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   EuG, 22.04.2015 - T-290/12   

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EuG, 22.04.2015 - T-290/12 (https://dejure.org/2015,8050)
EuG, Entscheidung vom 22.04.2015 - T-290/12 (https://dejure.org/2015,8050)
EuG, Entscheidung vom 22. April 2015 - T-290/12 (https://dejure.org/2015,8050)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Polen / Kommission

    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Sektoren Obst und Gemüse und Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse - Beihilfe für Erzeugergruppierungen - Begrenzung der finanziellen Beteiligung der Union - Rechtssicherheit - Vertrauensschutz - Begründungspflicht - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Polen / Kommission

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 302/2012 der Kommission vom 4. April 2012 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates für die Sektoren Obst und Gemüse ...

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 26.06.2012 - C-335/09

    Polen / Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des

    Auszug aus EuG, 22.04.2015 - T-290/12
    Dies gilt erst recht, wenn die Mitgliedstaaten am Entstehungsprozess des streitigen Rechtsakts eng beteiligt waren und daher wissen, auf welchen Gründen er beruht (vgl. Urteile vom 22. November 2001, Niederlande/Rat, C-301/97, Slg, EU:C:2001:621, Rn. 188, und vom 26. Juni 2012, Polen/Kommission, C-335/09 P, Slg, EU:C:2012:385, Rn. 153 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Darüber hinaus sind die Wirtschaftsteilnehmer nicht berechtigt, auf die Beibehaltung einer bestehenden Situation zu vertrauen, die die Gemeinschaftsorgane im Rahmen ihres Ermessens ändern können, und zwar insbesondere auf einem Gebiet wie dem der gemeinsamen Marktorganisationen, deren Zweck eine ständige Anpassung an die Veränderungen der wirtschaftlichen Lage mit sich bringt (vgl. Urteile vom 15. Februar 1996, Duff u. a., C-63/93, Slg, EU:C:1996:51, Rn. 20, vom 15. April 1997, 1rish Farmers Association u. a., C-22/94, Slg, EU:C:1997:187, Rn. 25, und Polen/Kommission, oben in Rn. 33 angeführt, EU:C:2012:385, Rn. 180 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Gleiches gilt für einen beitretenden Mitgliedstaat (vgl. Urteil Polen/Kommission, oben in Rn. 33 angeführt, EU:C:2012:385, Rn. 181).

  • EuGH, 24.11.2005 - C-138/03

    Italien / Kommission - Nichtigkeitsklage - Strukturfonds - Kofinanzierung -

    Auszug aus EuG, 22.04.2015 - T-290/12
    Nach ständiger Rechtsprechung muss die in Art. 296 AEUV vorgeschriebene Begründung der Natur des betreffenden Rechtsakts entsprechen und die Überlegungen des Organs, das den Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und das zuständige Gericht seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (vgl. Urteil vom 24. November 2005, 1talien/Kommission, C-138/03, C-324/03 und C-431/03, Slg, EU:C:2005:714, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen von Art. 296 AEUV genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. Urteil Italien/Kommission, oben in Rn. 32 angeführt, EU:C:2005:714, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 10.03.2005 - C-342/03

    Spanien / Rat - Gemeinsame Handelspolitik - Thunfisch in Dosen mit Ursprung in

    Auszug aus EuG, 22.04.2015 - T-290/12
    Handelt es sich um eine Verordnung, so kann sich die Begründung darauf beschränken, die Gesamtlage anzugeben, die zu ihrem Erlass geführt hat, und die allgemeinen Ziele zu bezeichnen, die sie erreichen will (Urteile vom 3. Juli 1985, Abrias u. a./Kommission, 3/83, Slg, EU:C:1985:283, Rn. 30, und vom 10. März 2005, Spanien/Rat, C-342/03, Slg, EU:C:2005:151, Rn. 55).

    Ist ferner ein umsichtiger und besonnener Wirtschaftsteilnehmer in der Lage, den Erlass einer Maßnahme, die seine Interessen berühren kann, vorherzusehen, so kann er sich nach ständiger Rechtsprechung im Fall ihres Erlasses nicht auf diesen Grundsatz berufen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 15. Juli 2004, Di Lenardo und Dilexport, C-37/02 und C-38/02, Slg, EU:C:2004:443, Rn. 70, vom 7. September 2006, Spanien/Rat, oben in Rn. 35 angeführt, EU:C:2006:521, Rn. 81, und vom 10. September 2009, Plantanol, C-201/08, Slg, EU:C:2009:539, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 07.09.2006 - C-310/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE NEUE BEIHILFEREGELUNG FÜR BAUMWOLLE FÜR NICHTIG

    Auszug aus EuG, 22.04.2015 - T-290/12
    Überdies wäre es, wenn aus einem Rechtsakt mit allgemeiner Geltung das von dem Organ verfolgte Ziel in seinen wesentlichen Zügen hervorgeht, übertrieben, eine besondere Begründung für die verschiedenen technischen Entscheidungen, die das Organ getroffen hat, zu verlangen (vgl. Urteil vom 7. September 2006, Spanien/Rat, C-310/04, Slg, EU:C:2006:521, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ist ferner ein umsichtiger und besonnener Wirtschaftsteilnehmer in der Lage, den Erlass einer Maßnahme, die seine Interessen berühren kann, vorherzusehen, so kann er sich nach ständiger Rechtsprechung im Fall ihres Erlasses nicht auf diesen Grundsatz berufen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 15. Juli 2004, Di Lenardo und Dilexport, C-37/02 und C-38/02, Slg, EU:C:2004:443, Rn. 70, vom 7. September 2006, Spanien/Rat, oben in Rn. 35 angeführt, EU:C:2006:521, Rn. 81, und vom 10. September 2009, Plantanol, C-201/08, Slg, EU:C:2009:539, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 06.12.2005 - C-453/03

    ABNA u.a. - Gesundheitspolizei - Mischfuttermittel - Genaue Angabe der

    Auszug aus EuG, 22.04.2015 - T-290/12
    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts gehört, dass die von einer Unionsvorschrift eingesetzten Mittel zur Erreichung des verfolgten Ziels geeignet sind und nicht über das dazu Erforderliche hinausgehen (Urteile vom 6. Dezember 2005, ABNA u. a., C-453/03, C-11/04, C-12/04 und C-194/04, Slg, EU:C:2005:741, Rn. 68, vom 7. Juli 2009, S.P.C.M. u. a., C-558/07, Slg, EU:C:2009:430, Rn. 41, und vom 8. Juni 2010, Vodafone u. a., C-58/08, Slg, EU:C:2010:321, Rn. 51).
  • EuGH, 12.07.2012 - C-59/11

    Die Richtlinien über den Verkehr mit Gemüsesaatgut sind gültig

    Auszug aus EuG, 22.04.2015 - T-290/12
    Nach ständiger Rechtsprechung verfügt der Unionsgesetzgeber auf dem Gebiet der gemeinsamen Agrarpolitik auch über ein weites Ermessen, das der politischen Verantwortung entspricht, die ihm die Art. 40 AEUV und 43 AEUV übertragen haben, und die Rechtmäßigkeit einer in diesem Bereich erlassenen Maßnahme kann nur dann beeinträchtigt sein, wenn diese Maßnahme zur Erreichung des Ziels, das das zuständige Organ verfolgt, offensichtlich ungeeignet ist (vgl. Urteil vom 12. Juli 2012, Association Kokopelli, C-59/11, Slg, EU:C:2012:447, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.11.1997 - C-369/95

    Somalfruit und Camar

    Auszug aus EuG, 22.04.2015 - T-290/12
    Die Grenzen dieser Befugnisse sind u. a. nach den allgemeinen Hauptzielen der Marktorganisation zu beurteilen (vgl. Urteil vom 27. November 1997, Somalfruit und Camar, C-369/95, Slg, EU:C:1997:562, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.06.2010 - C-58/08

    Die Roamingverordnung ist gültig

    Auszug aus EuG, 22.04.2015 - T-290/12
    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts gehört, dass die von einer Unionsvorschrift eingesetzten Mittel zur Erreichung des verfolgten Ziels geeignet sind und nicht über das dazu Erforderliche hinausgehen (Urteile vom 6. Dezember 2005, ABNA u. a., C-453/03, C-11/04, C-12/04 und C-194/04, Slg, EU:C:2005:741, Rn. 68, vom 7. Juli 2009, S.P.C.M. u. a., C-558/07, Slg, EU:C:2009:430, Rn. 41, und vom 8. Juni 2010, Vodafone u. a., C-58/08, Slg, EU:C:2010:321, Rn. 51).
  • EuGH, 07.07.2009 - C-558/07

    S.P.C.M. u.a. - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 - Chemische Stoffe - Registrierung,

    Auszug aus EuG, 22.04.2015 - T-290/12
    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts gehört, dass die von einer Unionsvorschrift eingesetzten Mittel zur Erreichung des verfolgten Ziels geeignet sind und nicht über das dazu Erforderliche hinausgehen (Urteile vom 6. Dezember 2005, ABNA u. a., C-453/03, C-11/04, C-12/04 und C-194/04, Slg, EU:C:2005:741, Rn. 68, vom 7. Juli 2009, S.P.C.M. u. a., C-558/07, Slg, EU:C:2009:430, Rn. 41, und vom 8. Juni 2010, Vodafone u. a., C-58/08, Slg, EU:C:2010:321, Rn. 51).
  • EuGH, 11.03.1987 - 265/85

    Van den Bergh en Jurgens / Kommission

    Auszug aus EuG, 22.04.2015 - T-290/12
    Was sodann den Grundsatz des Schutzes des rechtmäßigen Vertrauens betrifft, kann sich nach ständiger Rechtsprechung jede Person auf diesen berufen, bei der ein Gemeinschaftsorgan begründete Erwartungen geweckt hat (Urteil vom 11. März 1987, Van den Bergh en Jurgens und Van Dijk Food Products/Kommission, 265/85, Slg, EU:C:1987:121, Rn. 44).
  • EuGH, 15.07.2004 - C-37/02

    Di Lenardo

  • EuGH, 15.04.1997 - C-22/94

    Irish Farmers Association u.a. / Minister for Agriculture, Food und Forestry,

  • EuGH, 10.09.2009 - C-201/08

    Plantanol - Richtlinie 2003/30/EG - Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen

  • EuGH, 24.11.2005 - C-506/03

    Deutschland / Kommission - Zuschuss - Machbarkeitsstudie - Vertrag über die

  • EuGH, 07.06.2005 - C-17/03

    ERHÄLT EIN FRÜHERER MONOPOLIST ZUR ERFÜLLUNG VON VOR DER LIBERALISIERUNG DES

  • EuGH, 03.07.1985 - 3/83

    Abrias / Kommission

  • EuG, 18.01.2000 - T-290/97

    Mehibas Dordtselaan / Kommission

  • EuGH, 15.02.1996 - C-63/93

    Duff u.a.

  • EuGH, 22.11.2001 - C-301/97

    Niederlande / Rat

  • EuGH, 16.02.2012 - C-72/10

    Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung über Glücksspiele entgegen, die

  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2022 - 13 S 1555/20

    Anspruch einer Gemüseerzeugergenossenschaft auf finanzielle Beihilfe aus Mitteln

    Darüber hinaus sind die Wirtschaftsteilnehmer nicht berechtigt, auf die Beibehaltung einer bestehenden Situation zu vertrauen, die die Gemeinschaftsorgane im Rahmen ihres Ermessens ändern können, und zwar insbesondere auf einem Gebiet wie der gemeinsamen Marktorganisationen, deren Zweck eine ständige Anpassung an die Veränderungen der wirtschaftlichen Lage mit sich bringt (vgl. zusammenfassend EuG, Urteil vom 22.04.2015 - T-290/12 - juris Rn. 54 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2022 - 13 S 1553/20

    Zahlung von weiteren Zuwendungen auf der Grundlage der Förderbedingungen

    Darüber hinaus sind die Wirtschaftsteilnehmer nicht berechtigt, auf die Beibehaltung einer bestehenden Situation zu vertrauen, die die Gemeinschaftsorgane im Rahmen ihres Ermessens ändern können, und zwar insbesondere auf einem Gebiet wie der gemeinsamen Marktorganisationen, deren Zweck eine ständige Anpassung an die Veränderungen der wirtschaftlichen Lage mit sich bringt (vgl. zusammenfassend EuG, Urteil vom 22.04.2015 - T-290/12 - juris Rn. 54 ff.).
  • EuG, 22.03.2023 - T-72/20

    Satabank/ EZB

    In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass der Grundsatz der Rechtssicherheit es gebietet, dass Rechtsvorschriften vor allem dann, wenn sie nachteilige Folgen für Einzelne und Unternehmen haben können, klar, bestimmt und in ihren Auswirkungen voraussehbar sind (Urteil vom 22. April 2015, Polen/Kommission, T-290/12, EU:T:2015:221, Rn. 50).
  • EuG, 20.10.2016 - T-141/15

    Tschechische Republik / Kommission

    Il est constant que ce principe peut être invoqué également par un État membre (voir, en ce sens, arrêt du 22 avril 2015, Pologne/Commission, T-290/12, EU:T:2015:221, point 57 et jurisprudence citée).
  • EuG, 05.07.2018 - T-88/17

    Spanien / Kommission

    Es ist unstreitig, dass sich auf diesen Grundsatz auch ein Mitgliedstaat berufen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. April 2015, Polen/Kommission, T-290/12, EU:T:2015:221, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 09.03.2018 - T-462/16

    Portugal / Kommission - EGFL - Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben -

    Ce principe peut être également invoqué par un État membre (voir, en ce sens, arrêt du 22 avril 2015, Pologne/Commission, T-290/12, EU:T:2015:221, point 57 et jurisprudence citée).
  • EuG, 15.09.2021 - T-359/19

    Daimler/ Kommission - Umwelt - Verordnung (EG) Nr. 443/2009 -

    Der Grundsatz der Rechtssicherheit gebietet, dass Rechtsvorschriften, vor allem dann, wenn sie nachteilige Folgen für Einzelne und Unternehmen haben können, klar, bestimmt und in ihren Auswirkungen voraussehbar sind (Urteil vom 22. April 2015, Polen/Kommission, T-290/12, EU:T:2015:221, Rn. 50).
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