-117/00, Procter & Gamble/HABM [quadratische, weiß-zartgrüne Tablette], Slg. 2001, II-2723, T-118/00, Procter & Gamble/HABM [quadratische Tablette in Weiß mit grünen Sprenkeln und Zartgrün], Slg. 2001, II-2731, T-119/00, Procter & Gamble/HABM [quadratische, weiße Tablette mit gelben und blauen Sprenkeln], Slg. 2001, II-2761, T-120/00, Procter & Gamble/HABM [quadratische, weiße Tablette mit blauen Sprenkeln], Slg. 2001, II-2769, T-121/00, Procter & Gamble/HABM [quadratische, weiße Tablette mit grünen und blauen Sprenkeln], Slg. 2001, II-2777, T-128/00, Procter & Gamble/HABM [quadratische Tablette mit Einlagerung], Slg. 2001, II-2785, und T-129/00, Procter & Gamble/HABM [rechteckige Tablette mit Einlagerung], Slg. 2001, II-2793).
  • EuG, 02.07.2002 - T-323/00  

    Gemeinschaftsmarke - Zeichen SAT. 2 - Absolute Eintragungshindernisse - Artikel 7

    Nach der Rechtsprechung verfolgen die absoluten Eintragungshindernisse des Artikels 7 Absatz 1 Buchstaben b bis e der Verordnung Nr. 40/94 das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass die von ihnen erfassten Zeichen von allen frei verwendet werden können (Urteil des Gerichts vom 19. September 2001 in der Rechtssache T-118/00, Procter & Gamble/HABM [quadratische Tablette mit einer weißen, mit grünen Sprenkeln versehenen und einer zartgrünen Schicht], noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 73, und vgl. zu dem Eintragungshindernis im Zusammenhang mit dem beschreibenden Charakter des Zeichens Urteil des Gerichtshofes vom 4. Mai 1999 in den Rechtssachen C-108/97 und C-109/97, Windsurfing Chiemsee, Slg. 1999, I-2779, Randnr. 25).
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  • EuG, 23.05.2007 - T-241/05  

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldungen dreidimensionaler Gemeinschaftsmarken -

    Da die Waschmittelhersteller in ihrer Werbung überdies herausstellen, dass die farbigen Bestandteile das Vorhandensein verschiedener Wirkstoffe verkörperten, werden die betroffenen Verbrauchern zudem dazu veranlasst, das Vorhanden der farbigen Elemente als Andeutung bestimmter Eigenschaften der Ware und nicht als Hinweis auf ihre Herkunft aufzufassen (Urteile des Gerichts vom 19. September 2001, Henkel/HABM [runde, rot-weiße Tablette], T-337/99, Slg. 2001, II-2597, Randnr. 51, und Procter & Gamble/HABM [quadratische weiß(mit grünen Sprenkeln)-zartgrüne Tablette], T-118/00, Slg. 2001, II-2731, Randnr. 61).
  • EuG, 20.11.2002 - T-79/01  

    Gemeinschaftsmarke - Wortgruppen Kit Pro und Kit Super Pro - Absolute

    Das schließt aber nicht aus, die Bestandteile der Marke einzeln zu prüfen (Urteil des Gerichts vom 19. September 2001 in der Rechtssache T-118/00, Procter & Gamble/HABM [QUADRATISCHE WEISS[MIT GRÜNEN SPRENKELN]-ZARTGRÜNE TABLETTE], Slg. 2001, II-2731, Randnr. 59).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2003 - C-456/01  

    Henkel KGaA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und

    (5)  - Diese Gründe ergeben sich aus der Veröffentlichung des Urteils in der Rechtssache T-118/00 (Slg. 2001, II-2731) und gelten entsprechend auch für die übrigen Rechtssachen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2004 - C-64/02  

    Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

    (8)  - Urteil vom 19. September 2001 in der Rechtssache T-118/00 (Procter & Gamble/HABM [Quadratische weiß(mit grünen Sprenkeln)-zartgrüne Tablette], Slg. 2001, II-2731, Randnr. 53).
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