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   EuG, 22.11.2011 - T-561/10   

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https://dejure.org/2011,19228
EuG, 22.11.2011 - T-561/10 (https://dejure.org/2011,19228)
EuG, Entscheidung vom 22.11.2011 - T-561/10 (https://dejure.org/2011,19228)
EuG, Entscheidung vom 22. November 2011 - T-561/10 (https://dejure.org/2011,19228)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 8. Dezember 2010 - LG Electronics/HABM (DIRECT DRIVE)

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 1027/2010"2 der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 22. September 2010, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers, die Wortmarke "DIRECT DRIVE" für Waren der ...

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • EuG, 16.07.2014 - T-66/13

    'Langguth Erben / HABM (Forme d''une bouteille de boisson alcoolisée)' -

    Die Eintragung einer Marke als Gemeinschaftsmarke hängt nämlich von besonderen, im Rahmen der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, ob das fragliche Zeichen nicht unter ein Eintragungshindernis fällt (Urteile des Gerichts vom 22. November 2011, LG Electronics/HABM [DIRECT DRIVE], T-561/10, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 31, und vom 8. November 2012, Hartmann/HABM [Nutriskin Protection Complex], T-415/11, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 36; vgl. auch in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, Slg. 2011, I-1541, Rn. 73 bis 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2014 - C-447/13

    Nencini / Parlament

    Darüber hinaus beantragt der Rechtsmittelführer, dem Parlament die Kosten in den Rechtssachen T-431/10 und T-561/10 sowie die Kosten des Rechtsmittels aufzuerlegen.
  • EuG, 07.06.2012 - T-492/09

    Meda Pharma / OHMI - Nycomed (ALLERNIL) - Gemeinschaftsmarke -

    Die Eintragung eines Zeichens als Marke hängt nämlich von besonderen, im Rahmen der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, ob das fragliche Zeichen nicht unter ein Eintragungshindernis fällt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 73 bis 77 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Urteil des Gerichts vom 22. November 2011, LG Electronics/HABM [DIRECT DRIVE], T-561/10, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 31).
  • EuG, 24.01.2013 - T-189/11

    Yordanov / OHMI - Distribuidora comercial del frio (DISCO DESIGNER) -

    Die Eintragung eines Zeichens als Marke hängt nämlich von besonderen, im Rahmen der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, ob das fragliche Zeichen nicht unter ein Eintragungshindernis fällt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, Slg. 2011, I-1541, Randnrn. 73 bis 77 und die dort angeführte Rechtsprechung, Urteile des Gerichts vom 22. November 2011, LG Electronics/HABM [DIRECT DRIVE], T-561/10, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 31, und vom 7. Juni 2012, Meda Pharma/HABM - Nycomed [ALLERNIL], T-492/09 und T-147/10, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 51).
  • EuG, 12.11.2014 - T-188/13

    Murnauer Markenvertrieb / OHMI - Healing Herbs (NOTFALL) - Gemeinschaftsmarke -

    Die Eintragung oder die Aufrechterhaltung einer Marke als Gemeinschaftsmarke hängt nämlich von besonderen, im Rahmen der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, ob das fragliche Zeichen nicht unter ein Eintragungshindernis oder einen Nichtigkeitsgrund fällt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, Slg, EU:C:2011:139, Rn. 73 bis 77 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 22. November 2011, LG Electronics/HABM [DIRECT DRIVE], T-561/10, EU:T:2011:685, Rn. 31, und vom 8. November 2012, Hartmann/HABM [Nutriskin Protection Complex], T-415/11, EU:T:2012:589, Rn. 36).
  • EuG, 12.11.2014 - T-504/12

    Murnauer Markenvertrieb / HABM (NOTFALL CREME) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung

    Die Eintragung eines Zeichens als Marke hängt von besonderen, im Rahmen der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, ob das fragliche Zeichen nicht unter ein Eintragungshindernis fällt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, Slg, EU:C:2011:139, Rn. 73 bis 77 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 22. November 2011, LG Electronics/HABM [DIRECT DRIVE], T-561/10, EU:T:2011:685, Rn. 31, und vom 8. November 2012, Hartmann/HABM [Nutriskin Protection Complex], T-415/11, EU:T:2012:589, Rn. 36).
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