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   EuG, 21.10.2008 - T-73/06   

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https://dejure.org/2008,32473
EuG, 21.10.2008 - T-73/06 (https://dejure.org/2008,32473)
EuG, Entscheidung vom 21.10.2008 - T-73/06 (https://dejure.org/2008,32473)
EuG, Entscheidung vom 21. Oktober 2008 - T-73/06 (https://dejure.org/2008,32473)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 28. Februar 2006 - Cassegrain / HABM

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 687/2005-2 der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 8. Dezember 2005 über die Zurückweisung der Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers, mit der die Anmeldung einer ...

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • EuG, 30.06.2009 - T-435/05

    DAS GERICHT WEIST DIE KLAGE DER INHABERIN DER RECHTE AN DEN "JAMES BOND"-FILMEN

    Es handelt sich also um verschiedene ausschließliche Rechte, die auf verschiedenen Eigenschaften gründen, nämlich der Originalität einer Schöpfung auf der einen und der Eignung eines Zeichens zur Unterscheidung der betrieblichen Herkunft der Waren und Dienstleistungen auf der anderen Seite (Urteil des Gerichts vom 21. Oktober 2008, Cassegrain/HABM [Form einer Tasche], T-73/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 32).
  • EuG, 12.05.2010 - T-148/08

    'Beifa Group / OHMI - Schwan-Stabilo Schwanhäußer (Instrument d''écriture)' -

    Insbesondere hat es ausgeführt, dass die Eintragungsurkunden für dreidimensionale Marken lediglich eine zweidimensionale Darstellung der betreffenden Marken enthielten und dass die Rechtsprechung zum Bestehen oder Nichtbestehen von Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke, die aus dem Erscheinungsbild der Ware selbst bestehe, ebenfalls einschlägig sei, wenn die angemeldete Marke eine Bildmarke sei, die aus der Form dieser Ware bestehe (Urteil des Gerichtshofs vom 4. Oktober 2007, Henkel/HABM, C-144/06 P, Slg. 2007, I-8109, Randnr. 38, und Urteil des Gerichts vom 21. Oktober 2008, Cassegrain/HABM [Form einer Tasche], T-73/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 22).
  • EuG, 08.07.2010 - T-386/08

    'Trautwein / HABM (Représentation d''un cheval)' - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung

    Was drittens das Vorbringen der Klägerin angeht, dass weder die Beschwerdekammer noch der Prüfer Nachweise vorgelegt hätten, dass die Verwendung der Darstellung eines Pferds für Waren der Klasse 18 wie Halfter, Zügel und Longierleinen üblich sei (vgl. oben, Randnr. 20), so darf die Beschwerdekammer ihre Untersuchung für die Beurteilung des beschreibenden Charakters der angemeldeten Marke auf Tatsachen stützen, die auf der allgemeinen praktischen Erfahrung mit der Vermarktung von Massenkonsumgütern beruhen und die jedermann und insbesondere den Verbrauchern dieser Waren bekannt sein können; sie ist nicht verpflichtet, eine derartige praktische Erfahrung mit Beispielen zu belegen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 27. Februar 2008, Citigroup/HABM - Link Interchange Network [WORLDLINK], T-325/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 52, und vom 21. Oktober 2008, Cassegrain/HABM [Form einer Tasche], T-73/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 08.07.2010 - T-385/08

    'Trautwein / HABM (Représentation d''un chien)' - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung

    Was drittens das Vorbringen der Klägerin angeht, dass weder die Beschwerdekammer noch der Prüfer Nachweise vorgelegt hätten, dass die Verwendung der Darstellung eines Hundes für Waren der Klasse 18 wie Leinen und Halsbänder üblich sei (vgl. oben, Randnr. 14), so darf die Beschwerdekammer ihre Untersuchung für die Beurteilung des beschreibenden Charakters der angemeldeten Marke auf Tatsachen stützen, die auf der allgemeinen praktischen Erfahrung mit der Vermarktung von Massenkonsumgütern beruhen und die jedermann und insbesondere den Verbrauchern dieser Waren bekannt sein können; sie ist nicht verpflichtet, eine derartige praktische Erfahrung mit Beispielen zu belegen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 27. Februar 2008, Citigroup/HABM - Link Interchange Network [WORLDLINK], T-325/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 52, und vom 21. Oktober 2008, Cassegrain/HABM [Form einer Tasche], T-73/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 26.06.2018 - T-78/17

    Jumbo Africa / EUIPO - ProSiebenSat.1 Licensing (JUMBO)

    En effet, la Cour a jugé que, lorsque le législateur de l'Union a considéré comme nécessaire d'attribuer à certaines dispositions de la convention de Paris un effet direct, il a fait expressément référence à celles-ci dans le règlement n o 40/94 (remplacé par le règlement n o 207/2009, puis devenu le règlement 2017/1001) et que tel n'était pas le cas des dispositions de l'article 7, paragraphe 1, sous c), dudit règlement [voir, en ce sens, arrêt du 21 octobre 2008, Cassegrain/OHMI (Forme d'un sac), T-73/06, non publié, EU:T:2008:454, point 34].
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