Rechtsprechung
| EuG, 22.03.2011 - T-419/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
Wettbewerb - Kartelle - Sammel- und Verwertungssystem für gebrauchte Verpackungen in Österreich - Sammel- und Sortiervereinbarungen, die Ausschließlichkeitsbindungen enthalten - Einzelfreistellung - Auflagen - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Europäischer Gerichtshof
Altstoff Recycling Austria / Kommission
(nur fremdsprachig)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EG Art. 81 Abs. 1; EWR-Abkommen Art. 53
Wettbewerb - Kartelle; Sammel- und Verwertungssystem für gebrauchte Verpackungen [Österreich]; Partnervereinbarungen mit Ausschließlichkeitsbindung; Einzelfreistellung mit Auflagen; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Altstoff Recycling Austria AG gegen Europäische Kommission
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Verträge mit nur einem Sammel- und/oder Sortierpartner können zu wettbewerbsbeschränkender Ausschließlichkeitsbindung führen
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Wird zitiert von ...
- EuG, 19.10.2009 - T-410/08
Streithilfe - Berechtigtes Interesse am Ausgang des Rechtsstreits - …
Demnach haben RTL, CLT, Music Choice, ProSiebenSat.1, Viasat und MTG ihr berechtigtes Interesse am Ausgang des vorliegenden Rechtsstreits nachgewiesen; einer Entscheidung in Bezug auf die Form der Gegenseitigkeitsvereinbarungen nach der Anwendung der angefochtenen Entscheidung und die Reichweite und den Inhalt der entsprechenden Lizenzen bedarf es nicht (vgl. entsprechend Beschluss des Gerichts vom 20. Januar 2005, Altstoff Recycling Austria und ARGEV Verpackungs-Gesellschaft/Kommission, T-419/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 12).
